DRSC DRS 20 Konzerlagebericht

Aktueller Stand

DRS 20 Konzernlagebericht wurde am 2. November 2012 vom DRSC verabschiedet und am 4. Dezember 2012 im Bundesanzeiger bekannt gemacht und letzmalig durch DRÄS 6 geändert.

Zielsetzung und Hintergrund

DRS 20 Konzernlagebericht ist Ergebnis einer umfassenden Durchsicht der bestehenden Anforderungen an die Konzernlageberichterstattung. Praktische Erfahrungen sowie aktuelle Entwicklungen wurden aufgegriffen, um die Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) zur Konzernlageberichterstattung weiterzuentwickeln. Im Vorfeld der Überarbeitung wurde eine umfassende Befragung zur gegenwärtigen Anwendung der DRS zur Konzernlageberichterstattung durchgeführt.

Die Anforderungen an die Konzernlageberichterstattung werden in einem Standard (DRS 20) zusammengeführt, d.h. DRS 20 ersetzt sowohl DRS 15 „Lagebericht“ als auch DRS 5 „Risikoberichterstattung“ einschließlich der branchenspezifischen Standards DRS 5-10 „Risikoberichterstattung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten“ und DRS 5-20 „Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen“. Die Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder gemäß § 315 Abs. 2 Nr. 4 HGB wird weiter unverändert in DRS 17 geregelt.

 

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
E-DRS 27
14.12.2011

Befassung durch das DRSC

Der Entwurf zum DRS 20 (E-DRS 27) wurde im Dezember 2011 veröffentlicht. Von der Möglichkeit, bis zum 30. April 2012 Stellungnahmen zum Entwurf einzureichen, haben 22 Personen und Organisationen Gebrauch gemacht. Unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen und weiterer Erkenntnisse (z.B. aus der öffentlichen Diskussion am 19. März 2012 in Frankfurt/Main) wurde der Standardentwurf überarbeitet.

In der Öffentlichen Sitzung am 2. November 2012 hat das DRSC den Deutschen Rechnungslegungs Standard 20 (DRS 20) Konzernlagebericht sowie die sich daraus ergebenden Änderungen am Deutschen Rechnungslegungs Standard 16 (DRS 16) Zwischenberichterstattung (2012) verabschiedet.

DRSC-Arbeitsgruppe

Die Erarbeitung des Standards wurde durch die DRSC-Arbeitsgruppe Konzernlagebericht unter dem Vorsitz von Herrn Prof. Dr. Peter Kajüter vorbereitet. Die von der Arbeitsgruppe getroffenen Entscheidungen und die darauf aufbauenden Formulierungsvorschläge wurden mit den Fachausschüssen regelmäßig diskutiert und ggf. angepasst.

Zugehörige Veranstaltungen

  • 35. Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss
  • 14.12.2023
  • 35. Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss
  • 14.12.2023
  • DRS 20 Konzernlagebericht

    Gegenstand der Diskussion war die Anpassung des DRS 20 aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD (zum Zeitpunkt der Sitzung lag der entsprechende Referentenentwurf nicht vor). Der GFA wurde über den Stand der Beratungen in der Arbeitsgruppe „Konzernlagebericht“ informiert.

    Der GFA diskutierte die gesetzliche Pflicht zur Angabe der bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren gem. § 289 Abs. 3 HGB und stellte fest, dass zumindest im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsberichterstattung das Attribut „bedeutsamst“ die Eigenschaft „wesentlich“ impliziert. Die wesentlichen nichtfinanziellen bzw. nachhaltigkeitsbezogenen Indikatoren müssten die bedeutsamsten nichtfinanziellen Indikatoren inkludieren, sofern es sich nicht um rein operative nichtfinanzielle Steuerungsgrößen handelt. Daher könne davon ausgegangen werden, dass auch die aktuellen Vorgaben zum Inhalt des (traditionellen) Lageberichts einen Bezug zu wesentlichen Auswirkungen zumindest dem Grunde nach aufweisen. Dies sollte in den Formulierungen zum übergeordneten Ziel der Lageberichterstattung und zur Wesentlichkeit berücksichtigt werden.

    In Bezug auf die in DRS 20 adressierten Grundsätze der Lageberichterstattung problematisierte der Fachausschuss den von der AG vorgeschlagenen neuen Grundsatz der Konnektivität und stellte fest, dass der entworfene Wortlaut Angabepflichten impliziere, die über das Gesetz hinaus gingen. Stattdessen verwies der GFA auf das in DRS 20.4 formulierte Einklangserfordernis. Zusätzlich bat der Fachausschuss die AG zu prüfen, ob und inwiefern die bereits in DRS 20 enthaltenen Grundsätze auch für den Nachhaltigkeitsbericht (als Teil des Lageberichts) gelten sollen. Zum Beispiel wurde die Frage aufgeworfen, ob der Grundsatz „Informationsabstufung“ angesichts der sehr umfang- und detailreichen Angabevorschriften der ESRS zwingend auch bei einem ESRS-konformen Nachhaltigkeitsbericht erfüllt ist.

