DRSC DRSC-Studie zur Evaluation der Anwendung der IFRS in Deutschland

Aktueller Stand

Das DRSC hat am 11. Dezember 2024 einen Kurzbericht zur Unternehmensbefragung der Phase 2 seiner Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland veröffentlicht. Der Kurzbericht enthält erste Ergebnisse der vom DRSC von März bis Oktober 2024 durchgeführten strukturierten Online-Befragung von Erstellern von Jahres- und Konzernabschlüssen.

Zielsetzung und grundsätzliches Vorgehen der Gesamtstudie

Ziel der Studie soll eine objektive Aufnahme der verschiedenen Stakeholder-Perspektiven zur Anwendung der IFRS in Deutschland sein. Neben der Motivation zur Anwendung und den damit verbundenen Herausforderungen aus Sicht der Ersteller sollen auch die Nutzerperspektive sowie die konzeptionellen Wechselwirkungen mit den vielfältigen Funktionen der Finanzberichterstattung berücksichtigt werden.

Hierbei soll neben der Betrachtung des Status Quo (de lege lata) auch eine etwaige optionale Anwendung der IFRS im Jahresabschluss (de lege ferenda) ohne Vorbewertung durch das DRSC thematisiert werden.

Zum konkreten Vorgehen wurde ein zweistufiges Verfahren entwickelt:

  1. In einem ersten Schritt wurden alle Stakeholdergruppen über halbstrukturierte Interviews beteiligt. Zielsetzung war hierbei insbesondere die Ausgangslage, Motivation und Bedürfnisse der Beteiligten besser zu verstehen, um daraus zielgerichtete Fragen zu entwickeln (Phase 1).
  2. Im Anschluss daran wurde – aufbauend auf den Erkenntnissen der Phase 1 – ein öffentlicher Online-Fragenkatalog zur allgemeinen Konsultation gestellt (Phase 2).

Interviews mit Stakeholdergruppen (Phase 1)

In einem ersten Schritt (Phase 1) wurden interessierte Stakeholder aus allen Bereichen (Abschlussersteller, Prüfer, Forschung & Lehre, Nutzer) über Interviews beteiligt.

Zielsetzung dieser Interviews war es, insbesondere die Ausgangslage, Motivation und Bedürfnisse der verschiedenen Stakeholdergruppen besser zu verstehen. Die Interviews waren als gemischte Gruppeninterviews (mit je max. 10 Teilnehmern) angelegt. In den halbstrukturierten Interviews wurden die folgenden Themenbereiche eruiert, wobei je nach Stakeholdergruppe eine unterschiedliche Schwerpunktsetzung erfolgen konnte:

  1. Kosten-Nutzen-Analyse der IFRS (Konzern- und Jahresabschluss),
  2. Konzeptionelle Herausforderungen für einen IFRS-Jahresabschluss und
  3. Pro und Contra zur befreienden Anwendung der IFRS im Jahresabschluss.

Die Interviews wurden im Zeitraum von März bis September 2023 als (nicht-öffentliche) Videokonferenzen durchgeführt. Insgesamt haben 61 Vertreter aus 15 Stakeholder-Gruppen an den Interviews teilgenommen.

Die Inhalte und Aussagen aus den Interviews, die der DRSC-Mitarbeiterstab mit interessierten Stakeholdern in der Phase 1 seiner Studie geführt hat, hat das DRSC in einem Feedback Statement zusammengefasst.

Öffentliche Befragung der Ersteller von Unternehmensabschlüssen (Phase 2)

In Phase 2 der Studie wurde die Erhebung strukturiert ausgeweitet, indem zunächst alle Unternehmen als Ersteller von Jahresabschlüssen dazu aufgerufen waren, sich an einer Online-Befragung zu beteiligen. Die Umfrage basierte auf den in Phase 1 identifizierten Themenfeldern. Neben der Betrachtung des Status Quo (de lege lata) erfolgte im Rahmen der Befragung auch eine Erhebung des Meinungsbilds zur Einführung einer etwaigen optionalen Anwendung der IFRS im Jahresabschluss (de lege ferenda).

