ISSB ISSB im Überblick

1. Internationale Nachhaltigkeitsberichtsstandards: Struktur und Organisation des ISSB

Im November 2021 wurde das International Sustainability Standards Board (ISSB) durch die Treuhänder der IFRS-Stiftung gegründet. Das ISSB erarbeitet investorenorientierte Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die als sog. global baseline Mindeststandards für die weltweite Nachhaltigkeitsberichterstattung darstellen sollen. Das International Accounting Standards Board (IASB) wird parallel dazu weiterhin investorenorientierte Standards zur Finanzberichterstattung erarbeiten. Beide Gremien weisen eine vergleichbare Struktur auf und integrieren international anerkannte Konsultationsprozesse (due process) in ihre Arbeit.

Das ISSB baut bei der Erarbeitung von Nachhaltigkeitsberichtsstandards auf bestehende Initiativen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf. Dazu zählen insbesondere die Arbeiten der zwischenzeitlich beendeten Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). Die Aufgaben der TCFD wurden auf das ISSB übertragen (die bisher von der TCFD entwickelen Empfehlungen finden sich im IFRS S2 wieder). Des Weiteren wurden die Arbeiten des Climate Disclosure Standards Board (CDSB), des Weltwirtschaftsforums sowie die Arbeiten der Value Reporting Foundation (VRF) berücksichtigt. Die VRF, in der zuvor das Integrated Reporting Framework des International Integrated Reporting Council (IIRC) und die Standards des Sustainability Accounting Standards Board (SASB) zusammengeführt wurden, ist seit August 2022 in der IFRS-Stiftung aufgegangen. Auch die Integration des CDSB in die IFRS-Stiftung ist bereits abgeschlossen. Durch die erfolgte Konsolidierung der verschiedenen mit Nachhaltigkeitsregelungen befassten Institutionen konnte die Vielfalt der Vorgaben (sog. Alphabet Soup) reduziert werden.

Das ISSB wird durch das Sustainable Consultative Committee und das Sustainability Standards Advisory Forum unterstützt. Im März 2022 haben die IFRS-Stiftung und die Global Reporting Initiative (GRI) eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, nach der ihre Standardsetzungsgremien (ISSB und Global Sustainability Standards Board) ihre Arbeitsprogramme und Aktivitäten miteinander abstimmen.

ISSB-Vorsitzender ist seit Dezember 2021 Emmanuel Faber (ehemaliger Vorstandsvorsitzender von Danone). Stellvertretende ISSB-Vorsitzende ist seit Januar 2022 Sue Lloyd (ehemalige stellvertretende Vorsitzende des IASB). Darüber hinaus wurde Janine Guillot (Geschäftsführerin der VRF) zur Sonderberaterin des ISSB-Vorsitzenden ernannt. ISSB-Hauptsitz ist die Stadt Frankfurt am Main. Deutsches Mitglied des ISSB ist Jenny Bofinger-Schuster. Eine Übersicht der insgesamt 14 Mitglieder des ISSB ist hier abrufbar.

2. Verabschiedete Standards 

Im Juli 2023 verabschiedete das ISSB die ersten Standards. Dabei handelt es sich um:

  • IFRS S1 (Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen, General Requirements for Disclosure of Sustainability-related Financial Information)
  • IFRS S2 (Klimabezogene Angaben, Climate-related Disclosures)

3. Aktuelle Projekte 

Das ISSB hat zu seinen zukünftigen Agendaprioritäten eine Konsultation durchgeführt. Ferner arbeitet das ISSB an der Internationalisierung der SASB-Standards. Zu diesen laufenden Projekten sind weitere Informationen auf den entsprechenden DRSC-Projektseiten (siehe Links) abrufbar.

 

4. Zu den Hintergründen der Organisationen

4.1. Die Value Reporting Foundation (VRF)

Im November 2020 kündigten der IIRC und das SASB einen Zusammenschluss in Form der neu gegründeten VRF an. Die VRF führt die Arbeiten am Rahmenkonzept für die integrierte Berichterstattung des IIRC zur sektorübergreifenden integrierten Berichterstattung und die Arbeiten an den SASB-Standards zur sektorspezifischen Nachhaltigkeitsberichterstattung fort, um die internationale, investorenorientierte Unternehmensberichterstattung im Nachhaltigkeitsbereich und zu immateriellen Vermögen weiterzuentwickeln.

Seit August 2022 ist die VRF in der IFRS Foundation aufgegangen.

4.1.1. Rahmenkonzept des IIRC für die integrierte Berichterstattung 

Die aktuelle Version des Rahmenkonzepts vom Januar 2021 erläutert Grundkonzepte einer integrierten Berichterstattung, bestimmt Leitprinzipien und Inhaltselemente eines integrierten Berichts und beinhaltet allgemeine Leitlinien zur Berichterstattung. Das Rahmenkonzept soll zukünftig die Grundlage für die Konnektivität zwischen den Finanzberichterstattungs- und Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards der IFRS-Stiftung bilden. Um diese Konnektivität zu erreichen, könnten in Zukunft Überarbeitungen des Rahmenkonzepts erfolgen.

