IASB IAS 19 (amend) Employee Benefits

Aktueller Stand

Der IASB hatte am 16. Juni 2011 die grundlegende Überarbeitung von IAS 19 abgeschlossen. Anzuwenden waren diese Änderungen auf Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2012 begannen.

Die EU-Indossierung erfolgte am 5. Juni 2012.

Zielsetzung

Ziel des IASB-Projekts Post-employment Benefits war es, einen Standard herauszugeben, der die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen bedeutend verbessert. Insbesondere sollten die Nutzer einen besseren Überblick über die gegenwärtigen und zukünftigen Verpflichtungen des Untenehmens aus leistungsorientierten Pensionsplänen erhalten.

Zugehörige Veranstaltungen

  • 18. Sitzung IFRS-FA und 20. Öffentliche Sitzung des DRSC
  • 11.07.2013
  • 18. Sitzung IFRS-FA und 20. Öffentliche Sitzung des DRSC
  • 11.07.2013
  • IASB ED/2013/4 Defined Benefit Plans: Employee Contributions (amend IAS 19)

    Der Fachausschuss verabschiedet die Stellungnahme an den IASB zum ED/2013/4 Defined Benefit Plans: Employee Contributions (amend IAS 19) und die Stellungnahme an EFRAG zu deren Entwurf einer Stellungnahme zum ED/2013/4.

    Ferner diskutiert der Fachausschuss die unterschiedlichen Sichtweisen hinsichtlich der Erfassung von Entgeltumwandlung. Der Fachausschuss entscheidet sich, dieses Thema nicht in die Stellungnahme an den IASB zum ED/2013/4 aufzunehmen. Nach Abschluss der Überarbeitung von IAS 19.93 wird der Fachausschuss über den weiteren Umgang mit diesem Thema entscheiden.

  • 148. DSR-Sitzung
  • 02.09.2010
  • 148. DSR-Sitzung
  • 02.09.2010
  • IASB ED/2010/3 Amendments to IAS 19 Defined Benefit Plans

    Der DSR setzt seine Beratungen zum ED/2010/3 Defined Benefit Plans: Proposed amendments to IAS 19 fort. Der DSR bestätigt seine Auffassung, dass die Abschaffung der aufgeschobenen Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste (Korridoransatz) begrüßt wird.

    Zu der im ED vorgeschlagenen Aufteilung der defined benefits cost, den entsprechenden Definitionen der service cost, der finance cost (net interest approach) und der re-measurement component sowie dem Vorschlag zur Darstellung dieser Bestandteile in profit or loss bzw. im other comprehensive income vertritt der DSR die Auffassung, dass diese nicht sinnvoll beurteilt werden können, solange grundlegende Fragen zur Darstellung in der Gesamtergebnisrechnung (einschl. des Themas „recycling“) nicht konzeptionell gelöst sind. Vor diesem Hintergrund lehnt der DSR die entsprechenden IASB-Vorschläge ab und spricht sich für die vorläufige Beibehaltung der OCI-Methode zur Erfassung und Darstellung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sowie der derzeit geltenden Regelungen zum Ertrag aus Planvermögen aus.

    Der DSR wird den aufgrund der Diskussion zu überarbeitenden Kommentarentwurf im Umlaufverfahren finalisieren.

  • 145. DSR-Sitzung und 16. Öffentliche Sitzung des DSR
  • 07.06.2010
  • 145. DSR-Sitzung und 16. Öffentliche Sitzung des DSR
  • 07.06.2010
  • IASB ED amend IAS 19 Defined Benefit Plans

    Der DSR hat seine Beratungen zum ED/2010/3 Defined Benefit Plans: Proposed amendments to IAS 19 begonnen und in diesem Zusammenhang die Fragen 1 bis 10 des Standardentwurfs diskutiert. Wie schon in der Stellungnahme zum im März 2008 veröffentlichten Diskussionspapier befürwortet der DSR weiterhin die Abschaffung der aufgeschobenen Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste (Korridoransatz). Weiterhin stimmt der DSR dem Vorschlag im ED zu, dass nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand vollständig im Geschäftsjahr der Planänderung zu erfassen ist.

    Hinsichtlich der im ED vorgeschlagenen Definitionen der service cost, der finance cost und der remeasurement component und des Vorschlags zum Ausweis dieser Bestandteile in profit or loss bzw. im other comprehensive income hat sich der DSR bisher keine abschließende Meinung gebildet und wird den Sachverhalt weiter mit Unterstützung der AG erörtern.

    Der DSR befürwortet die Aufnahme der vom IASB vorgeschlagenen Angabeziele (disclosure objectives) in IAS 19. Bezüglich der im ED vorgeschlagenen neuen Angabepflichten für leistungsorientierte Pläne (Frage 8 des ED) ist der DSR u.a. der Auffassung, dass Angaben zu den Risiken, die mit den Plänen verbunden sind, grundsätzlich sinn-voll sind. Die Pflicht zur Angabe der ABO (accumulated benefit obligation) wird vom Rat allerdings als unnötig angesehen und damit abgelehnt.

    Der DSR wird seine Beratungen zum Standardentwurf in einer der nächsten Sitzungen fortsetzen.

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
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Henckel, Niels Planvermögenseigenschaft treuhänderisch verwalteter Fondsanteile, an deren Wertsteigerung auch der Arbeitgeber partizipiert PiR, 02/2024 , S. 57 ff. 2024
Brune, Jens/ Hayn, Benita DStR-Report Internationale Rechnungslegung DStR, 05/2024, S. 251 ff. 2024
Zwirner, Christian/ Krauß, Felix Pensionsverpflichtungen und Planvermögen Empirische Kennzahlenanalyse in DAX, MDAX und SDAX vor dem Hintergrund der Zinswende und der Inflation im Jahr 2022 KoR, 02/2024 , S. 56 ff. 2024
Seedorff, Michael/ Bloch, Thomas Die Rentnergesellschaft entlastet Unternehmen mehrfach Der Betrieb, 06/2024, S. 269 ff. 2024