DRSC DRSC-Studie zur Evaluation der Anwendung der IFRS in Deutschland
Aktueller Stand
Das DRSC startet eine Studie zur Evaluation der Anwendung der IFRS in Deutschland.
Ziel der Studie soll eine objektive Aufnahme der verschiedenen Stakeholder-Perspektiven zur Anwendung der IFRS in Deutschland sein. Neben der Motivation zur Anwendung und den damit verbundenen Herausforderungen aus Sicht der Ersteller sollen auch die Nutzerperspektive sowie die konzeptionellen Wechselwirkungen mit den vielfältigen Funktionen der Finanzberichterstattung beleuchtet werden.
In einem ersten Schritt (Phase 1) beteiligt das DRSC alle Stakeholder über Interviews. Die Zielsetzung dieser Interviews ist hierbei insbesondere die Ausgangslage, Motivation und Bedürfnisse der verschiedenen Stakeholder besser zu verstehen. Hierzu hat das DRSC am 20. März 2023 die interessierte Öffentlichkeit zur Teilnahme an Interviews aufgerufen (siehe Pressemitteilung).
Die Interviews sind als Gruppeninterviews (mit je max. 10 Teilnehmern) angelegt. Gegenstand dieser circa zweistündigen Videokonferenzen werden insbesondere Fragestellungen zur Kosten-Nutzen-Analyse der IFRS (Konzern- und Jahresabschluss), zu konzeptionellen Herausforderungen für einen IFRS-Jahresabschluss und zum Pro und Contra einer Option zu befreienden Anwendung der IFRS im Jahresabschluss sein.
Die Interviews werden im Zeitraum von März bis Mai 2023 als (nicht-öffentliche) Videokonferenzen durchgeführt. Die genaue Terminierung der Interviews erfolgt, sobald wir hinreichenden Rücklauf auf unseren Aufruf zur Teilnahme erhalten haben. Die Online-Registrierung für die Interviews erreichen Sie über folgenden Link.
Im Anschluss an die Gruppeninterviews wird – aufbauend auf den Erkenntnissen der Phase 1 – vom DRSC ein Fragenkatalog entwickelt, welcher als Online-Befragung zur allgemeinen, öffentlichen Konsultation gestellt werden soll (sog. Phase 2), und den Kern der DRSC-Studie darstellen und Gegenstand der Ergebnisauswertung sein wird.
Weiterführende Informationen zum Hintergrund und zum Ablauf der Gesamtstudie haben wir in dem beigefügten Leitfaden zusammengestellt.
Hintergrund und Motivation
Seit den Geschäftsjahren 2005 bzw. 2007 sind die International Financial Reporting Standards (IFRS) in Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (IAS-Anwendungs-VO) verpflichtende Standards für die Konzernrechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen in Deutschland (§ 315e Abs. 1 und 2 HGB). Daneben gilt für alle anderen deutschen Mutterunternehmen die Option zur freiwilligen befreienden Anwendung im Konzernabschluss (§ 315e Abs. 3 HGB). Ferner besteht für alle Kapitalgesellschaften die Möglichkeit einen zusätzlichen Einzelabschluss nach IFRS für Offenlegungszwecke im Sinne des § 325 Abs. 2a HGB zu erstellen.
Wenngleich sich die Fachausschüsse des DRSC neben der regelmäßigen Kommentierung von Standardsetzungsinitiativen des IASB teilweise auch selbst durch Interpretationen und Anwendungshinweise mit den diesbezüglichen Vorschriften standardsetzend auseinandersetzen, besteht bislang durch das Rechnungslegungsgremium keine systematische Aufarbeitung über Art und Umfang der (freiwilligen) IFRS-Anwendung in Deutschland.
In der jüngeren Vergangenheit sind vermehrt Fragestellungen und Anlässe zu beobachten, für die eine solche Erhebung sehr nützlich wäre. Hierzu zählt insbesondere der IASB Exposure Draft ED/2021/7 Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures, bei dessen Würdigung durch das DRSC und auch von vielen anderen Stakeholdern der Anwendungsbereich und die damit verbundene Zielsetzung durchaus kritisch erörtert wurden und werden. Zuletzt hat der IASB selbst im Accounting Standards Advisory Forum (ASAF) im Juli 2022 die Fragestellung aufgeworfen, welche Anwendungsfälle die dort vorgeschlagenen (optionalen) Erleichterungen hätten bzw. welche Aspekte der Umsetzung in den einzelnen Jurisdiktionen entgegenstünden.
Einen weiteren aktuellen Bezugspunkt stellt die BEPS-Initiative (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD dar. Gegenstand der sog. Säule 2 ist die Einführung einer globalen Mindeststeuer, welche in der Europäischen Union auf Basis der Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Abl. L 328/1 vom 22.12.2022) im Laufe dieses Jahres von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt wird. Hierbei steht zu erwarten, dass für IFRS-Bilanzierer auch unterhalb der Konzernebene IFRS-basierte Kenngrößen zur Bestimmung einer adjustierten Bemessungsgrundlage je Tochterunternehmen/Betriebsstätte herangezogen werden.
Schließlich arbeitet der IASB derzeit an der zweiten turnusmäßigen umfassenden Überprüfung (Comprehensive Review) des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen („IFRS für KMU“) und hat hierzu am 8. September 2022 einen IASB Exposure Draft ED/2022/1 Third edition of the IFRS for SMEs Accounting Standard veröffentlicht. Zwar erfährt der Standard in Deutschland und Europa mangels EU-Indossierung wenig Anwendung, gleichwohl werden im Rahmen der Überarbeitung auch die Interaktion der Anwendungsbereiche und die inhaltliche Kopplung zwischen dem IFRS für KMU und den vollumfänglichen IFRS thematisiert.
Vor diesem Hintergrund erscheint eine Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland zum gegenwärtigen Zeitpunkt als ein wichtiger und sinnvoller Beitrag des DRSC.
Zielsetzung und grundsätzliches Vorgehen
Ziel der Studie soll eine objektive Aufnahme der verschiedenen Stakeholder-Perspektiven zur Anwendung der IFRS in Deutschland sein. Neben der Motivation zur Anwendung und den damit verbundenen Herausforderungen aus Sicht der Ersteller sollen auch die Nutzerperspektive sowie die konzeptionellen Wechselwirkungen mit den vielfältigen Funktionen der Finanzberichterstattung berücksichtigt werden.
Hierbei soll neben der Betrachtung des Status Quo (de lege lata) auch eine etwaige optionale Anwendung der IFRS im Jahresabschluss (de lege ferenda) ohne Vorbewertung durch das DRSC thematisiert werden.
Zum konkreten Vorgehen wurde ein zweistufiges Verfahren entwickelt:
- In einem ersten Schritt werden alle Stakeholdergruppen über halbstrukturierte Interviews beteiligt. Zielsetzung ist hierbei insbesondere die Ausgangslage, Motivation und Bedürfnisse der Beteiligten besser zu verstehen, um daraus zielgerichtete Fragen zu entwickeln (Phase 1).
- Im Anschluss daran wird – aufbauend auf den Erkenntnissen der Phase 1 – ein öffentlicher Online-Fragenkatalog zur allgemeinen Konsultation gestellt (Phase 2).