Die drei Grundkonzepte einer integrierten Berichterstattung umfassen:

  1. Die Wertschöpfung, Werterhaltung oder Werterosion,
  2. die Kapitalien (finanzielles, erzeugtes, intellektuelles, menschliches, soziales und Beziehungskapital sowie natürliches Kapital) und
  3. den Prozess, durch den Werte geschaffen, erhalten oder erodiert werden.

Die Leitprinzipien eines integrierten Berichts enthalten folgende Elemente:

  1. Strategischer Fokus und die zukünftige Orientierung,
  2. Konnektivität von Informationen,
  3. Beziehungen zu Interessengruppen,
  4. Wesentlichkeit,
  5. Prägnanz,
  6. Verlässlichkeit und Vollständigkeit und
  7. Konsistenz und Vergleichbarkeit

Die Inhaltselemente eines integrierten Berichts umfassen:

  1. Organisatorischer Überblick und externes Umfeld,
  2. Unternehmensführung,
  3. Geschäftsmodell,
  4. Risiken und Chancen,
  5. Strategie und Ressourcenallokation,
  6. Leistung,
  7. Ausblick und
  8. Grundlagen der Erstellung und Darstellung.

4.1.2. Sektorspezifische Standards des SASB

Die SASB-Standards sind sektorspezifische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die die investorenorientierte Unternehmensberichterstattung im Nachhaltigkeitsbereich zum Ziel hat. Investoren sollen mithilfe der SASB-Standards (finanziell) wesentliche Informationen über die Auswirkungen von Unternehmensaktivitäten auf die Gesellschaft und die Umwelt bekommen. Die SASB-Standards werden zukünftig vom ISSB überarbeitet, weiterentwickelt und gepflegt.

In einem ersten Schritt hat der ISSB die Internationalisierung der SASB-Standards initiiert. Die internationalisierten, vom ISSB ratifizierten, SASB-Standards sollen bis Ende des Jahres 2023 zur Verfügung stehen.

Folgende SASB-Standards gibt es:

Sektor Branche
Consumer Goods
  • Apparel, Accessories & Footwear
  • Appliance Manufacturing
  • Building Products & Furnishings
  • E-Commerce
  • Household & Personal Products
  • Multiline and Specialty Retailers & Distributors
  • Toys & Sporting Goods
Extractives & Minerals Processing
  • Coal Operations
  • Construction Materials
  • Iron & Steel Producers
  • Metals & Mining
  • Oil & Gas – Exploration & Production
  • Oil & Gas – Midstream
  • Oil & Gas – Refining & Marketing
  • Oil & Gas – Services
Financials
  • Asset Management & Custody Activities
  • Commercial Banks
  • Consumer Finance
  • Insurance
  • Investment Banking & Brokerage
  • Mortgage Finance
  • Security & Commodity Exchange
Food & Beverage
  • Agricultural Products
  • Alcoholic Beverages
  • Food Retailers & Distributors
  • Meat, Poultry & Dairy
  • Non-Alcoholic Beverages
  • Processed Foods
  • Restaurants
  • Tobacco
Health Care
  • Biotechnology & Pharmaceuticals
  • Drug Retailers
  • Health Care Delivery
  • Health Care Distributors
  • Managed Care
  • Medical Equipment & Supplies
Infrastructure
  • Electric Utilities & Power Generators
  • Engineering & Construction Services
  • Gas Utilities & Distributors
  • Home Builders
  • Real Estate
  • Real Estate Services
  • Waste Management
  • Water Utilities & Services
Renewable Resources & Alternative Energy
  • Biofuels
  • Forestry Management
  • Fuel Cells & Industrial Batteries
  • Pulp & Paper Products
  • Solar Technology & Project Developers
  • Wind Technology & Project Developers
Resource Transformation
  • Aerospace & Defense
  • Chemicals
  • Containers & Packaging
  • Electrical & Electronic Equipment
  • Industrial Machinery & Goods
Services
  • Advertising & Marketing
  • Casinos & Gaming
  • Education
  • Hotels & Lodging
  • Leisure Facilities
  • Media & Entertainment
  • Professional & Commercial Services
Technology & Communications
  • Electronic Manufacturing Services & Original Design Manufacturing
  • Hardware
  • Internet Media & Services
  • Semiconductors
  • Software & IT Services
  • Telecommunication Services
Transportation
  • Air Freight & Logistics
  • Airlines
  • Auto Parts
  • Automobiles
  • Car Rental & Leasing
  • Cruise Lines
  • Marine Transportation
  • Rail Transportation
  • Road Transportation

4.2. Das Climate Disclosure Standards Board (CDSB)

Das CDSB wurde 2007 gegründet und ist eine Arbeitsgemeinschaft globaler Wirtschafts- und Umweltorganisationen. Das CDSB-Rahmenkonzept vom Januar 2022 dient der Berichterstattung über Umwelt- und Sozialinformationen, natürliches und soziales Kapital und zugehörige Geschäftsauswirkungen.

