IASB IAS 39 Replacement (3): Hedge Accounting

Aktueller Stand

Der IASB hat am 24.7.2014 eine vollständige und somit endgültige Fassung von IFRS 9 Financial Instruments veröffentlicht. Der Abschnitt zur Kategorisierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten wurde jedoch bereits früher – nämlich im November 2009 bzw. Oktober 2010 – verabschiedet.

IFRS 9 ist ab 1.1.2018 erstmals verpflichtend anzuwenden. Mit IFRS 9 wird IAS 39 abgelöst. Allerdings bleiben bis auf weiteres die IAS 39-Regeln betreffend Hedge Accounting wahlweise (also anstelle der in IFRS 9) anwendbar. Zudem gelten die speziellen Regelungen in IAS 39 zur Bilanzierung von Portfolio-Fair Value Hedges für Zinsrisiken – neben den (allgemeinen) Hedge Accounting-Regeln in IFRS 9 – bis auf Weiteres fort.

Hintergrund und Zielsetzung

Im März 2008 hat der IASB ein Diskussionspapier Reducing Complexity in Reporting Financial Instruments veröffentlicht. Darin wurden das bisherige Konzept zur Kategorisierung und Bewertung von Finanzinstrumenten sowie die Vorschriften zum Hedge Accounting grundsätzlich neu diskutiert. Angesichts der weltweiten Finanzmarktkrise hat der IASB im November 2008 entschieden, das Projekt zur Überarbeitung der Vorschriften zu Finanzinstrumenten zu beschleunigen und als Gesamtprojekt „IAS 39 Replacement“ auf seine aktive Agenda zu setzen. Nach den Forderungen der G20, von ECOFIN und anderen Organisationen hat der IASB das Gesamtprojekt im Mai 2009 in drei Phasen gegliedert:

  • Phase 1: Classification and Measurement
  • Phase 2: Impairment
  • Phase 3: Hedge Accounting

Inhalt

Hedge Accounting ist grundsätzlich ein Bilanzierungswahlrecht, demnach sichernde und gesicherte Finanzinstrumente als für bilanzielle Zwecke zusammenhängend designiert werden. Dadurch ändert sich je nach Umständen die Bewertung bzw. der Ausweis etwaiger Wertänderungen.

Grundsätzlich bedingt die Anwendung des Hedge Accounting also einer Designation der betroffenen Instrumente. HIerfür gibt es drei Hedgevarianten:

  • Fair value-Hedges
  • Cash flow-Hedges
  • Nettoinvestitionshedges.

Als Bedingungen für die Anwendun des Hedge Accounting gelten:

  • die (anfängliche) Designation
  • eine entsprechende Dokumentation
  • eine (hinreichende) Effektivität der Sicherungsbeziehung.

Die überarbeiteten Regeln zum Hedge Accounting bringen folgende Neuerungen und Erleichterungen mit sich:

  • Zielsetzung: Künftig soll das Hedge Accounting das tatsächliche Risikomanagement realitätsnäher abbilden, somit nicht mehr vorrangig sog. Accounting Mismatches vermeiden oder beseitigen.
  • Designationsmöglichkeiten: In Einklang mit der Zielsetzung sind vielfältigere Designationsmöglichkeiten zulässig; insb. dürfen künftig Nettopositionen bzw. aggregierte Exposures sowie vor allem im Bereich von Nicht-Finanzinstrumenten verstärkt einzelne Risikokomponenten designiert werden.
  • Effektivitätsüberprüfung: Der Effektivitätstest ist künftig nur noch prospektiv und im Grundsatz nur noch qualitativ vorzunehmen. Die feste 80-125%-Bandbreite wurde aufgehoben.
  • Hedgebeendigung: Anders als bisher dürfen bilanzielle Sicherungszusammenhänge nicht mehr willkürlich aufgelöst (dedesigniert) werden. Stattdessen sind Hedges im Grundsatz anzupassen, eine Auflösung nur noch – dann aber verpflichtend – bei Beendigung der ökonomischen Absicherung vorzunehmen.

Zugleich hat der IASB allen Unternehmen bis auf Weiteres die Option eingeräumt, alternativ die bisherigen Regelungen zum Hedge Accounting gemäß IAS 39 weiter anzuwenden. Diese Wahlmöglichkeit, Hedge Accounting nach IFRS 9 oder nach IAS 39 anzuwenden, besteht jedoch nur einmalig.

Außerdem bleiben die IAS 39-Vorschriften betreffend das Portfolio Fair Value-Hedge Accounting bis auf Weiteres in Kraft.

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
IFRS 9 Project Summary
24/07/2014
IFRS 9 Chapter 6 (Hedge Accounting) Review Draft
07/09/2012
ED/2010/13 Hedge Accounting
09/12/2010
DP/2008 Reducing Complexity in Reporting Financial Instruments
19/03/2008

Befassung durch das DRSC

Das DRSC hat das Projekt über den gesamten Zeitraum eng begleitet und die einzelnen Projekt-Meilensteine (Diskussionspapier, Exposure Draft, sonstige Entwrüfe) jeweils ausführlich diskutiert und kommentiert. Die einzelnen Stellungnahmen sind im Abschnitt „Eingaben & Stellungnahmen“ zu finden.

Zudem hat sich der IFRS-FA (und zuvor der DSR) des DRSC in seinen Sitzungen regelmäßig über die Erörterungen und (vorläufigen) Entscheidungen von IASB informiert und diese diskutiert.

Zur Unterstützung der fachlichen Einschätzung hat der DSR bereits 2008 die DRSC-Arbeitsgruppe „Finanzinstrumente“ eingerichtet. In zahlreichen Sitzungen der AG wurden die vom IASB vorgeschlagenen Standardentwürfe oder Änderungen, zudem auch die (vorläufige) Meinung des DSR oder des IFRS-FA erörtert. Die Erkenntnisse der AG wurden dann dem DRS bzw. IFRS-FA in Vorbereitung weiterer Diskussionen und zur Erarbeitung von Stellungnahmen vorgestellt.

Schließlich hat das DRSC in Zusammenarbeit mit anderen europäischen Standardsetzern einen von der EFRAG durchgeführten Feldtest betreffend Hedge Accounting unterstützt. Die Ergebnisse dieses Feldtests hat EFRAG in einem Bericht publiziert.

