IASB Investment Entities – Applying the Consolidation Exception

Aktueller Stand

Am 18. Dezember 2014 hat der IASB den Änderungsstandard Investment Entities: Applying the Consolidation Exception (Amendments to IFRS 10, IFRS 12 and IAS 28) veröffentlicht.

Der Standard ist ab dem 1. Januar 2016 anzuwenden, wobei eine freiwillige vorzeitige Anwendung gestattet ist.

Zielsetzung und Inhalt

Der (Entwurf des) Änderungsstandards dient zur Klarstellung von drei Fragestellungen in Bezug auf die Anwendung der Ausnahme von der Konsolidierungspflicht für Investmentgesellschaften, welche ihre Tochterunternehmen stattdessen bilanziell zum Fair Value abbilden. Die Änderungen gehen auf Anfragen an das IFRS Interpretations Committee zurück und sollen dem Entstehen unterschiedlicher Vorgehensweisen in der Praxis vorbeugen.

Die verabschiedeten Änderungen bestätigen, dass die Ausnahme von der Konsolidierungspflicht auch für Tochterunternehmen einer Investmentgesellschaft gilt, welche wiederum selbst Mutterunternehmen sind. Zudem stellen sie klar, inwiefern durch eine Investmentgesellschaft die Konsolidierung eines Tochterunternehmens, welches investment-related services durchführt, zu erfolgen hat.

Bezüglich des Themenfelds „Anwendung der Equity-Methode“ wurde gegenüber dem Standardentwurf (ED/2014/2) eine Änderung beschlossen. Nunmehr gilt die Vereinfachung, welche die Beibehaltung der Fair Value-Bewertung als Basis vor der Anwendung der Equity-Methode durch einen Nicht-Investment Entity-Investor zulässt, für Unternehmen, welche selbst keine Investmentgesellschaft sind, jedoch Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder an einem Joint Venture halten, welches eine Investmentgesellschaft ist. Das zuvor vorgesehene Verbot der Beibehaltung der Fair Value-Bewertung im Falle eines Investment Entity-Joint Ventures, wurde somit aufgegeben.

Die finalen Änderungen entsprechen somit den Empfehlungen der DRSC-Stellungnahme.

Ergänzt wurden zudem Änderungen an IFRS 12, die klarstellen, dass Investment Entities, welche sämtliche Tochterunternehmen erfolgswirksam zum Fair Value bewerten, gleichwohl in den Anwendungsbereich von IFRS 12 fallen.

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
IASB ED/2014/2 Investment Entities
11. Juni 2014

Befassung durch den IFRS-Fachausschuss

Der IFRS-FA des DRSC hat am 11. September 2014 seine Stellungnahme zum ED/2014/2 an den IASB abgegeben.

Darin stimmt der IFRS-FA den Vorschlägen des IASB zu den Themenbereichen „Ausnahme von der Erstellung eines Konzernabschlusses“ und „Tochterunternehmen mit investment-related services“ zu.

Hinsichtlich der vorgeschlagenen Differenzierung bei der „Anwendung der Equity-Methode“ kommt der IFRS-FA zu der Einschätzung, dass die Fair Value-Bewertung der Tochterunternehmen einer Investment Entity den höchsten Informationsnutzen liefert, da der Geschäftszweck und die Performance dadurch am besten abgebildet werden. Zudem sollte angestrebt werden, dass die bilanzielle Abbildung mit dem höchsten Informationsnutzen durch den Nicht-Investment Entity-Investor beibehalten werden darf. Somit spricht sich der IFRS-FA für die Beibehaltung der Fair Value-Bewertung als beste Basis vor der Anwendung der Equity-Methode durch einen Nicht-Investment Entity-Investor aus. Der vom IASB vorgeschlagenen Beibehaltung der Fair Value-Bewertung im Falle eines assoziierten Unternehmens wird daher – jedoch aus anderem Grund – zugestimmt. Zudem werden keine konzeptionellen Gründe für eine Differenzierung bei der Anwendung der Equity-Methode auf Anteile an Joint Ventures und auf Anteile an assoziierten Unternehmen gesehen. Somit wird das Verbot der Beibehaltung der Fair Value-Bewertung im Falle eines Investment Entity-Joint Ventures abgelehnt. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass durch die im Kontext des ersten Themenbereichs durch den IFRS-FA geforderte Möglichkeit zum „roll-up“ die an dieser Stelle erörterte Problematik obsolet würde.

Eine wortgleiche Stellungnahme des DRSC wurde auch an EFRAG übermittelt.

Zugehörige Veranstaltungen

  • Öffentliche Diskussion – 10. September 2014
  • 10.09.2014
  • Öffentliche Diskussion – 10. September 2014
  • 10.09.2014
  • IASB ED/2014/2 Investment Entities: Applying the Consolidation Exception - Proposed amendments to IFRS 10 and IAS 28

  • 29. Sitzung IFRS-FA
  • 31.07.2014
  • 29. Sitzung IFRS-FA
  • 31.07.2014
  • IASB ED/2014/2 Investment Entities – amend IFRS 10 and IAS 28

    Zur Vorbereitung seiner Stellungnahme erörtert der FA die Fragestellungen des am 11. Juni 2014 durch den IASB veröffentlichten Änderungsentwurfs ED/2014/2 Investment Entities: Applying the Consolidation Exception (Proposed amendments to IFRS 10 and IAS 28). Die vorgeschlagenen Änderungen werden durch den FA grundsätzlich befürwortet; allerdings wird die dritte der vorgeschlagenen Änderungen (Differenzierung von Unternehmen, die nach der Equity-Methode einbezogen werden, in assoziierte und Gemeinschaftsunternehmen) abgelehnt und in beiden Fällen eine Beibehaltung der Fair-Value-Bewertung gefordert. Die finale Stellungnahme wird unter zusätzlicher Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichen Diskussion des Änderungsentwurfs am 10. September 2014 erstellt.

Veröffentlichungen Dritter

Titel Datum
EFRAG Feedback Statement zum ED/2014/2
9. Oktober 2014
EFRAG Comment Letter zum ED/2014/2
1. Oktober 2014
EFRAG Draft Comment Letter zum ED/2014/2
20. Juli 2014

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Antonakopoulos, Nadine/ Fink, Christian Entwurf jährlicher Verbesserungen an IFRS-Rechnungslegungsvorgaben Analyse von ED Annual Improvements – Volume 11 PiR, 01/2024, S. 5 ff. 2024
Lüdenbach, Norbert Befreiender Abschluss einer Investmentgesellschaft Praxisfälle PiR, 11/2023, S. 376 2023
Henckel, Niels Vermittelt der IFRS-Abschluss einer Investment Entity Befreiungswirkung nach § 291 HGB? Praxisfälle StuB, 21/2023, S. 871 2023
Rundag, Andreas Bestimmung des Entkonsolidierungsergebnisses bei Verlust der Beherrschung nach IFRS 10 IRZ, 10/2023, S. 423 ff. 2023
Fremgen, Gerhard/ Nitschinger, Verena/ Paye, Mathia Sonderfragen der Geldflussrechnung bei einem sukzessiven Unternehmenserwerb mit Earn-Out-Klausel Der Fall - die Lösung IRZ, 07-08/2023, S. 307 ff. 2023