EFRAG Indossierung von IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss

Aktueller Stand

Am 15. November 2024 hat EFRAG den Draft Endorsement Advice (DEA) zu IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss veröffentlicht (weitere Informationen). Darin ist EFRAG zu dem vorläufigen Schluss gekommen, dass IFRS 18 die Kriterien für eine Übernahme in die EU erfüllt, und empfiehlt daher die Übernahme von IFRS 18.

Rückmeldungen zum DEA sind bis zum 26. März 2025 möglich.

Zielsetzung und Indossierungsprozess

Entsprechend der IAS-Verordnung der EU sind die vom IASB veröffentlichten IFRS für deren Anwendung in der EU in europäisches Recht zu übernehmen (Indossierung). Hierzu erarbeitet EFRAG in Zusammenarbeit mit Interessenvertretern eine Empfehlung und prüft, ob die fachlichen Kriterien der IAS-Verordnung für eine Indossierung erfüllt sind und ob die Implementierung eines Standards oder einer Änderung für das europäische Gemeinwohl zuträglich sind (conduciveness for the European public good).

Sofern die Standards Advice Review Group EFRAGs Indossierungsempfehlung befürwortet, erstellt die Kommission einen Verordnungsentwurf zur Übernahme. Hierüber hat dann das Accounting Regulatory Committee abzustimmen. Nach einem positiven Votum haben das Europäische Parlament und der Ministerrat der Europäischen Union drei Monate Zeit, um ihr Veto gegen den Verordnungsentwurf der Kommission einzulegen. Erfolgt kein Einspruch oder ist diese Frist verstrichen, wird der Verordnungsentwurf von der Kommission verabschiedet und der Standard im Amtsblatt mit dem in der Verordnung genannten Anwendungsdatum veröffentlicht.

Zugehörige Veranstaltungen

  • 36. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 21.01.2025
  • 36. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 21.01.2025
  • EFRAG DEA / IFRS 18

    Der FA FB informierte sich über den Entwurf der Indossierungsempfehlung (DEA) zu IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss, den EFRAG im November 2024 veröffentlicht und zur Konsultation gestellt hatte. In dieser DEA kommt EFRAG vorläufig zu dem Schluss, dass IFRS 18 die Kriterien für eine Übernahme in der EU erfüllt, und empfiehlt daher die Übernahme von IFRS 18.

    Der FA FB diskutierte sodann die DEA kritisch. Er erörterte insbesondere das Kosten-Nutzen-Verhältnis des neuen Standards. Aus Erstellersicht sei darauf hinzuweisen, dass der neue Standard für einige Unternehmen – abhängig von den gegenwärtigen ERP-Systemen und Prozessen – mit erheblichen Implementierungskosten verbunden sein wird. Gleichzeitig sei zu bezweifeln, dass der neue Standard zu einer erheblichen Verbesserung der unternehmensübergreifenden Vergleichbarkeit von Unternehmensabschlüssen führen werde. Vielmehr sei davon auszugehen, dass die Unternehmen in der Praxis wie bisher unternehmensindividuelle Kennzahlen (wie z.B. ein bereinigtes operatives Ergebnis) berichten werden. Aus Sicht der Abschlussadressaten ist davon auszugehen, dass diese in der Praxis weiterhin die vom Unternehmen berichteten Kennzahlen um Korrekturposten bereinigt wird, sodass der unterstellte hohe Nutzen der neuen Standards zu hinterfragen sei.

    Gleichwohl sei die DEA von EFRAG zu IFRS 18 zu unterstützen. Vor dem Hintergrund der für Ende 2025 geplanten nächsten Agenda-Konsultation des IASB sei jedoch im Hinblick auf künftige Standardsetzungsaktivitäten des IASB abzuwägen, ob umfangreiche Überarbeitungen von bestehenden Standards hinreichend (d.h. den expliziten Wunsch von Analysten und Investoren) gerechtfertigt sind. Beispielweise erscheine es mit Blick auf das geplante Forschungsprojekt von IASB (und EFRAG) zur Kapitalflussrechnung ggf. zweck-mäßiger, gezielte Verbesserungen statt einer grundlegenden Überarbeitung anzuregen.

    Der FA FB beschloss, zur DEA eine Stellungnahme abzugeben.