4.3. Die Global Reporting Initiative (GRI)

Die GRI ist eine 1997 gegründete gemeinnützige Stiftung, die internationale Standards zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung erarbeitet hat. Die GRI-Standards sollen Organisationen helfen, über ihre ökonomische, ökologische und soziale Leistung und den entsprechenden Auswirkungen zu berichten. Die GRI-Standards unterteilen sich in die drei Bereiche:

  1. Übergreifende Standards
  2. Sektorspezifische Standards
  3. Themenspezifische Standards:
    1. Ökonomische Leistungsindikatoren
    2. Ökologische Leistungsindikatoren
    3. Gesellschaftliche Leistungsindikatoren
Bereich Standards
Übergreifende Standards
  • GRI 1: Foundation 2021
  • GRI 2: General Disclosures 2021
  • GRI 3: Material Topics 2021
Sektorspezifische Standards
  • GRI 11: Oil and Gas Sector 2021
  • GRI 12: Coal Sector 2022
Themenspezifische Standards – Ökonomische Leistungsindikatoren
  • GRI 201: Economic Performance 2016
  • GRI 202: Market Presence 2016
  • GRI 203: Indirect Economic Impacts 2016
  • GRI 204: Procurement Practices 2016
  • GRI 205: Anti-corruption 2016
  • GRI 206: Anti-competitive Behavior 2016
  • GRI 207: Tax 2019
Themenspezifische Standards – Ökologische Leistungsindikatoren
  • GRI 301: Materials 2016
  • GRI 302: Energy 2016
  • GRI 303: Water and Effluents 2018
  • GRI 304: Biodiversity 2016
  • GRI 305: Emissions 2016
  • GRI 306: Effluents and Waste 2016
  • GRI 306: Waste 2020
  • GRI 308: Supplier Environmental Assessment
Themenspezifische Standards – Gesellschaftliche Leistungsindikatoren
  • GRI 401: Employment 2016
  • GRI 402: Labor/Management Relations 2016
  • GRI 403: Occupational Health and Safety 2018
  • GRI 404: Training and Education 2016
  • GRI 405: Diversity and Equal Opportunity 2016
  • GRI 406: Non-discrimination 2016
  • GRI 407: Freedom of Association and Collective Bargaining 2016
  • GRI 408: Child Labor 2016
  • GRI 409: Forced or Compulsory Labor 2016
  • GRI 410: Security Practices 2016
  • GRI 411: Rights of Indigenous Peoples 2016
  • GRI 413: Local Communities 2016
  • GRI 414: Supplier Social Assessment 2016
  • GRI 415: Public Policy 2016
  • GRI 416: Customer Health and Safety 2016
  • GRI 417: Marketing and Labeling 2016
  • GRI 418: Customer Privacy 2016

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
Snapshot ED IFRS S1 & ED IFRS S2
14.06.2022

Zugehörige Veranstaltungen

  • 14. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • 22.02.2023
  • 14. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • 22.02.2023
  • ISSB - Update

    Der Mitarbeiterstab informierte über die Inhalte und Ergebnisse der Februar-Sitzung des ISSB. Die erneuten Beratungen (Redeliberations) zu IFRS S1 und S2 wurden vom ISSB im Februar abgeschlossen. Die Veröffentlichung der finalen Standards soll im Juni 2023 erfolgen. Im Detail wurde auf geplante Maßnahmen zur Unterstützung der Anwendung von IFRS S1 und S2 eingegangen (Leitlinien und Schulungsmaterialien, Programm zum Kapazitäts- und Kompetenzaufbau, strukturierte Partnerschaften, Maßnahmenpaket von Erleichterungen und Anleitungen).

    Hervorgehoben wurde der Beschluss, im Anhang zu IFRS S1 auf die Europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) zu verweisen. Dies bedeutet, dass auf die ESRS als Orientierungshilfe zurückgegriffen werden kann (may consider), solange kein spezifischer IFRS Sustainability Disclosure Standard vorliegt. Dies gilt gleichermaßen für die GRI. Der Verweis bezieht sich auf die Bestimmung der Angaben zu nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen, aber nicht auf die Bestimmung nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen. Hintergrund hierfür bildet die investorenorientierte Wesentlichkeitsbetrachtung des ISSB.

    Darüber hinaus ging der Mitarbeiterstab in Ergänzung zu den vorherigen Ausführungen von Herrn Töpfer auf die Weiterführung der Arbeiten von Europäischer Kommission (einschließlich EFRAG) und ISSB zur Maximierung der Interoperabilität ihrer Standards ein. Er verwies darauf, dass sich mit Abschluss der grundlegenden Arbeiten zu den Standardinhalten, die weiteren Arbeiten sich auf die Terminologie konzentrieren.

    Weitere Inhalte der Erörterungen bildeten Erstanwendung, Übergangsregelungen und Erleichterungen sowie eine Zusammenfassung der bisherigen Entscheidungen und bestehenden Anwendungsherausforderungen zum Grundsatz der Proportionalität.

