IASB Angabeninitiative – Principles-of-Disclosure

Aktueller Stand

Das Projekt ist abgeschlossen. Die Ergebnisse des Forschungsprojekts Disclosure Initiative – Principles of Disclosure hat der IASB im März 2019 in einer Projektzusammenfassung veröffentlicht.

Nach Auswertung der Rückmeldungen zum Diskussionspapier hat sich der IASB dazu entschlossen, dass eine Verbesserung der Art und Weise, wie Angabepflichten entwickelt und in IFRS-Standards formuliert werden, der effektivste Weg ist, um das Disclosure Problem zu lösen. Infolgedessen beschloss der IASB, das Projekt zur gezielten Überprüfung von Angaben in einzelnen IFRS-Standards (Disclosure Initiative – Targeted Standards-Level Review of Disclosures) zu priorisieren.

Darüber hinaus hat sich der IASB dazu entschlossen, Ergebnisse des Projekts in den folgenden Projekten zu adressieren:

Zielsetzung

Das IASB-Projekt Principle-of-Disclosure verfolgt die Ziele:

  1. Hilfestellungen für Abschlussersteller bei der Anwendung der IFRS-Vorgaben für eine effektivere Kommunikation der geforderten Anhangangaben zu entwickeln,
  2. die Effektivität der Anhangangaben für den Abschlussadressaten im Allgemeinen zu verbessern,
  3. den IASB bei der Entwicklung bzw. Überabreitung von Vorgaben für Anhangangaben zu unterstützen.

Vor diesem Hintergrund werden vom IASB als mögliche Hemmnisse für effektive Kommunikation im IFRS-Abschluss die folgenden Themengebiete im Diskussionspapier adressiert:

  1. Grundsätze effektiver Kommunikation,
  2. Funktion von primären Abschlussbestandteilen vs. Anhangangaben,
  3. Anwendung von Querverweisen,
  4. Angabe von nicht-IFRS-Informationen,
  5. Verwendung von Leistungskennzahlen,
  6. Angaben zu Rechnungslegungsmethoden,
  7. Zentrale Zwecksetzungen von Anhangangaben.

Die aufgeführten Themenfelder führen zu Schnittmengen mit anderen Teilprojekten der Angabeninitiative, aber auch mit dem Projekt der Überarbeitung des Rahmenkonzepts sowie dem jüngst angestoßenen IASB-Forschungsprojekt Primary Financial Statements. Der IASB weist an den entsprechenden Stellen im Diskussionspapier darauf hin, dass das eingeholte Feedback zum Diskussionspapier auch seinen Weg in die betroffenen Projekte finden soll.

Zugehörige Veranstaltungen

  • 68. Sitzung IFRS-FA
  • 23.07.2018
  • 68. Sitzung IFRS-FA
  • 23.07.2018
  • Disclosure Initiative - Update

    Der IFRS-FA wurde über den aktuellen Stand der IASB-Angabeninitiative informiert. Hierbei wurde vom Mitarbeiterstab erörtert, welche Teilprojekte vom IASB bereits ab-geschlossen wurden bzw. mit welchen Teilprojekten der IASB sich aktuell befasst.

    Im Fokus der Erläuterungen standen insbesondere die vorläufigen Entscheidungen des IASB auf Basis der Rückmeldungen zum IASB-Diskussionspapier Disclosure Initiative: Principles of Disclosure. Zudem wurde der IFRS-FA informiert, dass der IASB die Angabeanforderungen in zwei bestehenden Standards – IAS 19 und IFRS 13 – in einer Form von Pilotprojekt überprüfen wird und das Ergebnis in einem Konsultationsentwurf zur Anpassung der Angabeanforderungen münden soll.

