EFRAG Indossierung Änderung von IAS 19 Plan Amendment, Curtailment or Settlement

Aktueller Stand

EFRAG hat am 21. März 2018 den Entwurf seiner Indossierungsempfehlung bezüglich der am 7. Februar 2018 vom IASB veröffentlichten Änderungen an IAS 19 (Plan Amendment, Curtailment or Settlement (Amendment to IAS 19)) veröffentlicht.

Stellungnahmen an EFRAG konnten bis zum 21. April 2018 abgegeben werden.

Zielsetzung & Indossierungsprozess

Entsprechend der IAS-Verordnung EG/1606/2002 sind die vom IASB veröffentlichten IFRS für deren Anwendung in der EU in europäisches Recht zu übernehmen (Indossierung). Hierzu erarbeitet EFRAG in Zusammenarbeit mit Interessenvertretern eine Empfehlung und prüft, ob die fachlichen Kriterien der IAS-Verordnung für eine Indossierung erfüllt sind und ob die Implementierung eines Standards oder einer Änderung für das europäische Gemeinwohl zuträglich sind (conduciveness for the European public good).

Daraufhin erstellt die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf zur Übernahme. Hierüber hat dann der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee – ARC) abzustimmen. Nach einem positiven Votum haben das Europäische Parlament und der Ministerrat der Europäischen Union drei Monate Zeit, um ihr Veto gegen den Verordnungsentwurf der Kommission einzulegen. Erfolgt kein Einspruch oder ist diese Frist verstrichen, wird der Verordnungsentwurf von der Kommission verabschiedet und der Standard im EU-Amtsblatt mit dem in der Verordnung genannten Anwendungsdatum veröffentlicht.

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
Entwurf Indossierungsempfehlung
21.03.2018