EFRAG Indossierung Sale or Contribution of Assets between an Investor and its Associate or Joint Venture
Aktueller Stand
EFRAG hat am 19. Februar 2015 bekannt gegeben, dass der Indossierungsprozess vorerst ausgesetzt wird.
Dies ist darauf zurückzuführen, dass der IASB am 17. Dezember 2015 einen weiteren Änderungsstandard veröffentlicht hat, mit welchem der Erstanwendungszeitpunkt des ursprünglichen Änderungsstandards Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture (Änderungen an IFRS 10 und IAS 28) auf unbestimmte Zeit verschoben wird.
Zielsetzung
Entsprechend der IAS-Verordnung der EU sind die vom IASB veröffentlichten IFRS für deren Anwendung in der EU in europäisches Recht zu übernehmen (Indossierung). Hierzu erarbeitet EFRAG in Zusammenarbeit mit Interessenvertretern eine Empfehlung und prüft, ob die fachlichen Kriterien der IAS-Verordnung für eine Indossierung erfüllt sind und ob die Implementierung eines Standards oder einer Änderung für das europäische Gemeinwohl zuträglich sind (conduciveness for the European public good).