DRSC Berichterstattung 2024 (CSRD) – Quellensammlung

Hintergrund

Die Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) trat am 5. Januar 2023 in Kraft und war bis Anfang Juli 2024 in das nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten umzusetzen. Die Umsetzung ist in etlichen Mitgliedstaaten (darunter Deutschland) bis zum 31.12.2024 nicht erfolgt. Aus dieser Konstellation heraus resultieren verschiedene Unsicherheiten, insb. für jene Unternehmen, die durch die neue Bilanzrichtlinie (geändert durch die CSRD) bereits für das Geschäftsjahr 2024 den erweiterten Berichtspflichten (Immaterielle Ressourcen, Nachhaltigkeitsberichterstattung) unterworfen werden sollen.

Das DRSC hat im Dezember 2024 zwei Briefing Papers veröffentlicht, in denen diese Detailaspekte behandelt werden, um der Anwendungspraxis eine Orientierung zu bieten. Daneben existieren weitere Verlautbarungen von anderen Organisationen und Veröffentlichungen verschiedener Autoren zu den praktischen Aspekten der nicht erfolgten CSRD-Umsetzung.

Das DRSC erstellt und aktualisiert regelmäßig die nachstehende Übersicht über diese Verlautbarungen bzw. Veröffentlichungen.

 

Übersicht Verlautbarungen und Veröffentlichungen

Autor/Herausgeber

Inhalt/Titel

Fundstelle

Abschlussprüferaufsichtsstelle
APAS
Verlautbarung Nr. 22 (20.12.2024), Auswirkungen der fehlenden Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 auf die Honorare für das Geschäftsjahr 2024 zur Berechnung des sogenannten „Fee Cap“ Link
AK „Corporate Governance Reporting“ der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft Nichtumsetzung der CSRD zum 31.12.2024: Konsequenzen für die Tätigkeit des Aufsichtsrats Der Betrieb, Heft 3, 2025, S. 67

Link (Zugang erforderlich)

DRSC Briefing Paper: ESRS als Rahmenwerk für eine nichtfinanzielle Erklärung Link
DRSC Briefing Paper: Berichterstattung über immaterielle Ressourcen Link
DRSC Anwendungshinweis zu DRS 20 Konsultationsentwurf veröffentlicht Link
IDW Auswirkungen einer nicht bis zum 31.12.2024 erfolgenden Umsetzung der CSRD in deutsches Recht auf die Pflicht zur ESG-Berichterstattung für 2024 und 2025 und deren Prüfung Link (weiterführender Link auf der Webseite)
IDW Fragen und Antworten:
Zur verspäteten Umsetzung der CSRD
Link zur Meldung auf der IDW-Webseite

Link zum FaQ-Dokument

Nettesheim, Martin Rechtsfolgen einer verspäteten Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) WPg, Heft 23  2024, S. 1275
Wirtschaftsprüferkammer CSRD Fragen und Antworten zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland

(siehe insb. Fragen 0.1 bis 0.4)

Link

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
ESRS als Rahmenwerk für eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung
8. Januar 2025

Zugehörige Veranstaltungen

  • 43. Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss
  • 21.01.2025
  • 43. Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss
  • 21.01.2025
  • 42. Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss
  • 12.12.2024
  • 42. Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss
  • 12.12.2024