DRSC DRSC-Studie zur Evaluation der Anwendung der IFRS in Deutschland

Aktueller Stand

Das DRSC startet eine Studie zur Evaluation der Anwendung der IFRS in Deutschland.

Ziel der Studie soll eine objektive Aufnahme der verschiedenen Stakeholder-Perspektiven zur Anwendung der IFRS in Deutschland sein. Neben der Motivation zur Anwendung und den damit verbundenen Herausforderungen aus Sicht der Ersteller sollen auch die Nutzerperspektive sowie die konzeptionellen Wechselwirkungen mit den vielfältigen Funktionen der Finanzberichterstattung beleuchtet werden.

In einem ersten Schritt (Phase 1) beteiligt das DRSC alle Stakeholder über Interviews. Die Zielsetzung dieser Interviews ist hierbei insbesondere die Ausgangslage, Motivation und Bedürfnisse der verschiedenen Stakeholder besser zu verstehen. Hierzu hat das DRSC am 20. März 2023 die interessierte Öffentlichkeit zur Teilnahme an Interviews aufgerufen (siehe Pressemitteilung).

Die Interviews sind als Gruppeninterviews (mit je max. 10 Teilnehmern) angelegt. Gegenstand dieser circa zweistündigen Videokonferenzen werden insbesondere Fragestellungen zur Kosten-Nutzen-Analyse der IFRS (Konzern- und Jahresabschluss), zu konzeptionellen Herausforderungen für einen IFRS-Jahresabschluss und zum Pro und Contra einer Option zu befreienden Anwendung der IFRS im Jahresabschluss sein.

Die Interviews werden im Zeitraum von März bis Mai 2023 als (nicht-öffentliche) Videokonferenzen durchgeführt. Die genaue Terminierung der Interviews erfolgt, sobald wir hinreichenden Rücklauf auf unseren Aufruf zur Teilnahme erhalten haben. Die Online-Registrierung für die Interviews erreichen Sie über folgenden Link.

Im Anschluss an die Gruppeninterviews wird – aufbauend auf den Erkenntnissen der Phase 1 – vom DRSC ein Fragenkatalog entwickelt, welcher als Online-Befragung zur allgemeinen, öffentlichen Konsultation gestellt werden soll (sog. Phase 2), und den Kern der DRSC-Studie darstellen und Gegenstand der Ergebnisauswertung sein wird.

Weiterführende Informationen zum Hintergrund und zum Ablauf der Gesamtstudie haben wir in dem beigefügten Leitfaden zusammengestellt.

Hintergrund und Motivation

Seit den Geschäftsjahren 2005 bzw. 2007 sind die International Financial Reporting Standards (IFRS) in Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (IAS-Anwendungs-VO) verpflichtende Standards für die Konzernrechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen in Deutschland (§ 315e Abs. 1 und 2 HGB). Daneben gilt für alle anderen deutschen Mutterunternehmen die Option zur freiwilligen befreienden Anwendung im Konzernabschluss (§ 315e Abs. 3 HGB). Ferner besteht für alle Kapitalgesellschaften die Möglichkeit einen zusätzlichen Einzelabschluss nach IFRS für Offenlegungszwecke im Sinne des § 325 Abs. 2a HGB zu erstellen.

Wenngleich sich die Fachausschüsse des DRSC neben der regelmäßigen Kommentierung von Standardsetzungsinitiativen des IASB teilweise auch selbst durch Interpretationen und Anwendungshinweise mit den diesbezüglichen Vorschriften standardsetzend auseinandersetzen, besteht bislang durch das Rechnungslegungsgremium keine systematische Aufarbeitung über Art und Umfang der (freiwilligen) IFRS-Anwendung in Deutschland.

In der jüngeren Vergangenheit sind vermehrt Fragestellungen und Anlässe zu beobachten, für die eine solche Erhebung sehr nützlich wäre. Hierzu zählt insbesondere der IASB Exposure Draft ED/2021/7 Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures, bei dessen Würdigung durch das DRSC und auch von vielen anderen Stakeholdern der Anwendungsbereich und die damit verbundene Zielsetzung durchaus kritisch erörtert wurden und werden. Zuletzt hat der IASB selbst im Accounting Standards Advisory Forum (ASAF) im Juli 2022 die Fragestellung aufgeworfen, welche Anwendungsfälle die dort vorgeschlagenen (optionalen) Erleichterungen hätten bzw. welche Aspekte der Umsetzung in den einzelnen Jurisdiktionen entgegenstünden.

