IASB Umrechnung in eine hochinflationäre Darstellungswährung (Änderung an IAS 21)

Aktueller Stand

Der IASB hat am 25. Juli 2024 den Änderungsentwurf IASB ED/2024/4: Translation to a Hyperinflationary Presentation Currency (Proposed Amendments to IAS 21) veröffentlicht.

Darin werden Änderungen an IAS 21 betreffend der Umrechnung einer nicht-hochinflationären funktionalen Währung in eine hochinflationäre Darstellungwährung behandelt. Mit dem Änderungsentwurf schlägt der IASB vor, die Bilanzierung bei der Umrechnung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss zu vereinheitlichen.

Der Entwurf kann bis zum 22. November 2024 kommentiert werden.

Hintergrundinformationen

Das IFRS IC hat im März 2020 eine Anfrage erhalten, wie ein Mutterunternehmen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines ausländischen Geschäftsbetriebs mit einer nicht-hochinflationären funktionalen Währung bei der Konsolidierung in seine eigene hochinflationäre Darstellungswährung umzurechnen hat. Die Vorgaben zur Währungsumrechnung nach IAS 21 und zur Anpassung an Hochinflationseffekte gemäß IAS 29 lassen drei unterschiedliche Bilanzierungsmöglichkeiten zu.

Im Rahmen weiterer Nachforschungen zur Verbreitung und Wesentlichkeit des Themas identifizierte das IFRS IC einen weiteren Fall, der mit dem ursprünglichen Sachverhalt zusammenhängt: Ein Unternehmen mit einer nicht-hochinflationären funktionalen Währung erstellt seinen Abschluss in einer hochinflationären Darstellungswährung. In diesem Fall ist die Anwendung von IAS 29 und somit die Anpassung an Hochinflationseffekte ausgeschlossen, da IAS 29 nur für Unternehmen anwendbar ist, deren funktionale Währung die eines Hochinflationslandes ist. Laut den Rückmeldungen an das IFRS IC führt dies jedoch zu einer geringeren Verständlichkeit und Vergleichbarkeit der Abschlussinformationen.

Die vom IASB vorgeschlagenen Änderungen an IAS 21 würden die Bilanzierung bei der Umrechnung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von einer nicht-hochinflationären funktionalen Währung in eine hochinflationäre Darstellungswährung sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss vereinheitlichen. Konkret wird vorgeschlagen, bei der Umrechnung einer nicht-hochinflationären funktionalen Währung in eine hochinflationäre Darstellungswährung alle Beträge der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (einschließlich Vergleichsinformationen) zum Stichtagskurs der letzten Bilanz umzurechnen.

Mit dem vorliegenden Entwurf konsultiert der IASB diesen Vorschlag.