    In Bezug auf die Schnittstellen von traditionellem Lagebericht und Nachhaltigkeitsbericht sprach sich der GFA ebenfalls für eine Regelung in DRS 20 aus, welche die Möglichkeit der gemeinsamen Behandlung der betreffenden Berichtsinhalte eröffnet. Allerdings sollte die Berichterstattung in diesem Fall im finanziellen Teil des Lageberichts – nicht aber im separaten Abschnitt zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – erfolgen. Bezogen auf den Nachhaltigkeitsbericht sei dann entsprechend der Regelung zur Aufnahme von Informationen mittels Verweis gem. ESRS 1 zu verfahren.

  • 12. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 13.12.2022
  • 12. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 13.12.2022
  • E-DRÄS 13 – Änderungen an DRS 20 und DRS 21

    Dem FA FB lag der Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 13 (E-DRÄS 13) zur Änderung des DRS 20 Konzernlagebericht und des DRS 21 Kapitalflussrechnung vor. Der FA FB beschloss, den Geltungsbereich der branchenspezifischen Anlagen für Versicherungsunternehmen (Anlage 2 des DRS 20 bzw. Anlage 3 des DRS 21) auf alle Pensionsfonds – betriebliche wie überbetriebliche – auszuweiten, um der Gesetzessystematik des § 341 HGB gerecht zu werden. Ferner regte der FA FB einige redaktionelle Änderungen am E-DRÄS 13 an.

    Vorbehaltlich der beschlossenen Änderungen verabschiedete der FA FB einstimmig den E-DRÄS 13.

    E-DRÄS 13 soll Anfang Januar 2023 mit einer Kommentierungsfrist bis zum 30. April 2023 veröffentlicht werden.

  • 31. Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss
  • 12.12.2022
  • 31. Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss
  • 12.12.2022
  • Überarbeitung DRS 20 Konzernlagebericht auf-grund CSRD/ESRS

    Gegenstand dieses Tagesordnungspunkts war die Erörterung grundsätzlicher Aspekte für die Änderung des DRS 20, welche aufgrund der CSRD bzw. deren Umsetzung in deutsches Recht sowie aufgrund der ESRS mittelfristig notwendig wird. Der Fachausschuss stellte fest, dass mit den ESRS bereits eine Konkretisierung des Richtlinientextes (und vermutlich auch des zukünftigen Gesetzestextes) vorliegen wird. Gleichzeitig sei es jedoch bereits jetzt hinreichend klar, dass die ESRS nicht alle Anwendungsfragen beantworten und daher Hilfestellungen und Auslegungen für die Anwendungspraxis notwendig werden. Formal könne mit DRS 20 zwar eine Konkretisierung des HGB-Gesetzestextes erfolgen; der Fachausschuss konzedierte jedoch, dass die Mandatierung des DRSC die Konkretisierung von EU-Rechtstexten nicht umfasst. Darüber hinaus bestünde ein wesentlicher Unterschied zum Vorgehen aufgrund des CSR-RUG: Aufgrund des prinzipienorientierten Gesetzestextes sei die Aufnahme detaillierter Berichtsanforderungen in DRS 20 notwendig gewesen; die ESRS hingegen beinhalten bereits detaillierte (und zahlreiche) Berichtsanforderungen, für die es keiner weiteren Ausdifferenzierung und Erweiterung bedarf. Daher sollten die Aktivitäten des DRSC bezüglich der ESRS auf methodische und begriffliche Aspekte fokussiert werden. Aufgrund des klar definierten Mandats des DRSC müssten diese Aktivitäten über andere Formate entfaltet werden. Z.B. böte sich die Erörterung kritischer Fragen (insb. mit nationalem Bezug) sowie der Entwicklung von Lösungsansätzen über die Formate Anwenderforum (inklusive FAQ-Sammlung analog zum Anwenderforum zur EU-Tax-VO) bzw. Öffentliche Diskussion an. Das konkrete Format wurde nicht beschlossen und könne ggf. dem Ermessen der DRSC-Geschäftsstelle überlassen werden.

