IASB Hauptabschlussbestandteile (Primary Financial Statements)
Aktueller Stand
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 9. April 2024 den neuen Standard IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements veröffentlicht.
IFRS 18 ersetzt den bisherigen Standard IAS 1 Darstellung des Abschlusses. Die wesentlichen Neuerungen durch IFRS 18 umfassen Folgendes:
- die Verbesserung der Struktur und der Vergleichbarkeit der Gewinn- und Verlustrechnung durch die Einführung von verpflichtenden Zwischensummen (wie beispielsweise ein „betriebliches Ergebnis vor Finanzierung und Steuern“) sowie Kategorien („Operating“, „Investing“ und „Financing“),
- Angaben zu unternehmensspezifischen Leistungskennzahlen, die in der öffentlichen Kommunikation verwendet werden, um die Sicht des Managements auf einen Aspekt der finanziellen Leistung eines Unternehmens zu vermitteln (sog. Management Performance Measures),
- die Einführung zusätzlicher Grundsätze zur Aggregation und Disaggregation von Posten,
- zusätzliche Angaben zur Aufgliederung bestimmter betrieblicher Aufwendungen nach Kostenarten, sofern ein Unternehmen seine Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren aufstellt und
- begrenzte Änderungen an der Kapitalflussrechnung, die darauf abzielen, den Ausweis in der in der Kapitalflussrechnung zu vereinheitlichen, insbesondere durch die Abschaffung von bestimmten Ausweiswahlrechten.
Der Standard ist (vorbehaltlich der EU-Indossierung) rückwirkend und erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
Der Standard ist nur beim IASB und nur kostenpflichtig erhältlich. Weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zur Verfügung (Pressemitteilung des IASB).
Darüber hinaus hat der IASB eine Reihe von Informations- und Begleitmaterialien zu IFRS 18 veröffentlicht.
Zielsetzung und Umfang des Projekts Primary Financial Statements
Der IASB hatte am 17. Dezember 2019 den Standardentwurf ED/2019/7 General Presentation and Disclosures veröffentlicht (Pressemitteilung). Stellungnahmen zum Standardentwurf waren bis zum 30. September 2020 möglich.
Der Standardentwurf ist das Ergebnis des vom IASB seit 2014 verfolgten Projekts „Hauptabschlussbestandteile“ (Primary Financial Statements), welches der IASB aufgrund der von Abschlussadressaten geäußerten Nachfrage nach:
- einer höheren Vergleichbarkeit und Transparenz von Unternehmensabschlüssen,
- einer stärkeren Aufgliederung von Informationen in den Hauptabschlussbestandteilen und im Anhang und
- einer höheren Transparenz zu unternehmensindividuellen Kennzahlen
priorisiert hatte.
Als Reaktion auf die von Abschlussadressaten geäußerten Informationsbedürfnisse schlägt der IASB Verbesserungen der Struktur und des Inhalts für die Hauptabschlussbestandteile vor, wobei der Schwerpunkt der Vorschläge auf der Darstellung der Ergebnisrechnung liegt. Im Einzelnen sieht der Standardentwurf ED/2019/7 General Presentation and Disclosures vor:
- die Einführung von verpflichtenden Zwischensummen (wie z.B. ein betriebliches Ergebnis vor Finanzierung und Steuern) und Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung,
- die Aufhebung von (faktischen) Ausweiswahlrechten in der Ergebnisrechnung,
- Ausweis und Angaben zu integralen und nicht-integralen assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen,
- die Einführung zusätzlicher Leitlinien zur Verbesserung der Aggregation und Disaggregation von Posten,
- die Einführung von Angaben zu unternehmensindividuell definierten Leistungskennzahlen (Management Performance Measures), inkl. der Angabe von ungewöhnlichen Erträgen und Aufwendungen,
- die Vereinheitlichung des Ausweises in der Kapitalflussrechnung, insbesondere durch Abschaffung von Wahlrechten in Bezug auf Cashflows aus gezahlten bzw. erhaltenen Zinsen sowie Dividenden, und
- eine verbesserte Kommunikation für das sonstige Ergebnis.
Stellungnahme des IFRS-Fachausschusses des DRSC
Das DRSC hat am 30. September 2020 seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2019/7 General Presentation and Disclosures an den IASB übermittelt.
