IASB Improvements to IFRS 8 Operating Segments

Aktueller Stand

Basierend auf den Rückmeldungen zum  Entwurf ED/2017/2 für Änderungen von IFRS 8 Geschäftssegmente und IAS 34 Zwischenberichterstattung hatte der IASB im März 2018 entschieden, IFRS 8 und IAS 34 nicht zu ändern.

Der IASB will im 4. Quartal 2018 ein Feedback Statement zum PiR des IFRS 8 veröffentlichen.

Zielsetzung

In 2012 hat der IASB den Post-implementation Review (PIR) zu IFRS 8 Geschäftssegmente durchgeführt. Als Fazit des PIR schlussfolgerte der IASB, dass IFRS 8 grundsätzlich wie gewünscht funktioniert, jedoch einige Themen weiter untersucht werden sollten. Im Ergebnis dieser weiterführenden Untersuchungen hatte der IASB im ED/2017/2 Änderungen an IFRS 8 und IAS 34 Zwischenberichterstattung vorgeschlagen. Stellungnahmen zum ED konnten bis 31. Juli 2017 eingereicht werden. Nach eingehender Diskussion der erhaltenen Rückmeldungen zu den Vorschlägen hat der IASB im März 2018 entschieden, keine Änderungen an IFRS 8 vorzunehmen. Ein Teil der Vorschläge war aus inhaltlichen Gründen abgelehnt worden. Die verbleibenden vorgeschlagenen Änderungen wurden nicht umgesetzt, da  der IASB bei diesen die Kosten der Stakeholder für die Implementierung der Änderungen höher als der Informationszuwachs für die Adressaten eingeschätzt hat.

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
ED/2017/2
März 2017

Befassung durch den IFRS-FA

Der IFRS-FA hat sich in seiner 58. Sitzung am 20. April 2017 mit dem ED befasst.

Zugehörige Veranstaltungen

  • 58. Sitzung IFRS-FA
  • 20.04.2017
  • 58. Sitzung IFRS-FA
  • 20.04.2017
  • IASB ED/2017/2 amend IFRS 8/IAS 34 Improvements to IFRS 8 Operating Segments

    Der IFRS-FA diskutiert ED/2017/2 Improvements to IFRS 8 – proposed amendments to IFRS 8 and IAS 34. Im Wesentlichen stimmt der IFRS-FA den im ED vorgeschlagenen Änderungen vorläufig zu, äußert jedoch zu einigen Punkten Bedenken. Dies betrifft beispielsweise die Definition des Hauptentscheidungsträgers.

    Hier soll IFRS 8.7 um das „Treffen operativer Entscheidungen“ als drittes Merkmal für einen Hauptentscheidungsträger ergänzt werden. Schwierigkeiten ergeben sich, wenn die operativen Entscheidungen und die Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen von unterschiedlichen Personen(gruppen) bzw. auf unterschiedlichen Ebenen getroffen werden.

    Ferner erachtet der IFRS-FA die vorgeschlagene Angabepflicht, wie und warum sich die berichteten Segmente im Abschluss von den in anderen Stellen des annual reporting package identifizierten Segmenten unterscheiden, zwar als sachlich zutreffend, die Integration in IFRS 8 (und damit die Angabe im Abschluss) jedoch als ungeeignet.

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Große, Jan-Velten Maintenance der IFRS – aktueller Stand beim IFRS IC PiR, 01/2024, S. 22 ff. 2024
Aerni, Sina/ Cosic, Slaven/ Gehrig, Marco Empirische Analyse der Segmentberichterstattung am Schweizer Kapitalmarkt IRZ, 04/2023, S. 189 ff. 2023
Kirsch, Hanno Country-by-country-reporting in Handels- und Steuerrecht sowie IFRS IFRS und Steuerbilanz PiR, 02/2023, S. 70 ff. 2023
Kirsch, Hanno Segmentberichterstattung nach IFRS 8 und DRS 28 IFRS und Steuerbilanz PiR, 11/2022, S. 320 f. 2022
Haaker, Andreas/ Freiberg, Jens Angabe von Produktivitätskennzahlen? Pro & Contra PiR, 03/2022, S. 86 f. 2022