IASB Plan Amendment, Curtailment or Settlement (Amendment to IAS 19)

Aktueller Stand

Der IASB hat am 7. Februar 2018, die Änderungen an IAS 19 veröffentlicht. Diese Änderungen  regeln explizit, dass nach einer unterjährigen Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines Pensionsplans der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für die verbleibende Periode neu zu berechnen sind. Für diese Neuberechnung sind die zum Zeitpunkt des Planereignisses gültigen versicherungsmathematischen Annahmen zugrunde zu legen. Die Änderungen sind prospektiv für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31. Dezember 2018 anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

 

Zielsetzung und Hintergrund

Die Diskussion geht auf eine Anfrage beim IFRS IC vom Januar 2014 zurück. In der Anfrage wurde um Klarstellung gebeten, ob nach einer Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Pensionsplans (im Folgenden: Planereignis) der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen auf Basis der zum Zeitpunkt des Planereignisses gültigen versicherungsmathematischen Annahmen neu zu bestimmen sind.

Als Antwort auf die Anfrage zu IAS 19 schlug der IASB vor, dass der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen nach einem Planereignis auf Basis der zum Zeitpunkt des Planereignisses gültigen versicherungsmathematischen Annahmen neu zu berechnen sind, wobei für die Bestimmung der Nettozinsen die Nettoschuld nach dem Planereignis zugrunde zu legen ist.

 

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
ED/2015/5 Remeasurement on a Plan Amendment, Curtailment or Settlement/Availability of a Refund from a Defined Benefit Plan - Proposed amendments to IAS 19 and IFRIC 14
Juni 2015

Befassung durch das DRSC

Die Diskussionen beim IASB und beim IFRS IC werden vom DRSC eng verfolgt. Der IFRS-Fachausschuss hat sich in seiner 40. und 41. Sitzung intensiv mit den Änderungsvorschlägen auseinandergesetzt. In der Stellungnahmen zum ED wird sich ablehnend zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 19 geäußert.

Zugehörige Veranstaltungen

  • 41. Sitzung IFRS-FA
  • 03.09.2015
  • 41. Sitzung IFRS-FA
  • 03.09.2015
  • IASB ED/2015/5 Vorgeschlagene Änderungen an IAS 19 und IFRIC 14

    Der IFRS-FA verabschiedet seine Stellungnahme an den IASB zum IASB-Entwurf ED/2015/5 Neubewertung bei einer Planänderung, -kürzung oder -erfüllung / Verfügbarkeit einer Rückerstattung aus einem leistungsorientierten Plan sowie seine Stellungnahme an EFRAG zu deren Stellungnahmeentwurf zum ED/2015/5. In den Stellungnahmen bringt der IFRS-FA seine Zustimmung zu den Änderungsvorschlägen an IFRIC 14 und seine Ablehnung der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 19 zum Ausdruck.

  • 40. Sitzung IFRS-FA
  • 30.07.2015
  • 40. Sitzung IFRS-FA
  • 30.07.2015
  • IASB ED/2015/5 Vorgeschlagene Änderungen an IAS 19 und IFRIC 14

    Der IFRS-FA diskutiert den IASB-Entwurf ED/2015/5 Neubewertung bei einer Planänderung, -kürzung oder -erfüllung/Verfügbarkeit einer Rückerstattung aus einem leistungsorientierten Plan. Den vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 14 stimmt der IFRS-FA zu. Gleichfalls hat der IFRS-FA keine Anmerkungen zum Stellungnahme-Entwurf von EFRAG.

    Dagegen lehnt der IFRS-FA die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 19 ab. Nach seiner Auffassung übersteigen die Kosten der Neuberechnung von laufendem Dienstzeitaufwand und Nettozinsen auf Basis von aktualisierten versicherungsmathematischen Annahmen den Nutzen daraus. Vielmehr wird die Vergleichbarkeit zwischen den Unternehmen sowie zwischen Pensionsplänen eingeschränkt. Dementsprechend stimmt der IFRS-FA auch nicht den Ausführungen in EFRAGs Stellungnahme-Entwurf zu.

Veröffentlichungen Dritter

Titel Datum
EFRAG Final Comment Letter zum ED/2015/5
6. November 2015
EFRAG Draft Comment Letter zum ED/2015/11
23. Juli 2015