    Auch wenn die Aufnahme von Konkretisierungen der ESRS-Vorgaben in DRS 20 aus formalen Gründen nicht erfolgt, wird die bloße Streichung des Abschnitts zur nichtfinanziellen Erklärung sowie die Aufnahme eines Verweises zu den ESRS (bzw. der entsprechenden EU-Verordnung) nicht ausreichend sein. Der Gemeinsame FA stellte fest, dass DRS 20 auch außerhalb des Abschnitts zur nichtfinanziellen Erklärung Vorgaben enthält, die einen Bezug zur nichtfinanziellen (bzw. nachhaltigkeitsbezogenen) Berichterstattung aufweisen (Schnittstellenthemen). Diese Inhalte sollten vor dem Hintergrund der neuen Gesetzeslage sowie der ESRS entsprechend geprüft und überarbeitet werden. Als Beispiele wurden nichtfinanzielle Leistungsindikatoren und die IT-Sicherheit genannt.

    Der Fachausschuss bat den Mitarbeiterstab, entsprechende Inhalte des DRS 20 zu identifizieren. Über die Einbindung der bereits bestehenden Arbeitsgruppe wurde zunächst nicht befunden.

  • 11. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 17.11.2022
  • 11. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 17.11.2022
  • Sektorspezifische Anlagen DRS 20 & 21

    Der FA FB erörterte die Lösungsvorschläge der DRSC-Geschäftsstelle hinsichtlich der Einbeziehung von Wertpapierinstituten, Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten sowie überbetrieblichen Pensionsfonds in den Anwendungsbereich der sektorspezifischen Anlagen 1 und 2 des DRS 20 Konzernlagebericht bzw. der Anlagen 2 und 3 des DRS 21 Kapitalflussrechnung. Der FA stimmte den Lösungsvorschlägen grundsätzlich zu, regte jedoch einige Anpassungen an den vorgeschlagenen Formulierungen in den beiden Standards an.

    Die Änderungen der sektorspezifischen Anlagen des DRS 20 und des DRS 21 sowie die Änderungen des DRS 21 in Bezug auf die Einzahlungen/Auszahlungen aus erhaltenen/gewährten Zuwendungen/Zuschüssen werden in einem Änderungsstandard (E-DRÄS 13) zur Kommentierung gestellt. Die Verabschiedung des E-DRÄS 13 soll in der nächsten Sitzung des FA FB erfolgen. Als Erstanwendungszeitpunkt der Änderungen soll das nach dem 31. Dezember 2022 beginnende Geschäftsjahr vorgeschlagen werden.

  • 3. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 10.02.2022
  • 3. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 10.02.2022
  • E-DRÄS 12 - Änderungen an DRS 20 aufgrund FüPoG II/ Verabschiedung von DRÄS 12

    Der Fachausschuss wurde über die Rückmeldungen zum E-DRÄS 12 informiert und beschloss geringfügige Änderungen am Text des Änderungsstandards, die vom Mitarbeiterstab vorgeschlagen wurden. Darüber hinaus wurden zwei zusätzliche, rein redaktionelle Änderungen beschlossen. Unter dem Vorbehalt jener redaktionellen Änderungen stimmte der Fachausschuss der Beschlussvorlage zur Verabschiedung des DRÄS 12 zu. Der Änderungsstandard wurde einstimmig verabschiedet und wird im Nachgang dem BMJ zur Bekanntmachung im Bundesanzeiger übermittelt.

  • 1. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 10.12.2021
  • 1. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 10.12.2021
  • Überarbeitung DRS 20 - E-DRÄS 12

    Der Mitarbeiterstab legte dem FA seinen Entwurf des E-DRÄS 12 vor. Dieser adressiert Änderungen des DRS 20 Konzernlagebericht, DRS 21 Kapitalflussrechnung und DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochter­unter­nehmen in den Konzernabschluss) aufgrund des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionen-Gesetz – FüPoG II) sowie des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (WpIG). Der FA stimmte den entworfenen Änderungen des DRS 20 aufgrund des FüPoG II inhaltlich zu, bat jedoch den Mitarbeiterstab, die eingegangenen schriftlichen, redaktionellen Anmerkungen zu berücksichtigen.