  • 13. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • 24.01.2023
  • 13. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • 24.01.2023
  • ISSB Update

    Der Mitarbeiterstab informierte über den aktuellen Stand der Arbeiten des ISSB. Die Informationen umfassten:

    • Die sogenannten Redeliberations (erneuten Beratungen) des ISSB zu seinen Standardentwürfen (ED) IFRS S1 und IFRS S2: Es wurde ein genereller Überblick zu den vom ISSB erneut besprochenen Themen gegeben. Hierzu zählten:
    •  In Bezug auf ED IFRS S1 und S2: (1) Skalierbarkeit und (2) aktuelle und erwartete Auswirkungen von nachhaltigkeits- und klimabezogenen Risiken und Chancen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens;
    •  In Bezug auf ED IFRS S1: (1) Bezugnahme auf den Unternehmenswert, (2) Umfang der erforderlichen Berichterstattung, (3) Berichterstattung über „wesentliche“ nachhaltigkeitsbezogene Risiken oder Chancen, (4) Identifizierung wesentlicher nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen und Offenlegung (einschließlich der Verwendung von Materialien anderer Standardsetzer), (5) Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse, (6) verbundene/verknüpfte Informationen, (7) Frequenz der Berichterstattung, (8) vergleichende Informationen, die aktualisierte Schätzungen des Unternehmens berücksichtigen;
    • In Bezug auf ED IFRS S2: (1) Strategie Entscheidungsprozesse, einschließlich Transitionsplanung, (2) Klima-Resilienz, (3) Treibhausgasemissionen und (4) branchenbezogene Anforderungen, einschließlich finanzierter und geförderter Emissionen (Financed and Facilitated Emissions).
    •  Der ISSB plant die erneuten Beratungen auf seiner Februar-Sitzung abzuschließen und im Juni 2023 die finalen Entwürfe zu veröffentlichen.
    • Die laufenden Arbeiten an der IFRS Sustainability Disclosure Taxonomy: Die Finalisierung der Standards IFRS S1 und S2 bildet die Voraussetzung für den Abschluss der Arbeiten an der IFRS Sustainability Disclosure Taxonomy. Zuletzt besprach der ISSB auf seiner Novembersitzung 2022 das Feedback zum konsultierten Mitarbeiterstabsentwurf. Unter Berücksichtigung der Rückmeldungen und der finalen Standards IFRS S1 und S2 soll ein ISSB-Entwurf ausgearbeitet und konsultiert werden. Die Konsultation soll nach derzeitigem Planungsstand noch im ersten Halbjahr 2023 starten.
    • Die bevorstehende Konsultation zu den Agenda Prioritäten: Die Agenda-Prioritäten waren zuletzt Gegenstand der Dezember-Sitzung 2023. Der ISSB beschloss vorläufig folgende Liste potenzieller Themen zu konsultieren: (1) biologische Vielfalt, Ökosysteme und Ökosystemdienste, (2) Humankapital, mit einem ersten Fokus auf Vielfalt, Gleichstellung und Integration und (3) Menschenrechte, mit einem ersten Fokus auf Arbeitnehmerrechte und Rechten des Gemeinwesens in der Wertschöpfungskette. Darüber hinaus zur Diskussion steht ein mögliches Gemeinschaftsprojekt mit dem IASB zum Thema Konnektivität (Connectivity). Die Veröffentlichung des Konsultationsdokument soll im 2. Quartal 2023 erfolgen.

    Darüber hinaus ging der Mitarbeiterstab auf die jüngsten institutionellen Entwicklungen ein, insb. auf die Ernennung der Mitglieder des Sustainability Standards Advisory Forum (SSAF), die Errichtung eines weiteren Büros der IFRS Stiftung in Peking und die Durchführung von Roundtable-Gesprächen mit einer Reihe von Ländern des globalen Südens.

  • 11. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • 16.11.2022
  • 11. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • 16.11.2022
  • ISSB Update

    Der FA NB informierte sich über den aktuellen Stand der ISSB-Arbeiten der. Hierzu gab der Mitarbeiterstab einen Überblick zu den Inhalten der jüngsten ISSB-Sitzungen und erneuten Erörterungen zu den Standardentwürfen IFRS S1 und IFRS S2. Einen Schwerpunkt bildete hierbei die Interoperationalität mit anderen Nachhaltigkeitsstandards und Normen. Der ISSB erörterte die Möglichkeit, u.a. auch auf die ESRS zu verweisen; er traf hierzu aber noch keine Entscheidung. Weitere Themenschwerpunkte bildeten die Konsultation zu den Prioritäten der künftigen ISSB-Agenda sowie die Integration von branchenbezogenen Materialien (insb. SASB-Standards) in die „IFRS Sustainability Disclosure Standards“.

    Im Kontext der COP 27-Pressemitteilungen des ISSB ging der Mitarbeiterstab auf die Ankündigung des CDP ein, IFRS S2 in seine globale Plattform für Umweltinformationen zu integrieren, ein. Als weiterer Meilenstein wurde auf die Ankündigung des „Financial Reporting Council Of Nigeria“ verwiesen, der die „IFRS Sustainability Disclosure Standards“ nach seiner Finalisierung einführen möchte. Darüber hinaus erörterte der FA NB den auf COP 27 vorgestellten Partnerschaftsrahmen („Partnership Framework“) sowie die Kooperationen des ISSB mit einzelnen Jurisdiktionen und die Koordinierungen mit weiteren maßgeblichen Initiativen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

    Abschließend stellte der Mitarbeiterstab die jüngsten Verlautbarungen von G7 und G20 vor, die ihre Unterstützung der ISSB-Arbeiten bekräftigen, darüber hinaus aber auch zu konstruktiver Zusammenarbeit und Interoperabilität aufrufen. Erwähnung fand ferner die Einberufung des neuen Beratungsgremiums „Integrated Reporting And Connectivity Council“ (IRCC). Der FA NB bekräftigte seine Unterstützung einer integrierten Berichterstattung.

