EFRAG Indossierung Annual Improvements 2010-2012

Aktueller Stand

EFRAG hat am im März 2014 die finale Empfehlung für die Indossierung des vom IASB am 12. Dezember 2013 veröffentlichten Sammel-Änderungsstandards AIP 2010-2012 durch den Änderungen an IFRS 2, IFRS 3, IFRS 8, IFRS 13, IAS 7, IAS 16/IAS 38 und IAS 24 erfolgt sind, an die EU Kommission übermittelt. Darin empfiehlt EFRAG die uneingeschränkte Indossierung der Änderungen. Die EU-Indossierung erfolgte am 17. Dezember 2014.

Zielsetzung

Entsprechend der IAS-Verordnung der EU sind die vom IASB veröffentlichten IFRS für deren Anwendung in der EU in europäisches Recht zu übernehmen (Indossierung). Hierzu erarbeitet EFRAG in Zusammenarbeit mit Interessenvertretern eine Empfehlung und prüft, ob die fachlichen Kriterien der IAS-Verordnung für eine Indossierung erfüllt sind und ob die Implementierung eines Standards oder einer Änderung für das europäische Gemeinwohl zuträglich sind (conduciveness for the European public good).

Sofern die Standards Advice Review Group EFRAGs Indossierungsempfehlung befürwortet, erstellt die Kommission einen Verordnungsentwurf zur Übernahme. Hierüber hat dann das Accounting Regulatory Committee abzustimmen. Nach einem positiven Votum haben das Europäische Parlament und der Ministerrat der Europäischen Union drei Monate Zeit, um ihr Veto gegen den Verordnungsentwurf der Kommission einzulegen. Erfolgt kein Einspruch oder ist diese Frist verstrichen, wird der Verordnungsentwurf von der Kommission verabschiedet und der Standard im Amtsblatt mit dem in der Verordnung genannten Anwendungsdatum veröffentlicht.

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
EFRAG Effects Study Report AIP 2010-2012
11.03.2014
EFRAG Draft Endorsement Advice AIP 2010-2012
31.01.2014

Befassung durch das DRSC

Das DRSC hat die positive Indossierungsempfehlung der EFRAG unterstützt.

Eingaben & Stellungnahmen