EFRAG Indossierung IFRS 9 Financial Instruments
Aktueller Stand
EFRAG hat am 15. September 2015 eine positive Empfehlung für die Indossierung der vom IASB am 24. Juli 2014 veröffentlichten vollständigen Fassung von IFRS 9 Financial Instruments an die EU-Kommission übermittelt. Am 1. Dezember 2015 hat EFRAG ein ergänzendes Schreiben zu dieser Empfehlung übermittelt und publiziert.
Die Indossierung erfolgte am 22. November 2016; die entsprechende EU-Verordnung Nr. 2016/2067 wurde am 29. November 2016 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Zielsetzung & Indossierungsprozess
Entsprechend der IAS-Verordnung EG/1606/2002 sind die vom IASB veröffentlichten IFRS für deren Anwendung in der EU in europäisches Recht zu übernehmen (Indossierung). Hierzu erarbeitet EFRAG in Zusammenarbeit mit Interessenvertretern eine Empfehlung und prüft, ob die fachlichen Kriterien der IAS-Verordnung für eine Indossierung erfüllt sind und ob die Implementierung eines Standards oder einer Änderung für das europäische Gemeinwohl zuträglich sind (conduciveness for the European public good).
Daraufhin erstellt die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf zur Übernahme. Hierüber hat dann der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee – ARC) abzustimmen. Nach einem positiven Votum haben das Europäische Parlament und der Ministerrat der Europäischen Union drei Monate Zeit, um ihr Veto gegen den Verordnungsentwurf der Kommission einzulegen. Erfolgt kein Einspruch oder ist diese Frist verstrichen, wird der Verordnungsentwurf von der Kommission verabschiedet und der Standard im EU-Amtsblatt mit dem in der Verordnung genannten Anwendungsdatum veröffentlicht.