    In Bezug auf die entworfenen Änderungen der DRSs aufgrund des WpIG stellte der FA fest, dass die dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz unterliegenden Unternehmen (ZAG-Institute) nicht Gegenstand der branchenspezifischen Konkretisierungen für die Risikoberichterstattung (Anlage 1 des DRS 20) und für die Kapitalflussrechnung (Anlage 2 des DRS 21) sind, obwohl diese in § 340 HGB explizit genannt werden und sich die Anlagen dem Grunde nach auf § 340 HGB beziehen. Der FA stimmte dem Argument des Mitarbeiterstabs zu, dass ZAG-Institute aufgrund ihres Geschäftsmodells überwiegend kein bankenähnliches Risikoprofil aufweisen. Dennoch könne damit die Ausnahme dieser Unternehmen vom Geltungsbereich branchen­spezifischer Konkretisierungen nicht zweifelsfrei abgeleitet werden. In Analogie dazu positionierte sich der FA zu den Pensionsfonds. Diese werden neben Versicherungsunternehmen durch § 341 HGB ebenfalls branchenspezifischen Berichtsvorschriften unterworfen. In den entsprechenden Anlagen der DRSs 20 und 21 (Anlage 2 bzw. Anlage 3) werden jedoch nur Versicherungsunternehmen behandelt. Der FA FB beschloss zu prüfen, ob branchenspezifische Konkretisierungen für Wertpapierinstitute, ZAG-Institute und Pensionsfonds angemessen und notwendig sind und, falls ja, ob diese allein durch die Erweiterung des Geltungsbereichs der Spezialkonkretisierungen etabliert werden können oder ob hierzu inhaltliche Anpassungen der DRSs bzw. die Entwicklung zusätzlicher Anlagen notwendig sind. Er beauftragte den Mitarbeiterstab, die DRSC-Arbeitsgruppen Finanzinstrumente und Pensionen dazu einzubinden.

    Angesichts der Dringlichkeit in Bezug auf die Änderungen des DRS 20 aufgrund des FüPoG II beschloss der FA FB, die Änderungen der DRSs aufgrund des WpIG von den Änderungen aufgrund des FüPoG II gänzlich abzukoppeln und insofern nicht in DRÄS 12 zu adressieren.

    Der FA stimmte dem Vorschlag des Mitarbeiterstabs zu, einen Verweis auf die Berichtspflichten aufgrund der EU-Taxonomie-Verordnung in den DRS 20 aufzunehmen.

    Er beauftragte zudem den Mitarbeiterstab, nach Einarbeitung der o.g. redaktionellen Anmerkungen, den Entwurf des Änderungsstandards im eigenen Ermessen zur Konsultation zu veröffentlichen. Es wurde eine Konsultationsfrist von 45 Tagen vereinbart.

  • 58. Sitzung IFRS-FA
  • 20.04.2017
  • 58. Sitzung IFRS-FA
  • 20.04.2017
  • Überarbeitung DRS 20 aufrgund CSR-RLUG (Forts.)

    • n/a
  • 31. Sitzung HGB-FA
  • 20.04.2017
  • 31. Sitzung HGB-FA
  • 20.04.2017
  • Überarbeitung DRS 20 aufgrund CSR-RLUG (Forts.)

    • n/a
  • 8. Gemeinsame Sitzung IFRS-/HGB-FA
  • 10.12.2015
  • 8. Gemeinsame Sitzung IFRS-/HGB-FA
  • 10.12.2015
  • DRS 20 Konzernlagebericht

    Herr Prof. Dr. Kajüter (Universität Münster) stellte die Ergebnisse der vom DRSC beauftragten Studie über die Anwendungserfahrungen zum DRS 20 Konzernlagebericht vor.

    • n/a
  • 7. Gemeinsame Sitzung IFRS-/HGB-FA
  • 18.06.2015
  • 7. Gemeinsame Sitzung IFRS-/HGB-FA
  • 18.06.2015
  • Konzernlagebericht

    Die Fachausschüsse diskutieren die Änderungen an DRS 20, die sich aus dem BilRUG und aus dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Gesetz zur Frauenquote) ergeben. Im Ergebnis der Diskussion beschließen die Fachausschüsse, die Aufnahme eines Verweises auf den Nachtragsbericht einschließlich einer Negativ­erklärung, wenn kein Nachtragsbericht vorliegt, zu empfehlen, eine Definition für Zweigniederlassungen und Anforderungen für Angaben über Zweigniederlassungen in DRS 20 einzufügen sowie die Textziffern zur Erklärung zur Unternehmensführung um die Angaben aus dem Gesetz zur Frauenquote zu erweitern.

    Des Weiteren diskutieren die Fachausschüsse das Konzept des BMJV zur Umsetzung der CSR-Richtlinie (Richtlinie 2014/95/EU) und bereiten eine Stellungnahme an

  • 6. Gemeinsame Sitzung IFRS-/HGB-FA
  • 01.12.2014
  • 6. Gemeinsame Sitzung IFRS-/HGB-FA
  • 01.12.2014
  • DRS 20 Konzernlagebericht – Auswertung Studie

    Herr Prof. Dr. Kajüter (Uni Münster) stellt die Ergebnisse des ersten Teils seiner im Auftrag des DRSC durchgeführten Studie über die Anwendung von DRS 20 von kapitalmarktorientierten Unternehmen vor. Zentrale Ergebnisse sind:

    • die Konzernlageberichterstattung hat sich insgesamt verbessert;
    • DRS 20 wird als Verbesserung ggü. DRS 15/DRS 5 angesehen;
    • die Unternehmen nutzten die neuen Regelungen, um sich mit ihrer Lageberichterstattung auseinanderzusetzen;
    • die Risiko- und Chancenberichterstattung hat sich verbessert, wobei trotzdem weiterhin Verbesserungspotential besteht.
    • n/a
  • 18. Sitzung HGB-FA
  • 15.09.2014
  • 18. Sitzung HGB-FA
  • 15.09.2014
  • DRS 20 Konzernlagebericht – erste Ergebnisse der Studie

    In der Sitzung werden dem HGB-FA die ersten Ergebnisse aus der von Prof. Dr. Kajüter erstellten Studie zur Umsetzung der in DRS 20 formulierten Regelungen in den Konzernlageberichten vorgestellt. In der Studie werden die Konzernlageberichte von Unternehmen analysiert, deren Aktien im DAX30 und MDAX notiert sind. Weiterhin werden wesentliche Erkenntnisse von anderen empirischen Studien zur Anwendung des DRS 20 vorgetragen.

  • 4. Gemeinsame Sitzung IFRS-/HGB-FA
  • 03.12.2013
  • 4. Gemeinsame Sitzung IFRS-/HGB-FA
  • 03.12.2013
  • Integrierte Berichterstattung

    Herr Prof. Dr. Haller (Uni Regensburg) gibt einen Überblick über den gegenwärtigen Diskussionsstand zum Integrated Reporting (IR). Hierbei geht er u.a. auf die Entwicklung des IR ein, die zur geplanten Veröffentlichung eines Rahmenkonzepts zum IR durch das IIRC im Dezember 2013 führt.

    Ferner werden die erwarteten Effekte des IR und die aus dem IR resultierenden Herausforderungen erörtert. Abschließend wir das IR an einem konkreten Praxisbeispiel illustriert. In der Diskussion wird deutlich, dass das IR eine gute Möglichkeit der Erweiterung der Informationsvermittlung über die Geschäftstätigkeit des Unternehmens und seine Folgen darstellt, jedoch auch die Gefahr gesehen wird, dass integrierte Berichte als Marketinginstrumente missbraucht werden.

  • 6. Sitzung HGB-FA
  • 01.11.2012
  • 6. Sitzung HGB-FA
  • 01.11.2012
  • Sonstiges - DRS 20 Konzernlagebericht und DRS 16 (2012) Zwischenberichterstattung

    In Folge der turnusmäßig vor der Bekanntmachung neuer Standards stattfindenden Prüfung durch verschiedene Bundesressorts wurden in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz nicht-materielle Änderungen an DRS 20 und DRS 16 (2012) vorgenommen.

    In Bezug auf die in diesem Zusammenhang an DRS 20 Konzernlagebericht vorgesehenen Änderungen ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass die Regelungen bzgl. der Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289a HGB) im Standard nicht in Fettdruck dargestellt (DRS 20.K224 – K231) und fünf weitere Begriffe im Standard definiert werden (Embedded Value Ansatz, Kumulrisiko, Optionsrisiko, Risikokapital und Risikokapitalallokation). An DRS 16 Zwischenberichterstattung in der Fassung vom 14. September 2012 (DRS 16 (2012)) wurden einige redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

    Die Mitglieder des HGB-FA stimmen den vorgeschlagenen Änderungen an DRS 20 und DRS 16 (2012) zu. Darüber hinaus beschließt der Fachausschuss, DRS 16 Zwischenberichterstattung vom 5. Mai 2008, geändert durch Artikel 3 des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 5 (DRÄS 5) vom 5. Januar 2010 (BAnz Nr. 27a vom 18. Februar 2010) (DRS 16 (2010)), aus formalen Gründen aufzuheben, da an seine Stelle DRS 16 (2012) tritt.

  • 5. Sitzung HGB-FA und 19. Öffentliche Sitzung des DRSC
  • 13.09.2012
  • 5. Sitzung HGB-FA und 19. Öffentliche Sitzung des DRSC
  • 13.09.2012
  • E-DRS 27 Konzernlagebericht

    Der HGB-FA diskutiert die Themen im E-DRS 27, die in den letzten Sitzungen noch nicht abschließend geklärt wurden, und Folgeänderungen im DRS 16 Zwischenberichterstattung.

    Im Hinblick auf die Bezüge zur Wesentlichkeit in einzelnen Textziffern betont der HGB-FA nochmals, dass diese ausschließlich klarstellenden Charakter haben. Da eine Streichung aller Bezüge insbesondere im Interesse des Leseflusses nicht sinnvoll erscheint, bleiben die Bezüge in einigen Textziffern erhalten. Auch in der Begründung zum DRS 20 wird auf diesen Sachverhalt eingegangen.

