IASB Proceeds Before Intended Use (Amendments to IAS 16)

Aktueller Stand

Der IASB hat im Juni 2017 den Entwurf für eine Änderung von IAS 16 veröffentlicht. Damit soll die Möglichkeit, Erlöse aus Verkäufen während der Phase der Herstellung/Errichtung einer Sachanlage mit den Herstellungskosten zu verrechnen, gestrichen werden. Die Kommentierungsfrist endete am 19. Oktober 2017.

Der IASB hat seit Ende 2017 das Feedback erörtert. Im November 2019 hat der IASB beschlossen, den Änderungsentwurf mit einigen Modifikationen zu finalisieren und zu veröffentlichen. Die endgültige Änderung wurde schließlich am 14. Mai 2020 verabschiedet.

 

Hintergrund und Inhalt

Aufgrund einer Anfrage an das IFRS IC soll die Anwendung von IAS 16 klargestellt werden. Dies ist in Form einer geringfügigen Änderung des Standards (Tz. 17) vorgesehen.

Zuvor erschien unklar, wie die Regelung in IAS 16.17(e), etwaige Erlöse während der Phase der Errichtung/Herstellung einer Sachanlage mit deren Herstellungskosten (insb. Testkosten) zu verrechnen, genau anzuwenden ist. Insb. war unklar, ob nur Erlöse aus der Testphase bzw. nur bis zur Höhe der Kosten des Testens – oder zeitlich bzw. betraglich darüber hinaus – berücksichtigt werden dürfen. Zunächst wurde vom IFRS IC erörtert, ob/wie dies klargestellt werden soll. Später haben IASB und IFRS IC entschieden, eine solche Verrechnung vereinfachungshalber künftig zu untersagen.

Nunmehr ist diese Verrechnung von Erlösen aus der Testphase mit den Herstellungskosten (d.h. faktisch die Minderung der aktivierten Herstellungskosten) nicht mehr zulässig. Derartige Erlöse sind stattdessen im Periodenergebnis zu erfassen.

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
IASB ED/2017/4 Property, Plant and Equipment - Proceeds before Intended Use
20.06.2017

Befassung durch den IFRS-FA

Der IFRS-FA hatte sich bereits mit der Fragestellung befasst, als diese noch beim IFRS IC diskutiert wurde, und den Klärungsbedarf bestätigt. Der IFRS-FA hatte später den IASB-Änderungsentwurf diskutiert und kommentiert. Dabei wurde Verständnis für eine Klärung der Fragestellung geäußert, jedoch kritisiert, dass dies vereinfachungshalber durch Streichung der Verrechnungsmöglichkeit erfolgt. Der IFRS-FA äußerte eine Präferenz dafür, dass das Prinzip der Verrechnung – unter Klarstellung der fraglichen Details – beibehalten wird.

Zugehörige Veranstaltungen

  • 60. Sitzung IFRS-FA
  • 27.07.2017
  • 60. Sitzung IFRS-FA
  • 27.07.2017
  • IASB ED/2017/4 Property, Plant and Equipment – Proceed before Intended Use (amend IAS 16)

    Der IFRS-FA erörtert die Inhalte des ED/2017/4. Der darin enthaltene Vorschlag zur Änderung von IAS 16.17 wird zunächst dahingehend kritisch gesehen, dass dieser anscheinend das Problem ausgewählter Branchen (Bergbau/Rohstoff) – in denen in der Phase der Errichtung einer Produktionsstätte i.W. signifikante Mengen an Rohstoffen veräußert werden, deren Erlöse die Testkosten übersteigen und auch außerhalb der Testphase entstehen. Es erscheint nicht gerechtfertigt, aus diesem Grunde das bisherige Prinzip der Verrechnungsmöglichkeit gänzlich zu streichen.

    Das Prinzip beizubehalten hingegen erfordert einige Klarstellungen und stärkere Abgrenzungen im Detail – etwa Definition der Tätigkeit und Phase des Testens, ggf. die Beschaffenheit der veräußerten Waren/Gegenstände, Abgrenzung zu solchen Waren, die außerhalb der Testphase erlöst werden und daher nicht verrechnet werden können etc. Schließlich wird eine Regelung in IAS 23.12 angeführt, die ein vergleichbares Verrechnungsprinzip beinhaltet: Werden spezifische Fremdmittel aufgenommen, jedoch noch während der Errichtung des qualifizierenden Vermögenswerts vorübergehend und/oder teilweise angelegt, so sind resultierende Anlageerträge mit den (aktivierungsfähigen) Fremdkapitalkosten zu verrechnen.

    Der IFRS-FA ist bzgl. des Änderungsvorschlags unentschieden, da es sowohl für die Beibehaltung als auch für die Streichung der (bisherigen) Verrechnungsmöglichkeit in IAS 16.17(e) begründete Argumente gibt. Dies beweist auch die mehrjährige Diskussion im IFRS IC und IASB, welche mit mehreren Beschlussänderungen einherging, und letztlich sogar der Änderungsvorschlag in ED/2017/4, der selbst von einer alternativen Sichtweise begleitet wird.

    Jedoch plädiert der IFRS-FA dafür, die Verrechnungsmöglichkeit nicht zu streichen, sondern notwendige Definitionen und Abgrenzungen zu ergänzen bzw. zu schärfen.

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Lüdenbach, Norbert/ Freiberg, Jens Klimabezogene Risiken und Planungen im IFRS-Abschluss Betriebs-Berater, 15/2024, 811 ff. 2024
Esser, Ingeborg IDW ERS IFA 1 n.F.: Klimainvestitionen im Gebäudebereich WPg, 22/2023, S. 1260 ff. 2023
Reinke, Jens/ Müller, Stefan Klimabezogene Risiken in finanziellen IFRS-(Konzern-)Jahresabschlüssen IASB startet Projekt mit dem Ziel zukünftig bessere diesbezügliche Informationen bereitstellen zu können PiR, 06/2023, S. 204 ff. 2023
Ruhnke, Klaus Bewertungsmaßstäbe und -methoden in der internationalen Finanzberichterstattung WPg, 11/2023, S. 621 ff. 2023
Michel, Jana/ Schaden, Stefan Rechnungslegung bei Hochinflation nach IAS 29 Grundlegende Erläuterungen und praktische Anwendungsfrage PiR, 05/2023, S. 157 ff. 2023