BMF Mindeststeuergesetz – Änderungen nach Inkrafttreten
Aktueller Stand
Am 20. August 2024 das das BMF den Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und weiterer Maßnahmen (Mindeststeueranpassungsgesetz – MinStGAnpG) veröffentlicht. Im MinStGAnpG-DiskE werden vordergründig die Verwaltungsleitlinien der OECD vom Dezember 2023 (Konkretisierungen bei der Anwendung des transitional CbCR-Safe-Harbours) umgesetzt.
Hintergrund
Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen (Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MinBestRL-UmsG) wurde am 27. Dezember 2023 verkündet. Darin enthalten ist vor allem die Einführung eines Gesetzes zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz, MinStG) als neues Stammgesetz. Zu den Einzelheiten verweisen wir auf unsere Projektseite „Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz“.
Befassung durch das DRSC und die Arbeitsgruppe „Steuern“
Das DRSC und die DRSC-Abeitsgruppe „Steuern“ stehen in einem engen Austausch mit den Vertretern des BMF in Sachen der potenziellen Anpassungen des MinStG oder Klarstellungen in einem künfitgen BMF-Schreiben.
MinStG: Anregungen des DRSC für Gesetzesanpassungen bzw. Klarstellungen
Am 14. März hat das DRSC ein Schreiben betreffend Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz – MinStG) an das BMF übermittelt. In dem Schreiben weisen wir auf einige (hauptsächlich rechnungslegungsrelevante) Punkte des MinStG hin, bei denen u.E. eine Änderung des Gesetzestextes erforderlich ist bzw. die im Rahmen eines künftigen BMF-Schreibens klargestellt werden sollten. Das Schreiben wurde durch die Arbeitsgruppe „Steuern“ vorbereitet.
DRSC-Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des Mindeststeueranpassungsgesetzes
Am 14. Oktober hat das DRSC seine Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des Mindeststeueranpassungsgesetzes an das BMF übermittelt. Die Stellungnahme konzentriert sich auf die vorgeschlagenen Änderungen gem. Art. 1 Abs. 6 und Abs. 14 MinStAnpG i.d.F des Disk-E (Änderung der §§ 50 Abs. 1 Nr. 3 und 82 Abs. 1 Satz 6 MinStG in Bezug auf das Aktivierungswahlrecht gem. 274 Abs. 1 Satz 2 HGB).
In der Stellungnahme plädieren wir ausdrücklich dafür, im Falle einer geplanten Verabschiedung des MinStGAnpG erst im Jahr 2025 die Änderung des § 50 Abs. 1 Nr. 3 MinStG nicht im Rahmen des MinStGAnpG, sondern im Rahmen des Jahressteuergesetztes 2024 oder einer anderen geeigneten Gesetzesinitiative im Jahr 2024 vorzunehmen. Darüber hinaus enthält die Stellungnahme einige Anmerkungen zum vorgeschlagenen Wortlaut der Änderungen des § 50 Abs. 1 Nr. 3 MinStG.