IASB ED amend IAS 19 Defined Benefit Plans
Der DSR hat seine Beratungen zum ED/2010/3 Defined Benefit Plans: Proposed amendments to IAS 19 begonnen und in diesem Zusammenhang die Fragen 1 bis 10 des Standardentwurfs diskutiert. Wie schon in der Stellungnahme zum im März 2008 veröffentlichten Diskussionspapier befürwortet der DSR weiterhin die Abschaffung der aufgeschobenen Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste (Korridoransatz). Weiterhin stimmt der DSR dem Vorschlag im ED zu, dass nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand vollständig im Geschäftsjahr der Planänderung zu erfassen ist.
Hinsichtlich der im ED vorgeschlagenen Definitionen der service cost, der finance cost und der remeasurement component und des Vorschlags zum Ausweis dieser Bestandteile in profit or loss bzw. im other comprehensive income hat sich der DSR bisher keine abschließende Meinung gebildet und wird den Sachverhalt weiter mit Unterstützung der AG erörtern.
Der DSR befürwortet die Aufnahme der vom IASB vorgeschlagenen Angabeziele (disclosure objectives) in IAS 19. Bezüglich der im ED vorgeschlagenen neuen Angabepflichten für leistungsorientierte Pläne (Frage 8 des ED) ist der DSR u.a. der Auffassung, dass Angaben zu den Risiken, die mit den Plänen verbunden sind, grundsätzlich sinn-voll sind. Die Pflicht zur Angabe der ABO (accumulated benefit obligation) wird vom Rat allerdings als unnötig angesehen und damit abgelehnt.
Der DSR wird seine Beratungen zum Standardentwurf in einer der nächsten Sitzungen fortsetzen.