  • Öffentliche Diskussionsveranstaltung des DRSC zum IASB
    DP Principles of Disclosure
  • 11.09.2017
  • Öffentliche Diskussionsveranstaltung des DRSC zum IASB
    DP Principles of Disclosure
  • 11.09.2017
  • 61. Sitzung IFRS-FA
  • 04.09.2017
  • 61. Sitzung IFRS-FA
  • 04.09.2017
  • IASB DP/2017/1 Principles of Disclosure

    • Der IFRS-FA diskutiert zunächst die Fragestellung, inwiefern im IFRS-Abschluss bei nach geforderten Angaben auf andere Finanzberichte verwiesen werden darf, um Informationsduplikationen in der Berichterstattung zu vermeiden. Aus Sicht des IFRS-FA verliert diese Fragestellung mit zunehmender Digitalisierung und elektronischer Berichterstattung grundsätzlich an Bedeutung. Gleichwohl vertritt er die Ansicht, dass in einer papierbasierten Berichtsform die Geschlossenheit der Angaben gewährleistet sein muss. Zudem sieht der IFRS-FA den Anwendungsbereich für Querverweise auf andere Berichtsformate nur für geforderte Informationen, die keinen unmittelbaren Bezug zu einem Abschlussposten im IFRS-Abschluss aufweisen.
    • Im Anschluss erörtert der IFRS-FA Ergänzungen zum vorliegenden Entwurf der DRSC-Stellungnahme. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen die Konkretisierung der Sichtweisen des IFRS-FA zur Angabe von nicht-IFRS-Informationen im IFRS-Abschluss sowie die Würdigung der Bedeutung der im Diskussionspapier adressierten Themengebiete im Kontext der im IASB-Diskussionspapier vorangestellten Problemstellung. Ebenso werden die Zusatzfragen im Stellungnahmeentwurf von EFRAG erörtert.
    • Die Stellungnahme soll nach der Öffentlichen Diskussion zum Diskussionspapier im Umlaufverfahren verabschiedet werden.
  • 60. Sitzung IFRS-FA
  • 27.07.2017
  • 60. Sitzung IFRS-FA
  • 27.07.2017
  • IASB DP/2017/1 Principles of Disclosure

    Der IFRS-FA setzt seine Diskussion zum IASB-Diskussionspapier fort. Im Mittelpunkt steht zunächst die Diskussion, inwiefern der Abschlussersteller Nicht-IFRS-Informationen in den IFRS-Abschluss einbinden kann und welche Bedingungen hierfür erfüllt sein müssen. Grundsätzlich erachtet der IFRS-FA die Angabe von Nicht-IFRS-Informationen als zulässig; gleichwohl sollte eine Notwendigkeit für die Angabe evident sein. Dies betrifft auch die anschließend diskutierte Frage der Bereitstellung von alternativen Leistungskennzahlen im IFRS-Abschluss. Die IFRS-FA vertritt zudem die Ansicht, dass die alternativen Leistungskennzahlen auf IFRS-Abschlussposten überzuleiten sind, sofern dies für eine Leistungskennzahl praktikabel ist.

    Anschließend erörtert der IFRS-FA die IASB-Vorschläge bzgl. der Anhangangaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Aus Sicht des IFRS-FA stellen die Vorschläge im IASB-Diskussionspapier keine Neuerungen zu den bestehenden IFRS-Regelungen dar. In diesem Kontext wird vom IFRS-FA erörtert, dass es zu einem Umdenken beim Erstellen und Prüfen von Abschlussinformationen kommen muss, damit diese Angaben effektiver kommuniziert werden. Die Möglichkeiten des Standardsetzers erscheinen aus sich von einigen IFRS-FA-Mitglieder eher begrenzt.

    Schließlich erörtert der FA die Vorschläge im Diskussionspapier, in welcher Form der IASB den Prozess zur Entwicklung und Überprüfung bestehender Anhangangaben überarbeiten sollte. Hinsichtlich der vorgestellten Alternativen werden gewisse Vorteile in der Methode B gesehen. Gleichwohl bestehen für diese auch substantielle Bedenken. Insbesondere kann Methode B nicht gänzlich überzeugen, sofern ein funktioneller Ansatz nur auf die Informationsbereitstellung im Angang beschränkt bleibt.

