IASB Post-Implementation Review (PIR) IFRS 9 – Kategorisierung und Bewertung
Aktueller Stand
Der IASB hatte mit seiner Entscheidung im Oktober 2020 offiziell einen partiellen Post-Implementation Review (PIR) von IFRS 9 – d.h. PIR von IFRS 9 / „Teil 1“ gestartet.
Kern jenes Beschlusses war, dass dieser PIR Teil 1 zunächst nur den Regelungsbereich „Kategorisierung und Bewertung“ in IFRS 9 umfasst. Für die übrigen Regelungsbereiche („Impairment“ und „Hedge Accounting“) soll nach Ende dieser Konsultation erörtert werden, wann der entsprechende Teil 2 des PIR gestartet wird.
Für diesen PIR Teil 1 wurden ab Dezember 2020 konkrete Beschlüsse über Zielsetzung, Inhalte und den zeitlichen Ablauf gefasst. Im Juli 2021 hatte der IASB zuletzt das Thema inhaltlich erörtert. Am 30. September 2021 wurde ein Konsultationsdokument (Request for information) veröffentlicht, mit dem die Öffentlichkeit nun um Meinung zu den darin erwähnten Themen und Fragestellungen gebeten ist. Diese Konsultation endete am 28. Januar 2022.
Im Nachgang der Konsultation hat der IASB – im April 2022 – begonnen, das Feedback zu beraten. Diese Diskussionen wurden Ende 2022 abgeschlossen. Ergebnis war, (a) ein Standardsetting-Projekt zwecks Nachbesserung der IFRS 9-Regelungen bzgl. der Kategorisierung, insb. der Anwendung des Zahlungsstromkriteriums, im Fall von FI mit ESG-Bedingungen sowie (b) ein Forschungsprojekt zur Amortised-Cost-Bewertung und Anwendung der Effektivzinsmethode für FI in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen.
Zielsetzung
Ziel dieses (und von jedem anderen) PIR ist (i) die Beurteilung, ob die im PIR betrachteten Vorschriften die Bilanzierung/Finanzberichterstattung verbessert haben, und (ii) das Gewinnen von potenziellen Erkenntnissen, wie das künftige Standard-Setting gestaltet und ggf. verbessert werden kann.
Inhalte des PIR von IFRS 9 (Teil 1)
In der ersten Phase, die Anfang 2021 begonnen hatte, wurde identifiziert, ob und welche Themen innerhalb des Regelungsbereichs „Kategorisierung und Bewertung“ als problematisch angesehen werden.
Auf Basis dieser Erkenntnisse wurde als zweite Phase das Konsultationsdokument (RfI) publiziert. Darin wurden folgende Aspekte aus dem IFRS 9-Regelungsbereich Kategorisierung & Bewertung zur Diskussion gestellt:
- Kategorisierungs- und Bewertungsregeln als Gesamtkonzept;
- Finanzielle Vermögenswerte – Bestimmung des Geschäftsmodells, insb. Anwendungsfälle für Änderungen des Geschäftsmodells;
- Finanzielle Vermögenswerte – Prüfung des Zahlungsstromkriteriums, insb. Anwendung auf neue Produkte (z.B. mit Zahlungsströmen, die von Nachhaltigkeitskriterien beeinflusst werden, und sog. contractually-linked instruments);
- Finanzielle Vermögenswerte, die Eigenkapitalinstrumente darstellen – Anwendung des Wahlrechts, FV-Änderungen im OCI auszuweisen, und die Frage, wie dieses Wahlrecht genutzt wird;
- Finanzielle Verbindlichkeiten, die at FV-PL klassifiziert sind – Anwendung des Wahlrechts, den bonitätsbedingten Anteil an Fair Value-Änderungen im sonstigen Ergebnis/OCI auszuweisen;
- Modifikationen vertraglicher Zahlungsströme, insb. Anwendung der bestehenden Ausbuchungsvorschriften;
- Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinsmethode, insb. wenn Zinssatz von Bedingungen beeinflusst wird;
- Übergangsvorschriften, insb. Auswirkungen bestehender Ausnahmen/Erleichterungen;
- Sonstiges.
Zeitplan
Der PIR Teil 1 begann bereits Anfang 2021. Dessen erste Phase (Outreach + Research) erstreckte sich über ca. 6 Monate. Die zweite Phase (Konsultation mittels RfI) wurde nun mit der Publikation des RfI am 30. September 2021 gestartet und lief bis Ende Januar 2022. Hernach erörterte der IASB die Rückmeldungen, um daraus Erkenntnisse zu gewinnen bzw. Folgeschritte abzuleiten. Dies wurde im Q4/2022 abgeschlossen. Als finaler Schritt hat der IASB ein Feedback Statement publiziert.
Hintergrund
PIRs werden durchgeführt, um die Auswirkungen eines neuen Standards zu bewerten, nachdem die Vorschriften einige Zeit lang angewendet wurden.
Üblicherweise startet der PIR mit einer ersten Phase, in der zunächst sog. Outreach und Research betrieben wird – d.h. Unternehmen, Organisation und andere Beteiligte werden nach bisherigen Erfahrungen und ggf. Anwendungsschwierigkeiten befragt und darüber hinaus werden theoretische Untersuchungen anhand von Abschlüssen und Publikationen angestellt. Sodann folgt eine zweite Phase, in der mittels eines konkreten Dokuments („Request for Information“ / RfI) eine öffentliche Konsultation durchgeführt wird. Der IASB wird die Rückmeldungen zum RfI nutzen, um festzustellen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.
IFRS 9 regelt die Bilanzierung von Finanzinstrumenten und umfasst insb. die Regelungsbereiche Kategorisierung/Bewertung, Impairment und Hedge Accounting. Es existieren aber weitere geltende Standards betreffend Finanzinstrumente (IAS 32 = Darstellung von Finanzinstrumenten, IFRS 7 =Angaben zu Finanzinstrumenten, IAS 39 = einige weitere Regeln zum Hedge Accounting, die alternativ zu den Hedge Accounting-Regeln in IFRS 9 anwendbar sind).