IASB Business Combinations – Disclosures, Goodwill and Impairment
Aktueller Stand
Der IASB hat am 14. März 2024 den Entwurf ED/2024/1 Business Combinations – Disclosures, Goodwill and Impairment veröffentlicht.
Der Entwurf kann bis zum 15. Juli 2024 kommentiert werden.
Zielsetzung und Inhalt
Der IASB schlägt mit ED/2024/1 Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse vor, die Unternehmen verpflichten, über die Ziele und die damit verbundenen Leistungsziele ihrer wichtigsten Akquisitionen zu berichten, einschließlich der Frage, ob diese in den Folgejahren erreicht werden. Die Unternehmen sollen auch verpflichtet werden, Informationen über die erwarteten Synergien für alle wesentlichen Akquisitionen vorzulegen. Die Unternehmen wären jedoch nicht verpflichtet, Informationen offen zu legen, die ihre Akquisitionsziele gefährden könnten.
Der IASB schlägt außerdem damit zusammenhängende Änderungen an IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten vor, um den Wertminderungstest gezielt zu verbessern.
Die Vorschläge des IASB bauen auf vorläufigen Ansichten auf, die im Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse – Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung geäußert wurden und stellen eine Reaktion auf das Feedback der Interessengruppen dar, dass die Berichterstattung über Akquisitionen sowohl für Investoren als auch für Unternehmen schwierig sei.
Den Anlegern fehle es an ausreichenden und zeitnahen Informationen über Akquisitionen und die Leistung nach der Akquisition.
Die Unternehmen seien bestrebt, den Anlegern nützliche Informationen zur Verfügung zu stellen, sehen jedoch Risiken und Kosten bei der Bereitstellung einiger Informationen, insbesondere bei kommerziell sensiblen Informationen, die von Wettbewerbern genutzt werden könnten.
Die Interessengruppen haben auch Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit und Komplexität der Wertminderungsprüfung für Geschäftsbetriebe, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, geäußert.
Aktivitäten des DRSC
Der FA FB erörtert die Inhalte des Exposure Drafts im Rahmen seiner Sitzungen mit dem Ziel der Erarbeitung einer DRSC-Stellungnahme.
Zudem veranstaltet das DRSC am 28. Juni 2024 gemeinsam mit EFRAG und dem IASB eine Outreach-Veranstaltung (Öffentliche Diskussion) zu den Vorschlägen des Exposure Drafts.