  • 9. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • 13.09.2022
  • 9. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • 13.09.2022
  • Update ISSB-Aktivitäten – IFRS SDS

    Der FA NB wird über die laufenden Aktivitäten des ISSB informiert. Gegenstand sind (1) die Finalisierung von IFRS S1 General Requirements for Disclosure of Sustainability-related Financial Information und IFRS S2 Climate-related Disclosures, (2) die bevorstehende ISSB-Agendakonsultation sowie (3) Entwicklung einer IFRS Sustainabillity Disclosure Taxonomy. Ferner wird auf die Entwicklung branchenspezifischer Standards auf Basis der bestehenden SASB-Standards eingegangen.

    Zu (1) Finalisierung von IFRS S1 und IFRS S2: Erste Rückmeldungen zu den Standardentwürfen waren Gegenstand der konstitutiven ISSB-Sitzung im Juli 2022. Der FA NB erhält einen Ausblick auf die anstehenden Redeliberations zu IFRS S1 und S2 anhand der Sitzungspapiere für die ISSB-Sitzung im September 2022. Die Veröffentlichung der finalen Standards wird Anfang 2023 erwartet.

    Zu (2) ISSB-Agendakonsultation: Der ISSB plant seine erste öffentliche Agendakonsultation, die vsl. Anfang 2023 startet. Die Sitzungsunterlagen der ISSB-Sitzung vom Juli 2022 geben einen ersten Einblick in mögliche Inhalte. Hierzu zählen umfassende Themen (z.B. Biologische Vielfalt, Kreislaufwirtschaft und wirtschaftliche Ungleichheit), branchenbezogene Anforderungen (in Anlehnung an das Projektportfolio des SASB) sowie mögliche Projekte in Verbindung mit dem IASB (wie z.B. Management Commentary und Intangible Assets).

    Zu (3) IFRS Sustainability Disclosure Taxonomy: Die Taxonomie ist Gegenstand eines separaten Tagesordnungspunkts der 29. Sitzung des GFA.

  • 8. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • 07.07.2022
  • 8. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • 07.07.2022
  • ISSB ED IFRS S1 General Requirements for Disclosure of Sustainability-related Financial Information

    Der FA NB setzte seine Erörterungen zum Standardentwurf IFRS S1 General Requirements for Disclosure of Sustainability-related Financial Information fort.

    Im Detail besprochen wurden folgende Fragen und Kernaspekte:
    Frage 6 / Connected information: Der FA NB äußerte nachdrückliche Unterstützung für die im ED enthaltenen Anforderungen an die inhaltliche Verknüpfung innerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung und in Bezug auf die Finanzberichterstattung, insb. im Hinblick auf eine holistische und kohärente Unternehmensberichterstattung und ein ganzheitliches Verständnis der Geschäftstätigkeit des Unternehmens.

    Bzgl. Frage 11 / Comparative Information, Sources of Estimation and Outcome Uncertainty, and Errors: Die Inhalte erfahren breite Zustimmung. Unsicherheit und Schätzungen sind elementar in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die vorgeschlagenen Standardausführungen sind geeignet, diese vergleichbar und nachvollziehbar zu machen.
    Frage 14 / Global Baseline: Diskutiert wurde, inwiefern der Fokus des ISSB auf die finanzielle Wesentlichkeit und die Ausrichtung der EU-Regulierung an der doppelten We-sentlichkeit (finanzielle Wesentlichkeit und impact Wesentlichkeit) miteinander in Einklang gebracht werden können. Der FA NB erörterte erneut die Bedeutung von Impacts in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und etablierten Rahmenwerken, wie z.B. inne-halb der GRI-Standards. Er regt an, die Rolle der Impacts, einschließlich der Überschneidungsbereiche von finanzieller Wesentlichkeit und impact Wesentlichkeit, auch innerhalb der IFRS SDS stärker zu thematisieren. Darüber hinaus sieht der FA NB die unterschiedliche Ausrichtung im Hinblick auf eine integrierte Berichterstattung als wesentlichen konzeptionellen Unterschied zwischen IFRS SDS und ESRS an. Er spricht sich erneut für die Option einer integrierten Berichterstattung aus.
    Frage 15 / Digital Reporting: Der FA NB verwies auf die praktischen Herausforderungen, welche die Einführung einer digitalen Berichterstattung mit sich bringt. Ferner thematisierte er die Problematik der Vergleichbarkeit von Angaben zu bestimmten Nachhaltigkeitsaspekten.
    Auf Basis der Diskussionsergebnisse dieser und der vorangegangenen Sitzung soll die DRSC-Stellungnahme zu IFRS S1 im Umlaufverfahren finalisiert werden.

