EFRAG Indossierung IFRS 16 Leases
Aktueller Stand
EFRAG hat am 27. März 2017 die finale Empfehlung für die Indossierung des vom IASB am 13. Januar 2016 veröffentlichten IFRS 16 Leases an die EU-Kommission übermittelt. Darin empfiehlt EFRAG die Indossierung der Änderungen.
Die Veröffentlichung des Standards im EU-Amtsblatt erfolgte am 9. November 2017, damit ist das Indossierungsverfahren abgeschlossen.
Zielsetzung & Indossierungsprozess
Entsprechend der IAS-Verordnung der EU sind die vom IASB veröffentlichten IFRS für deren Anwendung in der EU in europäisches Recht zu übernehmen (Indossierung). Hierzu erarbeitet EFRAG in Zusammenarbeit mit Interessenvertretern eine Empfehlung und prüft, ob die fachlichen Kriterien der IAS-Verordnung für eine Indossierung erfüllt sind und ob die Implementierung eines Standards oder einer Änderung für das europäische Gemeinwohl zuträglich sind (conduciveness for the European public good).
Sofern die Standards Advice Review Group EFRAGs Indossierungsempfehlung befürwortet, erstellt die Kommission einen Verordnungsentwurf zur Übernahme. Hierüber hat dann das Accounting Regulatory Committee abzustimmen. Nach einem positiven Votum haben das Europäische Parlament und der Ministerrat der Europäischen Union drei Monate Zeit, um ihr Veto gegen den Verordnungsentwurf der Kommission einzulegen. Erfolgt kein Einspruch oder ist diese Frist verstrichen, wird der Verordnungsentwurf von der Kommission verabschiedet und der Standard im Amtsblatt mit dem in der Verordnung genannten Anwendungsdatum veröffentlicht.
Anders als in den bislang durchgeführten Indossierungsverfahren für neue Standards oder Standardänderungen hatte sich EFRAG vor der Veröffentlichung des Entwurfs der Indossierungsempfehlung für IFRS 16 zusätzlich ab Oktober 2016 zu einer vorläufigen Konsultation entschieden, welcher bereits wesentliche Teile (des Entwurfs) der Indossierungsempfehlung zugrunde lagen. In dem Konsultationsdokument (Preliminary Consultation Document, PCD) kam EFRAG bereits zu dem vorläufigen Ergebnis, dass IFRS 16 die fachlichen Kriterien für die Indossierung erfüllt, eine Verbesserung gegenüber dem Vorgängerstandard IAS 17 vorliegt und für europäische Unternehmen kein Wettbewerbsnachteil gegenüber nach US-GAAP bilanzierenden Unternehmen besteht.
Während der Kommentierungsfrist des PCD führte EFRAG weitere vorbereitende Aktivitäten (u.a. Kontakt mit Nutzern) durch. Zudem wurde durch EFRAG eine Studie in Auftrag gegeben, deren Gegenstand bspw. die Auswirkung von IFRS 16 auf das Verhalten von Erstellern, Investoren und Kreditgebern; auf die Leasing-Industrie; auf SMEs sowie auf die europäische Finanzstabilität ist. Die finale Studie wurde von Europe Economics am 22. Februar 2017 veröffentlicht.
Nach der Auswertung der vorläufigen Konsultation und unter Berücksichtigung der Studien-Ergebnisse hat EFRAG im Februar 2017 den vollständigen Entwurf der Indossierungsempfehlung veröffentlicht.
Die finale Indossierungsempfehlung wurde von EFRAG am 27. März 2017 an die EU-Kommission übermittelt.