Zugehörige Veranstaltungen

  • 51. Sitzung IFRS-FA
  • 28.07.2016
  • 51. Sitzung IFRS-FA
  • 28.07.2016
  • IDW ERS HFA 48 – Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9

    Der IFRS-FA befasst sich erneut mit dem IDW ERS HFA 48 „Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9“ sowie dem mittlerweile erschienenen Entwurf einer Fortsetzung von ERS HFA 48 betreffend Hedge Accounting. Insbesondere werden die Erkenntnisse der DRSC-Arbeitsgruppe „Finanzinstrumente“ vorgestellt und anschließend vom IFRS-FA vertieft und gewürdigt.

    Der IFRS-FA diskutiert schwerpunktmäßig die Abschnitte zum Abgang finanzieller Vermögenswerte, zur Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte und zum Hedge Accounting. Für einzelne Abschnitte in ERS HFA 48 wird mangels Abweichungen zwischen IAS 39 und IFRS 9 und aufgrund der nahezu unveränderten Regelungen in ERS HFA 48 im Vergleich zu RS HFA 9 bzw. 25 auf eine Erörterung verzichtet.

    Im Abschnitt 3.1. sieht der IFRS-FA Unklarheiten bei der Beschreibung, ob bzw. wie das Fremdwährungsrisiko im Zusammenhang mit der Beurteilung von Chancen und Risiken im Falle einer (Teil-)Übertragung finanzieller Vermögenswerte zu berücksichtigen ist und hält Formulierungsänderungen für notwendig. In Abschnitt 4.1. erscheinen die Ausführungen zur Signifikanz einzelner Verkäufe zum Zwecke der Beurteilung des Geschäftsmodells „Halten“ nicht zweckmäßig. Insbesondere ist unklar, welche bilanz- und GuV-relevan­ten Größen als Bezugsgrößen zweckmäßig sind. Hierzu wird eine geänderte Formulierung empfohlen, die der entsprechenden Regelung in IFRS 9 besser gerecht wird. Zu Abschnitt 6. hat der IFRS-FA keine Anmerkungen.

    Insgesamt wird festgestellt, dass die Ausführungen in ERS HFA 48 inhaltlich und begrifflich oftmals zwischen einer bankspezifischen und einer industriespezifischen Betrachtung wechseln, was den Lesefluss und – insbesondere für Nichtfinanzdienstleister – das Verständnis erschwert. Zudem wird kritisch angemerkt, dass wesentliche und konkretisierende Aussagen des ERS HFA 48 nur schwer erkennbar sind, da die Regelungen des IFRS 9 in ERS HFA 48 sehr umfangreich und detailliert reproduziert werden.

    Der IFRS-FA beschließt, eine Stellungnahme an das IDW zu übermitteln, in welcher die genannten Anmerkungen ausgeführt werden.

  • 27. Sitzung IFRS-FA
  • 15.05.2014
  • 27. Sitzung IFRS-FA
  • 15.05.2014
  • IASB DP/2014/1 Accounting for Macro Hedging

    Der IFRS-FA befasst sich erstmals mit dem IASB-Diskussionspapier DP/2014/1 Accounting for Dynamic Risk Management: A Portfolio Revaluation Approach to Macro Hedging. Der IFRS-FA erörtert grundlegende Aspekte des Modells, insb. Ausgangspunkt und Zielsetzung des vorgeschlagenen Ansatzes. Nach erster Einschätzung bleibt hier der Vorschlag unpräzise. Die Abbildung des Risikomanagements als implizite Zielsetzung scheint am eigentlichen Ausgangsproblem bestehender Inkongruenzen infolge des gemischten Bewertungsmodells vorbeizugehen. Die Ausgestaltung des Modells eröffnet umfassende Freiheitsgrade, die möglicherweise zu weitgehend und nur schwer mit Bilanzierungskonventionen vereinbar sind.

    Die Diskussion wird in den nächsten Sitzungen vertieft.

  • 24. Sitzung IFRS-FA
  • 10.02.2014
  • 24. Sitzung IFRS-FA
  • 10.02.2014
  • Finanzinstrumente: Macro Hedging

    Der IFRS-FA befasst sich erneut mit dem Diskussionsstand im IASB-Projekt Accounting for Macro Hedging und erörtert einige Eckpunkte des zur Veröffentlichung bevorstehenden Bilanzierungsmodells für Makrohedging-Aktivitäten. Der IFRS-FA wird die Diskussion nach Erscheinen des IASB-Diskussionspapiers fortsetzen. Die DRSC-Arbeitsgruppe „Finanzinstrumente“ wird ebenfalls mit der Erörterung der Inhalte des Diskussionspapiers beauftragt.

  • 17. Sitzung IFRS-FA
  • 06.06.2013
  • 17. Sitzung IFRS-FA
  • 06.06.2013
  • Financial Instruments: Hedge Accounting

    Der IFRS-FA nimmt die aktuelle Planung von IASB-Veröffentlichungen zum Hedge Accounting zur Kenntnis.

    Aufgrund der bald zu erwartenden Ergänzung von IFRS 9 um den Abschnitt Hedge Accounting werden Fragen der Erstanwendung, der ggf. vorzeitigen Anwendung und ein potenzielles Endorsement erörtert. Da der IASB künftig nur noch die Anwendung der letzten Version von IFRS 9 vorsehen wird, ist eine partielle Anwendung einzelner Phasen – wie bisher – nicht mehr möglich. Dies muss auch für das Endorsement bedacht werden. Eine partielle vorzeitige Anwendung wäre somit nicht möglich, außer ein partielles Endorsement (carve out) wird vorgenommen. Dies unterstützt der IFRS-FA jedoch nicht. Zudem würde dies keine IFRS-konformen Abschlüsse darstellen.

    Der IFRS-FA befürwortet den baldigen Beginn des Endorsement-Prozesses. Dies begründet sich insb. vor dem Hintergrund, dass der IASB das Hedge Accounting und die Änderungen zur Kategorisierung vermutlich noch 2013 vollendet; bzgl. Impairment hängt der Vollendungszeitpunkt vor allem davon ab, ob sich IASB und FASB ggf. doch nochmal annähern.