Die Befragung war von März bis Oktober 2024 geöffnet, um allen Unternehmen ausreichend Zeit für eine Teilnahme einzuräumen. Es wurde dabei über verschiedene Kanäle (bspw. Verbände) sowie soziale Medien für die Umfrage geworben, um möglichst viele Abschlussersteller zur Teilnahme an der Befragung zu motivieren. Ziel war es, ein möglichst breites und repräsentatives Meinungsbild einzuholen. Eine Teilnahme an der Online-Befragung war bis zum 31. Oktober 2024 möglich. Um sich mit den Fragen vor der Beantwortung vertraut zu machen, stand auch eine pdf-Version des Fragebogens zur Verfügung.

Erste Ergebnisse der Unternehmensbefragung stellte das DRSC am 9. Dezember 2024 exklusiv in einer – gemeinsam mit dem Bundesverband deutscher Banken (BdB) und dem Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) organisierten – Veranstaltung vor (News Item vom 10.12.2024). Zudem hat das DRSC am 11. Dezember 2024 einen Kurzbericht zu den Ergebnissen aus der Unternehmensbefragung veröffentlicht (News Item vom 11.12.2024).

Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass sich kategorienübergreifend keine allgemeingültige Mehrheit für ein freies Wahlrecht zur befreienden Aufstellung eines IFRS-Einzelabschlusses, aber ebenso auch keine allgemeingültige Mehrheit für die Beibehaltung des Status Quo über alle Unternehmenstypen hinweg ergibt. Das Meinungsbild deutet darauf hin, dass die Einführung eines bedingten Wahlrechts, d.h. eines Wahlrechts für einen begrenzten Kreis an Unternehmen eine entlastende Weiterentwicklung darstellen könnte. Diese Lösung würde es einem klar abzugrenzenden Kreis von Unternehmen erlauben, die Entscheidung für oder gegen einen IFRS-Einzelabschluss selbst abzuwägen, während andere Unternehmen weiterhin einen HGB-Abschluss aufstellen sollten.

Zugehörige Veranstaltungen

  • 11. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 17.11.2022
  • 11. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 17.11.2022
  • Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland

    Der FA FB setzte die Vorbereitung der bevorstehenden DRSC-Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland, insb. der halbstrukturierten Stakeholder-Befragung (sog. Phase 1) fort. Zunächst wurde dem FA FB aus den vergangenen Sitzungen des Verwaltungsrats und der Strategie-Arbeitsgruppe des Verwaltungsrats berichtet. Im Fokus stand dabei vor allem die Identifikation und Ansprache der Stakeholder.

    Der FA FB verständigte sich auf eine gezielte Ansprache der Stakeholder, gleichzeitig jedoch auch eine allgemeine Information der Öffentlichkeit (bspw. über die DRSC-Website) zur IFRS-Evaluation vorzusehen, bei der auch die Möglichkeit zur freiwilligen Anmeldung für die Interviews der Phase 1 besteht.

  • 10. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 13.10.2022
  • 10. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 13.10.2022
  • Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland

    Der FA FB setzte seinen Gedankenaustausch zur bevorstehenden DRSC-Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland fort. Nachdem in der letzten Sitzung bereits der Zweck der ersten Phase der Evaluation, deren Struktur sowie der Adressatenkreis und die Form der Befragung besprochen wurden, waren diesmal Details der konkreten Durchführung der ersten Phase in Form von Stakeholder-Interviews Gegenstand der Befassungen.

    Zunächst stellte Herr Morich den überarbeiteten Zeitplan vor. Anschließend wurden zwei Aspekte für die Befragung vor- und zur Diskussion gestellt.

    Erstens wurde die Organisation (Einladung, Dauer, Ablauf) der geplanten Interviews (Punkt 4.1) im Ganzen besprochen. Der FA stimmte den Vorschlägen grundlegend zu und plädierte insb. für einen großzügigen Zeitraum, um den Adressatengruppen Spielraum zu gewähren, was die Beteiligung und den Erfolg der Befragung erhöhen dürfte.

    Zweitens wurden die Gruppenbildung der Adressaten/Stakeholder und die Interviewinhalte (Punkt 4.2) erörtert. Der FA plädiert dafür, die zu befragenden Gruppen homogen zu gestalten. Vom FA wurde ferner angeregt, die Interviewinhalte weitgehend offen zu lassen. Dies ermöglicht einerseits, dass die Gespräche mehr Freiräume für vielfältige Erkenntnisse bieten; andererseits würde somit ermöglicht, dass der Austausch in den verschiedenen Gruppen adressatengerecht(er) und damit ggf. unterschiedlich abläuft – was zu erwarten und auch wünschenswert ist. Bzgl. der Inhalte der Befragung wurde schließlich ausführlich erörtert, ob und inwieweit verschiedene Szenarien (wofür ein IFRS-Abschluss als Basis dienen könnte) zur Diskussion gestellt werden sollten, um entsprechend differenzierte Erkenntnisse zu gewinnen.

