IASB Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogene Schätzungen – Änderungen an IAS 8

Aktueller Stand

Der IASB hat am 12. Februar 2021 die finalen Änderungen an IAS 8 zur Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen veröffentlicht.

Gegenstand der Änderungen an IAS 8 sind Klarstellungen zur Abgrenzung von Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Änderungen von Schätzungen. Diese Unterscheidung ist wichtig, da Änderungen von Schätzungen prospektiv auf Geschäftsvorfälle und sonstige Ereignisse ab dem Zeitpunkt der Änderung der Schätzung angewendet werden, während Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in der Regel auch rückwirkend auf vergangene Geschäftsvorfälle und sonstige vergangene Ereignisse angewendet werden.

Die Änderungen an IAS 8 sind erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist.

Zielsetzung und Hintergrund / IASB-Entwurf ED/2017/5

Mit dem Projekt beabsichtigt der IASB eine Klarstellung bzgl. der Unterscheidung von Rechnungslegungsmethoden vs. rechnungslegungsbezogene Schätzungen. Die Unterscheidung ist insbesondere im Kontext der Regelungen von IAS 8 relevant, wonach Änderungen bei den Rechnunsglegungsmethoden grundsätzlich rückwirkend anzuwenden sind. Änderungen bei rechnungslegungsbezogenen Schätzungen erfordern grundsätzlich keine rückwirkende Änderung.

Die in IAS 8 enthaltenen Vorschriften zur bilanziellen Abbildung einer Änderung einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung bzw. Änderung einer Rechnungslegungsmethode sollen hingegen nicht geändert werden.

Stellungnahme durch den IFRS-Fachausschuss des DRSC

In seiner Stellungnahme äußert der IFRS-Fachausschuss des DRSC seine Bedenken, dass die IASB-Vorschläge im aktuellen Entwurf nur zum Teil zur Klarstellung hinsichtlich der Unterscheidung von „Änderungen in der Rechnungslegungsmethode“ in Abgrenzung zu „Änderungen in rechnungslegungsbezogenen Schätzung“ beitragen. Aus Sicht des DRSC besteht weiterer Klarstellungsbedarf in der Abgrenzung.

Zudem wird in der Stellungnahme vom DRSC betont, dass die Klarstellung in der Abgrenzung der Begrifflichkeiten nur ein Symptom aber nicht die eigentliche Grundursache adressiert. Die eigentlich konzeptionelle Klarstellung müsste vielmehr für die Fragestellung erfolgen, unter welchen Bedingungen rückwirkende Anpassungen der Vorperioden im IFRS-Abschluss vorzunehmen sind.

Mit dem Verweis, dass der Entwurf diese Grundsatzfrage nicht erörtert, schlägt das DRSC vor, dass der IASB als Lösung eine prinzipienbasierte Vorgabe entwickelt, wann rückwirkende Anpassungen der Vorperioden grundsätzlich vorzunehmen sind.

Zugehörige Veranstaltungen

  • 63. Sitzung IFRS-FA
  • 11.12.2017
  • 63. Sitzung IFRS-FA
  • 11.12.2017
  • IASB ED/2017/5 IASB ED/2017/5 Accounting Policies and Accounting Estimates (amend IAS 8)

    Der IFRS-FA diskutiert den vorgelegten DRSC-Stellungnahmeentwurf zum ED/2017/5 zur Unterscheidung zwischen Änderungen der Rechnungslegungsmethoden und Änderungen der rechnungslegungsbezogenen Schätzungen. Einige FA-Mitglieder äußern, dass die Klarstellungen im IASB-Entwurf nicht unmittelbar ersichtlich seien und somit weiterhin erheblicher Interpretationsspielraum bestehe. Dies sollte in der DRSC-Stellungnahme deutlicher zum Ausdruck kommen. Einige FA-Mitglieder geben zu be-denken, dass die Vorschläge des IASB zumindest gegenüber den aktuellen IFRS-Vorgaben eine hilfreiche Verbesserung darstellten, auch wenn die jeweils durch sie hervorgerufenen Konsequenzen nicht immer klar zum Ausdruck kämen.

    Übergeordnet wird vom IFRS-FA bemängelt, dass die Klarstellungen des IASB nicht die eigentlich wichtigere Fragestellung adressieren, unter welchen Bedingungen rückwirkende Berichtigungen früherer Berichtsperioden vorzunehmen sind. Aus Sicht des IFRS-FA wäre eine prinzipienbasierte Regelung, unabhängig von der Unterscheidung zwischen „Rechnungslegungsmethode“ und „rechnungslegungsbezogener Schätzung“, erstrebenswert; diese soll in der DRSC-Stellungnahme angemahnt wer-den.
    Die diskutierten Punkte werden in die DRSC-Stellungnahme einfließen. Die Stellungnahme wird im Umlaufverfahren finalisiert.

  • 62. Sitzung IFRS-FA
  • 19.10.2017
  • 62. Sitzung IFRS-FA
  • 19.10.2017
  • IASB ED/2017/5 Accounting Policies and Accounting Estimates (amend IAS 8)

    Der IFRS-FA erörtert die IASB-Vorschläge zur verbesserten Abgrenzung von Bilanzierungsmethoden vs. rechnungslegungsbezogenen Schätzungen in IAS 8.

    Der IFRS-FA stellt fest, dass die Vorschläge im IASB-Entwurf zwar grundsätzlich eine Verbesserung gegenüber den aktuellen IFRS-Vorgaben darstellen, gleichwohl bestehen Zweifel, dass die Vorschläge ausreichen, um den ursprünglich eingeforderten Klarstellungsbedarf zu adressieren. Vor diesem Hintergrund diskutiert der IFRS-FA eigene Verbesserungsvorschläge zur Klarstellung, wann eine Änderung der Bilanzierungsmethode vorliegt.

    Des Weiteren stimmt der IFRS-FA der IASB-Klarstellung zu, dass ein Wechsel der Annahmen bei Verbrauchsfolgeverfahren für Vorräte, die von ähnlicher Beschaffenheit und Verwendung für das Unternehmen sind, eine Änderung der Bilanzierungsmethode darstellt. Gleichwohl sollte diese Klarstellung in IAS 2 erfolgen bzw. als illustratives Beispiel der Anwendung der Vorgaben von IAS 8 aufgeführt werden. Die vorgeschlagene Klarstellung als Teil Standards in IAS 8 wird nicht als zielführend angesehen.

    Der Stellungnahmeentwurf mit den Verbesserungsvorschlägen zum IASB-Entwurf soll dem IFRS-FA in seiner nächsten Sitzung zur Abstimmung vorgelegt werden.

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Zwirner, Christian/ Boecker, Corinna IFRS-Bilanzierung: Neues für das Geschäftsjahr 2023 IRZ, 05/2023, S. 205 ff. 2023
Freiberg, Jens/ Kipp, Immo IASB-Vorschlag zur Bilanzierung von Transaktionen unter gemeinsamer Kontrolle – Absage an die Präsentation kombinierter Abschlüsse? Betriebs-Berater, 12/2023, S. 683 ff. 2023
Freiberg, Jens Erfassung von staatlich auferlegten Abgaben in der GuV Kompaktwissen PiR, 02/2023, S. 73 f. 2023
Zwirner, Christian/ Boecker, Corinna IFRS-Update 2023 Ein Überblick über die ab 2023 neu anzuwendenden IFRS KoR, 01/2023, S. 1 ff. 2023
Lüdenbach, Norbert Ansatz risikobehafteter Vorsteuerüberhänge Praxisfälle PiR, 07-08/2022, S. 230 2022