  • Öffentliche Diskussion – 11. März 2013
  • 11.03.2013
  • Öffentliche Diskussion – 11. März 2013
  • 11.03.2013
  • IASB ED/2013/2 Novation of Derivatives and Continuation of Hedge Accounting - amend to IAS 39 and IFRS 9

  • 10. Sitzung IFRS-FA
  • 29.10.2012
  • 10. Sitzung IFRS-FA
  • 29.10.2012
  • Financial Instruments - Review Draft Hedge Accounting

    Der IFRS-FA erörtert den Review Draft sowie die Diskussionsergebnisse der DRSC-AG Finanzinstrumente hierzu. Daraufhin legt der IFRS-FA nachstehende Punkte fest, die er als wesentliche Unstimmigkeiten im Review Draft ansieht:

    • Absicherung von Kreditrisiken: Bei diesem Regelungskomplex ist im Standard-Text nicht hinreichend deutlich formuliert, ob das Kreditrisiko als sicherbare Risikokomponente zugelassen oder ausgeschlossen ist. Bei der neu zugelassenen FV-Option für Grundgeschäfte, deren Kreditrisiko ökonomisch gesichert ist, ergibt sich aus dem Standard-Text keine Klarheit, ob sie als Alternative oder als Substitut vorgesehen ist. Ein Ausschluss der Kreditrisikokomponente vom Hedge Accounting wird jedenfalls als nicht sachgerecht erachtet. Auch erscheint die FV-Option als Alternative/Substitut zum Hedge Accounting unangemessen. Ist die FV-Option aber als einzige Möglichkeit vorgesehen, wäre hier unklar, welche analogen Dokumentations- oder Effektivitätsanforderungen bei Nutzung der FV-Option (statt Hedge Accounting) im Falle von Kreditrisikohedging bestehen. Zudem ist die FV-Option hier abweichend von den sonstigen Anwendungsfällen der FV-Option geregelt (nachträglich, widerruflich) und schafft somit zusätzliche Inkonsistenzen. Insb. ist die Wechselwirkung mit Impairmentregeln bei nachträglicher Wahl der FV-Option zu bedenken. Schließlich bleibt unklar, warum im Rahmen der Sicherungsbilanzierung eine Nichtbewertbarkeit des Kreditrisikos argumentiert wird, obwohl im Rahmen der FV-Ermittlungsregeln nach IFRS 13 und für Angabezwecke nach IFRS 7 dessen Bewertbarkeit unterstellt wird.
    • Verbot von Sub-LIBOR-Hedges: Die Begründung für dieses Verbot ist nicht sachgerecht, da nicht der spezifische – ggf. negative – Cashflow, sondern das Zinsschwankungsrisiko gesichert wird. Zudem basiert das Verbot auf einer als Spezialfall erachteten negativen Zinsausgestaltung, die derzeit ein häufiger Anwendungsfall ist (niedrig-verzinsliche Staatsanleihen). Die Nichtanwendbarkeit von Hedge Accounting hierfür widerspricht auch der allgemeinen Zielsetzung einer Annäherung des Hedge Accounting an das Risikomanagement.
    • Abgrenzung zu IAS 39: Die fortbestehenden Regelungen in IAS 39 scheinen in Konflikt zu einigen Regelungen des künftigen IFRS 9 zu stehen. Obwohl dies aufgrund der noch nicht ersetzten Regeln zum Portfolio-FV-Hedge Accounting im Grundsatz unvermeidlich ist, irritiert, dass einige Tz. des IAS 39 zum allgemeinen Hedge Accounting fortgelten sollen, obwohl vergleichbare, aber im Detail abweichende Vorschriften auch in IFRS 9 zu finden sind. Es fehlt der Hinweis, dass auch alle allgemeingültigen Tz. des IAS 39 nur für den Spezialfall des Portfolio-FV-Hedge anzuwenden sind.

    Der IFRS-FA wird eine Stellungnahme zum Review Draft an den IASB adressieren; diese wird vsl. noch vor der nächsten FA-Sitzung an den IASB übermittelt.

  • 9. Sitzung IFRS-FA
  • 20.09.2012
  • 9. Sitzung IFRS-FA
  • 20.09.2012
  • Sonstiges - Finanzinstrumente

    Herr Barckow stellt den am 7. September 2012 veröffentlichen IASB Draft Hedge Accounting vor. Dabei wird insbesondere auf die Änderungen gegenüber dem Exposure Draft eingegangen. Es werden erste Kritikpunkte des veröffentlichen Drafts erörtert. Die Diskussion wird in der nächsten IFRS-FA-Sitzung fortgeführt.

  • 4. Sitzung IFRS-FA
  • 27.04.2012
  • 4. Sitzung IFRS-FA
  • 27.04.2012
  • Financial Instruments - Hedge Accounting

    Der FA informiert sich über die aktuellen IASB-Projektschritte; insb. über die Diskussionsergebnisse bzgl. der Frage der Trennung eingebetteter Derivate der Aktivseite sowie der Überlegung, für Fremdkapitalinstrumente auf der Aktivseite eine dritte Bewertungskategorie resp. ein drittes Geschäftsmodell einzuführen – wobei hier von IASB und FASB zunächst nur die vorgelagerte Abgrenzung der amortised cost-Kategorie von den Fair Value-Kategorien debattiert wurde.

    Die Diskussionsergebnisse von IASB und FASB werden von einem Mitglied des Fachausschusses teils kritisch gesehen. So ist zum einen das Geschäftsmodell als Kategorisierungskriterium ungeeignet, da es auf übergeordneter Ebene festzulegen ist, die konkrete Bilanzierung und Bewertung auf (niedrigerer) Einzelebene stattfindet. Somit kann der Geschäftszweck auf Einzelgeschäftsebene partiell abweichend sein vom übergeordneten Geschäftsmodell, was für die Kategorisierung kein eindeutiges Ergebnis liefert. Zum anderen ist die Frage, welche bzw. wie viele Verkäufe in der amortised cost-Kategorie unschädlich sind für die Zuordnung zu „Halten“, bislang von IASB und FASB nicht klar genug beantwortet worden. Hier sind nicht nur Anzahl/Umfang der unschädlichen Verkäufe unklar geblieben, sondern auch die viel wichtigere Aussage nicht erörtert worden, inwieweit sich ein Verkauf (des einen Instruments) auf die Kategorisierung der anderen verbleibenden Instrumente derselben Kategorie auswirken müsste.

    Schließlich weist der FA – erneut – darauf hin, dass der noch erwartete Vorschlag für ein künftiges Makro-Hedge Accounting nach derzeitigem Diskussionsstand weniger ein Hedge Accounting-Konzept, sondern mehr eine risikospezifische Bewertungsentscheidung darstellt. Somit müsste die nach Abschluss von Phase 1 vorgenommene Kategorisierung dann in Abhängigkeit von der Anwendung des Makro-Hedge Accounting ggf. nochmals geändert werden können.

