IFRIC IFRIC Interpretation 22 Foreign Currency Transactions and Advance Consideration

Aktueller Stand

Am 8. Dezember 2016 hat der IASB die IFRIC Interpretation 22 Foreign Currency Transactions and Advance Consideration (Transaktionen in Fremdwährung und Vorauszahlungen) veröffentlicht. Diese Interpretation ist ab 1.1.2018 verpflichtend anzuwenden; eine frühere Anwendung ist zulässig.

Zielsetzung

Mit der Interpretation soll die Bilanzierung von Geschäftsvorfällen in Fremdwährung klargestellt werden, die erhaltene oder geleistete Vorauszahlungen beinhalten.

Inhalt

IAS 21 enthält Vorschriften zur Bestimmung des Wechselkurses beim erstmaligen Ansatz einer Fremdwährungstransaktion in der funktionalen Währung. Gemäß IAS 21.21 ist das der Kassakurs am jeweiligen Tag des Geschäftsvorfalls. Das IFRS IC erhielt in diesem Zusammenhang eine Anfrage, welcher Wechselkurs bei der Umsatzrealisierung in den Fällen, in denen der Kunde Vorauszahlungen leistet, anzuwenden ist. Die vorgelegte Frage hat das IFRS Interpretations Committee in der Interpretation beantwortet. Gemäß IFRIC 22 ist zur Bestimmung des Wechselkurses, der bei der erstmaligen Erfassung des zugehörigen Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags verwendet wird, derjenige Zeitpunkt zugrunde zu legen, zu dem ein Unternehmen den aus der Vorauszahlung entstehenden nichtmonetären Vermögenswert oder die nichtmonetäre Schuld erstmalig ansetzt.

 

Die Interpretation deckt Geschäftsvorfälle in fremder Währung ab, wenn ein Unternehmen einen nicht monetären Vermögenswert oder eine nicht monetäre Schuld ansetzt, der oder die aus der im Voraus erfolgten Zahlung oder dem im Voraus erfolgten Erhalt einer Gegenleistung entsteht, bevor das Unternehmen den zugehörigen Vermogenswert, Ertrag oder Aufwand erfasst.Die Interpretation deckt Geschäftsvorfälle in fremder Währung ab, wenn ein Unternehmen einen nicht monetären Vermögenswert oder eine nicht monetäre Schuld ansetzt, der oder die aus der im Voraus erfolgten Zahlung oder dem im Voraus erfolgten Erhalt einer Gegenleistung entsteht, bevor das Unternehmen den zugehörigen Vermogenswert, Ertrag oder Aufwand erfasst.

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
Draft IFRIC Interpretation DI/2015/2 Foreign Currency Transactions and Advance Consideration
21.10.2015

Befassung durch das DRSC

Der IFRS-FA des DRSC hat am 19. Januar 2016 seine Stellungnahme zum Interpretationsentwurf DI/2015/2 an das IFRS Interpretations Committe und an EFRAG übermittelt. Der Fachausschuss stimmt grundsätzlich dem Inhalt des Entwurfs zu, weist jedoch darauf hin, dass die vorgeschlagene Vorgehensweise eine – jedoch nicht die einzig mögliche – Interpretation der Regelungen des IAS 21 ist, auf die im Interpretationsentwurf verwiesen wird.

Zugehörige Veranstaltungen

  • 45. Sitzung IFRS-FA
  • 07.01.2016
  • 45. Sitzung IFRS-FA
  • 07.01.2016
  • IFRIC DI/2015/2 Foreign Currency Transactions and Advance Consideration

    Der IFRS-FA setzt die Befassung mit dem Interpretationsentwurf DI/2015/2 Foreign Currency Transactions and Advance Con-sideration fort. Es wird der Entwurf der Stellungnahme des IFRS-FA an das IFRS Interpretations Committee erörtert. Der Fachausschuss stimmt grundsätzlich dem Inhalt des Entwurfs zu, weist jedoch darauf hin, dass die vorgeschlagene Vorgehensweise eine – jedoch nicht die einzig mögliche – Interpretation der Regelungen des IAS 21 ist, auf die im Interpretationsentwurf verwiesen wird. In Bezug auf den Erstanwendungszeitpunkt wird eine Anknüpfung an die entsprechenden Regelungen des IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden angeregt (Anwendung auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen), um den Umstellungsaufwand für die Ersteller zu minimieren. Der Entwurf der Stellungnahme des IFRS-FA soll im Umlaufverfahren finalisiert werden.

  • 44. Sitzung IFRS-FA
  • 09.12.2015
  • 44. Sitzung IFRS-FA
  • 09.12.2015
  • IFRIC DI/2015/2 Foreign Currency Transactions and Advance Consideration

    Der IFRS-FA setzt die Befassung mit dem Interpretationsentwurf DI/2015/2 Foreign Currency Transactions and Advance Consideration fort. Insbesondere wird diskutiert, ob die vorgeschlagene Vorgehensweise für die Bestimmung des Transaktionstags für die Währungsumrechnung nach IAS 21 in Abhängigkeit vom Zahlungszeitpunkt zu ökonomisch sinnvollen Ergebnissen führt. Ferner werden mögliche Auswirkungen auf das Hedge Accounting hinterfragt. Im Ergebnis stimmt der Fachausschuss mehrheitlich der im Entwurf vorgeschlagenen Vorgehensweise zu. Die Diskussion des Interpretationsentwurfs soll in der nächsten Sitzung des IFRS-FA abgeschlossen werden.