IASB Proceeds Before Intended Use (Amendments to IAS 16)
Aktueller Stand
Der IASB hat im Juni 2017 den Entwurf für eine Änderung von IAS 16 veröffentlicht. Damit soll die Möglichkeit, Erlöse aus Verkäufen während der Phase der Herstellung/Errichtung einer Sachanlage mit den Herstellungskosten zu verrechnen, gestrichen werden. Die Kommentierungsfrist endete am 19. Oktober 2017.
Der IASB hat seit Ende 2017 das Feedback erörtert. Im November 2019 hat der IASB beschlossen, den Änderungsentwurf mit einigen Modifikationen zu finalisieren und zu veröffentlichen. Die endgültige Änderung wurde schließlich am 14. Mai 2020 verabschiedet.
Hintergrund und Inhalt
Aufgrund einer Anfrage an das IFRS IC soll die Anwendung von IAS 16 klargestellt werden. Dies ist in Form einer geringfügigen Änderung des Standards (Tz. 17) vorgesehen.
Zuvor erschien unklar, wie die Regelung in IAS 16.17(e), etwaige Erlöse während der Phase der Errichtung/Herstellung einer Sachanlage mit deren Herstellungskosten (insb. Testkosten) zu verrechnen, genau anzuwenden ist. Insb. war unklar, ob nur Erlöse aus der Testphase bzw. nur bis zur Höhe der Kosten des Testens – oder zeitlich bzw. betraglich darüber hinaus – berücksichtigt werden dürfen. Zunächst wurde vom IFRS IC erörtert, ob/wie dies klargestellt werden soll. Später haben IASB und IFRS IC entschieden, eine solche Verrechnung vereinfachungshalber künftig zu untersagen.
Nunmehr ist diese Verrechnung von Erlösen aus der Testphase mit den Herstellungskosten (d.h. faktisch die Minderung der aktivierten Herstellungskosten) nicht mehr zulässig. Derartige Erlöse sind stattdessen im Periodenergebnis zu erfassen.