IASB IASB-Agendakonsultation 2021

Aktueller Stand

Der IASB hat am 30. März 2021 im Rahmen der aktuellen Agendakonsultation ein Konsultationsdokument – den sog. Request for Information (RfI) – publiziert. Diese Konsultation lief bis 27. September 2021. Im Anschluss wird der IASB unter Einbezug der Rückmeldungen sein Arbeitsprogramm für die Jahre 2022-2026 festlegen.

Die Veröffentlichung des RfI und die damit verbundene Konsultation stellt den Kern, aber nicht die einzige Aktivität dieser Agendakonsultation dar. Wie im Due Process Handbook (Rz. 4.3 ff.) vorgesehen hat der IASB bereits im Vorfeld die weiteren Gremien der IFRS-Stiftung (IFRS AC, Trustees, ASAF, IFRS IC, GPF, CMAC) und sonstige Organisationen bzw. Stakeholdergruppen (z.B. IOSCO) konsultiert. Die Agendakonsultation hat also bereits 2019 begonnen; die Konsultationsphase wurde pandemiebedingt jedoch verzögert gestartet (statt im September 2020 dann im März 2021).

Die Konsultation endete im September 2021. Nach Auswertung des Feedback hat der IASB im 1. Halbjahr 2022 festgelegt, folgende Projekte zusätzlich ins das künftige Arbeitsprogramm der Jahre 2022-2026 aufzunehmen:

  • Angaben zu klimabezogenen Risiken (Maintenance-Projekt);
  • Immaterielle Vermögenswerte (Forschungsprojekt);
  • Kapitalflussrechnung (Forschungsprojekt).

Mit diesen Beschlüssen gilt die Agendakonsultation als beendet.

Hintergrund

Das Due Process Handbook der IFRS-Stiftung (Rz. 4.1 ff.) steckt den Rahmen für eine Agenda­konsultation. Demnach ist der IASB verpflichtet, alle fünf Jahre eine öffentliche Konsultation durchzuführen. Hauptzielsetzung ist, Rückmeldungen für die strategische Ausrichtung und Gewichtung des künftigen Arbeitsprogramms zu erhalten. Nebenziele sind, Feedback zu den Kriterien zur Beurteilung und Auswahl konkreter (Standardsetzungs-)Projekte zu erhalten sowie Meinungen zu konkreten Finanzberichterstattungsthemen/-projekte, die im Arbeitsprogramm priorisiert oder ggf. gestrichen werden sollten, einzuholen.

Zu erwähnen ist, dass – ebenfalls alle 5 Jahre – die IFRS-Stiftung einen Review zur Struktur und Arbeitsweise der IFRS-Stiftung separat durchführt und der daher nicht Teil dieser Agendakonsultation ist. (Ein solcher Review wird vsl. Ende 2021 wieder gestartet.).

Inhalt des RfI

Gemäß der Vorgabe im Due Process Handbook hat der IASB für die aktuelle Agendakonsultation drei Ziele festgelegt: Die Einholung von Meinungen/Rückmeldungen zu

  1. der strategischen Ausrichtung und Gewichtung der IASB-Aktivitäten – diese werden als sechs Aktivitätsblöcke (siehe Grafik, entnommen dem RfI, Rz. 1) dargestellt;
  2. den Kriterien zur Einschätzung, welche Finanzberichterstattungsthemen welche Priorität haben sollen (und daher ins IASB-Arbeitsprogramm aufgenommen werden könnten);
  3. konkreten Finanzberichterstattungsthemen, die im IASB-Arbeitsprogramm (erhöhte) Priorität erhalten bzw. ins IASB-Arbeitsprogramm aufgenommen werden sollten.

Angesichts dieser drei Zielsetzungen enthält der RfI drei Abschnitte, welche jede Zielsetzung erläutern.

Der RfI enthält zudem vier konkrete Fragen; je eine Frage zu den drei Zielsetzungen und eine ergänzende Frage „Sonstiges“.