    Dem IFRS-FA soll zur nächsten Sitzung ein vollständiger Entwurf der Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier vorgelegt werden.

  • 59. Sitzung IFRS-FA
  • 09.06.2017
  • 59. Sitzung IFRS-FA
  • 09.06.2017
  • IASB DP/2017/1 Principles of Disclosure

    Der IFRS-FA diskutiert den ersten Teil der Fragen im Diskussionspapier. Im Mittelpunkt stehen die Fragen zur Unterscheidung von Hauptbestandteilen und Anhangangaben im IFRS-Abschluss und mögliche Implikationen, die Ergänzung bestehender IFRS-Regelungen um Grundsätze wirksamer Kommunikation sowie die Verortung von Abschlussinformation mit Hilfe von Querverweisen.

    Für die nächste FA-Sitzung soll für die bereits diskutierten Fragen im Diskussionspapier ein Stellungnahmeentwurf angefertigt werden.

  • Schulungsveranstaltung zum IASB DP Principles of Disclosure
  • 28.04.2017
  • Schulungsveranstaltung zum IASB DP Principles of Disclosure
  • 28.04.2017
  • 58. Sitzung IFRS-FA
  • 20.04.2017
  • 58. Sitzung IFRS-FA
  • 20.04.2017
  • IASB DP/2017/1 Principles of Disclosure

    Zum Einstieg in die Diskussion des IASB-Diskussionspapiers Disclosure Initiative – Principles of Disclosure wird von einigen FA-Mitgliedern angeregt, zunächst eine allgemeine Würdigung vorzunehmen, inwiefern das Leitmotiv des Projekts und die im Diskussionspapier adressierten Themengebiete sachgerecht sind. Einige FA-Mitglieder merken dazu an, dass der Fokus des Projekts vom IASB falsch gesetzt scheint bzw. nicht klar ersichtlich ist.

    Der IASB sollte im Lichte der Erwartungshaltungen bzgl. einer Kürzung des Umfangs von geforderten Anhangangaben im IFRS-Abschluss konkretere Vorgaben und (Zeit)Ziele zur Umsetzung entwickeln. Andere FA-Mitglieder erachten die adressierten Themengebiete und das Leitmotiv einer verbesserten Kommunikation von Abschlussinformationen im Diskussionspapier als zweckmäßig, wenngleich nicht allen aufgeführten Themengebieten im Diskussionspapier die gleiche hohe Bedeutung zukommen sollte.

    Eine Grundskepsis wird dahingehend geäußert, inwiefern der IASB die Erwartungen bedienen kann, Vorgaben für Anhangangaben aus dem IFRS-Regelwerk zu streichen.

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Theile, Carsten Revolution in den notes abgesagt – was folgt nun? IASB beerdigt ED/2021/3 „Disclosure Requirements in IFRS Standards – A Pilot Approach“ PiR, 07-08/2023, S. 232 ff. 2023
Lanfermann, Georg/ Morich, Sven/ Bultmann, Olga Berücksichtigung klimabezogener Aspekte im handelsrechtlichen Abschluss Der Betrieb, 34/2022, S. 1977 ff. 2022
Hagemann, Thomas / Neumeier, Günter Geplante neue Anhangangaben für Pensionsverpflichtungen im IFRS-Abschluss Auswirkungen des ED/2021/3 „Disclosure Requirements in IFRS Standards – A Pilot Approach“ auf die Angaben nach IAS 19 PiR, 05/2022, S. 129 ff. 2022
Haaker, Andreas/ Freiberg, Jens Verbot zur Berücksichtigung des Ukraine-Kriegs? Pro & Contra PiR, 04/2022, S. 118 ff. 2022
Davids, Kirsten/ Henckel, Niels/ Schubert, Daniel Zweifelsfragen zu den Auswirkungen des Kriegs gegen die Ukraine auf die Rechnungslegung zum 31.12.2021 sowie deren Prüfung IDW veröffentlicht Fachlichen Hinweis StuB, 07/2022, S. 249 ff. 2022