IFRIC IAS 19 Employee Benefits – Actuarial assumptions: discount rate
Aktueller Stand
Nach der Entscheidung des IFRS IC, das Thema nicht auf seine Agenda zu nehmen, erfolgten keine weiteren Aktivitäten zu diesem Thema.
Zielsetzung und Inhalt
Für die Bestimmung des Abzinsungssatzes gemäß IAS 19.83 (2011), der zur Diskontierung der Pensionsverpflichtungen heranzuziehen ist, sind Renditen von erstrangigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen (high quality corporate bonds, HQCB) zu verwenden. In den IFRS ist keine Klarstellung enthalten, welche Ratingkategorie eine Unternehmensanleihe aufweisen muss, damit sie als HQCB anzusehen ist.
Im Allgemeinen wurden bisher Unternehmensanleihen als HQCB angesehen, die eines der beiden höchsten Ratings (z.B. von Standards & Poor‘s ‚AAA‘ und ‚AA‘) erhalten hatten. Diese Auslegung von HQCB geht auf ein SEC Staff Announcement von 1993 zurück. In den letzten Jahren sind die Anzahl und das Volumen dieser Anleihen deutlich zurückgegangen, insbesondere von Anleihen mit einer Restlaufzeit von mehr als zehn Jahren, die für die Bestimmung des Abzinsungssatzes für Pensionsverpflichtungen besonders wichtig sind. Aufgrund der nur noch begrenzt zur Verfügung stehenden Unternehmensanleihen mit einem Rating von ‚AAA‘ und ‚AA‘ ist es zunehmend problematisch geworden, sachgerechte Abzinsungssätze zu bestimmen.
Das IFRS IC wurde um eine Klarstellung gebeten, ob dieses Verständnis von HQCB, das aus einem anderen Rechtskreis und aus einer Zeit mit anderen Marktgegebenheiten stammt, auch für die Bestimmung des Zinssatzes nach IAS 19 relevant ist oder ob nicht auch Unternehmensanleihen mit einem Rating von ‚A‘ als HQCB angesehen werden können.
Ferner wurde dem IFRS IC im PAIR die eher konzeptionelle Frage vorgelegt, ob der Verweis in IAS 19.84 auf den Zeitwert des Geldes bedeutet, dass der Abzinsungssatz mit einem risikolosen Zinssatz gleichzusetzen ist.
In seiner Sitzung im November 2012 hat das IFRS IC zunächst festgestellt, dass die Auswahl der HQCB im Ermessen der Unternehmen liegt. Jedoch geht das IFRS IC von einer stetigen Anwendung der einmal festgelegten Methode zur Bestimmung der Abzinsungssätze aus. In seiner Sitzung im Januar 2013 hat das IFRS IC zum einen dargelegt, dass bei der Ableitung des Abzinsungssatzes alle HQCB eines Währungsraumes zu nutzen sind (z.B. alle HQCB, die auf Euro lauten), und zum anderen, dass der IASB hinsichtlich seines Verständnisses zu IAS 19.84 befragt werden soll.
Der IASB hat in seiner Sitzung im Februar 2013 festgehalten, dass der Hinweis auf den Zeitwert des Geldes in IAS 19.84 nicht bedeutet, dass es sich um einen risikolosen Zinssatz handelt, sondern dass auch das in den Renditen der HQCB enthaltene Kreditrisiko Bestandteil des Abzinsungssatzes ist. Des Weiteren merkt der IASB an, dass die bei der Bestimmung des Abzinsungssatzes zu verwendenden Staatsanleihen, sofern kein ausreichend liquider Markt für HQCB existiert, ebenfalls von erstrangiger Güte zu sein haben. Dem IFRS IC wird aufgetragen, für beide Sichtweisen entsprechende Leitlinien zu erarbeiten.
Das IFRS IC hat sich in seiner Sitzung im November 2013 entschieden, das Thema nicht weiter zu behandeln. Als Grund wird angeführt, dass das Thema zu weit gefasst ist, als das es in einer effizienten Weise bearbeitet werden könnte.