Schließlich enthält der RfI noch drei Anhänge. Diese gehören thematisch zur dritten Zielsetzung. Anhang A gibt einen Überblick über das laufende Arbeitsprogramm. Anhänge B und C stellen potenzielle künftige Projekte bzw. Themen dar.

Feedback und anschließende IASB-Entscheidungen

Die Konsultation endete im September 2021. Nach Auswertung des Feedback hat der IASB im 1. Halbjahr 2022 nach Diskussion in mehreren Sitzungen dreierlei Entscheidungen getroffen:

1) Die strategische Ausrichtung und die 6 Aktivitätsbereiche werden grundlegend unverändert gelassen werden (insb. sind keine neuen Aktivitäten zu ergänzen sind). Jedoch sollen leichte Verschiebungen erfolgen: Die Aktivitäten für neue/geänderte IFRS sollen etwas verringert, die zur digitalen Finanzberichterstattung und zur Verständlichkeit der IFRS leicht erhöht werden.

2) Die sieben bisherigen Kriterien zur Projektauswahl und Einschätzung von Prioritäten sollen unverändert beibehalten werden.

3) Sämtliche Projekte des laufenden Arbeitsprogramms sollen beibehalten werden. Angesichts dessen sind die Kapazitäten für neue Projekt sehr begrenzt. Der IASB hat daraufhin beschlossen, folgende Projekte zusätzlich ins das künftige Arbeitsprogramm der Jahre 2022-2026 aufzunehmen:

  • Angaben zu klimabezogenen Risiken (Maintenance-Projekt);
  • Immaterielle Vermögenswerte (Forschungsprojekt);
  • Kapitalflussrechnung (Forschungsprojekt).

Ergänzend wurden zwei Themen bzw. Projekte auf eine Reserve- bzw. Warteliste gesetzt: Operating Segments sowie Pollutant Pricing Mechanisms.

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
IASB-Konsultationsdokument (Request for Information, RfI)
30/03/2021
DRSC-Begleitschreiben zur Agendakonsultation
17/06/2021
DRSC-Umfrage Auswertung (deutsch)
08/09/2021
DRSC-Umfrage Auswertung (englisch)
08/09/2021
DRSC-Stellungnahme zur IASB-Agendakonsultation
20/09/2021

Befassung im DRSC

Der IFRS des DRSC hat das Konsultationsdokument in mehreren Sitzungen erörtert und am 20. September 2021 dazu Stellung genommen.

Zur Meinungsfindung wurde die IASB-Agendakonsultation um eine Online-Umfrage für deutsche Beteiligte ergänzt. Das DRSC bat um Rückmeldungen bis 15, August 2021, die dann in die abschließende Diskussion eingeflossen sind. Die Rückmeldungen zur Online-Umfrage wurden in einem separaten Feedback Statement zusammengefasst; dieses wurde in deutscher und englischer Sprache öffentlich publiziert.

Zugehörige Veranstaltungen

  • 6. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 12.05.2022
  • 6. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 12.05.2022
  • 105. Sitzung IFRS-FA
  • 02.09.2021
  • 105. Sitzung IFRS-FA
  • 02.09.2021
  • IASB Request for Information - Third Agenda Consultation

    Der IFRS-FA setzte die Diskussion des IASB-Dokuments (RfI) zur Agendakonsultation fort. Die heutige Diskussion fokussierte sich erneut auf den dritten Abschnitt, die IASB-Vorschläge für Finanzberichterstattungsthemen und deren Priorisierung. Ferner wurde dem IFRS-FA das Feedback aus der DRSC-Onlineumfrage zur IASB-Agenda­konsultation vorgestellt und dieses ausführlich erörtert.

