EFRAG Indossierung IFRIC 23 Uncertainty over Income Tax Treatments
Aktueller Stand
Der IASB hat am 7. Juni 2017 die vom IFRS Interpretations Committee entwickelte Interpretation IFRIC 23 Uncertainty over Income Tax Treatments (mehr zum Projekt finden Sie hier) veröffentlicht. Mit der Interpretation wird Klarheit und eine einheitliche Bilanzierung hinsichtlich der Erfassung und Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in Situationen geschaffen, in denen die steuerliche Situation unsicher ist. Die Interpretation ist erstmals ab Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen.
EFRAG hat am 6. November 2017 die finale Empfehlung für die Indossierung der Interpretation IFRIC 23 an die EU Kommission übermittelt. Darin empfiehlt EFRAG die uneingeschränkte Indossierung der Interpretation. Die Abstimmung im Accounting Regulatory Committee (ARC) erfolgte am 9. März 2018.
Die Indossierung ist abgeschlossen; die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgte am 24. Oktober 2018.
Zielsetzung und Indossierungsprozess
Entsprechend der IAS-Verordnung der EU sind die vom IASB veröffentlichten IFRS für deren Anwendung in der EU in europäisches Recht zu übernehmen (Indossierung). Hierzu erarbeitet EFRAG in Zusammenarbeit mit Interessenvertretern eine Empfehlung und prüft, ob die fachlichen Kriterien der IAS-Verordnung für eine Indossierung erfüllt sind und ob die Implementierung eines Standards oder einer Änderung für das europäische Gemeinwohl zuträglich sind (conduciveness for the European public good).