  • 7. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • 23.06.2022
  • 7. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • 23.06.2022
  • ISSB ED IFRS S2 Climate-related Disclosures

    Der FA NB befasste sich abschließend mit dem ISSB Exposure Draft ED IFRS S2 Climate-related Disclosures und wurde über die Ergebnisse der DRSC-Arbeitsgruppe “Klimaberichterstattung” informiert. In Fortführung der Diskussion des Gemeinsamen Fachausschusses am Vortag zum ISSB Exposure Draft ED IFRS S1 General Requirements for Disclosure of Sustainability-related Financial Information wurden einige allgemeine Diskussionspunkte mit Themenbezug zu IFRS S2 erörtert. Der Fachausschuss bestätigte seine in der Sitzung vom 26. April 2022 getroffene Feststellung, dass – zumindest in Bezug auf Klimathemen – die Ausrichtung am Enterprise Value sachgerecht ist. Leitend hierfür war die Ansicht, dass klimabezogene Auswirkungen unternehmerischen Handelns durch deren engmaschige Beobachtung durch Investoren unmittelbar in die Bewertung des Unternehmenswerts einfließen. Dennoch sollte auch der ISSB dies in Bezug auf IFRS S2 explizit klarstellen, d.h. ob und wie Auswirkungen unternehmerischen Handelns (Impact-Perspektive), deren Rückwirkungen auf das Unternehmen bzw. auf den Unternehmenswert und deren zeitliche Dimension mit der ISSB-Zielsetzung (Ausrichtung an Informationsbedürfnissen der Investoren, Ausrichtung an Enterprise Value-Abschätzungen) vereinbar sind.

    Der FA begrüßte die strukturelle und inhaltliche Ausrichtung an den Empfehlungen der TCFD und stimmte den vom ISSB vorgeschlagenen Konkretisierungen zu. Dies betraf insbesondere die Zuständigkeiten der Leitungsorgane bzw. deren Dokumentation im Zusammenhang mit den Angaben zur Governance sowie die Bezugnahme auf opportunities im Zusammenhang mit Risiken. Der FA stellte außerdem fest, dass Angaben zu opportunities oftmals auch im Zusammenhang mit den Angaben über Ziele gemacht werden. Dies sollte auch weiterhin möglich sein.

    Da die Angaben zu Nachhaltigkeitsthemen nach Ansicht des ISSB bzw. IASB zukünftig Teil des Management Commentary sein werden, sollte der ISSB auf Konsistenz in Bezug auf die Verwendung von Begriffen und Regelungen hingewiesen werden.

    Im Weiteren stimmte der FA den Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe zu und bat um die Ergänzung weiterer Hinweise an den ISSB in der Stellungnahme: Die Angaben zu zukünftigen Effekten von Klimarisiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sollten auch mit Bandbreiten möglich sein. Die comply-or-explain-Klauseln seien konkreter zu fassen und sollten in Bezug auf die Anwendung von Klimaszenarien ggü. dem ISSB als absolut notwendig kommuniziert werden. Leitend hierfür waren der enorme Aufwand und die hohe Anzahl involvierter Personen, die mit der Resilienz­analyse und Strategiefindung durch Szenarioanalysen verbunden sind. Des Weiteren sei der ISSB auf die hohe Sensibilität detaillierter Angaben in diesem Zusammenhang hinzuweisen.

    Der FA beurteilte die Orientierung an den SASB-Standards bei der Ausgestaltung sektorspezifischer Vorgaben grundsätzlich positiv, stellte sich aber kritisch zu einer bloßen Übernahme der – wenn auch zum Teil angepassten – Regelungen. Hierbei hinterfragte der FA, ob die regelbasierte Ausgestaltung sowie die Struktur der SASB-Standards konsistent zum prinzipienbasierten Ansatz des ISSB sind. In Bezug auf die Struktur stimmte der FA der Analyse der AG zu und beurteilte das Element der disclosure topics ebenso kritisch.

    Der FA beauftragte den DRSC-Mitarbeiterstab mit dem Entwerfen einer Stellungnahme und beschloss, diese im anschließenden Umlaufverfahren zur verabschieden.

  • 28. Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss
  • 22.06.2022
  • 28. Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss
  • 22.06.2022
  • ISSB_IFRS S1 General Sustainability-related Disclosures

    Der Gemeinsame FA erörterte ausgewählte Aspekte des am 31. März 2022 veröffentlichten Konsultationsentwurf ED IFRS S1. Im Mittelpunkt der Erörterungen standen die in ED IFRS S1 enthaltenen Ausführungen zur Wesentlichkeit. Anknüpfend an bereits vorangegangene Diskussionen auch im Kontext der Erörterungen zum Wesentlichkeitsverständnis der ESRS sprach sich der Gemeinsame FA dafür aus:

    Erfordernis einer klaren Abgrenzung zwischen der sogenannten finanziellen und der auswirkungsbezogenen (impact) Wesentlichkeit sowie Bestimmung bestehender Überschneidungen

    Die klare Abgrenzung zwischen der finanziellen und der auswirkungsbezogenen Wesentlichkeit stellt nach Auffassung des Gemeinsamen FA eine wichtige Voraussetzung für die angestrebte global baseline und den building block approach dar. Die Definition der Schnittstellen zu über die global baseline hinausgehenden Informationsbedürfnissen weiterer Stakeholdergruppen ermöglicht nationalen Jurisdiktionen die IFRS Sustainability Disclosure Standards als „Nukleus“ zu nutzen und darauf ohne Redundanzen aufzubauen.

