IASB Plan Amendment, Curtailment or Settlement (Amendment to IAS 19)
Aktueller Stand
Der IASB hat am 7. Februar 2018, die Änderungen an IAS 19 veröffentlicht. Diese Änderungen regeln explizit, dass nach einer unterjährigen Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines Pensionsplans der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für die verbleibende Periode neu zu berechnen sind. Für diese Neuberechnung sind die zum Zeitpunkt des Planereignisses gültigen versicherungsmathematischen Annahmen zugrunde zu legen. Die Änderungen sind prospektiv für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31. Dezember 2018 anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig.
Zielsetzung und Hintergrund
Die Diskussion geht auf eine Anfrage beim IFRS IC vom Januar 2014 zurück. In der Anfrage wurde um Klarstellung gebeten, ob nach einer Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Pensionsplans (im Folgenden: Planereignis) der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen auf Basis der zum Zeitpunkt des Planereignisses gültigen versicherungsmathematischen Annahmen neu zu bestimmen sind.
Als Antwort auf die Anfrage zu IAS 19 schlug der IASB vor, dass der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen nach einem Planereignis auf Basis der zum Zeitpunkt des Planereignisses gültigen versicherungsmathematischen Annahmen neu zu berechnen sind, wobei für die Bestimmung der Nettozinsen die Nettoschuld nach dem Planereignis zugrunde zu legen ist.