IASB Post-implementation Review (PiR) IFRS 15

Aktueller Stand

Der IASB hat seine Überprüfung nach der Umsetzung (Post-implementation Review) von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden abgeschlossen. Am 30. September 2024 veröffentlichte der IASB die Projektzusammenfassung und das Feedback-Statement, in dem der Board zu dem Schluss kam, dass die Anforderungen in IFRS 15 wie beabsichtigt funktionieren.

Hintergrund und Zielsetzung

Im November 2021 beschloss der IASB, den PiR von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden im 2. Halbjahr 2022 zu beginnen. Dieser startete im September 2022 und ist – wie bei jedem PiR üblich – in zwei Phasen untergliedert. Zunächst hatte der IASB als Phase 1 Outreach/Research zur Themenfindung vorgenommen, bei dem primär die Gremien der IFRS-Stiftung (ASAF, IFRS AC etc.) eingebunden wurden. Diese Themen sind dann der Ausgangspunkt für die öffentliche Konsultation als Phase 2. Am 29. Juni 2023 hat der IASB ein Konsultationsdokument (sog. Request for Information, RfI) mit einer Kommentierungsfrist ist 27. Oktober 2023 publiziert und damit die Phase 2 dieses PiR eingeleitet.

Ziel dieses (und von jedem anderen) PiR ist

  • die Beurteilung, ob die im PiR betrachteten Vorschriften die Bilanzierung/Finanzberichterstattung verbessert haben, und
  • das Gewinnen von potenziellen Erkenntnissen, wie die künftige Standardsetzung gestaltet und ggf. verbessert werden kann.

PIRs werden durchgeführt, um die Auswirkungen eines neuen Standards zu bewerten, nachdem die Vorschriften einige Zeit lang angewendet wurden.

IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden wurde am 28. Mai 2014 durch den IASB veröffentlicht und gilt für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen.

Nach der Veröffentlichung von IFRS 15 hat der IASB umfangreiche Maßnahmen zur Unterstützung der Standardumsetzung durchgeführt. Diese Aktivitäten umfassten die Veröffentlichung von Lehrmaterialien, den Einsatz der Transition Resource Group for Revenue Recognition (TRG), die Arbeit des IFRS IC bei der Analyse von Anwenderfragen sowie Standardänderungen durch den IASB vom 12. April 2012, die einige Grundprinzipien des Standards klarstellten sowie zusätzliche Übergangserleichterungen boten.

 

Inhalte und Ergebnisse des PiR von IFRS 15

Im Konsultationsdokument (RfI) bat der IASB die Stakeholder um Feedback zu den folgenden Themen:

  1. Gesamtbeurteilung des IFRS 15 (Zielerreichung, Klarheit und Eignung des Kernprinzips des Standards und des fünfstufigen Modells für Entscheidungsfindung, Kosten-Nutzen-Relation)
  2. Identifizierung von Leistungsverpflichtungen in einem Vertrag
  3. Bestimmung des Transaktionspreises
  4. Bestimmung des Zeitpunkts der Umsatzrealisierung
  5. Überlegungen zur Konstellation Prinzipal oder Agent
  6. Lizenzerteilung
  7. Angabevorschriften
  8. Übergangsvorschriften
  9. Anwendung von IFRS 15 mit anderen IFRS-Rechnungslegungsstandards
  10. Konvergenz mit dem Topic 606
  11. Sonstige Themen.
Nach Prüfung der Rückmeldungen, die zum RfI eingegangen sind, kam der IASB zu dem Schluss, dass:
  • es keine grundsätzlichen Fragen hinsichtlich der Klarheit oder Eignung der Kernziele oder -prinzipien der Vorschriften des IFRS 15 gibt;
  • der Informationsnutzen für die Abschlussadressaten, der sich aus der Anwendung der Anforderungen von IFRS 15 ergibt, nicht wesentlich geringer ist als vom IASB erwartet; und
  • die Kosten für die Anwendung der Vorschriften und die Prüfung und Durchsetzung ihrer Anwendung sind nicht wesentlich höher als vom IASB erwartet.

