Der IFRS-FA erörtert die beiden im finalen Entwurf vorliegenden Stellungnahmen des DRSC an IASB und EFRAG zum Exposure Draft ED/2013/9 IFRS for SMEs – Proposed amendments to the International Financial Reporting Standard for Small and Medium-sized Entities.
Dabei wird betont, dass zunächst auf die allgemeine Problematik der Zielsetzung und des Anwendungsbereichs eines IFRS für KMU Stellung genommen wird, bevor die einzelnen inhaltlichen Fragen des ED kommentiert werden.
Nach der inhaltlichen Diskussion beschließt der IFRS-FA die Stellungnahmen zum ED an den IASB und an EFRAG unter Berücksichtigung der Einarbeitung der letzten Änderungen und stimmt einer zeitnahen Veröffentlichung zu.
Beide FA erhalten einen Überblick zum ED/2013/9 IFRS for SMEs – Proposed amendments to the International Financial Reporting Standard for Small and Medium-sized Entities im Rahmen des aktuellen IASB-Projekts zur umfassenden Überprüfung des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen. Hierzu wurde ein unter Berücksichtigung der Antworten zum diesbezüglichen Request for Information des vergangenen Jahres erstellter Stellungnahmeentwurf dem IASB vorgelegt; dieser wird erörtert.
Nach der inhaltlichen Diskussion in dieser gemeinsamen Sitzung werden die DRSC-Stellungnahmen zum ED an den IASB und EFRAG weitestgehend finalisiert und im Umlaufverfahren den beiden FA wieder vorgelegt.
Beide FA erhalten einen Überblick zum ED/2013/9 IFRS for SMEs – Proposed amendments to the International Financial Reporting Standard for Small and Medium-sized Entities im Rahmen des aktuellen IASB-Projekts zur umfassenden Überprüfung des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen. Hierzu wurde ein unter Berücksichtigung der Antworten zum diesbezüglichen Request for Information des vergangenen Jahres erstellter Stellungnahmeentwurf dem IASB vorgelegt; dieser wird erörtert.
Nach der inhaltlichen Diskussion in dieser gemeinsamen Sitzung werden die DRSC-Stellungnahmen zum ED an den IASB und EFRAG weitestgehend finalisiert und im Umlaufverfahren den beiden FA wieder vorgelegt.
Dem HGB-FA wird der Entwurf einer Stellungnahme zum IASB Request for Information zum Comprehensive Review of the IFRS for SMEs vorgelegt. Der Entwurf basiert auf den Diskussionen vorangegangener FA-Sitzungen. Nach Ansicht des HGB-FA gibt der Entwurf in adäquater Form die Diskussion und das Meinungsbild im FA wieder. Einzelne Fragen werden weiter ins Detail gehend erörtert und punktueller Ergänzungsbedarf identifiziert.
Insbesondere hinsichtlich der Frage zur planmäßigen Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten (inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts), die über zehn Jahre gemäß IFRS for SMEs abzuschreiben sind, sofern sich die geplante Nutzungsdauer nicht verlässlich bestimmen lässt, soll die finale Version der Stellungnahme stärker hervorheben, dass ein „Impairment-only“ Ansatz vom FA abgelehnt wird.
Dem IFRS-FA wird der Entwurf einer Stellungnahme zum IASB Request for Information vorgelegt. Der Entwurf basiert auf den Diskussionen in vorangegangenen FA-Sitzungen. Nach Ansicht des IFRS-FA besteht hinsichtlich des vorliegenden Entwurfs inhaltlich kein Änderungsbedarf. Der Entwurf reflektiert adä-quat die Diskussion und das Meinungsbild im IFRS-FA.
Der IFRS-Fachschuss debattiert in einer zweiten Sitzung das Thema IFRS for SMEs und die vom IASB im Request for Information gestellten Fragen hinsichtlich einer umfassenden Überprüfung des SME-Standards. Die Schwerpunkte der Diskussion sind die Fragen zum Anwendungsbereich des SME-Standards, die Übernahme von Änderungen innerhalb der full IFRSs und die Überprüfung der geltenden Regelungen aus der Kosten/Nutzen-Perspektive mit Rückgriff auf Erfahrungswerte durch die Anwendung des Standards.
Die Diskussion zum Anwendungsbereich ist gekennzeichnet durch die Feststellung, dass nationale hoheitsrechtliche Institutionen stets darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang Regelungen und entwickelte Standards von privatrechtlichen Institutionen in verbindliches, nationales Recht übernommen werden.