    Der IFRS-FA sieht sich aufgrund der sehr aussagekräftigen und überwiegend einheitlichen Rückmeldungen zur Umfrage in seinem bisherigen Meinungsbild bestätigt. Dieses wurde damit nochmals bestärkt, um einzelne Aussagen ergänzt, und lässt sich wie folgt zusammenzufassen:

    • Das IASB-Dokument ist sehr gut strukturiert und aussagekräftig. Insgesamt erscheinen das Vorgehen des IASB sowie die Vorschläge im RfI klar und fokussiert.
    • Der strategischen Ausrichtung und Gewichtung der IASB-Aktivitäten wird grundsätzlich zugestimmt. Jedoch erscheinen die Aktivitäten teils nicht trennscharf. Der Aktivitätsbereich „Neue IFRS und große IFRS-Änderungen“ sollte reduziert und die „Maintenance-Aktivitäten“ verstärkt werden. Ferner erscheinen die Aktivitäten zur „Digitalen Finanzberichterstattung“ und zur „Verständlichkeit und Zugänglichkeit von Standards“ mit je 5 % zu niedrig gewichtet. Schließlich sind nach Auffassung des IFRS-FA zwei Aktivitäten noch nicht berücksichtigt und daher zu ergänzen: (i) projektübergreifende Aspekte („cross cutting issues“) sowie (ii) Aktivitäten, die die Querverbindung („interconnectivity“) zwischen Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung betreffen. Grundsätzlich wurde festgestellt, dass „alte“ und „neue“ Standards bzgl. Struktur, Detailgrad und Komplexität stark divergieren. Es ist erstrebenswert, im Bedarfsfall eher alte, fortbestehende Standards anzupassen, anstatt diese durch neue und anders konzipierte Standards zu ersetzen. Der FA lobt in diesem Zusammenhang die „Einfachheit“ der „alten“ Standards.
    • Den Kriterien zur Einschätzung der Priorität von Themen wird grundlegend zugestimmt. Allerdings wird eingewendet, dass die Kriterien 5 bis 7 bisher nicht im Due Process-Handbuch verankert sind – was aber sachgerecht wäre. Ferner wird kritisch geäußert, dass die Kapazitäten sämtlicher Stakeholder (insb. der Ersteller) für die Befassung mit Projekten der IASB-Agenda äußerst wichtig sind; dies wird zwar mit Kriterium 7 abgedeckt, scheint dort aber noch nicht ausreichend berücksichtigt. Eine Kosten-Nutzen-Abwägung ist bei jedem Projekt unabdingbar; alle sieben Kriterien dienen grundsätzlich dazu, diese Abwägung zu berücksichtigen. Es scheint, dass das Ergebnis dieser Abwägung aus Sicht eines Erstellers/Anwenders erheblich abweicht von der Sicht bzw. Vermutung des IASB, zu welchem Ergebnis bzw. welcher Priorität eines Projekts diese Abwägung führen würde.
    • Zu den Finanzberichterstattungsthemen und deren Priorisierung wird in einem gedanklich ersten Schritt festgestellt, dass die IASB-Erläuterungen zu Kapazitäts- und Ressourcenrestriktionen (insb. da das laufende Arbeitsprogramm Vorrang habe) bedeuten, dass faktisch kaum Frei- bzw. Spielraum für neue Projekte besteht. Der IFRS-FA hat klar geäußert, dass Projekte des laufenden IASB-Arbeits­programms nicht zwangsläufig als gesetzt angesehen werden, sondern unter bestimmten Bedingungen zur Disposition gestellt werden sollten. Auch müssen Finanzberichterstattungs- und Nichtfinanzberichterstattungsthemen gegeneinander abgewogen werden. Dies ist künftig für den Standardsetzer und viele andere Stakeholder (insb. IFRS-Anwender) ein wichtiges Kapazitäts- und Prioritätskriterium.
    • Als Schritt zwei zu den Finanzberichterstattungsthemen und deren Priorisierung hat der IFRS-FA bzgl. Auswahl/Priorisierung konkreter Projekte für nur fünf der 22 vorgeschlagenen Projekte (siehe Liste in App. B) eine hohe oder mittlere Priorität erkannt. Es ist auffällig, dass aus Anwender-/Erstellersicht wenige Projekte hoch priorisiert werden, während der Standardsetzer dahin tendiert, möglichst viele Projekte als wichtig bzw. erforderlich einzuordnen.
    • Als letzten Schritt Finanzberichterstattungsthemen hat der IFRS-FA lediglich zwei weitere potenzielle Projekte (beide siehe Liste in App. C) als nennenswert erkannt.
    • Unter „Sonstiges“ bekräftigt der IFRS-FA seine o.g. Auffassung, dass noch nicht erledigte Projekte des laufenden Arbeitsprogramms nicht zwangsläufig für das neue Arbeitsprogramm „gesetzt“ werden. Konkret könnten jene Projekte, die in einem noch frühen Stadium (Research- oder Outreach-Phase) sind und die zwar fundamentaler Art sind, aber keine tatsächlichen akuten Bilanzierungsprobleme behandeln, zur Disposition gestellt werden sollten – um somit Kapazitäten für neue Projekte zu schaffen.