Nichtsdestotrotz hat der IASB mehrere Punkte identifiziert, die einer weiteren Prüfung bedürfen. Der IASB wird in seiner nächsten Agendakonsultation Fragen zu folgenden Punkten prüfen:

  • Berichterstattung über die an einen Kunden zu zahlende Gegenleistung,
  • Beurteilung der Kontrolle über Dienstleistungen und immaterielle Vermögenswerte, um festzustellen, ob ein Unternehmen als Prinzipal oder als Agent handelt,
  • Anwendung von IFRS 15 mit IFRIC 12 (inkl. Bilanzierung von vertraglichen Verpflichtungen zur Instandhaltung oder Wiederherstellung der Infrastruktur von Dienstleistungskonzessionen),
  • Anwendung von IFRS 15 mit IFRS 10 (sog. „corporate wrapper“),
  • Anwendung von IFRS 15 mit IFRS 11 (Kooperationsvereinbarungen).

Der IASB wird außerdem im Rahmen des PiR von IFRS 16 weitere Erkenntnisse darüber sammeln, wie ein Unternehmen beurteilt, ob die Übertragung eines Vermögenswerts bei einer Sale-and-Leaseback-Transaktion einen Verkauf darstellt.

Der IASB hat beschlossen, keine weiteren Maßnahmen in Bezug auf die anderen im Rahmen des PiR identifizierten Sachverhalte zu ergreifen.

Befassung im DRSC

Der FA FB des DRSC hat die Inhalte des Konsultationsdokuments in seinen Sitzungen am 18. Juli, 12. September und 12. Oktober 2023 erörtert.

Zwecks Einholung der Meinungen der breiten Öffentlichkeit zu den Inhalten des RfI hat das DRSC die folgenden Veranstaltungen durchgeführt:

  • Am 13. September und 17. Oktober 2023 fanden zwei Treffen des DRSC-Anwenderforums zu IFRS 15 statt.
  • Am 9. Oktober 2023 veranstaltete das DRSC zusammen mit den Standardsetzern aus Österreich (Austrian Financial Reporting and Advisory Committee, AFRAC) und der Schweiz (Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung, FER) sowie mit EFRAG einen Outreach in deutscher Sprache. An dem Outreach nahm das IASB-Mitglied Florian Esterer teil.

Auf Grundlage dieser Diskussionen erstellte das DRSC die Stellungnahmen zum RfI, die am 27. Oktober 2023 an den IASB übermittelt wurde.

In der Stellungnahme an den IASB äußerten wir die Ansicht, dass IFRS 15 ein prinzipienbasierter, gut strukturierter und verständlicher Standard ist, der in der Praxis im Allgemeinen gut funktioniert. Insgesamt vertreten wir in der Stellungnahme der Auffassung, dass das Kernprinzip und das unterstützende fünfstufige Modell zur Umsatzrealisierung nützliche Informationen über die Erlöse eines Unternehmens aus Verträgen mit Kunden liefern.

Wenngleich verschiedene Aspekte von IFRS 15 während der Einführungsphase des Standards eine Herausforderung darstellten, wurden im Laufe der Zeit in der Praxis pragmatische und gut funktionierende Lösungen gefunden. Der Fachausschuss Finanzberichterstattung ist daher der Ansicht, dass Stabilität das vorrangige Ziel des PiR sein sollte und grundlegende konzeptionelle Diskussionen und Standardänderungen vermieden werden sollten. Entsprechend äußerten wir in der Stellungnahme an den IASB nur einzelne gezielte Kritikpunkte bzw. machten Verbesserungsvorschläge für die Standardsetzung.

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
IASB-Request for Information
29/06/2023
EFRAG DCL RfI PiR IFRS 15
24/07/2023
IASB: Projektzusammenfassung und Feedback-Statement
30/09/2024

Zugehörige Veranstaltungen

  • 21. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 12.10.2023
  • 21. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 12.10.2023
  • IASB RFI/2023/2 PiR IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers

    Der FA FB setzte die Diskussion der Fragen des IASB in seinem Konsultationsdokument (“Request for Information“, RfI) im Rahmen des Post-Implementation Reviews (PiR) von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden fort.

    Der FA FB erörterte die Rückmeldungen der Teilnehmer des Anwenderforums vom 13. September 2023 und der Outreach-Veranstaltung vom 9. Oktober 2023 zu den Fragen im RfI.

