IFRIC IFRIC Interpretation 22 Foreign Currency Transactions and Advance Consideration
Aktueller Stand
Am 8. Dezember 2016 hat der IASB die IFRIC Interpretation 22 Foreign Currency Transactions and Advance Consideration (Transaktionen in Fremdwährung und Vorauszahlungen) veröffentlicht. Diese Interpretation ist ab 1.1.2018 verpflichtend anzuwenden; eine frühere Anwendung ist zulässig.
Zielsetzung
Mit der Interpretation soll die Bilanzierung von Geschäftsvorfällen in Fremdwährung klargestellt werden, die erhaltene oder geleistete Vorauszahlungen beinhalten.
Inhalt
IAS 21 enthält Vorschriften zur Bestimmung des Wechselkurses beim erstmaligen Ansatz einer Fremdwährungstransaktion in der funktionalen Währung. Gemäß IAS 21.21 ist das der Kassakurs am jeweiligen Tag des Geschäftsvorfalls. Das IFRS IC erhielt in diesem Zusammenhang eine Anfrage, welcher Wechselkurs bei der Umsatzrealisierung in den Fällen, in denen der Kunde Vorauszahlungen leistet, anzuwenden ist. Die vorgelegte Frage hat das IFRS Interpretations Committee in der Interpretation beantwortet. Gemäß IFRIC 22 ist zur Bestimmung des Wechselkurses, der bei der erstmaligen Erfassung des zugehörigen Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags verwendet wird, derjenige Zeitpunkt zugrunde zu legen, zu dem ein Unternehmen den aus der Vorauszahlung entstehenden nichtmonetären Vermögenswert oder die nichtmonetäre Schuld erstmalig ansetzt.
Die Interpretation deckt Geschäftsvorfälle in fremder Währung ab, wenn ein Unternehmen einen nicht monetären Vermögenswert oder eine nicht monetäre Schuld ansetzt, der oder die aus der im Voraus erfolgten Zahlung oder dem im Voraus erfolgten Erhalt einer Gegenleistung entsteht, bevor das Unternehmen den zugehörigen Vermogenswert, Ertrag oder Aufwand erfasst.Die Interpretation deckt Geschäftsvorfälle in fremder Währung ab, wenn ein Unternehmen einen nicht monetären Vermögenswert oder eine nicht monetäre Schuld ansetzt, der oder die aus der im Voraus erfolgten Zahlung oder dem im Voraus erfolgten Erhalt einer Gegenleistung entsteht, bevor das Unternehmen den zugehörigen Vermogenswert, Ertrag oder Aufwand erfasst.