    Der IFRS-FA stellte insgesamt fest, dass erste vorläufige Aussagen (soweit bekannt geworden) aus dem Kreis der ASAF-Mitglieder nahezu vollständig mit der Auffassung des IFRS-FA übereinstimmen.

    Schließlich erörterte der IFRS-FA die vorläufige Meinung der EFRAG sowie deren (zusätzliche) Vorschläge im Rahmen der EFRAG-Research-Agendakonsultation. Nach Ansicht des IFRS-FA deckt sich die vorläufige Meinung der EFRAG zu den IASB-Vorschlägen in einigen Punkten nicht mit den IFRS-FA-Sichtweisen. Ferner äußerte sich der IFRS-FA skeptisch zum grundsätzlichen Ansinnen der EFRAG, eigene (Research-)Projekte zu starten. Erstens hält der IFRS-FA es für fragwürdig, dass EFRAG Projekte ins Leben ruft, welche der IASB bewusst nicht in sein Arbeitsprogramm aufnimmt. Zweitens gelten die allseits begrenzten Ressourcen auch für EFRAG-Projekte, d.h. weitere Projekte sind nicht leichter zu realisieren, nur weil sie bei der EFRAG (anstatt beim IASB) angesiedelt sind.

  • 104. Sitzung IFRS-FA
  • 12.07.2021
  • 104. Sitzung IFRS-FA
  • 12.07.2021
  • IASB Request for Information - Third Agenda Consultation

    Der IFRS-FA setzte die Diskussion des IASB-Dokuments (RfI) zur Agendakonsultation fort. Die heutige Diskussion fokussierte sich auf den dritten Abschnitt, die IASB-Vorschläge für Finanzberichterstattungsthemen/-projekte und deren Priorisierung.

    Der IFRS-FA begann – als ersten Schritt zur Festlegung einer Themenpriorisierung – mit der Feststellung, dass die IASB-Erläuterungen zu Kapazitäts- und Ressourcenre­striktionen (da das laufende Arbeitsprogramm Vorrang habe und sodann Post-Implementation Reviews und unvermeidliche Ad-hoc-Projekte fest einzuplanen seien) bedeuten, dass faktisch kaum Frei- bzw. Spielraum für neue Projekte besteht. In diesem Sinne wurde seitens des IFRS-FA klar geäußert, dass Projekte des laufenden IASB-Arbeitsprogramms nicht zwangsläufig als gesetzt angesehen werden, sondern unter bestimmten Bedingungen zur Disposition gestellt werden sollten. Letztlich ist eine Beurteilung der Priorität von künftigen bzw. neuen Projekten nur in Relation zu bereits laufenden Projekten sinnvoll.

    Der IFRS-FA konkretisierte, dass laufende Projekte (zugunsten neuer, dringlicherer Themen) aufgegeben sollten, wenn diese fundamentaler Art sind und viele Kapazitäten beim Standardsetzer binden, wobei ein Ergebnis allenfalls sehr langfristig zu erwarten ist. Auch Projekte, die eine durchaus sachgerechtere Neukonzeption von Regelungen anstreben, jedoch keine tatsächlich akuten Bilanzierungsprobleme behandeln/lösen, könnten aufgegeben werden. Hierfür wurden einzelne Projekte beispielhaft genannt. Insb. die Aufgabe laufender Projekte in einer noch frühen Outreach- oder Research-Phase ist am ehesten vertretbar.