    Dies umfasst auch ein grundlegendes Verständnis des Überschneidungsbereichs von finanzieller und auswirkungsbezogener Wesentlichkeit, insb. auch im Hinblick darauf, inwiefern bereits potenzielle Einflüsse auf den Unternehmenswert unter die Definition der finanziellen Wesentlichkeit fallen. Das Ausmaß des Überschneidungsbereichs ist hiervon maßgeblich abhängig, d.h. unter der Annahme, dass Investoren bereits potenzielle Einflüsse auf den Unternehmenswert berücksichtigen, nähern sich finanzielle und auswirkungsbezogene Wesentlichkeit weitergehend an.

    Als wichtig erachtet der Gemeinsame FA ebenso, auf das Verhältnis der berichtspflichtigen nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen zu den in IFRS S1 nicht eingehender behandelten Auswirkungen (impacts) einzugehen. Der Gemeinsame FA regt diesbezüglich an, explizit rebound-Effekte zu thematisieren. Mit der Thematisierung des Wirkungszusammenhangs von impacts (inside out) und deren finanziellen Rückwirkungen kann einerseits die konzeptionelle Basis und Verständlichkeit der IFRS Sustainability Disclosure Standards gefördert werden. Beispielhaft verwiesen sei auf ED IFRS S2, der auswirkungsbezogene Angaben zu CO2-Emissionen fordert. Anderseits ist mit einem stärkeren Herausstellen der Bedeutung von Impacts für die Berichterstattung von nachhaltigkeitsbezogenen Risken und Chancen eine höhere Akzeptanz der IFRS Sustainability Disclosure Standards durch breitere Stakeholdergruppen wahrscheinlich.

    Aufnahme von weiteren Leitlinien und Anwendungsbeispielen

    Der Gemeinsame FA hält die Aufnahme von weiteren Leitlinien und Anwendungsbeispielen zur Anwendung der Wesentlichkeits-Definition für notwendig. Sie fördern eine konsistente Anwendung der Definition, die insbesondere mit der Erstanwendung durch Ersteller und Prüfer eine Herausforderung darstellt. Der Gemeinsame FA verweist diesbezüglich auf das IFRS Practice Statement 2 Making Materiality Judgements, welches im Sinne einer ganzheitlichen und integrierten Berichterstattung zu erweitern ist.

    Erweiterung des Anhang A „Defined Terms“

    Darüber hinaus empfiehlt der Gemeinsame FA die Erweiterung des Anhangs A „Defined Terms“ um die Begriffe „risks“ und „opportunities“ sowie „impacts“. Die Definition der Begriffe „risks“ und „opportunities“ ist im Einklang mit den Berichtspflichten zu Risiken und Chancen im Management Commentary zu gestalten. ESG-Risken sind hier als Treiber für die weiteren Unternehmensrisiken zu verstehen.

  • 6. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • 30.05.2022
  • 6. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • 30.05.2022
  • ISSB - ED IFRS S1 General Requirements for Disclosure of Sustainability - related Financial Information

    Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung (FA NB) informierte sich über die Struktur und den Inhalt des ED IFRS S1 (Unterlage: 06_02a). Ziel war, erste Einschätzungen des FA NB zur Beantwortung des Konsultationsfragebogens zu bekommen.

    Governance (ED IFRS S1.12 bis ED IFRS S1.13)

    Der FA NB stellte fest, dass das hier genannte Ziel der Angabeerfordernisse den Fokus auf Anleger und auf die Bewertung des Unternehmenswerte legt. Es wird klar, dass der ED IFRS S1 ein prinzipienorientierter Berichtsstandard ist. Die nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen werden durch eine Orientierung an den SASB-Standards und andere etablierte Rahmenwerke bestimmt (ED IFRS S1.51). Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit, welches bei den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) angewandt wird, kommt hier nicht zum Tragen. Eine Übereinstimmung mit den Angabeerfordernissen in ED ESRS 2 General, strategy, governance and materiality assessment disclosure requirements ist nicht offensichtlich.

    Strategy (ED IFRS S1.14 bis ED IFRS S1.24)

    Der FA NB erkannte an, dass das Thema der Monetarisierung von nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen wichtig ist (ED IFRS S1.22). Jedoch können solche Risiken und Chancen über weite Zeithorizonte nicht hinreichend genau bewertet werden.

    Teile des FA NB vermuteten, dass durch den starken Bezug auf den Unternehmenswert Angaben zu nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen wegfallen könnten, insb. im Vergleich zum Prinzip der doppelten Wesentlichkeit in den ESRS.

    Der FA NB stellte fest, dass sich zumindest signifikante nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen über einen kurzen Zeithorizont im Regelfall monetarisieren lassen. Für die Monetarisierung über einen langen Zeithorizont fehlen teilweise die Bewertungsmethoden (z. B. für Reputationsschäden) oder die Nutzung solcher Methoden erscheint unangebracht. Nichtsdestotrotz sollten qualitative Angaben über signifikante nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen berichtet werden. Der DRSC-Mitarbeiterstab merkte an, dass es etablierte Praxis ist im Zuge einer Unternehmensbewertung neben quantitativen auch qualitative Angaben über das zu bewertende Unternehmen zu berücksichtigen. Die Offenlegung qualitativer Angaben wird zudem nicht durch den ED IFRS S1 ausgeschlossen.