    Bei der Übernahme von Regeln aus DRS 15 in E-DRS 27 wurde der Begriff „Erläuterung“ durch „Darstellung“ ersetzt. Nach Auffassung des HGB-FA wurde damit der Berichtsumfang z.T. vermindert, ohne dass dieses intendiert war.

    Daher entscheidet sich der FA, den Begriff „Erläuterung“ weiter zu verwenden und die Berichtsanforderungen an denjenigen Stellen um „erläutern“ zu ergänzen, an denen der Berichtsumfang nicht geringer sein soll als nach den alten Standards. Der Begriff „Erläuterung“ wird insoweit auch in die Definitionen aufgenommen.

  • 19. Öffentliche Sitzung zur Verabschiedung DRS 20 Konzernlagebericht und DRS 16 (überarb.) Zwischenberichterstattung

    Das DRSC verabschiedet DRS 20 Konzernlagebericht und die Folgeänderungen im DRS 16 (geändert 2012) Zwischenberichterstattung einstimmig.

    Mit der Verabschiedung des DRS 20 wird die Überarbeitung der Deutschen Rechnungslegungs Standards (DSR) zur Lageberichterstattung abgeschlossen. Dabei wurden in einer umfassenden Gesamtschau die bestehenden DRS zur Lageberichterstattung evaluiert und mit dem Ziel angepasst, die praktischen Erfahrungen und die internationalen Entwicklungen zu berücksichtigen. DRS 5 Risikoberichterstattung, DRS 5-10 Risikoberichterstattung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, DRS 5-20 Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen und DRS 15 Lageberichterstattung werden im DRS 20 zusammengeführt und damit außer Kraft gesetzt.

    Der Entwurf zum DRS 20 (E-DRS 27) wurde im Dezember 2011 veröffentlicht. Von der Möglichkeit, bis zum 30. April 2012 Stellung-nahmen zum Entwurf einzureichen, haben 22 Personen und Organisationen Gebrauch gemacht. Unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen und weiterer Erkenntnisse (z.B. aus der öffentlichen Diskussion am 19. März 2012 in Frankfurt/Main) hat der HGB-FA den Standardentwurf überarbeitet.

    Das DRSC weist bei der Verabschiedung auf folgende im Rahmen des Konsultationsprozesses wesentlichen vorgenommenen Änderungen gegenüber E-DRS 27 hin:

    • Die Definition von einigen Begriffen wurde gestrichen wohingegen für andere Begriffe die Definition ergänzt wurde.
    • Der Grundsatz der Wesentlichkeit wird als eigener Grundsatz im DRS 20 herausgehoben.
    • Es wurde wieder der Begriff „Erläuterung“ eingeführt, da der FA der Auffassung ist, dass der Verzicht auf die Verwendung dieses Begriffs an einigen Stellen zu einer Verminderung des Berichtsumfangs geführt hätte, die nicht intendiert war.
    • Die Regelungen zur Strategieberichterstattung sollen von Unternehmen angewendet werden, wenn diese freiwillig über ihre Strategie berichten.

    Der Standard ist erstmals für Geschäftsjahre zu beachten, die nach dem 31. Dezember 2012 beginnen. Eine vollumfängliche frühere Anwendung ist zulässig.

    Aufgrund der Verabschiedung des DRS 20 ergeben sich Folgeänderungen in DRS 16, die zu sprachlichen Anpassungen in diesem Standard führen. Die neu gefassten Textziffern des DRS 16 (geändert 2012) sind im ersten Zwischenbericht nach dem Ende des Geschäftsjahres zu beachten, für das der DRS 20 Konzernlagebericht erstmals angewendet wurde. Eine frühere vollumfängliche Anwendung ist zulässig.

  • 8. Sitzung IFRS-FA
  • 30.08.2012
  • 8. Sitzung IFRS-FA
  • 30.08.2012
  • E-DRS 27 Konzernlagebericht

    Der IFRS-FA diskutiert den aktuellen Stand der Überarbeitung des E-DRS 27 und die Folgeänderungen des DRS 16. Insbesondere die Bezüge zur Wesentlichkeit in einzelnen Textziffern, den Verzicht auf die Verwendung des Begriffs „Erläuterung“ und die geplante Streichung der Tz. A1.6. werden erörtert.

  • 1. Gemeinsame Sitzung IFRS-/HGB-FA
  • 26.07.2012
  • 1. Gemeinsame Sitzung IFRS-/HGB-FA
  • 26.07.2012
  • E-DRS 27 Konzernlagebericht

    In der gemeinsamen Sitzung diskutieren beide FA die Themen, zu denen in vorherigen Sitzungen jeweils unterschiedliche Positionen bezogen wurden. Der HGB-FA hatte in seiner Sitzung am 25. Juli 2012 seine Position zur Strategieberichterstattung und zum Prognosehorizont so verändert, dass sie mit der Position des IFRS-FA übereinstimmt.

