EFRAG Indossierung IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers
Aktueller Stand
EFRAG hat am 17. März 2015 die finale Empfehlung für die Indossierung des vom IASB am 28. Mai 2014 veröffentlichten IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) an die EU-Kommission übermittelt. Darin empfiehlt EFRAG die Indossierung der Änderungen.
Die Indossierung von IFRS 15 nebst Anpassung des Erstanwendungszeitpunkts – siehe hierzu die Verordnung (EG) Nr. 2016/1905 mit Datum vom 22. September 2016 – erfolgte im Europäischen Amtsblatt schließlich am 29. Oktober 2016.
Zielsetzung & Indossierungsprozess
Entsprechend der IAS-Verordnung EG/1606/2002 sind die vom IASB veröffentlichten IFRS für deren Anwendung in der EU in europäisches Recht zu übernehmen (Indossierung). Hierzu erarbeitet EFRAG in Zusammenarbeit mit Interessenvertretern eine Empfehlung und prüft, ob die fachlichen Kriterien der IAS-Verordnung für eine Indossierung erfüllt sind und ob die Implementierung eines Standards oder einer Änderung für das europäische Gemeinwohl zuträglich sind (conduciveness for the European public good).
Daraufhin erstellt die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf zur Übernahme. Hierüber hat dann das Accounting Regulatory Committee abzustimmen. Nach einem positiven Votum haben das Europäische Parlament und der Ministerrat der Europäischen Union drei Monate Zeit, um ihr Veto gegen den Verordnungsentwurf der Kommission einzulegen. Erfolgt kein Einspruch oder ist diese Frist verstrichen, wird der Verordnungsentwurf von der Kommission verabschiedet und der Standard im Amtsblatt mit dem in der Verordnung genannten Anwendungsdatum veröffentlicht.
Inhalt der Indossierungsempfehlung von EFRAG
EFRAG hat am 15. Oktober 2014 den Entwurf einer Indossierungsempfehlung zu IFRS 15 veröffentlicht. Darin hat EFRAG eine Einschätzung der Neuerungen des Standards sowohl vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch hinsichtlich der Kosten und Nutzen vorgenommen. In Bezug auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens bat EFRAG um Stellungnahmen dazu, ob es realistisch sei, den Standard zum vorgesehenen Erstanwendungszeitpunkt ab 1. Januar 2017 anzuwenden.
Am 17. März 2015 gab EFRAG gegenüber der EU-Kommission ihre finale positive Indossierungsempfehlung zu IFRS 15 ab, in der auch diese Vorbehalte gegen den Erstanwendungszeitpunkt weiterhin geäußert wurden.