  • 3. Sitzung IFRS-FA
  • 15.03.2012
  • 3. Sitzung IFRS-FA
  • 15.03.2012
  • Financial Instruments - Hedge Accounting

    Der Projektverantwortliche stellt den geplanten Feldtest von EFRAG mit Unterstützung von vier europäischen Standardsettern (u.a. DRSC) vor.

    Dabei wird auf die kommende, nun für Mitte April vorgesehene Veröffentlichung des IASB-Review Draft Hedge Accounting als Basis des Feldtests verwiesen. Zur Durchführung des Feldtests wird auf den Zwischenstand der Entwicklung eines Fragebogens hingewiesen.

    Dabei wird verdeutlicht, dass EFRAG’s Zielsetzung für den Feldtest von dem abweicht, was der IASB mit seinem Review Draft beabsichtigt.

    Der FA empfiehlt, zunächst den potenziell beteiligten deutschen Unternehmen diese unterschiedliche Zielsetzung zu verdeutlichen. Die Befassung mit dem Review Draft sollte daher zweigeteilt erfolgen.

    Hierfür wird zum einen beschlossen, an der Beteiligung am Feldtest festzuhalten, jedoch mit Hinwirkung auf eine realistischere Erwartungshaltung seitens EFRAG. Hierfür könnte ggf. noch eine größere Zahl an Unternehmen gewonnen werden.

    Zum anderen bestätigt der FA seinen Entschluss, den IASB-Review Draft analysieren und kommentieren zu wollen; die am Feldtest beteiligten Unternehmen könnten jedoch ermuntert werden, sich bei dieser Analyse im Sinne der vom IASB erwünschten Konsistenzprüfung einzubringen.

  • 1. Sitzung IFRS-FA
  • 16.01.2012
  • 1. Sitzung IFRS-FA
  • 16.01.2012
  • Financial Instruments: Hedge Accounting

    Der FA verschafft sich einen Überblick über den derzeitigen Projektstand beim IASB und beim FASB. Die Ergebnisse der abgeschlossenen IASB-Beratungen werden erstmals beraten.

    Ein vorläufiges Meinungsbild ergibt, dass die Ergebnisse insgesamt eine Verbesserung gegenüber IAS 39 bedeuten und deren baldige Anwendung erwünscht ist.

    Der FA beschließt, dass der bevorstehende IASB-Review Draft zum Hedge Accounting erörtert und trotz dessen Review-Charakters kommentiert werden soll. Der Fokus soll voraussichtlich darauf beruhen, auf Abgrenzungsaspekte zum Makro Hedge Accounting hinzuweisen.

  • 160. DSR-Sitzung
  • 27.10.2011
  • 160. DSR-Sitzung
  • 27.10.2011
  • Financial Instruments: Hedge Accounting - update

    Der DSR informiert sich über sämtliche Beschlüsse aus den Re-Deliberations des IASB zum ED/2010/13 Hedge Accounting.

    Der DSR nimmt diese weitgehend zustimmend zur Kenntnis. In einzelnen Punkten ist noch eine Prüfung des Wortlauts im angekündigten Staff Draft vorzunehmen; insoweit behält sich der DSR vor, ggf. nochmals gegenüber dem IASB Hinweise abzugeben.

    Insgesamt hält der DSR die geplanten Neuregelungen gemäß den Redeliberation-Beschlüssen für eine Verbesserung gegenüber dem ED und auch gegenüber IAS 39.

    Der DSR sieht eine Unklarheit darin, welcher Charakter bzw. welches eventuelle Änderungspotenzial der vom IASB geplanten Veröffentlichung eines Staff Draft zukommen soll.

    Einerseits sollen ausdrücklich weder Fragen gestellt, noch eine Kommentierungsfrist eingeräumt werden, andererseits wird ein zumindest 90-tägiger Zeitraum für einen erweiterten öffentlichen „Fatal Flaw-Prozess“ und weitere outreaches versprochen (vgl. IASB-Update September 2011).

  • 156. DSR-Sitzung
  • 05.05.2011
  • 156. DSR-Sitzung
  • 05.05.2011
  • Macro Hedge

    Der DSR nimmt die vorläufigen Ergebnisse zur aktuellen IASB-Diskussion bzgl. Makrohedging zur Kenntnis.

    Angemerkt wird, dass die Risikosteuerung insoweit nicht in Einklang mit der Hedge Accounting-Konzeption steht, als grundsätzlich die Steuerung von Cashflows erfolgt, während die Bilanzierung auf Vermögens-werten bzw. Schulden basiert, was insbesondere bei offenen Portfolien eine Rolle spielt. Es wird ferner geäußert, dass bei offenen Portfolien als Besonderheit gilt, dass nicht nur Wert- sondern auch Mengenveränderungen zu steuern und folglich im Hedge Accounting abzubilden wären. Schließlich werden Bedenken geäußert, dass die Absicht des IASB, für ein Makrohedging-Modell keinerlei Risikoarten und keine Branchen auszuschließen, zu Ab-grenzungsschwierigkeiten beim Anwen-dungsbereich des IFRS 9 führen kann, da vom Hedging auch Nichtfinanzinstrumente betroffen sind, die aber nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen.

  • 154. DSR-Sitzung
  • 03.03.2011
  • 154. DSR-Sitzung
  • 03.03.2011
  • IAS 39 replacement: IASB ED/2010/13 Hedge Accounting

    Der DSR erörtert den ED. In dieser Sitzung werden primär die Zusatzangaben, der Ausweis von Wertänderungen im Zusammenhang mit der Designation von Gruppen und das Designationsverbot von Gruppen, die Prepayment-Optionen enthalten, erörtert (Fragen 5, 12, 13).

    Der DSR hält fest, dass die Zusatzangaben zu umfassend erscheinen, weil sie nicht nur das Hedge Accounting betreffen. Überdies ist die Einordnung in die (umfassenderen) IFRS 7-Angabepflichten unklar.

    Zur Erfassung von Wertänderungen bei Designation von Gruppen plädiert der DSR – wie bereits in Bezug auf die bilanzielle Erfassung – für einen zusammengefassten Ausweis von Wertänderungen von gesicherten Verträgen/Bestandteilen und Sicherungsinstrumenten.