    Die FA nehmen die Möglichkeit einer Abgabe einer Übereinstimmungserklärung mit dem IFRS PS Management Commentary und mit dem E-DRS 27 nicht auf.

    Ebenfalls verständigen sich die FA darauf, dass Verweise auf Rahmenkonzepte gestrichen werden, dass keine separate Definition der „außergewöhnlich hohen Unsicherheit“ erfolgt, dass bei der Darstellung des Gesamtbilds der Risikolage von Instituten und Versicherungsunternehmen aufsichtsrechtliche Kriterien zugrunde gelegt werden sowie dass eine bilanzielle Risikovorsorge nur dann eine Risikobegrenzungsmaßnahme ist, wenn im Rahmen des Risikomanagements bilanzielle Risiken überwacht und gesteuert werden.

  • 4. Sitzung HGB-FA
  • 25.07.2012
  • 4. Sitzung HGB-FA
  • 25.07.2012
  • E-DRS 27 Konzernlagebericht

    Der HGB-FA setzt seine Erörterung der möglichen Änderungen des E-DRS 27 fort, insb. die Berücksichtigung von Anmerkungen zum E-DRS 27 aus diversen Stellungnahmen, die in vorherigen Sitzungen noch nicht besprochen wurden.

    Dabei verständigt sich der HGB-FA nach einer intensiven Diskussion darauf, die im E-DRS 27 enthaltenen Regelungen zum Prognosehorizont und zur Prognosegenauigkeit nicht abzuändern.

    Ferner beschließt der HGB-FA, „Wesentlichkeit“ als eigenständigen Grundsatz zu formulieren sowie einen Berichtsrahmen für Unternehmen vorzugeben, die freiwillig über ihre Ziele und Strategien berichten.

    Im Folgenden geplant sind ein weiteres Um-laufverfahren im August sowie die Endabstimmungen zum Standardentwurf im Rahmen der September-Sitzung des HGB-FA.

  • 6. Sitzung IFRS-FA
  • 02.07.2012
  • 6. Sitzung IFRS-FA
  • 02.07.2012
  • E-DRS 27 Konzernlagebericht

    Dem IFRS-FA werden auf Basis einer Synopse die zum E-DRS 27 eingegangenen Stellungnahmen vorgestellt. Auf Basis dieser Informationen diskutiert der FA in Verbindung mit weiteren Erkenntnissen (z.B. aus der öffentlichen Diskussion am 19. März 2012 in Frankfurt/Main) hauptsächlich folgende Themenbereiche:

    • Grundsätze,
    • Differenzierung bei den Berichtsanforderungen,
    • Risikoberichterstattung von Instituten und Versicherungen,
    • Nachhaltigkeit und
    • Definitionen.

    Die Ergebnisse der Erörterungen dienen der Meinungsbildung im Vorlauf zu der gemeinsamen Sitzung von IFRS- und HGB-FA am 26. Juli 2012.

    Die Diskussion wird in der gemeinsamen Sitzung mit dem HGB-FA Ende Juli fortgeführt.

  • 3. Sitzung HGB-FA
  • 14.06.2012
  • 3. Sitzung HGB-FA
  • 14.06.2012
  • E-DRS 27 Konzernlagebericht

    Dem HGB-FA werden auf Basis einer Synopse die zum E-DRS 27 eingegangenen Stellungnahmen vorgestellt.

    Auf Basis dieser Informationen diskutiert der Fachausschuss in Verbindung mit weiteren Erkenntnissen (z.B. aus der öffentlichen Diskussion am 19. März 2012 in Frankfurt/Main) mögliche Änderungen im E-DRS 27.

    Einzelne Themen sollen in der gemeinsamen Sitzung von IFRS-FA und HGB-FA am 26. Juli 2012 erneut diskutiert werden.

    In seinen nächsten Sitzungen wird sich der HGB-FA weiter mit dem E-DRS 27 beschäftigen.

  • 5. Sitzung IFRS-FA
  • 30.05.2012
  • 5. Sitzung IFRS-FA
  • 30.05.2012
  • E-DRS 27 Konzernlagebericht

    Dem IFRS-FA werden auf Basis einer Synopse die zum E-DRS 27 eingegangenen Stellungnahmen vorgestellt. Auf Basis dieser Informationen diskutiert der FA in Verbindung mit weiteren Erkenntnissen (z.B. aus der öffentlichen Diskussion am 19. März 2012 in Frankfurt/Main) folgende Themenbereichen:

    • Strategieberichterstattung,
    • Prognose-, Chancen- und Risikobericht,
    • segmentspezifische Angaben und
    • die Übereinstimmungserklärung mit dem IFRS PS MC.

