In Zusammenhang mit der Draft IFRIC Interpretation DI/2012/1 Levies Charged by Public Authorities on Entities that Operate in a Specific Market befasst sich der FA mit den vorgelegten Entwürfen seiner Stellungnahmen an das IFRSIC sowie an EFRAG zu deren Entwurf einer Stellungnahme zur DI. Vorbehaltlich einiger Ergänzungen und redaktioneller Anpassungen sowie der Diskussionsergebnisse aus der Öffentlichen Diskussion des DRSC am 4. September 2012 verabschiedet der FA die Entwürfe.
Der Fachausschuss befasst sich erstmals mit dem vom IFRSIC Ende Mai veröffentlichten Entwurf einer Interpretation (DI/2012/1) zum Thema Levies Charged by Public Authorities on Entities that Operate in a Specific Market.
Zunächst erörtert der Fachausschuss den Anwendungsbereich des Entwurfs u.a. anhand der Beispiele preisregulierter Absatzgeschäfte („regulatorische“ Verbindlichkeiten werden tendenziell außerhalb des Anwendungsbereichs gesehen) und Zwangsrabattierungen im Gesundheitswesen (in diesem Bereich kann es nach Auffassung des FA in Einzelfällen ggf. zu Anwendungsfällen kommen).
Dass sich der Anwendungsbereich nur auf Gebühren bezieht, die ohne Gewährung einer Gegenleistung erhoben werden (non-exchange transactions), wird vom FA zwar bedauert, jedoch aufgrund der vorgetragenen Begründung letztlich akzeptiert.
Auch der Ausschluss von Gebühren vom Anwendungsbereich, die nur im Falle des Überschreitens eines Mindestumsatzbetrags erhoben werden, wird nicht als kritisch eingestuft. In diesem Fall wird in Paragraph 12 (a) des Entwurfs eine eindeutige Handlungsvorgabe erkannt, dass nämlich eine Aufwandserfassung erst dann erfolgen kann, wenn das verpflichtende Ereignis eingetreten ist, d.h. der Mindestumsatzbetrag erreicht bzw. überschritten wird.
Einige Fachausschussmitglieder sehen ein Missverhältnis in dem Titel des Entwurfs einerseits, der auf eine sehr breite Anwendungsbasis hindeutet, und den sehr weitreichend wirkenden Ausnahmen vom Anwendungsbereich andererseits.
In diesem Zusammenhang wird auch eine Zusammenlegung mit IFRIC 6 angeregt.
Die in den Paragraphen 7-12 des Entwurfs dargestellten Beschlüsse werden unterstützt und als zutreffend aus den dem Interpretationsentwurf zugrundeliegenden IFRS abgleitet angesehen.
Gleichwohl wird das sich ergebende Ergebnis in Bezug auf Zwischenberichterstattungen in den Fällen als wirtschaftlich nicht sinnvoll angesehen, in denen sich vor allem bei umsatzbasierten Gebühren eine Aufwandserfassung ergeben kann, die dem Matching-Principle – Gedanken zuwiderläuft. Vor diesem Hintergrund zieht der Fachausschuss in Erwägung, in seiner Stellungnahmen zu dem Entwurf anzuregen, eine Ausnahmeregelung für solche Gebühren vom diskreten Ansatz einzurichten, analog zu der bereits bestehenden Ausnahme gemäß IAS 34.30 (c) für Ertragsteuern.
Datum | Titel | Adressat |
---|---|---|
02.09.2013 | DRSC zum Draft Endorsement Advice zum IFRIC 21 Levies | EFRAG |
06.09.2012 | DRSC zum IFRIC DI/2012/1 Levies Charged by Public Authorities on Entities that Operate in a Specific Market | EFRAG |
06.09.2012 | DRSC zum IFRIC DI/2012/1 Levies Charged by Public Authorities on Entities that Operate in a Specific Market | IFRS IC |