DRSC DRSC-Studie zur Evaluation der Anwendung der IFRS in Deutschland
Aktueller Stand
Das DRSC hat am 11. Dezember 2024 einen Kurzbericht zur Unternehmensbefragung der Phase 2 seiner Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland veröffentlicht. Der Kurzbericht enthält erste Ergebnisse der vom DRSC von März bis Oktober 2024 durchgeführten strukturierten Online-Befragung von Erstellern von Jahres- und Konzernabschlüssen.
Zielsetzung und grundsätzliches Vorgehen der Gesamtstudie
Ziel der Studie soll eine objektive Aufnahme der verschiedenen Stakeholder-Perspektiven zur Anwendung der IFRS in Deutschland sein. Neben der Motivation zur Anwendung und den damit verbundenen Herausforderungen aus Sicht der Ersteller sollen auch die Nutzerperspektive sowie die konzeptionellen Wechselwirkungen mit den vielfältigen Funktionen der Finanzberichterstattung berücksichtigt werden.
Hierbei soll neben der Betrachtung des Status Quo (de lege lata) auch eine etwaige optionale Anwendung der IFRS im Jahresabschluss (de lege ferenda) ohne Vorbewertung durch das DRSC thematisiert werden.
Zum konkreten Vorgehen wurde ein zweistufiges Verfahren entwickelt:
- In einem ersten Schritt wurden alle Stakeholdergruppen über halbstrukturierte Interviews beteiligt. Zielsetzung war hierbei insbesondere die Ausgangslage, Motivation und Bedürfnisse der Beteiligten besser zu verstehen, um daraus zielgerichtete Fragen zu entwickeln (Phase 1).
- Im Anschluss daran wurde – aufbauend auf den Erkenntnissen der Phase 1 – ein öffentlicher Online-Fragenkatalog zur allgemeinen Konsultation gestellt (Phase 2).
Interviews mit Stakeholdergruppen (Phase 1)
In einem ersten Schritt (Phase 1) wurden interessierte Stakeholder aus allen Bereichen (Abschlussersteller, Prüfer, Forschung & Lehre, Nutzer) über Interviews beteiligt.
Zielsetzung dieser Interviews war es, insbesondere die Ausgangslage, Motivation und Bedürfnisse der verschiedenen Stakeholdergruppen besser zu verstehen. Die Interviews waren als gemischte Gruppeninterviews (mit je max. 10 Teilnehmern) angelegt. In den halbstrukturierten Interviews wurden die folgenden Themenbereiche eruiert, wobei je nach Stakeholdergruppe eine unterschiedliche Schwerpunktsetzung erfolgen konnte:
- Kosten-Nutzen-Analyse der IFRS (Konzern- und Jahresabschluss),
- Konzeptionelle Herausforderungen für einen IFRS-Jahresabschluss und
- Pro und Contra zur befreienden Anwendung der IFRS im Jahresabschluss.
Die Interviews wurden im Zeitraum von März bis September 2023 als (nicht-öffentliche) Videokonferenzen durchgeführt. Insgesamt haben 61 Vertreter aus 15 Stakeholder-Gruppen an den Interviews teilgenommen.
Die Inhalte und Aussagen aus den Interviews, die der DRSC-Mitarbeiterstab mit interessierten Stakeholdern in der Phase 1 seiner Studie geführt hat, hat das DRSC in einem Feedback Statement zusammengefasst.
Öffentliche Befragung der Ersteller von Unternehmensabschlüssen (Phase 2)
In Phase 2 der Studie wurde die Erhebung strukturiert ausgeweitet, indem zunächst alle Unternehmen als Ersteller von Jahresabschlüssen dazu aufgerufen waren, sich an einer Online-Befragung zu beteiligen. Die Umfrage basierte auf den in Phase 1 identifizierten Themenfeldern. Neben der Betrachtung des Status Quo (de lege lata) erfolgte im Rahmen der Befragung auch eine Erhebung des Meinungsbilds zur Einführung einer etwaigen optionalen Anwendung der IFRS im Jahresabschluss (de lege ferenda).
Die Befragung war von März bis Oktober 2024 geöffnet, um allen Unternehmen ausreichend Zeit für eine Teilnahme einzuräumen. Es wurde dabei über verschiedene Kanäle (bspw. Verbände) sowie soziale Medien für die Umfrage geworben, um möglichst viele Abschlussersteller zur Teilnahme an der Befragung zu motivieren. Ziel war es, ein möglichst breites und repräsentatives Meinungsbild einzuholen. Eine Teilnahme an der Online-Befragung war bis zum 31. Oktober 2024 möglich. Um sich mit den Fragen vor der Beantwortung vertraut zu machen, stand auch eine pdf-Version des Fragebogens zur Verfügung.
Erste Ergebnisse der Unternehmensbefragung stellte das DRSC am 9. Dezember 2024 exklusiv in einer – gemeinsam mit dem Bundesverband deutscher Banken (BdB) und dem Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) organisierten – Veranstaltung vor (News Item vom 10.12.2024). Zudem hat das DRSC am 11. Dezember 2024 einen Kurzbericht zu den Ergebnissen aus der Unternehmensbefragung veröffentlicht (News Item vom 11.12.2024).
Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass sich kategorienübergreifend keine allgemeingültige Mehrheit für ein freies Wahlrecht zur befreienden Aufstellung eines IFRS-Einzelabschlusses, aber ebenso auch keine allgemeingültige Mehrheit für die Beibehaltung des Status Quo über alle Unternehmenstypen hinweg ergibt. Das Meinungsbild deutet darauf hin, dass die Einführung eines bedingten Wahlrechts, d.h. eines Wahlrechts für einen begrenzten Kreis an Unternehmen eine entlastende Weiterentwicklung darstellen könnte. Diese Lösung würde es einem klar abzugrenzenden Kreis von Unternehmen erlauben, die Entscheidung für oder gegen einen IFRS-Einzelabschluss selbst abzuwägen, während andere Unternehmen weiterhin einen HGB-Abschluss aufstellen sollten.