IASB Post-implementation Review (PiR) IFRS 3 Business Combinations
Aktueller Stand
Der IASB hat die Arbeiten zum Post-implementation Review (PiR) zu IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse mit Veröffentlichung des Feedback Statement im Juni 2015 abgeschlossen.
Es haben sich zwei Folgeprojekte aus dem PiR zu IFRS 3 ergeben:
Zielsetzung
Im Jahr 2007 wurde der Konsultationsprozess zur Erstellung eines IFRS durch die IFRS-Stiftung um den Post-implementation Review (PiR) erweitert. Die Anforderungen dazu sind im Due Process Handbook des IASB hinterlegt.
Im Rahmen eines PiR sollen allgemein die Auswirkungen eines neuen bzw. wesentlich überarbeiteten Standards beurteilt werden, insbesondere die praktische Umsetzung der im Erstellungsprozess umstrittenen Sachverhalte sowie die aufgetretenen unerwarteten Kosten und Probleme bei der Einführung eines neuen IFRS.
Inhalt
Der IASB hat die Durchführung des PiR für den IFRS 3 in zwei Phasen geteilt.
In der ersten Phase, welche im Juli 2013 begonnen hat, wurden Themenbereiche identifiziert, die von Erstellern, Prüfern, Enforcern, Wissenschaftlern und Investoren sowie sonstigen interessierten Personen im IFRS 3 als problematisch angesehen wurden. Auf Basis dieser zu identifizierenden Themen wurde im Januar 2014 ein Request for Information (RfI) vom IASB veröffentlicht und zur Kommentierung bereitgestellt, welche folgenden wesentlichen Inhalte umfasst:
- Definition of a business
- Fair value
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Separate recognition of intangible assets from goodwill and the accounting for negative goodwill
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Non-amortisation of goodwill and indefinite-life intangible assets
- Non-controlling interests
- Step acquisitions and loss of control
- Disclosures
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Other matters
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Effects
In der zweiten Phase wurden die eingegangenen Stellungnahmen, die verschiedenen Diskussionsveranstaltungen (Outreach-Events) sowie die einschlägige Literatur ausgewertet. Im Juni 2015 hat der IASB seinen Abschlussbericht (Feedback Statement) zur Überprüfung von IFRS 3 veröffentlicht. Das Ergebnis der Überprüfung hat ergeben, dass IFRS 3 seine Zielsetzung grundsätzlich erreicht hat. Nichtdestotrotz wurden einige Bereiche identifiziert, die einer weiteren Untersuchung bedürfen. Insbesondere zu den Gebieten betreffend die Definition eines Geschäftsbetriebs und die Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten wurden Forschungsprojekte eingerichtet.