EFRAG Indossierung Investment Entities – Applying the Consolidation Exception
Aktueller Stand
EFRAG hat am 22. Juli 2015 die finale Empfehlung für die Indossierung des vom IASB am 11. Juni 2014 veröffentlichten Änderungsstandards Investment Entities – Applying the Consolidation Exception (Amendments to IFRS 10, IFRS 12 and IAS 28) an die EU Kommission übermittelt. Darin empfiehlt EFRAG die uneingeschränkte Indossierung der Änderungen.
Die EU-Indossierung erfolgte am 23. September 2016.
Zielsetzung
Entsprechend der IAS-Verordnung der EU sind die vom IASB veröffentlichten IFRS für deren Anwendung in der EU in europäisches Recht zu übernehmen (Indossierung). Hierzu erarbeitet EFRAG in Zusammenarbeit mit Interessenvertretern eine Empfehlung und prüft, ob die fachlichen Kriterien der IAS-Verordnung für eine Indossierung erfüllt sind und ob die Implementierung eines Standards oder einer Änderung für das europäische Gemeinwohl zuträglich sind (conduciveness for the European public good).