    Das Designationsverbot von Prepayment-Optionen erscheint dem DSR einerseits zu restriktiv, andererseits nicht substantiell genug erörtert. Insbesondere fehlt ein allgemeingültiges Prinzip, das auch für andere Sachverhalte (etwas Leasingverträge), bei denen Optionen zur frühzeitigen Vertragsbeendigung oder Vertragsverlängerung existieren, gilt.

    Schließlich erörtert der DSR die von EFRAG vorgebrachte Problematik der Sub-LIBOR-Hedges. Der DSR spricht sich gegen das Verbot deren Designation aus.

    Der DSR wird seine Stellungnahme zum Ablauf der Kommentierungsfrist an den IASB übermitteln.

  • 153. DSR-Sitzung
  • 03.02.2011
  • 153. DSR-Sitzung
  • 03.02.2011
  • IAS 39 replacement: IASB ED/2010/13 Hedge Accounting

    Der DSR setzt seine Diskussion des ED Hedge Accounting fort. Feedback aus der Öffentlichen Diskussion und der Industrie-Vertreter in der DRSC-Arbeitsgruppe bestätigt einige der bisher vom DSR festgestellten Kritikpunkte. Die kritischen Punkte sind vorrangig aus Sicht von Kreditinstituten anzubringen; für die Industrie hingegen werden die Vorschläge deutlich begrüßt.

    Zusätzlich zu den bisherigen Aspekten kommt der DSR zu folgenden Erkenntnissen:

    • Eine Zielsetzung soll explizit formuliert werden. Der aktuelle Vorschlag ist jedoch als Ziel nicht durchzuhalten, sollte allenfalls als ein Grundprinzip verankert sein. Als sachgerechtere Zielsetzung sieht der DSR mehrheitlich die bisherige, nun aber verworfene bottom-up-Zielsetzung – die Verringerung oder Vermeidung von Bewertungs- oder Ansatzunterschieden zwischen gesicherten und sichernden Verträgen/Instrumenten.
    • Die Behandlung schwebender Warenverträge (teils own-use-Verträge) ist unklar, weil das neue Kriterium unzureichend formuliert ist. Zudem stellt der DSR fest, dass die vorgesehene Nutzung nach wie vor als sekundäres Kriterium relevant ist; jedoch muss hier noch klargestellt werden, wie das alte und das neue Kriterium zueinander über-/untergeordnet werden. Jedenfalls hält der DSR den Einbezug schwebender Warenverträge in den Anwendungsbereich bei Erfüllung der Kriterien nur für sachgerecht, wenn dies als Wahlrecht ausgestaltet ist. In diesem Zusammenhang äußert sich der DSR kritisch dazu, dass im gesamten Projekt der Anwendungsbereich im IASB nicht explizit diskutiert wurde; vielmehr findet dessen Änderung hier eher versteckt statt.
    • Das Kreditrisiko als sicherbare Komponente ist nach IAS 39 als zulässig zu verstehen; eine Absicherung und dessen Designation findet in vielen Fällen tatsächlich statt, zur Bewertung wird ggf. die hypothetische Derivate-Methode angewendet. Dass eine Designation mangels Bewertung nicht möglich ist, ist allenfalls teilweise korrekt. Daher muss eine Designation im Grundsatz zulässig bleiben. Aus dem ED ist auch kein explizites Verbot herauszulesen.
    • Die (unveränderte) Beschränkung, dass das Inflationsrisiko nur designierbar ist, wenn diese Komponente vertraglich spezifiziert wird, erscheint nicht mehr sachgerecht, da sie dem neuen Grundprinzip widerspricht, demzufolge eine Risikokomponente designierbar ist, wenn das Risiko separiert und bewertet werden kann – egal ob es vertraglich festgelegt ist oder anderweitig spezifiziert werden kann. Eine Sonderregelung für diese Risikoart sollte nicht gelten.
    • Bei der Designation aggregierter Exposures sieht der DSR weiterhin Unklarheiten; insb. scheint willkürlich, welche der Risikokomponenten als „zuerst“ gesichert gilt, dies beeinflusst die daraus resultierende Bilanzierung, die je nach Designation unterschiedlich sein kann. Zudem bleibt unklar, inwieweit die Designation eines aggregierten Exposures eine Risikoverringerung oder eine -veränderung abbildet.
    • Die Designation einer Schicht des Nominals einer Gruppe, die nur unter Ausschluss von Prepayment-Optionen möglich ist, wird erörtert. Es wird hinterfragt, ob dieses Verbot nur bei der Designation von Schichten einer Gruppe oder allgemein gilt. Zudem wird festgestellt, dass ein solcher Ausschluss nur im Falle von Fair Value-Hedges richtig ist.
    • Der DSR stimmt zu, von einer linked presentation abzusehen. Diese Darstellung erscheint zu selektiv, weil nur für bestimmte Hedges diese Abbildung anwendbar wäre. Auch vergleichbare Beispiele für eine verknüpfte Darstellung von „Aktiv- und Passivposten“ – etwa offener Ausweis der Wertberichtigung auf Forderungen oder Erfassung zurückgekaufter eigener Anteile – sind zwar vorhanden, erscheinen aber selektiv. Es fehlt an einer übergreifenden Logik für eine solche Darstellung, die eine Verschiebung eines Aktiv- oder Passivpostens auf die andere Bilanzseite bedeutet.
    • Den Vorschlag zur Bilanzierung des nicht-designierten Zeitwerts von Optionen hält der DSR für nicht sachgerecht. Sowohl der Charakter einer Absicherungsprämie als auch die vorübergehende Erfassung während der Hedgelaufzeit im OCI erscheinen dem DSR irreführend. Richtig wäre eine zeitanteilige Erfassung der Zeitwertänderung in der GuV während der Hedgelaufzeit.
    • Bzgl. Übergangsvorschriften hält der DSR den 1.1.2013 als Erstanwendungszeitpunkt für zu früh. Zum einen wird auf den Vorschlag im Rahmen der Umfrage zu „effective dates“ verwiesen, zum anderen müssten bilanzielle Hedges bereits vor dem Vergleichszeitraum bei Erstanwendung „vorbereitend“ dokumentiert sein – insofern ist eine Erstanwendung per 1.1.2013 nicht realistisch. Im Grundsatz wird die nur prospektive Anwendung befürwortet.
  • 152. DSR-Sitzung
  • 03.01.2011
  • 152. DSR-Sitzung
  • 03.01.2011
  • IAS 39 replacement: Hedge Accounting

    Der DSR setzt seine Diskussion des ED/2010/13 fort. Folgende Sachverhalte werden erörtert:

    Das Verbot der Designation des Kreditrisikos ist aus Sicht des DSR nicht plausibel und wird abgelehnt. Die Begründung, das Kreditrisiko sei regelmäßig nicht verlässlich bewertbar, wird für einen generellen Ausschluss als nicht hinreichend erachtet, sondern ist allenfalls als (ohnehin geltende) einschränkende Bedingung sachgerecht.