    In den beiden Veranstaltungen wurde vorgeschlagen, dass der IASB zusätzliche Beispiele für die komplexeren Sachverhalte bereitstellen könnte, um bestimmte Anwendungsprobleme in der Praxis zu adressieren. Auch wenn Beispiele für die Anwendung der Standardvorschriften sehr hilfreich sein können und daher grundsätzlich zu begrüßen sind, hält der FA FB es für fraglich, ob die Bereitstellung zusätzlicher Beispiele die Anwendungsprobleme, mit denen die Ersteller in bestimmten Fällen konfrontiert sind, lösen würde. Aus Sicht des FA FB sollte der IASB stattdessen prinzipienbasierte Lösungen in Erwägung ziehen, um die im Rahmen des PiR identifizierten Probleme zu adressieren. Ferner sollte der IASB nur bei solchen Themen Standardsetzungsaktivitäten starten, die weit verbreitet sind.

    Von einigen Teilnehmern der beiden Veranstaltungen wurde das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei der Einführung des Standards in Frage gestellt, da die Umsetzungskosten beträchtlich und die Auswirkungen auf die Höhe der in den Abschlüssen ausgewiesenen Umsatzerlöse in vielen Fällen begrenzt waren. Ungeachtet der grundsätzlichen Zustimmung zu dieser Einschätzung betonte der FA FB, dass die Einschätzung des Nutzens nicht allein auf Kostenfrage für die Ersteller reduziert werden sollte. Auch weitere Vorteile aus der Anwendung des Standards sollten berücksichtigt werden, wie z. B. Verbesserungen in den Vertragsmanagementsystemen der Unternehmen, ein besseres Verständnis der Geschäftsmodelle sowie eine bessere Vergleichbarkeit der ausgewiesenen Umsatzerlöse nicht nur mit Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, sondern auch mit Wettbewerbern, die US-GAAP anwenden.

    Anschließend befasste sich der FA FB mit der Beantwortung der Fragen der EFRAG in ihrem Draft Comment Letter zum RfI.

    Die inhaltliche Befassung mit dem RfI des IASB wurde abgeschlossen. Die Verabschiedung der finalen Stellungnahmen des DRSC an den IASB und an EFRAG soll im Umlaufverfahren erfolgen.

  • 20. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 12.09.2023
  • 20. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 12.09.2023
  • IASB RFI/2023/2 PiR IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers

    In Hinblick auf die Beantwortung der Fragen des IASB in seinem Konsultationsdokument (“Request for Information“, RfI) im Rahmen des Post-Implementation Reviews (PiR) von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden bestätigte FA FB erneut seine Position, dass Stabilität das oberste Ziel sein sollte und größere Standardänderungen zwingend zu vermeiden sind.

    Für den am 9. Oktober 2023 geplanten Joint Outreach mit den Standardsetzern aus Österreich, der Schweiz, mit EFRAG sowie unter Beteiligung des IASB wurden die folgenden Themen vorgemerkt: Überlegungen zur Konstellation Prinzipal oder Agent, Angaben zu Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten und zu unerfüllten Leistungsverpflichtungen, Anwendung des IFRS 15 zusammen mit IFRS 3 (Konvergenz mit US-GAAP) sowie das Thema „Corporate Wrapper“.

    Aus zeitlichen Gründen konnten die vorläufigen Positionen der EFRAG in ihrem Stellungnahmeentwurf an den IASB in der Sitzung nicht erörtert werden. Es wurde beschlossen, dass der FA FB seine Antworten auf die Fragen der EFRAG der DRSC-Geschäftsstelle schriftlich übermittelt.

    Die DRSC-Geschäftsstelle wird Entwürfe der Stellungnahmen an den IASB und an
    EFRAG vorbereiten, die in der nächsten Sitzung des FA FB diskutiert werden sollen.

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Zwirner, Christian/ Krauß, Felix Umsatzrealisierung nach IFRS 15 als Prinzipal oder Agent? KoR, 03/2024, S. 117 ff. 2024
Lüdenbach, Norbert Umsatzrealisierung bei erfolgsabhängiger Rechtsberatung Praxisfälle PiR, 01/2024, S. 26 2024
Lüdenbach, Norbert/ Seick, Manuel BB-IFRS-Report 2023 Betriebs-Berater, 51-52/2023, S. 2987 ff. 2023
Ebeling, Ralf Michael/ Häsner, Christoph/ Fröbel, Sebastian Zeitpunkt der handelsrechtlichen Gewinnrealisierung bei selbstständigen Gerüstbauverträgen Eine Auseinandersetzung im Spiegel zivilrechtlicher Entwicklungen WPg, 23/2023, S. 1299 ff. 2023
Zwirner, Christian / Boecker, Corinna Post-implementation review zu IFRS 15 Würdigung der Regelungen aus Sicht der Praxis IRZ, 10/2023, S. 413 ff. 2023