IFRIC IFRIC 23 Uncertainty over Income Tax Treatments – Interpretation zu IAS 12

Aktueller Stand

Am 7. Juni 2017 hat der IASB die vom IFRS Interpretations Committee entwickelte Intepretation IFRIC 23 Uncertainty over Income Tax Treatments („Unsicherheit bei der ertragsteuerlichen Behandlung“) zu IAS 12 Ertragssteuern veröffentlicht und damit das Projekt abgeschlossen. Die Interpretation ist erstmals anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen.

Zuvor hatte das IC im Oktober 2015 den Interpretationsentwurf DI/2015/1 mit Bitte um Kommentierung veröffentlicht.

Die Indossierung von IFRIC 23 ist abgeschlossen.

Zielsetzung

Mit der Interpretation zu IAS 12 soll Klarheit und eine einheitliche Bilanzierung hinsichtlich der Erfassung und Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in Situationen geschaffen werden, in denen die steuerliche Situation unsicher ist. Konkret soll die Unsicherheit darüber, ob IAS 12 oder IAS 37 bei bestrittenen Steuerschulden anzuwenden ist, beseitigt werden.

Inhalt

Die Interpretation IFRIC 23, welche Hinweise für sämtliche Fälle von Unsicherheiten des Betrags von zu zahlender (zu erzielender) Ertragsteuer beinhaltet, enthält folgende Regelungen:

  • Unsichere steuerliche Behandlungen sind voneinander getrennt oder gemeinsam zu betrachten, je nachdem, welcher Ansatz eine bessere Vorhersage der Auflösung der Unsicherheit ermöglicht.
  • Ein Unternehmen hat anzunehmen, dass eine Steuerbehörde, die das Recht hat, die ihr berichteten Beträge zu prüfen, dies tut und vollständige Kenntnis über alle relevanten Informationen bei der Prüfung besitzt.
  • Bei der Ermittlung der relevanten Ertragsteuergrößen hat das Unternehmen zu beurteilen, ob es wahrscheinlich (probable) ist, dass die entsprechende Steuerbehörde die jeweilige steuerliche Behandlung akzeptiert, die in der Ertragsteuererklärung verwendet wurde oder beabsichtigt ist. Bei einer positiven Beurteilung sind die Größen konsistent zu der in der Steuererklärung verwendeten Behandlung zu bestimmen. Wird die steuerliche Behandlung wahrscheinlich nicht akzeptiert, ist der wahrscheinlichste Wert oder der Erwartungswert anzusetzen, je nachdem, welche Methode die bessere Vorhersage der Auflösung der Unsicherheit ermöglicht.
  • Ändern sich Fakten und Umstände, führt dies zu einer Neueinschätzung der Beurteilungen, die im Rahmen der Interpretation notwendig sind.
  • Die Vorschriften der Interpretation sind retrospektiv anzuwenden, sofern dies ohne Verwendung späterer Erkenntnis (hindsight) möglich ist.

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
IFRIC Interpretationsentwurf DI/2015/1 Uncertainty over Income Tax Treatments
21.10.2015

Befassung durch den IFRS-Fachausschuss

Der IFRS-Fachausschuss hat den Interpretationsentwurf in seinen Sitzungen diskutiert und seine Stellungnahme an das IFRS IC am 14. Januar 2016 übermittelt. Aus Sicht des Fachausschusses stellen die Vorschläge eine sachgerechte Interpretation von IAS 12 dar, ermöglichen die konsistente Anwendung des Standards und führen zu ökonomisch sinnvollen Ergebnissen. Zusätzlich weist der Fachausschuss auf die bestehende Inkonsistenz zwischen der Bilanzierung von Unsicherheiten bei Ertragsteuern und der Bilanzierung von Unsicherheiten bei anderen Steuerarten, die beispielsweise im Anwendungsbereich von IAS 37 liegen, hin und regt an, dies auf Seiten des IASB zu adressieren.

Zugehörige Veranstaltungen

  • 44. Sitzung IFRS-FA
  • 09.12.2015
  • 44. Sitzung IFRS-FA
  • 09.12.2015
  • IFRIC DI/2015/1 Uncertainty over Income Tax Treatments

    Der IFRS-FA setzt seine Erörterung des Interpretationsentwurfs DI/2015/1 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung fort. Der Interpretationsentwurf wird vom IFRS-FA grundsätzlich als sachgerechte und ökonomisch sinnvolle Ableitung von IAS 12 beurteilt. Dennoch kritisiert der IFRS-FA die Festsetzung der Wahrscheinlichkeitsschwelle (probable) ausschließlich für Ertragssteuern, nicht jedoch für andere Steuerarten und regt an, diesbezüglich auf die Stellungnahme zum Rahmenkonzept zu verweisen und dem IASB vorzuschlagen, die asymmetrische Behandlung von Unsicherheiten in IAS 37 im Zuge der Überarbeitung des Rahmenkonzepts aufzugreifen. Der Verabschiedung der Stellungnahme an das IFRS IC erfolgt im Umlauf.

  • 43. Sitzung IFRS-FA
  • 02.11.2015
  • 43. Sitzung IFRS-FA
  • 02.11.2015
  • IFRIC DI/2015/1 Uncertainty over Income Tax Treatments

    Ferner beschäftigte sich der IFRS-FA erstmals mit dem Interpretationsentwurf DI/2015/1 Uncertainty over Income Tax Treatments. Grundsätzlich stimmt der FA den vorgeschlagenen Sachverhalten zu. Fraglich ist jedoch, inwiefern es ökonomisch sachgerecht ist, die Bilanzierung solcher Sachverhalte für Ertragsteuern und andere Steuerarten abweichend zu regeln. Dieser Aspekt liegt jedoch außerhalb der IFRIC-Zuständigkeiten. Der IFRS-FA erörtert außerdem die praktischen Auswirkungen der Berücksichtigung potentieller Vermögenswerte aufgrund der relevanten Schwelle aus IAS 12 sowie die Annahme des vollständigen Entdeckungsrisikos durch Steuerbehörden. Die Thematik soll ebenfalls im Chief Accountants Call aufgegriffen und in der nächsten Sitzung des IFRS-FA fortgeführt werden.

Eingaben & Stellungnahmen

Veröffentlichungen Dritter

Titel Datum
EFRAG Final Comment Letter zu DI/2015/1
12.02.2016
EFRAG Draft Comment Letter zu DI/2015/1
17.11.2015