    Der FA NB stellte fest, dass im Ergebnis in ED IFRS S1.22 neben quantitativen auch qualitative Angaben gefordert sind. Dies sollte durch den ISSB so klargestellt werden. Auch wenn signifikante nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen derzeit gerade über längere Zeithorizonte schwer zu monetarisieren sind, sollte es mittel- und langfristiges Ziel sein, über signifikante nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen quantitative Angaben zu machen. Auch dies sollte durch den ISSB klargestellt werden.

    Risk Management (ED IFRS S1.25 bis ED IFRS S1.26)

    Der FA NB stellte fest, dass ED IFRS S1.51 zwar Anforderungen zur Identifizierung nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen stellt, jedoch wird dort vor allem auf andere themenspezifische IFRS Sustainability Disclosure Standards und andere Standards und Rahmenwerke verwiesen. Somit werden nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen nicht im ED IFRS S1 definiert. Der FA NB spricht sich dafür aus, nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen im ED IFRS S1 zu definieren. Teile des FA NB regten zudem an, im ED IFRS S1 das Prognoseobjekt zu definieren (z. B. der Unternehmenswert), anhand dessen ein nachhaltigkeitsbezogenes Risiko im Sinne einer Abweichung von vom Unternehmen selbst festgesetzten Zielen und Prognosen identifiziert werden kann.

    Der FA NB stellt zudem fest, dass die Angabe in ED IFRS S1.26(a) bzgl. Prozessen zur Identifikation nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen überflüssig (weil redundant zu ED IFRS S1.26(b) und IFRS S1.26(c)) ist und folglich gestrichen werden sollte. Im Vergleich zu ED IFRS S1.26(c) erscheinen die Angabeerfordernisse in ED IFRS S1.26(b) umfangreicher, wodurch ein stärkerer Fokus auf nachhaltigkeitsbezogene Risiken zu liegen scheint. Ein solcher Fokus sei abzulehnen, da nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen als gleichwertig für die Bestimmung des Unternehmenswertes erscheinen. Dies sollte in der Stellungnahme betont werden. Aus Erstellersicht müssten kurzfristige nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen im Risikomanagement und mittel- und langfristige nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen in der Strategie berücksichtigt werden.

    Metrics & Targets (ED IFRS S1.27 bis ED IFRS S1.35)

    Der FA NB stellte fest, dass es sich bei diesen Angaben um eine Operationalisierung dafür handelt, wie Unternehmen nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen messen, überwachen und steuern.

    Frage 4 Buchst. a

    Teile des FA NB sprachen sich dafür aus, besser zu erläutern, wie Messgrößen (metrics) bzgl. bestimmter Zielgrößen (targets) konkret angegeben werden sollen (insb. bzgl. ED IFRS S1.32).

    Frage 5 Buchst. a

    Dem FA NB war unklar, wie die Vorgabe in ED IFRS S1.40(c) genau zu verstehen ist, da investments stets kontrolliert werden, joint ventures aber bspw. nicht. Er sprach sich dafür aus, in der Stellungnahme an den ISSB zu betonen, dass Begrifflichkeiten eindeutig und einheitlich über alle IFRS-Standards verwendet werden sollten und unterschiedliche Begriffsverständnisse zwischen und innerhalb einzelner IFRS-Standards klar formuliert werden sollen. Verweise in ED IFRS S1.37 ff. auf IFRS 10 und 12 wären neben einer Klarstellung in einer application guidance hilfreich.

    Frage 7

    Der FA NB kritisierte die vielen Verweise auf andere Standards und Rahmenwerke. Zudem sollte die Wesentlichkeitsbeurteilung offengelegt werden (ED IFRS S1.BC66).

Eingaben & Stellungnahmen

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Haggenmüller, Sascha/ Werling , Wolf-Heinrich ESG im Beratungssektor: Der Weg zur ESG-Exzellenz KoR, 04/2024, 175 ff. 2024
Quick, Reiner Verursacht die Prüfungspflicht für Nachhaltigkeitsberichte neue Erwartungslücken? WPg, 06/2024, S. 309 ff. 2024
Fischer, Daniel T. EFRAG: Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU IFRS atuell PiR, 03/2024, S. 81 f. 2024
Marten, Kai-Uwe/ Lorenzer, Andreas Wer soll Nachhaltigkeitsberichte prüfen? Eine Analyse des aktuellen Forschungsstands sowie Implikationen für die Gesetzgebung Der Betrieb, 11/2024, S. 609 ff. 2024
Müller, Stefan/ Reinke, Jens/ Warnke, Lina Mehr Handlungsorientierung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS EFRAG veröffentlicht Entwürfe von Leitlinien zur Wesentlichkeitsanalyse, zur Wertschöpfungskette und zu den Datenpunkten (Entwürfe EFRAG IG 1, IG 2 und IG 3) StuB, 05/2024, S. 181 ff. 2024