    Die Ergebnisse der Erörterungen dienen der Meinungsbildung im Vorlauf zu der gemeinsamen Sitzung von IFRS- und HGB-FA Ende Juli. Die Diskussion zu weiteren Themenbereichen des Entwurfs wird in der nächsten Sitzung des IFRS-FA Anfang Juli fortgeführt.

  • 2. Sitzung HGB-FA
  • 19.04.2012
  • 2. Sitzung HGB-FA
  • 19.04.2012
  • Bericht über Öffentliche Diskussion zum E-DRS 27 Konzernlagebericht

    Dem Fachausschuss wird über die öffentliche Diskussion am 19. März 2012 in Frankfurt/M zum E-DRS 27 Konzernlagebericht berichtet.  Der FA nimmt den Bericht zur Kenntnis.

    Ferner wird dem HGB-FA ein möglicher Zeitplan für die Verabschiedung des DRS Konzernlagebericht vorgestellt.

    Gemäß diesem Zeitplan wird der Standard in der Sitzung des FA im September verabschiedet. Der FA stimmt diesem Zeitplan zu.

    Es besteht jedoch stets die Möglichkeit, dass dieser ambitionierte Zeitplan durch unvorhergesehene Sachverhalte nicht eingehalten werden kann und es zu Verschiebungen kommt.

  • Öffentliche Diskussion – 19. Mär 2012
  • 19.03.2012
  • Öffentliche Diskussion – 19. Mär 2012
  • 19.03.2012
  • 2. Sitzung IFRS-FA
  • 13.02.2012
  • 2. Sitzung IFRS-FA
  • 13.02.2012
  • 1. Sitzung HGB-FA
  • 06.02.2012
  • 1. Sitzung HGB-FA
  • 06.02.2012
  • E-DRS 27 Konzernlagebericht (Fortsetzung)

    • n/a
  • 1. Sitzung IFRS-FA
  • 16.01.2012
  • 1. Sitzung IFRS-FA
  • 16.01.2012
  • E-DRS 27 Konzernlagebericht

    Der IFRS-FA erörtert folgende Themenbereiche des E-DRS Konzernlagebericht: Gegenstand und Geltungsbereich, Definitionen, Grundsätze sowie Prognosebericht. Im Wesentlichen stimmt der FA den Regelungen des Entwurfs zu. Einige der Fragen zu den diskutierten Themenbereichen werden zurückgestellt und in späteren IFRS-FA-Sitzungen erneut aufgegriffen.

    Die Diskussion zu weiteren Themenbereichen des Entwurfs wird in der nächsten Sitzung des IFRS-FA fortgeführt.

Eingaben & Stellungnahmen

Datum Titel Adressat
02.04.2012 DRSC
13.04.2012 DRSC
16.04.2012 DRSC
18.04.2012 DRSC
19.04.2012 DRSC
20.04.2012 DRSC
24.04.2012 DRSC
25.04.2012 DRSC
26.04.2012 DRSC
27.04.2012 DRSC
27.04.2012 DRSC
27.04.2012 DRSC
27.04.2012 DRSC
27.04.2012 DRSC
30.04.2012 DRSC
30.04.2012 DRSC
02.05.2012 DRSC
02.05.2012 DRSC
02.05.2012 DRSC
02.05.2012 DRSC
03.05.2012 DRSC
14.05.2012 DRSC

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
BC Nachhaltigkeitsberichterstattung: CSRD-Umsetzungsgesetz Referentenentwurf vom 22.3.2024 BC - Zeitschrift für Bilanzierung, Rechnungswesen und Controlling, 04/2024, 145 ff. 2024
Weyer, Andreas/ Berndt, Thomas/ Ebin, Alina Berichterstattung nah EU-Taxonomie-VO – Herausforderungen und Handlungsempfehlungen für europäische Nicht-Finanzunternehmen Betriebs-Berater, 13-14/2024, S. 747 ff. 2024
Zwirner, Christian / Busch, Julia DRÄS 13 mit Änderungen an DRS 20 und DRS 21 durch das BMJ bekanntgemacht StuB, 50/2023, S. 2905 2023
Quick, Reiner/ Kordisch, Julian Die Qualität der Prognoseberichte von HDAX-Unternehmen IRZ, 11/2023, S. 501 ff. 2023
Zülch, Henning/ Retsch, Benedikt T./ Schneider, Anne/ Kayser, Christoph Ein Jahrzehnt Investors‘ Darling: Vom Printmedium zu multimedialen Stakeholder Relations – Das Gesamtergebnis 2023 (Teil 2) KoR, 11-12/2023, S. 477 ff. 2023