    In diesem Kontext wurde angesprochen, dass Themen der nichtfinanziellen Berichterstattung zwar nicht Gegenstand dieser Konsultation sind, aber eine Themenpriorisierung zwingend eine relative Betrachtung erfordert – folglich Finanzberichterstattungs- und Nichtfinanzberichterstattungsthemen gegeneinander abgewogen werden müssen. Dies ist künftig für den Standardsetzer von Bedeutung, aber losgelöst davon für viele andere Stakeholder (insb. IFRS-Anwender) bereits seit längerem und zunehmend ein wichtiges Kapazitäts- und Prioritätskriterium. Diese Abwägungsfrage sowie der Aspekt der Kapazitätsengpässe bei Anwendern hält der IFRS-FA für bislang zu wenig berücksichtigt – was bereits bei der Diskussion der ersten beiden Abschnitte des RfI angemerkt wurde.

    Als zweiten Schritt zur Themenauswahl und -priorisierung hat der IFRS-FA hat sodann aus der Liste im RfI/Anhang B sechs Themen herausgegriffen, die bedeutsam erscheinen – weshalb diese vorläufig als „hoch“ oder „mittel“ priorisiert werden. Die übrigen 16 Projekte dieser Liste wurden im Umkehrschluss vorläufig als nicht bedeutsam angesehen und daher zunächst als „niedrig“ priorisiert.

    In einem dritten Schritt erörterte der IFRS-FA für diese sechs Themen im Detail, welcher konkrete Regelungsbedarf besteht – und ob das jeweilige potenzielle Projekt somit bzgl. Aufwand (Kapazitäten) und Umfang (inhaltliche Aspekte) als klein, mittel oder groß anzusehen wäre. Aus dieser Diskussion lässt sich ggf. eine Rangfolge innerhalb dieser sechs Projekte ableiten.

    Als weiteren und letzten Schritt hat der IFRS-FA kurz rekapituliert, ob außerhalb der Liste in Anhang B potenzielle Themen/Projekte zu nennen und zu priorisieren sind. In diesem Sinne wurden zwei Themen genannt – deren Wichtigkeit und Inhalte aber noch zu diskutieren sind.

  • 103. Sitzung IFRS-FA
  • 10.06.2021
  • 103. Sitzung IFRS-FA
  • 10.06.2021
  • IASB Request for Information - Third Agenda Consultation

    Der IFRS-FA hat das Konsultationsdokument (RfI) zur IASB-Agendakonsultation vertiefend diskutiert. In dieser FA-Sitzung wurden vor allem die Abschnitte „Strategische Ausrichtung und Gewichtung der IASB-Aktivitäten“ und „Kriterien zur Einschätzung der Priorität von Themen“ erörtert. Der verbleibende Abschnitt „Finanzberichterstattungsthemen“ wird in der kommenden IFRS-FA-Sitzung tiefergehend diskutiert.