    Auch ist widersprüchlich, dass die näherungsweise Bewertung des Kreditrisikos z.B. über einen Credit Default Swap ausgeschlossen ist, obwohl andererseits die Grundregel besteht, dass zur näherungsweisen Bewertung einer Risikokomponente ein hypothetisches Derivat heran-gezogen werden darf.

    Es wird ferner angemerkt, dass der Ausschluss des Kreditrisikos aus der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht mit der im ED kommunizierten Zielsetzung des Hedge Accounting korrespondiert.

    Der DSR erörtert die vorgeschlagene Behandlung von Own-Use-Kontrakten; demnach sind solche Kontrakte dann verpflichtend wie derivative Finanzinstrumente zu bilanzieren, wenn sie zur Erfüllung abgeschlossen und in der Risikosteuerung einbezogen sind.

    Die Bedingung, dass dies einer vorhandenen FV-basierten Risikosteuerung entspricht, ist ein neuartiges Kriterium, das nach Auffassung des DSR zudem unklar formuliert ist: Zum einen ist unklar, inwieweit das Risikomanagement zwingend dem business model entspricht, zum anderen, wie das sog. entire business abzugrenzen ist, das einer FV-basierten Steuerung unterliegen soll.

    Da Own-Use-Kontrakte zukünftige Kassageschäfte auf Waren darstellen, entsprechen sie Finanz-terminkontrakten, und unterscheiden sich lediglich in der gesicherten Risikoart. Es erscheint dem DSR unlogisch, dass Finanztermingeschäfte nur bei Anwendung von Hedge Accounting angesetzt und bewertet werden (somit eine Wahlmöglichkeit besteht), Own-Use-Kontrakte dagegen über den allgemeinen Anwendungsbereich angesetzt bzw. bewertet werden, was zu einem verpflichtenden Fair Value-Ansatz führt.

    Zudem ist generell fragwürdig, dass im ED Hedge Accounting Änderungen zum allgemeinen Anwendungsbereich des IAS 32 bzw. zur Kategorisierung (nunmehr IFRS 9) vorgeschlagen werden.

    Der DSR diskutiert anhand eines Beispiels aus dem ED Sinn und Zweck von aggregierten Exposures als sicherbare Grundgeschäfte. Aus Sicht des DSR ist das Beispiel bzw. die dahinter stehende Absicherungsstrategie nicht unmittelbar nachvollziehbar, so dass anhand dieses Beispiels die Sinnhaftigkeit von aggregierten Exposures als sicherbare Grundgeschäfte nicht beurteilt werden kann.

    Ferner ist der DSR der Ansicht, dass das diskutierte Beispiel auch abweichend designiert werden kann, was zu einem anderen bilanziellen Ausweis führt als im Fall der Designation als aggregiertes Exposure.

    Die mögliche Designation von Gruppen (von Instrumenten), insb. Nettopositionen, als sicherbare Grundgeschäfte hält der DSR für vorteilhaft und die konkreten Regelungsvorschläge für sachgerecht.

    Im Zusammenhang mit der Designation bekräftigt der DSR seine Zweifel an der im ED aufgeführten Zielsetzung des Hedge Accounting. Als Grund hierfür wird angeführt, dass dieses Ziel nicht erreicht wird, solange es Restriktionen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gibt (bspw. Verbot der Berücksichtigung interner Kontrakte oder Finanzinstrumente der Kategorie FV-OCI als Grund- oder Sicherungsinstrument).

    Diese Beschränkungen machen nach Auffassung des DSR einerseits erforderlich, dass Freiheitsgrade bei der konkreten Designation (bis hin zum generellen Wahlrecht des Hedge Accounting) bestehen, andererseits führt dies zu einer nur teilweisen Abbildung des Risikomanagements durch Hedge Accounting. Dieser Konflikt lässt sich lösen, indem

    • entweder die vorgeschlagene Zielsetzung des Hedge Accounting verworfen wird oder
    • die Abbildung des Risikomanagements eher auf dem Wege der allgemeinen Kategorisierung – etwa durch Berücksichtigung der Absicherungsaktivitäten als weiteres Geschäftsmodell –

    geregelt wird. Der DSR tendiert zu einer Änderung der Zielsetzung des Hedge Accounting, die stattdessen in der Beseitigung von accounting mismatches bestehen sollte.

    Schließlich wird generell das Verhältnis der grundlegenden Klassifizierungsregelungen gemäß IFRS 9 einerseits und der vorgeschlagenen Regelungen zum Hedge Accounting andererseits thematisiert.

    Dabei wird offensichtlich, dass die zunächst vorgenommene Kategorisierung anhand des Geschäftsmodells sodann durch Anwendung von Hedge Accounting verändert bzw. aufgehoben wird – somit das Hedge Accounting faktisch doch eine alternative Kategorisierung mit abweichender Bewertung darstellt.

    Die Regelungsvorschläge zur Effektivitätsbeurteilung und -messung im ED beurteilt der DSR grundsätzlich als sachgerecht und operationalisierbar. Es besteht aber noch Klärungsbedarf dabei, wie der Effektivitätsgrad aus dem Risikomanagement als „Zielgröße“ für die konkrete bilanzielle Designation der Hedge-Ratio definiert werden soll. Insbesondere wenn bereits im Risikomanagement keine perfekte Absicherung vorgenommen wird, kann unklar sein, wie viel Ineffektivität beim Hedge Accounting zu zeigen ist.

    Der DSR wird seine Beratungen der Vorschläge des ED auf Basis eines Stellungnahmeentwurfs in der nächsten Sitzung fortsetzen.

  • IAS 39 replacement: Hedge Accounting (Forts.)