Der Fachausschuss stellt fest, dass der IFRS for SMEs primär in Ländern eingeführt wurde und angewendet wird, in denen in der Vergangenheit ein weniger stark ausgeprägtes Normengerüst und Regelwerk für die Rechnungslegung bestand. Darüber hinaus merkt der Fachausschuss an, dass der Vorteil eines gemeinsamen SME-Standards und international vergleichbarer Abschlüsse auch dann verlorengeht, wenn der IFRS for SMEs zwar als Basis für nationale Vorschriften zur Rechnungslegung dient, der Abschluss als solcher aber nicht entsprechend tituliert werden kann. Nationale rechtliche Feinheiten, ob ein Abschluss de-facto IFRS for SMEs konform ist, sich aber als solcher nicht deklarieren darf, sind potentiellen Kapitalgebern und anderen Adressaten der Abschlüsse nur schwer zu vermitteln.
Hinsichtlich der Übernahme von geänderten Regelungen aus den full IFRSs sieht der Fachausschuss die Notwendigkeit auf Seiten des IASB, einen entsprechenden Kriterienkatalog für die Entscheidungsfindung zu entwickeln. Hervorgehoben wird, dass entsprechende Kriterien den Umstand widerspiegeln müssen, dass ein zwanghaftes „Nachziehen“ der SME-Regelungen nicht sachgerecht ist. Anpassungen sind nur dann vorzunehmen, sofern die Notwendigkeit einer Änderung für den SME-Standard auch nachgewiesen ist.
Darüber hinaus sollte der IASB unmittelbar in Anschluss an abgeschlossene IFRS-Projekte eine entsprechende Diskussion hinsichtlich der Übernahme von neuen Regelungen für den IFRS for SMEs einleiten und zeitnah entsprechende Vorschläge vorbereiten. Die Vorschläge sollten über einen angemessenen Zeitraum gesammelt werden und in einer Art kumuliertem Verfahren der interessierten Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt werden (z.B. in der Regel ein Exposure Draft alle drei Jahre). Durch ein entsprechendes Verfahren würde sichergestellt, dass zeitnah zu den Änderungen innerhalb der full IFRSs auch absehbar ist, in welchem Umfang mögliche Änderungen für den SME-Standard anstehen, zum anderen aber auch der Notwendigkeit nach Beständigkeit des Standards und dem Gedanken einer stable platform Rechnung getragen wird.
Für die nächste Sitzung soll ein Entwurf einer Stellungnahme dem IFRS-Fachausschuss vorgelegt werden.
Im Vordergrund steht die Diskussion, ob und in welchem Umfang das DRSC eine Stellungnahme zum Request for Information (RFI) des
IASB zur umfassenden Überprüfung des IFRS for SMEs abgeben soll, da sich ein unmittelbarer Einfluss auf die Rechnungslegung für
deutsche Unternehmen nicht ergibt. Gleichwohl können sich Bezugspunkte zum IFRS for SMEs ergeben, z.B. bei internationalen Tochterunternehmen von deutschen Mutterunternehmen
sowie deutschen Tochterunternehmen ausländischer Mutterunternehmen.
Darüber hinaus enthält der RFI auch die konkrete Fragestellung, ob der Standard auch für kleine börsennotierte Unternehmen anstelle
der IFRS angewendet werden kann.
Vor diesem Hintergrund wird generell von beiden FA Bedarf gesehen, sich inhaltlich mit dem RFI zu beschäftigen. In den nächsten
Sitzungen soll die Diskussion zu den einzelnen Fragen des RFI fortgeführt werden.
Auf dieser Basis ist dann auch die Entscheidung zu treffen, in welchem Umfang das DRSC eine Stellungnahme an den IASB einreicht.
Datum | Titel | Adressat |
---|---|---|
26.11.2012 | DRSC zum IASB Request for Information Comprehensive Review of the IFRS for SMEs | IASB |
14.02.2014 | DRSC zum IASB ED/2013/9 IFRS for SMEs – Änderungen | IASB |
19.04.2010 | DSR zum Advice on compatibility of the IFRS for SMEs and the EU Accounting Directives | EFRAG |
21.11.2007 | DSR zum IASB ED IFRS for SMEs | EFRAG |
26.11.2012 | DRSC zum IASB Request for Information Comprehensive Review of the IFRS for SMEs | EFRAG |
14.02.2014 | DRSC zum IASB ED/2013/9 IFRS for SMEs – Änderungen | EFRAG |
12.03.2010 | DSR zum EU Consultation Paper IFRS for SMEs | EU |