    Zur „strategischen Ausrichtung und Gewichtung“ äußerte der IFRS-FA, dass die beschriebenen sechs Aktivitätsbereiche teils nicht trennscharf sind. Beispielsweise wird angemerkt, dass die Aktivitäten zur „Digitalen Finanzberichterstattung“ und zur „Verständlichkeit und Zugänglichkeit von Standards“ mit je 5% zu niedrig gewichtet erscheinen. Konkret sollte in beiden Bereichen der Austausch mit den Anwendern verstärkt werden. Jedoch ist schwer zu konkretisieren, ob dies in einer höheren prozentualen Gewichtung dieser beiden Bereiche oder aber in einer Verstärkung der (ohnehin als übergeordnet dargestellten) Stakeholder-Engagement-Aktivitäten mündet. Ferner wird angemerkt, dass der IASB sich künftig stärker auf die Nachbesserung von IFRS aufgrund kleiner (aber häufiger und dringlicher) Anwendungsfragen und weniger auf die (Neu-)Entwicklung großer Themen bzw. IFRS konzentrieren sollte – da letztere oft langwierig viele Ressourcen beanspruchen und offenbliebe, ob diese überhaupt zur Publikation irgendwelcher Regelungen führen. Das bedeutet faktisch, dass der erste Aktivitätsbereich „Neue IFRS und große IFRS-Änderungen“ reduziert und „Maintenance-Aktivitäten“ verstärkt werden sollten. Allerdings ist gerade in puncto IFRS-Änderungen (major amendments vs. narrow-scope amendments) die Abgrenzung der beiden Bereiche wenig trennscharf.

    In diesem Kontext wurde vom IFRS-FA folgende Erkenntnis – betreffend den Abschnitt potenzieller Finanzberichterstattungsthemen – untermauert: Bei der Projektauswahl für das künftige IASB-Arbeitsprogramm sollten laufende, noch nicht abgeschlossene Großprojekte grundsätzlich auch zur Disposition gestellt und keinesfalls als gesetzt angesehen werden.

    In Bezug auf die „Kriterien zur Einschätzung der Priorität von Themen“ äußerte der IFRS-FA wiederholt, dass die begrenzten Kapazitäten der Stakeholder äußerst bedeutsam sind – was derzeit (nur) als siebentes Kriterium und auch nur in einer Einheit mit den Kapazitätsgrenzen des Standardsetzers angeführt wird, daher nicht bedeutsam genug dargestellt ist. Ferner wird bemängelt, dass im RfI mehr Kriterien genannt werden als im Due Process Handbook (dort Rz. 5.4). Daher sei die Liste der Kriterien im DPH entsprechend bei der nächsten Überarbeitung auszuweiten.

    Der IFRS-FA hat ferner den Entwurf eines DRSC-Onlinefragebogens zur IASB-Agendakonsultation erörtert und inhaltlich beschlossen. Dieser soll in Kürze für die Öffentlichkeit in Deutschland freigeschaltet werden; damit wird um Feedback an das DRSC durch Beantwortung dieses Fragebogens gebeten. Diese zusätzliche Konsultation unter deutschen Stakeholdern soll am 15. August enden; das erhaltene Feedback wird sodann in die finale Phase der Diskussion im IFRS-FA bzw. in die resultierende DRSC-Stellungnahme an den IASB einfließen.

    Schließlich wurde der IFRS-FA über eine im Zuge der IASB-Agendakonsultation jüngst gestartete und parallellaufende EFRAG-Konsultation informiert. Der IFRS-FA hat das entsprechende EFRAG-Konsultationsdokument zur Kenntnis genommen. Die darin formulierten vorläufigen EFRAG-Aussagen sowie die zusätzlich gestellten Fragen will der IFRS-FA ebenfalls kommentieren bzw. beantworten; dies soll gegen Ende der Kommentierungsfrist und zwar in einem Zuge mit der Beantwortung der Fragen des IASB erfolgen.

  • 101. Sitzung IFRS-FA
  • 29.04.2021
  • 101. Sitzung IFRS-FA
  • 29.04.2021
  • IASB Request for Information - Third Agenda Consultation

    Der IFRS-FA wurde erstmals über die öffentliche Konsultationsphase und den Inhalt des Konsultationspapiers (RfI) der IASB-Agendakonsultation informiert.

    Der IFRS-FA äußerte zunächst allgemein, dass das Dokument sehr anschaulich, gut strukturiert und aussagekräftig sei. Insgesamt erscheinen das Vorgehen des IASB bei dieser Agendakonsultation sowie die Vorschläge im RfI klar und fokussiert. Ferner machte der IFRS-FA bereits erste konkrete Anmerkungen zu den Inhalten des RfI.

