IASB Post-Implementation Review (PIR) IFRS 9 – Impairment
Aktueller Stand
Am 30. Mai 2023 hat der IASB im Rahmen des PIR zu IFRS 9 – Teil 2 – ein Konsultationsdokument (sog. Request for Information) publiziert. Damit bittet der IASB um Rückmeldungen zur Anwendung der Wertminderungsvorschriften in IFRS 9. Frist: 27. September 2023
Der IASB hat mit seiner Entscheidung im November 2021 festgelegt, einen weiteren partiellen Post-Implementation Review (PIR) von IFRS 9 – d.h. PIR von IFRS 9 / „Teil 2“ durchzuführen. Kern jenes Beschlusses war, dass dieser PIR Teil 2 den Regelungsbereich „Impairment“ in IFRS 9 umfasst. (Für den Regelungsbereich „Kategorisierung und Bewertung“ wurde der PiR Teil 1 bereits durchgeführt und 2022 beendet. Für den Regelungsbereich „Hedge Accounting“ wurde beschlossen, einen PiR Teil 3 durchzuführen; dieser wird aber vsl. erst 2025 beginnen.
Zielsetzung
Ziel dieses (und von jedem anderen) PIR ist (i) die Beurteilung, ob die im PIR betrachteten Vorschriften die Bilanzierung/Finanzberichterstattung verbessert haben, und (ii) das Gewinnen von potenziellen Erkenntnissen, wie das künftige Standard-Setting gestaltet und ggf. verbessert werden kann.
Inhalte des PIR von IFRS 9 (Teil 2)
In der ersten Phase (ab September 2022) wurde identifiziert, ob und welche Themen innerhalb des Regelungsbereichs „Impairment“ als problematisch angesehen werden.
Auf Basis dieser Erkenntnisse wird als zweite Phase das Konsultationsdokument (RfI) publiziert. Darin werden folgende Aspekte aus dem IFRS 9-Regelungsbereich Wertminderung zur Diskussion gestellt:
- allgemeines Modell zur Erfassung erwarteter Kreditausfälle;
- Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos;
- Ermittlung erwarteter Kreditausfälle;
- vereinfachtes Modell für Forderungen aus Lieferungen/Leistungen; Vertragsvermögenswerte und Leasingforderungen;
- erworbene oder herausgegebene wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte;
- Anwendung der IFRS 9-Wertminderungsvorschriften gemeinsam mit anderen Regelungen;
- Übergang;
- Angaben zu Kreditrisiken;
- Sonstiges.
Zeitplan
Dieser PIR Teil 2 begann bereits Mitte 2022. Für diesen PIR Teil 2 wurde im Juli 2022 der Zeitplan festgelegt. Demnach wurde von September 2022 bis Februar 2023 als Phase 1 zunächst Outreach sowie eine Konsultation interner Gremien (ASAF, IFRS AC etc.) durchgeführt. Die anschließende Phase 2 – d.h. die öffentliche Konsultation mit Publikation des RfI – wurde am 30. Mai 2023 gestartet; die Konsultation endete am 27. September 2023. Hernach erörterte der IASB die Rückmeldungen. Daraus wurde die Erkenntnisse gewonnen, dass die Anwendung der Vorschriften gut funktioniert und keine Nachbesserungen erforderlich sind. Als finalen Schritt hat der IASB am 4. Juli 2024 ein Feedback Statement publiziert.
Hintergrund
PIRs werden durchgeführt, um die Auswirkungen eines neuen Standards zu bewerten, nachdem die Vorschriften einige Zeit lang angewendet wurden.
Üblicherweise startet der PIR mit einer ersten Phase, in der zunächst sog. Outreach und Research betrieben wird – d.h. Unternehmen, Organisation und andere Beteiligte werden nach bisherigen Erfahrungen und ggf. Anwendungsschwierigkeiten befragt und darüber hinaus werden theoretische Untersuchungen anhand von Abschlüssen und Publikationen angestellt. Sodann folgt eine zweite Phase, in der mittels eines konkreten Dokuments („Request for Information“ / RfI) eine öffentliche Konsultation durchgeführt wird. Der IASB wird die Rückmeldungen zum RfI nutzen, um festzustellen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.
IFRS 9 regelt die Bilanzierung von Finanzinstrumenten und umfasst insb. die Regelungsbereiche Kategorisierung/Bewertung, Impairment und Hedge Accounting. Es existieren aber weitere geltende Standards betreffend Finanzinstrumente (IAS 32 = Darstellung von Finanzinstrumenten, IFRS 7 =Angaben zu Finanzinstrumenten, IAS 39 = einige weitere Regeln zum Hedge Accounting, die alternativ zu den Hedge Accounting-Regeln in IFRS 9 anwendbar sind).
Befassung im DRSC
Das DRSC hat die Inhalte des Konsultationsdokuments sowohl im FA FB als auch in der AG Finanzinstrumente erörtert. Als Ergebnis der Diskussion wurde eine DRSC-Stellungnahme entwickelt und am 27. September 2023 an den IASB übermittelt.