    • n/a
  • 151. DSR-Sitzung und 17. Öffentliche Sitzung des DSR
  • 13.12.2010
  • 151. DSR-Sitzung und 17. Öffentliche Sitzung des DSR
  • 13.12.2010
  • IAS 39 replacement: Hedge Accounting

    Der DSR diskutiert erstmals die Vorschläge des ED/2010/13. Eine DSR-Stellungnahme an den IASB ist vorgesehen.

    Zum ersten stellt der DSR fest, dass die Ausklammerung von Regelungen zu Portfolio-hedges eher „dynamische Hedges“ betrifft, welche im Rahmen des Hedge Accounting einen neuartigen Sachverhalt darstellen würden. Einige bisher als Portfoliohedge verstandene Absicherungen sind faktisch vom ED abgedeckt.

    Die Zielsetzung des Hedge Accounting wird im Zusammenhang mit der Designation erörtert. Da Hedge Accounting weiterhin wahlweise und freiwillig zur Anwendung kommt, erscheint die Zielsetzung nur auf den ersten Blick prinzipienorientiert, ist aber nicht konsequent umgesetzt.

    Wenn das Risikomanagement und dessen Effekte abgebildet werden sollen, dürfte Hedge Accounting nicht wahlweise ausgestaltet sein. Gegen eine Pflichtanwendung spricht jedoch, dass das Risikomanagement ohnehin nicht vollständig und unverändert abbildbar ist, weil bestimmte Restriktionen (z.B. Verbot interner Geschäfte) dies verhindern.

    Die Ausweitung der Designationsmöglichkeiten auf Seiten der „Grundgeschäfte“ er-scheint zwar als Fortschritt, in Details aber zweifelhaft. So sieht der DSR konzeptionelle Unklarheiten, warum eine Nullposition ohne Sicherungsinstrument designierbar ist, und, worin der Unterschied zwischen aggregierten Exposures und Gruppen besteht. Letztlich sind manche ökonomischen Absicherungen bilanziell ggf. in verschiedenen Hedge Accounting-Varianten abbildbar.

    Bezüglich der „Sicherungsgeschäfte“ wird kritisch befunden, dass die Absicherung von Kreditrisiken pauschal ausgeschlossen bleibt. Der Ausschluss von Instrumenten at FV-OCI erscheint hingegen im Grundsatz verständlich, insb. wegen des Recycling-Verbots; eine Zulässigkeit wäre allerdings wegen der Unwiderruflichkeit der FV-OCI-Klassifizierung durchaus zusätzlich nützlich. Der Einbezug von Nichtderivaten at FVPL als zulässige Sicherungsgeschäfte erscheint konsequent, wenngleich dies eher einer Accounting-(Bewertungs-)Perspektive statt einer Risikomanagementsicht folgt.

    Bei der geänderten Effektivitätsbedingung wird als unscharf angesehen, was mit „minimierter Effektivität“ gemeint ist. Insbesondere scheint unklar, was als „Effektivitätszielgröße“ gilt, die mit dem Hedge Accounting anzustreben ist. Es wird angenommen, dass hier allein die Absicht des Risikomanagements Maßgabe sein kann, wonach auch abzugrenzen ist, wie viel Risikoexposure gewollt ungesichert bleibt (somit den nicht designierten Teil ausmacht und nicht als Ineffektivität zu zeigen ist) und wie viel vom gezielt gesicherten Anteil des Risikoexposure „ungewollt“ übrig bleibt (was Teil der designierten Komponente ist und als Ineffektivität sichtbar werden soll).

    Schließlich werden die Vorschläge zur Hedgeauflösung oder -anpassung auf Einklang mit der Zielsetzung des Hedge Accounting geprüft. Dabei stellt der DSR fest, dass eine Auflösung nur bei Änderung im Risikomanagement (hingegen Verbot der freiwilligen Dedesignation) zielkonform ist. Zugleich wird aber erneut deutlich, dass eine voll-ständige und unveränderte Nachbildung des Risikomanagement durch das im ED vorgeschlagene Hedge Accounting weder bei Eingang noch Auflösung gelingen kann.

    Die Diskussion wird in den folgenden Sitzungen fortgesetzt.

  • 149. DSR-Sitzung
  • 04.10.2010
  • 149. DSR-Sitzung
  • 04.10.2010
  • Financial Instruments - Hedge Accounting

    Der DSR informiert sich über den Projektfortschritt beim IASB. Hierbei werden neben den bisherigen vorläufigen Beschlüssen auch viele grundsätzliche Fragen erörtert. Dabei zeigt sich der DSR kritisch, dass der IASB von der geplanten grundsätzlichen Überarbeitung des Hedge Accounting zu punktuellen Anpassungen übergegangen ist.

    Ein Teil des DSR äußert Bedarf für eine deutliche Positionierung zu diesem Vorgehen des IASB, welches das Versprechen für eine (weitgehend geforderte) Neukonzipierung des Hedge Accounting nicht einzulösen scheint. Der DSR erörtert, ob im Rahmen des erwarteten Exposure Draft nicht nur zu den einzelnen Neuvorschlägen Position bezogen werden muss, sondern ob auch Vorschläge für ggf. erforderliche grundlegende Änderungen des Hedge Accounting erarbeitet und eingebracht werden sollten.

    Der DSR erwägt weitere Arbeitsschritte – neben der Beobachtung des Projektfortschritts – und wird in der Dezember-Sitzung ggf. Festlegungen dazu treffen.

  • 148. DSR-Sitzung
  • 02.09.2010
  • 148. DSR-Sitzung
  • 02.09.2010
  • FASB ED Finanial Instruments

    Der Rat finalisiert die an das FASB vorläufig abgegebene Stellungnahme zum FASB-Entwurf Exposure Draft of Proposed Accounting Standards Update zu Topic 815/825 Accounting for Financial Instruments and Revisions to the Accounting for Derivative Instruments and Hedging Activities (nachfolgend: FASB-ED) mit dem Ergebnis, dass neben einigen redaktionellen Anmerkungen eine Begründung der Ablehnung der im FASB-ED vorgeschlagenen Bewertung von core deposits eingearbeitet werden soll.

    Der DSR befürwortet mehrheitlich die Bewertung der core deposits zu amortised cost, d.h. dem Rückzahlungsbetrag, da der Zeitpunkt deren Rückforderung nicht im Ermessen des Unternehmens liegt Dementgegen befürwortet eine Minderheit des Rates aus ökonomischen Gründen grundsätzlich die im FASB-ED vorgeschlagene Bewertungssystematik, d.h. Barwert der erwarteten Cash Flows.

