IASB DP 2020/1 Business Combinations - Disclosures, Goodwill and Impairment
Der IFRS-FA setzte die Erörterung des IASB-Diskussionspapiers DP/2020/1 Business Combinations – Disclosures, Goodwill and Impairment fort.
In dieser Sitzung kam der IFRS-FA zu dem Ergebnis, dass die Grundkonzeption des Impairmenttests aufgrund der systemimmanenten Freiheitsgrade ohne das Eingehen beträchtlicher Kosten (insb. auf Seiten der Ersteller) nicht deutlich verbessert werden könne. Somit wurde auch der vorläufigen Einschätzung des IASB zugestimmt, dass eine signifikante Verbesserung der Effektivität des Impairmenttests nicht möglich sei. Kleinere Verbesserungen seien zwar durch zusätzliche Anhangangaben und Änderungen bei der Ermittlung des value in use möglich, den Impairmenttest zu vereinfachen und gleichzeitig rigider auszugestalten erscheine jedoch unmöglich, da es sich um konfliktäre Zielsetzungen handele.
Der IFRS-FA räumte ein, dass sowohl der Impairment-Only Approach (IOA) als auch die Amortisation jeweils kein perfektes Modell darstellten und die unterschiedlichen Argumente für und wider das jeweilige Modell grundsätzlich valide seien. Vor dem Hintergrund der festgestellten Limitierungen des IOA wurde festgestellt, dass durch den IASB keine verbesserte Methode entworfen werden könne. Stattdessen könne die Wiedereinführung der Amortisation trotz aller ebenfalls festgestellten Schwächen eine pragmatische, kostengünstigere und standardisierte Konvention für die Folgebilanzierung des Goodwills darstellen.
Der Vorschlag des Ausweises des Gesamteigenkapitals ohne Goodwill wurde einstimmig abgelehnt. Der Verzicht auf die zwingend jährliche Durchführung des Impairmenttests durch Einführung eines indicator-only approachs wurden nur im Falle der Rückkehr zur Amortisation durch den FA begrüßt. Sofern der IOA erhalten bleibe, sollte an der zwingend jährlichen Durchführung festgehalten werden.
Der IFRS-FA stimmte sowohl der vorgeschlagenen Erlaubnis der Berücksichtigung von Cashflows aus zukünftigen Restrukturierungen und Vermögenswertverbesserungen (asset enhancements) als auch der Erlaubnis der Nutzung von Nach-Steuer-Cashflows und -Diskontierungssätzen bei der Ermittlung des Nutzungswerts (value in use) zu. Auch der Einschätzung des IASB, dass die im DP aufgeführten verworfenen Vereinfachungen nicht weiterentwickelt werden sollen, wurde zugestimmt.
Sollte der IOA beibehalten werde, unterstützte der IFRS-FA die Sichtweise des IASB, dass die Ansatzkriterien für immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, nicht geändert werden sollten.
Nur im Falle der Wiedereinführung der Amortisation wurde die zusätzliche Subsummierung von immateriellen Vermögenswerten im Goodwill als zumindest diskutabel eingestuft. Immaterielle Vermögenswerte wurden einhellig als wichtiges Thema angesehen, insb. in Bezug auf Unternehmen der New Economy. Es wurde jedoch auch eingeräumt, dass für immaterielle Vermögenswerte, welche dem Charakter nach dem Goodwill nahe stünden, aus pragmatischen Gründen Erleichterungen erwogen werden könnten.
Zudem sprach sich der IFRS-FA in Bezug auf die US-GAAP für konvergente Regelungen aus, jedoch weniger aus Gründen der einheitlichen Bilanzierung, sondern vielmehr, um die internationale Chancengleichheit bei Unternehmenserwerben sicherzustellen.
Zusammenfassend sollte daher zum Ausdruck gebracht werden, dass das ursprüngliche Kernproblem des IASB-Forschungsprojekts, also die Sicherstellung eines robusten Impairmenttests und zeitnah vorzunehmender außerplanmäßiger Abschreibungen als Antwort auf ein too little, too late kaum adressiert und somit auch nicht gelöst worden sei und daher fortbestehe. Zudem stellten sich nach wie vor die Fragen nach dem eigentlichen Charakter eines Goodwills und danach, wie dessen sachgerechte Folgebilanzierung auszugestalten sei. Nach Ansicht des IFRS-FA stelle auch der IOA nur eine Bilanzierungskonvention dar, welche konzeptionell nachvollziehbar sei, jedoch durch die gelebte Praxis zu den bekannten Bilanzierungsproblemen führe. Daher war der IFRS-FA überzeugt, dass die bestehenden Kernprobleme besser durch die Wiedereinführung der Amortisation gelöst werden könnten.
In seiner nächsten Sitzung soll dem IFRS-FA der Entwurf einer Stellungnahme zum DP zur Erörterung vorgelegt werden. Zudem sollen in der finalen Stellungnahme die in den geplanten öffentlichen Diskussionen zum Diskussionspapier erlangten Erkenntnisse berücksichtigt werden.