Einen weiteren aktuellen Bezugspunkt stellt die BEPS-Initiative (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD dar. Gegenstand der sog. Säule 2 ist die Einführung einer globalen Mindeststeuer, welche in der Europäischen Union auf Basis der Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Abl. L 328/1 vom 22.12.2022) im Laufe dieses Jahres von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt wird. Hierbei steht zu erwarten, dass für IFRS-Bilanzierer auch unterhalb der Konzernebene IFRS-basierte Kenngrößen zur Bestimmung einer adjustierten Bemessungsgrundlage je Tochterunternehmen/Betriebsstätte herangezogen werden.

Schließlich arbeitet der IASB derzeit an der zweiten turnusmäßigen umfassenden Überprüfung (Comprehensive Review) des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen („IFRS für KMU“) und hat hierzu am 8. September 2022 einen IASB Exposure Draft ED/2022/1 Third edition of the IFRS for SMEs Accounting Standard veröffentlicht. Zwar erfährt der Standard in Deutschland und Europa mangels EU-Indossierung wenig Anwendung, gleichwohl werden im Rahmen der Überarbeitung auch die Interaktion der Anwendungsbereiche und die inhaltliche Kopplung zwischen dem IFRS für KMU und den vollumfänglichen IFRS thematisiert.

Vor diesem Hintergrund erscheint eine Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland zum gegenwärtigen Zeitpunkt als ein wichtiger und sinnvoller Beitrag des DRSC.

Zielsetzung und grundsätzliches Vorgehen

Ziel der Studie soll eine objektive Aufnahme der verschiedenen Stakeholder-Perspektiven zur Anwendung der IFRS in Deutschland sein. Neben der Motivation zur Anwendung und den damit verbundenen Herausforderungen aus Sicht der Ersteller sollen auch die Nutzerperspektive sowie die konzeptionellen Wechselwirkungen mit den vielfältigen Funktionen der Finanzberichterstattung berücksichtigt werden.

Hierbei soll neben der Betrachtung des Status Quo (de lege lata) auch eine etwaige optionale Anwendung der IFRS im Jahresabschluss (de lege ferenda) ohne Vorbewertung durch das DRSC thematisiert werden.

Zum konkreten Vorgehen wurde ein zweistufiges Verfahren entwickelt:

  1. In einem ersten Schritt werden alle Stakeholdergruppen über halbstrukturierte Interviews beteiligt. Zielsetzung ist hierbei insbesondere die Ausgangslage, Motivation und Bedürfnisse der Beteiligten besser zu verstehen, um daraus zielgerichtete Fragen zu entwickeln (Phase 1).
  2. Im Anschluss daran wird – aufbauend auf den Erkenntnissen der Phase 1 – ein öffentlicher Online-Fragenkatalog zur allgemeinen Konsultation gestellt (Phase 2).

Zugehörige Veranstaltungen

  • 11. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 17.11.2022
  • 11. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 17.11.2022
  • Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland

    Der FA FB setzte die Vorbereitung der bevorstehenden DRSC-Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland, insb. der halbstrukturierten Stakeholder-Befragung (sog. Phase 1) fort. Zunächst wurde dem FA FB aus den vergangenen Sitzungen des Verwaltungsrats und der Strategie-Arbeitsgruppe des Verwaltungsrats berichtet. Im Fokus stand dabei vor allem die Identifikation und Ansprache der Stakeholder.

    Der FA FB verständigte sich auf eine gezielte Ansprache der Stakeholder, gleichzeitig jedoch auch eine allgemeine Information der Öffentlichkeit (bspw. über die DRSC-Website) zur IFRS-Evaluation vorzusehen, bei der auch die Möglichkeit zur freiwilligen Anmeldung für die Interviews der Phase 1 besteht.

  • 10. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 13.10.2022
  • 10. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 13.10.2022
  • Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland

    Der FA FB setzte seinen Gedankenaustausch zur bevorstehenden DRSC-Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland fort. Nachdem in der letzten Sitzung bereits der Zweck der ersten Phase der Evaluation, deren Struktur sowie der Adressatenkreis und die Form der Befragung besprochen wurden, waren diesmal Details der konkreten Durchführung der ersten Phase in Form von Stakeholder-Interviews Gegenstand der Befassungen.

    Zunächst stellte Herr Morich den überarbeiteten Zeitplan vor. Anschließend wurden zwei Aspekte für die Befragung vor- und zur Diskussion gestellt.

    Erstens wurde die Organisation (Einladung, Dauer, Ablauf) der geplanten Interviews (Punkt 4.1) im Ganzen besprochen. Der FA stimmte den Vorschlägen grundlegend zu und plädierte insb. für einen großzügigen Zeitraum, um den Adressatengruppen Spielraum zu gewähren, was die Beteiligung und den Erfolg der Befragung erhöhen dürfte.