  • 146. DSR-Sitzung
  • 01.07.2010
  • 146. DSR-Sitzung
  • 01.07.2010
  • Financial Instruments - FASB

    Der DSR setzt seine Meinungsbildung zu dem Standardentwurf fort, priorisiert einige Themen und entscheidet bei jedem Sachverhalt über die Einbeziehung der Arbeitsgruppe „Finanzinstrumente“.

    Die Arbeitsgruppe soll folgende Themen aufarbeiten:

    • einen Vergleich der unterschiedlichen Definitionen in den Entwürfen/Standards von IASB und FASB in Hinblick auf deren Bedeutung und Anwendbarkeit
    • Unterschiede und Vorteilhaftigkeit der IASB- und FASB-Vorschläge bzgl. eingebetteten Derivaten
    • Analyse der Vorschläge zu kurzfristigen Forderungen hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem Projekt Revenue Recognition
    • die Darstellung von Fair Value-Änderungen im sonstigen Ergebnis und deren Umgliederbarkeit
    • die Vorteilhaftigkeit und Praktikabilität des vorgeschlagenen Ansatzes zur Wertminderung
    • die unterschiedlichen Angabepflichten in den Vorschlägen/Standards von IASB und FASB und deren Nützlichkeit für den Jahresabschluss aus Sicht der Ersteller und Nutzer
    • die Praktikabilität einer Hedge-Beendigung mittels Gegenderivat anstelle von Glattstellung einer Sicherungsbeziehung
  • Financial Instruments - FASB (Fortsetzung)

    • n/a
  • 145. DSR-Sitzung und 16. Öffentliche Sitzung des DSR
  • 07.06.2010
  • 145. DSR-Sitzung und 16. Öffentliche Sitzung des DSR
  • 07.06.2010
  • Financial Instruments - FASB

    Der DSR wird erstmals über die Inhalte des Entwurfs des FASB Exposure Draft of Proposed Accounting Standards Update zu Topic 815/825 „Accounting for Financial Instruments and Revisions to the Accounting for Derivative Instruments and Hedging Activities“ informiert.

    Der DSR erörtert zunächst sein grundsätzliches Vorgehen und beschließt, lediglich wesentliche Fragen – ggf. im Zusammenhang – zu beantworten. Ein Schwerpunkt soll auf den Vergleich und insbesondere die Unterschiede zwischen dem FASB- und dem IASB-Bilanzierungsmodell gelegt werden. Die Kommentierung ist an den FASB mit Kopie an den IASB zu adressieren.

    Die DSR-AG „Finanzinstrumente“ wird in die Erörterung wie geplant einbezogen. Der DSR wird die Diskussion des ED in seinen nächsten Sitzungen fortsetzen.

  • 142. DSR-Sitzung
  • 25.03.2010
  • 142. DSR-Sitzung
  • 25.03.2010
  • Financial Instruments - Hedge Accounting

    Der DSR beschließt, den Ende März 2010 erwarteten FASB-Exposure Draft zu Finanzinstrumenten nunmehr losgelöst vom (deutlich später erwarteten) IASB-Exposure Draft Hedge Accounting zu erörtern. Hierzu soll auch die Arbeitsgruppe „Finanzinstrumente“ unterstützend tätig werden.

    Da die Veröffentlichung des IASB-Entwurfs zu Hedge Accounting verschoben und deren zeitgleiche Erörterung nicht möglich ist, sind nach Auffassung des DSR bei der Diskussion des FASB-Entwurfs zum einen die Unterschiede zum Kategorisierungsmodells nach IFRS 9 zu berücksichtigen. Zum anderen ist der FASB-Gesamtentwurf als Alternativvorschlag für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu betrachten und daher die Diskussion über Hedge  Accounting hinaus umfassend zu führen.

  • 139. DSR-Sitzung und 15. Öffentliche Sitzung des DSR
  • 04.01.2010
  • 139. DSR-Sitzung und 15. Öffentliche Sitzung des DSR
  • 04.01.2010
  • Financial Instruments (Financial Liabilities/ Hedge Accounting)

    Financial Liabilities

    Der Projektmanager gibt dem DSR einen Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion und stellt die vier von den IASB-Mitarbeitern identifizierten Ansätze zur Klassifizierung und Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten vor.

    Derzeit bestehen beim IASB sowie dessen Arbeitsgruppe Financial Instruments keine eindeutigen Mehrheiten für einen der Ansätze.

    Der DSR setzt sich in diesem Zusammenhang mit der Problematik des getrennten Ausweises des eigenen Kreditrisikos auseinander und beschließt, das Thema weiter zu beobachten.

    Hedge Accounting

    Der DSR nimmt den aktuellen Zeitplan des IASB zur Kenntnis und diskutiert über die weitere Begleitung des Projektes.

    Dazu beschließt der DSR, die Arbeitsgruppe „Finanzinstrumente“ wieder mit der Aufgabe zu betrauen, den Rat über aktuelle Anwendungsprobleme im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in Kenntnis zu setzen, aber auch Denkansätze für ein geändertes, möglichst vereinfachtes Hedge Accounting-Konzept zu liefern.

    Darüber hinaus beschließt der Rat, ebenfalls den vom FASB erwarteten umfassenden Entwurf zu kommentieren. Auch dieser Entwurf soll in der Arbeitsgruppe behandelt werden.

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Sopp, Guido/ Bura, Iryna/ Schwarzäugl, Ingrid Bilanzierung von Finanzinstrumenten mit Merkmalen von Eigenkapital beim Emittenten – IASB Exposure Draft 2023/5 IRZ, 03/2024, S. 119 ff. 2024
Rogler, Silvia Earn-out-Zahlungen bei Unternehmenserwerben nach IFRS Der Fall - die Lösung IRZ, 03/2024, S. 101 ff. 2024
Lohr, Jörg-Andreas/ Schiffer, Mark Bilanzierung eigener Anteile nach IFRS Methoden und Auswirkungen PiR, 02/2024, S. 45 ff. 2024
Weller, Sebastian/ Michel, Jana Praktische Anwendungsfragen bei der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital im Lichte von ED/2023/5 PiR, 02/2024, S. 53 ff. 2024
Geuken, Jordi Louis/ Weller, Sebastian Prüfungsschwerpunkte der ESMA und BaFin für die Rechnungslegung Enforcement 2024 PiR, 02/2024, S. 38 ff. 2024