    Zum ersten Abschnitt – die strategische Ausrichtung und Gewichtung – äußerte der IFRS-FA, dass die Darstellung zwei Aspekte noch nicht zu berücksichtigen scheint: Erstens sind projektübergreifende Aspekte („cross cutting issues“) erfahrungsgemäß wichtig und beanspruchen einen nennenswerten Umfang an Aufmerksamkeit bei der Befassung mit einem Thema/Projekt – und zwar auf Seiten des Standardsetzers und aller Stakeholder. Zweitens ist zwar (sinnvollerweise) die Fokussierung auf Aktivitäten rund um die Finanzberichterstattung begrenzt; gleichwohl müssten hierbei aber Aktivitäten, die sich auf die Querverbindung („interconnectivity“) zwischen Finanz- und Nichtfinanz-/Nachhaltigkeitsberichterstattung beziehen, berücksichtigt werden.

    Zum zweiten Abschnitt – den Kriterien für Auswahl und Priorisierung von Themen – merkte der IFRS-FA an, dass die Kapazitäten sämtlicher Stakeholder für die Befassung mit Themen/Projekten auf der IASB-Agenda ein äußerst wichtiges Kriterium sind; dies scheint in der Liste von Kriterien noch nicht ausreichend oder allenfalls implizit berücksichtigt.

    Zum dritten Abschnitt – den konkreten potenziellen Projekten – stellte der IFRS-FA fest, dass angesichts der vorgelegten Projekt-/Themenliste die jetzige Konsultationsphase keine echte Themenwahl mehr zulässt, sondern eher auf eine Feinjustierung dieser Vorauswahl hinausläuft. Außerdem stellte der IFRS-FA fest, dass die noch nicht erledigten Projekte des laufenden Arbeitsprogramms zwar offensichtlich den Mindestinhalt für das kommende Arbeitsprogramm darstellen sollen, aber eben deshalb auch nur wenig Spielraum für neue/zusätzliche Projekte besteht. Daher wurde durch den IFRS-FA Folgendes angeregt – obwohl im RfI so nicht explizit vorgesehen: Unter den noch nicht abgearbeiteten laufenden Projekten sollten jene, die in einem noch frühen Stadium (Research- oder Outreach-Phase) seien, nicht zwangsläufig für das neue Arbeitsprogramm „gesetzt“ werden. Würde man einige dieser Projekte zur Disposition stellen, bliebe zusätzlicher Raum für neue Projekte.

    Neben diesen inhaltlichen Anmerkungen erörterte der IFRS-FA sein weiteres Vorgehen im Rahmen dieser Agendakonsultation. Der IFRS-FA beschloss, für deutsche Konstituenten einen separaten Outreach durchzuführen. Dieser soll aus einer Online-Befragung und begleitenden Unterlagen bzw. Videoformaten bestehen. Beides soll in der nächsten IFRS-FA-Sitzung endgültig beschlossen und dann gestartet werden.

Eingaben & Stellungnahmen

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Berger, Jens/ Schreiber, Stefan M. Strategische Ausrichtung und Projekte des IASB bis zum Jahr 2026 Ergebnisse der dritten Agenda-Konsultation des IASB WPg, 02/2023, S,. 69 ff. 2023
Kleinmanns, Hermann Die aktuellen Research-Projekte des IASB Bevorstehende Neuausrichtung aufgrund der Agendakonsultation 2021 PiR, 03/2022, S. 69 ff. 2022
Berger, Jens/ Schreiber, Stefan M. Vorschläge für das Arbeitsprogramm des IASB in den nächsten fünf Jahren Die dritte Agenda-Konsultation des IASB WPg, 17/2021, S. 1065 ff. 2021
Große, Jan-Velten Die IASB-Agendakonsultation 2021 Ein begrenztes Wunschkonzert PiR, 07-08/2021, S. 211 ff. 2021
Große, Jan-Velten Implementation und Maintenance der IFRS Einblick in die "Instandhaltungsarbeiten" durch IASB und IFRS IC PiR, 09/2017, S. 261 ff. 2017