    Zweitens wurden die Gruppenbildung der Adressaten/Stakeholder und die Interviewinhalte (Punkt 4.2) erörtert. Der FA plädiert dafür, die zu befragenden Gruppen homogen zu gestalten. Vom FA wurde ferner angeregt, die Interviewinhalte weitgehend offen zu lassen. Dies ermöglicht einerseits, dass die Gespräche mehr Freiräume für vielfältige Erkenntnisse bieten; andererseits würde somit ermöglicht, dass der Austausch in den verschiedenen Gruppen adressatengerecht(er) und damit ggf. unterschiedlich abläuft – was zu erwarten und auch wünschenswert ist. Bzgl. der Inhalte der Befragung wurde schließlich ausführlich erörtert, ob und inwieweit verschiedene Szenarien (wofür ein IFRS-Abschluss als Basis dienen könnte) zur Diskussion gestellt werden sollten, um entsprechend differenzierte Erkenntnisse zu gewinnen.

    Nach der aktuellen Diskussion werden die Interviews terminlich bereits vorbereitet. In der nächsten Sitzung wird der FA über den aktuellen Stand der Vorbereitung informiert und um die abschließende inhaltliche Diskussion eines Interviewleitfadens gebeten, ehe danach die Interviews (Phase 1) durchgeführt werden können.

  • 9. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 13.09.2022
  • 9. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 13.09.2022
  • Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland

    Der FA erörtert das DRSC-Vorhaben, eine Evaluation zur bisherigen Anwendung und (hypothetischen) befreienden Anwendung der IFRS in Einzelabschlüssen durchzuführen. Grund­ziel ist, ein allgemeines Stimmungsbild sowie Argumente dafür oder dagegen zu erheben. Um die Evaluierung und den zugehörigen Fragebogen zu konkretisieren, wird der FA um Rückmeldung zu mehreren Fragen gebeten.

    Zur „Zwecksetzung“ stimmt der FA den bisherigen Vorschlägen zu.

    Zu „Design und Rahmensetzung“ wird aus dem FA darauf hingewiesen, dass eine konkrete Szenariobeschreibung das Antwortverhalten beeinflussen dürfte. Insb. wird herausgestellt, dass für reine HGB-Bilanzierer (ohne bisherige Berührung mit IFRS) entscheidend wäre, ob ein potenzieller IFRS-Einzelabschluss eine Erleichterung oder zumindest keinerlei Mehrbelastung mit sich bringt. In diesem Zusammenhang sei auch zu berücksichtigen, dass selbst bei optionaler Anwendungsmöglichkeit faktische Zwänge am Markt zur Nutzung einer IFRS-Option entstehen könnten. Der FA diskutiert deshalb sehr intensiv, ob ein Szenario (oder ggf. mehrere Szenarien) im Fragebogen konkretisiert werden sollte(n) – und inwieweit das die Befragten gewollt oder ungewollt beeinflusst. Es werden diesbezüglich sowohl Vor- als auch Nachteile einer Konkretisierung erörtert.

    Zu „Adressaten“ wird erörtert, ob nur bestimmte (und wenn ja, welche) Adressaten bzw. Unternehmen im Fokus stehen und befragt werden sollen. Es wird geäußert, dass auch eine große Bandbreite an Adressaten einbezogen werden könnte, wobei dann aber Details über die antwortenden Unternehmen erfragt werden müssen, um deren Antworten einordnen zu können. Bspw. könnten Erfahrung/Berührung mit IFRS, Gesellschaftsform oder Kreis der Kapitalgeber für das Unternehmen (und seine Antwort) entscheidend sein, ob dieses IFRS im Einzelabschluss erstrebenswert findet oder nicht. Insgesamt müsste – zuvor – festgelegt werden, welcher Unternehmenskreis angesprochen wird; davon hängt mutmaßlich ab, welche konkreten Fragen passend sind und daher gestellt werden sollen.

    Ferner hinterfragt der FA, ob und inwieweit eine Evaluation per allgemeinem Fragebogen vorteilhaft ist, denn auch anderweitige Formen der Befragung (Diskussionsrunden, Workshops, strukturierte Interviews) könnten erkenntnisreich sein und sogar den Vorteil der wechselseitigen Interaktion bieten. Zum weiteren Vorgehen wird deshalb ein zweistufiges Verfahren angeregt. In einem ersten Schritt sollten alle ausgewählten Stakeholdergruppen über strukturierte Interviews oder über Diskussionsforen befragt werden. In Abhängigkeit der Rückmeldungen soll dann zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden, in welcher Form ein öffentlicher Fragenkatalog zur allgemeinen Konsultation gestellt werden kann.

    Des Weiteren sollen die Entwicklungen im Kontext der Initiative zur OECD-Mindestbesteuerung (BEPS Pillar II) und ihre Auswirkungen auf die Verbreitung der IFRS (als eine Bemessungsgrundlage der Mindestbesteuerung) weiter eng verfolgt werden.