Darin unterstützen wir ausdrücklich die Zielsetzung des IASB, die Vergleichbarkeit in der Berichterstattung der Leistung eines Unternehmens (durch die Vorgabe einer neuen Struktur und die Einführung von Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie Angaben zu sog. Management Performance Measures) sowohl im Zeitablauf als auch im Unternehmensvergleich zu verbessern.
Ungeachtet dieser grundsätzlichen Unterstützung weisen wir jedoch in unserer Stellungnahme daraufhin, dass die Vorschläge in Teilen:
- wahrscheinlich nicht zum gewünschten Ergebnis führen werden, da die Anforderungen nicht hinreichend klar genug formuliert sind, um verständlich, prüfbar und durchsetzbar zu sein und zu einer konsistenten Anwendung beizutragen,
- auf falschen oder unvollständigen Annahmen darüber beruhen, was die gegenwärtigen IT-Systeme und -Landschaften in den Unternehmen im Hinblick auf die Datenverfügbarkeit und -generierbarkeit leisten können und was nicht, was möglicherweise zu einer wesentlich anderen Kosten-Nutzen-Bewertung einzelner Vorschläge führt,
- wahrscheinlich zu einer besseren Vergleichbarkeit der Gewinn- und Verlustrechnung führen werden, allerdings um den Preis einer Beeinträchtigung der Verständlichkeit dahingehend, dass keine gleichlaufenden Änderungen an IAS 7 Statement of Cash Flows vorgeschlagen werden, obgleich eine Angleichung des Ausweises in der Kapitalflussrechnung an Gewinn- und Verlustrechnung möglich und, wie wir meinen, gerechtfertigt und angemessen wäre.
Einzelheiten können der DRSC Stellungnahme entnommen werden.
Befragung des DRSC zum IASB-Entwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben
Das DRSC hat zum IASB Entwurf ED/2019/7 eine Befragung der interessierten Öffentlichkeit durchgeführt (webbasierter Fragebogen). Die Befragung verfolgte die Zielsetzung, ein fundiertes und breites Meinungsbild zu den Änderungsvorschlägen des IASB zu erlangen. An der Befragung haben insgesamt 38 Vertreter aus den Bereichen Abschlussersteller, Hochschule, Investoren und Wirtschaftsprüfung teilgenommen.
Der Fragebogen adressierte ausgewählte Änderungsvorschläge des IASB-Standardentwurfs:
- Darstellung und Untergliederung in der Gewinn- und Verlustrechnung,
- Darstellung nach dem Gesamtkosten- bzw. Umsatzkostenverfahren,
- Definition eines „Ergebnisses vor Finanzierung und Ertragsteuern“ (EBIT),
- Definition eines „Operativen Ergebnisses“,
- Ergebnisanteil assoziierter Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen und
- Darstellung von „ungewöhnlichen“ Erträgen und Aufwendungen sowie unternehmensspezifischen Leistungskennzahlen
Die Ergebnisse zeigen, dass die überwiegende Mehrheit der Befragten die zentralen Vorschläge des IASB einer einheitlichen Definition der Zwischensummen „Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern“ und „Operatives Ergebnis“ unterstützt. Ebenso begrüßt die überwiegende Mehrheit der Befragten, dass der IASB zur Erhöhung der Vergleichbarkeit verbindliche Vorgaben unterbreitet, welche Erträge und Aufwendungen in diese Zwischensummen einbezogen werden sollen. Die Ergebnisse zeigen jedoch auch auf, dass der Implementierungsaufwand einzelner Vorschläge (z.B. die verursachungsgerechte Zuordnung von Fremdwährungsgewinnen und -verlusten sowie der zusätzlichen Aufgliederung betrieblicher Aufwendungen nach Kostenarten) als äußerst aufwendig erachtet wird.
Im Rahmen der Befragung des DRSC wurden ferner vom IASB im Rahmen des Projekts Primary Financial Statements erwogene, aber vorerst verworfene Vorschläge erörtert (wie z.B. eine stärkere Angleichung der Darstellung in der Kapitalflussrechnung and die Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung). Im Ergebnis sprach sich eine Mehrheit der Befragten für eine Angleichung der Inhalte des „Cashflows aus operativer Tätigkeit“ in der Kapitalflussrechnung und des „operativen Ergebnisses“ in der Gewinn- und Verlustrechnung aus.
Weitere Einzelheiten können der Präsentation zu den Ergebnissen der Befragung entnommen werden.