    Nach der aktuellen Diskussion werden die Interviews terminlich bereits vorbereitet. In der nächsten Sitzung wird der FA über den aktuellen Stand der Vorbereitung informiert und um die abschließende inhaltliche Diskussion eines Interviewleitfadens gebeten, ehe danach die Interviews (Phase 1) durchgeführt werden können.

  • 9. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 13.09.2022
  • 9. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 13.09.2022
  • Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland

    Der FA erörtert das DRSC-Vorhaben, eine Evaluation zur bisherigen Anwendung und (hypothetischen) befreienden Anwendung der IFRS in Einzelabschlüssen durchzuführen. Grund­ziel ist, ein allgemeines Stimmungsbild sowie Argumente dafür oder dagegen zu erheben. Um die Evaluierung und den zugehörigen Fragebogen zu konkretisieren, wird der FA um Rückmeldung zu mehreren Fragen gebeten.

    Zur „Zwecksetzung“ stimmt der FA den bisherigen Vorschlägen zu.

    Zu „Design und Rahmensetzung“ wird aus dem FA darauf hingewiesen, dass eine konkrete Szenariobeschreibung das Antwortverhalten beeinflussen dürfte. Insb. wird herausgestellt, dass für reine HGB-Bilanzierer (ohne bisherige Berührung mit IFRS) entscheidend wäre, ob ein potenzieller IFRS-Einzelabschluss eine Erleichterung oder zumindest keinerlei Mehrbelastung mit sich bringt. In diesem Zusammenhang sei auch zu berücksichtigen, dass selbst bei optionaler Anwendungsmöglichkeit faktische Zwänge am Markt zur Nutzung einer IFRS-Option entstehen könnten. Der FA diskutiert deshalb sehr intensiv, ob ein Szenario (oder ggf. mehrere Szenarien) im Fragebogen konkretisiert werden sollte(n) – und inwieweit das die Befragten gewollt oder ungewollt beeinflusst. Es werden diesbezüglich sowohl Vor- als auch Nachteile einer Konkretisierung erörtert.

    Zu „Adressaten“ wird erörtert, ob nur bestimmte (und wenn ja, welche) Adressaten bzw. Unternehmen im Fokus stehen und befragt werden sollen. Es wird geäußert, dass auch eine große Bandbreite an Adressaten einbezogen werden könnte, wobei dann aber Details über die antwortenden Unternehmen erfragt werden müssen, um deren Antworten einordnen zu können. Bspw. könnten Erfahrung/Berührung mit IFRS, Gesellschaftsform oder Kreis der Kapitalgeber für das Unternehmen (und seine Antwort) entscheidend sein, ob dieses IFRS im Einzelabschluss erstrebenswert findet oder nicht. Insgesamt müsste – zuvor – festgelegt werden, welcher Unternehmenskreis angesprochen wird; davon hängt mutmaßlich ab, welche konkreten Fragen passend sind und daher gestellt werden sollen.

    Ferner hinterfragt der FA, ob und inwieweit eine Evaluation per allgemeinem Fragebogen vorteilhaft ist, denn auch anderweitige Formen der Befragung (Diskussionsrunden, Workshops, strukturierte Interviews) könnten erkenntnisreich sein und sogar den Vorteil der wechselseitigen Interaktion bieten. Zum weiteren Vorgehen wird deshalb ein zweistufiges Verfahren angeregt. In einem ersten Schritt sollten alle ausgewählten Stakeholdergruppen über strukturierte Interviews oder über Diskussionsforen befragt werden. In Abhängigkeit der Rückmeldungen soll dann zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden, in welcher Form ein öffentlicher Fragenkatalog zur allgemeinen Konsultation gestellt werden kann.

    Des Weiteren sollen die Entwicklungen im Kontext der Initiative zur OECD-Mindestbesteuerung (BEPS Pillar II) und ihre Auswirkungen auf die Verbreitung der IFRS (als eine Bemessungsgrundlage der Mindestbesteuerung) weiter eng verfolgt werden.