EU Micro-Richtlinie

Aktueller Stand

Am 14.03.2012 wurde die Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der 4. Richtlinie hinsichtlich Kleinstbetrieben (sog. „Micro-Richtlinie“) verabschiedet. Das Bundesministerium der Justiz hat im Juli 2012 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung dieser Richtlinie (Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz – MicroBilG) vorgelegt. Das Gesetz wurde am 29. November 2012 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Am 27. Dezember 2012 wurde das MicroBilG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit am 28. Dezember 2012 in Kraft getreten.

Zielsetzung und Inhalt

In den Anwendungsbereich der Micro-Richtlinie fallen sogenannte Kleinstbetriebe. Das sind nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zwei der drei folgenden Schwellenwerte nicht überschreiten: 350.000 Euro Bilanzsumme, 700.000 Euro Nettoumsatzerlöse und zehn Beschäftigte im Jahresdurchschnitt. Das Ziel der Richtlinie ist, den Kleinstbetrieben bestimmte Erleichterungen bei der Rechnungslegung einzuräumen.

Das MicroBilG dient der Umsetzung der europäischen Micro-Richtlinie. Die in der Micro-Richtlinie gewährten Optionen werden im MicroBilG im Wege einer Änderung des HGB fast vollständig umgesetzt.

Im Einzelnen enthält das Gesetz folgende wesentliche Neuregelungen:

  • Kleinstkapitalgesellschaften wird eine verkürzte Gliederung der Bilanz und der GuV gestattet.
  • Auf eine Offenlegung des Jahresabschlusses können Kleinstkapitalgesellschaften verzichten, sofern die Bilanz beim Betreiber des Bundesanzeigers hinterlegt wird.
  • Darüber hinaus können Kleinstkapitalgesellschaften auf die Aufstellung eines Anhangs vollständig verzichten, sofern sie bestimmte Angaben unter der Bilanz ausweisen.

Die vorgesehenen Erleichterungen gelten bereits für Geschäftsjahre, deren Abschlussstichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt.

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
Regierungsentwurf MicroBilG
09.09.2012
Referentenentwurf MicroBilG
17.07.2012
RICHTLINIE 2012/6/EU
14.03.2012

Befassung durch das DRSC

Der HGB-FA des DRSC hat am 03.09.2012 zum Referentenentwurf eine Stellungnahme an das Bundesministerium der Justiz abgegeben. Darin unterstützen der HGB-FA den vorgelegten Entwurf des Bundesjustizministeriums und begrüßt, dass die in der europäischen Richtlinie 2012/6/EU enthaltenen Optionen durch die Bestimmungen des Referentenentwurfs zugunsten der Kleinstkapitalgesellschaften weitestgehend umgesetzt werden.

Eingaben & Stellungnahmen

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Müller, Stefan/ Warnke, Lina Neue monetäre Schwellenwerte im HGB: Bilanzpolitische Maßnahmen zur Unterschreitung der Größengrenzen BC - Zeitschrift für Bilanzierung, Rechnungswesen und Controlling, 12/2023, S. 558 ff. 2023
Kirsch, Hanno Kleinst- und kleine (Kapital-)Gesellschaften in der IFRS-, HGB-Rechnungslegung und im Steuerrecht IFRS und Steuerbilanz PiR, 01/2023, S. 34 f. 2023
Zwirner, Christian/ Vodermeier, Michael Offenlegung des Jahresabschlusses Regelungen und Hinweise zur form- und fristgerechten Offenlegung sowie zur Vermeidung von Ordnungsgeldern StuB, 11/2019, Beilage 02/2019 2019
Zwirner, Christian Kleinstkapitalgesellschaften nach BilRUG – ausgewählte Praxisfraen und Lösungen BC Zeitschrift für Bilanzierung, Rechnungswesen und Controlling, 07/2018, S. 316 ff. 2018
Zwirner, Christian/ Kähler, Malte Ergebnisverwendungsdarstellung für Kleinstkapitalgesellschaften in der Rechtsform einer AG Der Betrieb, 35/2016, S. 2005 ff. 2016