IASB FSP – Presentation of items of other comprehensive income
Hintergrund
Financial Statement Presentation (FSP) ist ein Gemeinschaftsprojekt des IASB und des FASB zur Darstellung des Abschlusses, das seit April 2004 als Konvergenzprojekt ausgeführt wird. Das Projekt hatte ursprünglich das Ziel, einen einheitlichen Standard zur Darstellung und zum Ausweis von Abschlussinformationen zu entwickeln, um den Nutzen dieser Informationen zu erhöhen. Dieses Ziel wurde Ende des 2009 insoweit geändert, dass als Ergebnis des Projekts nicht ein sondern zwei neue Standards herausgegeben werden sollen. Zum einen ein Standard, der sich mit der Darstellung des Sonstigen Ergebnisses (Presentation of Items of Other Comprehensive Income) befasst und zum anderen ein Standard, der die beiden zurzeit geltenden Standards IAS 1 Presentation of Financial Statements und IAS 7 Statement of Cash Flows ersetzt. Zusätzlich hierzu wurde das Projekt Discontinued Operations dem Bereich Financial Statement Presentation zugeordnet.
Kernaussage
Das Projekt wurde in drei Phasen unterteilt. In der ersten, bereits abgeschlossenen Phase des Projekts (Phase A), wurde im Wesentlichen die Frage behandelt, welche Bestandteile ein Jahresabschluss haben muss und welche Informationen diese Bestandteile grundsätzlich enthalten sollten. Als Ergebnis dieser Phase hat der IASB im November 2007 einen Standard zur Änderung des IAS 1 veröffentlicht. Der geänderte IAS 1 wurde am 17. Dezember 2008 in europäisches Recht übernommen.
Der zweite Teil des Projekts (Phase B) beschäftigt sich mit den konzeptionell weitergehenden Themen. Der durch den IASB am 27 Mai 2010 veröffentlichte Standardentwurf: Presentation of Items of Other Comprehensive Income hat das Ziel die Konsistenz und Klarheit der Gesamtergebnisrechnung zu verbessern.
Der IASB schlägt vor, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie das sonstige Ergebnis (Other Comprehensive Income) in getrennten Abschnitten einer einzigen fortlaufenden Darstellung zu zeigen. Dies würde eine Änderung von IAS1 darstellen, da Unternehmen derzeit gestattet ist, die Ergebnisse ihrer Geschäftstätigkeit entweder (a) in einer einzigen fortlaufenden Darstellung ähnlich der im Standardentwurf vorgeschlagen oder (b) in zwei separaten Darstellungen zu zeigen. Weitere Vorschläge im Standardentwurf betreffen:
- Die Posten des sonstigen Ergebnisses. Sie sollten auf der Grundlage gruppiert werden, ob sie zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegeliedert werden (Recycling) oder nicht.
- Die Ertragssteuern. Falls das Wahlrecht getroffen wird die Positionen des sonstigen Ergebnisses vor Steuern zu zeigen, so sind die auf die einzelnen Positionen des sonstigen Ergebnisses entfallenden Ertragsteuern auf die einzelnen umgliedbaren und nicht umgliedbare Positionen des sonstigen Ergebnisses aufzuteilen.
- Die Bezeichnung „Gesamtergebnisrechnung“. Der Standardentwurf schlägt vor die Bezeichnung „Gesamtergebnisrechnung“ durch „Darstellung der Gewinne oder Verluste und sonstiges Ergebnis“ zu ersetzen, soweit in den IFRS hierauf Bezug genommen wird. Die Unternehmen haben die Möglichkeit eine andere Bezeichnung für die fortlaufende Rechnung zu wählen.
Die dritte Phase des Projekts (Phase C) ist noch inaktiv. Sie soll sich voraussichtlich mit der Problematik der Darstellung und Offenlegung von Informationen in den einzelnen Abschlussbestandteilen in dem Zwischenbericht sowie mit den sonstigen, nicht in Phase B adressierten Aspekten der Darstellung beschäftigen.
Nächste Schritte
Der IASB hat während des Meetings im November 2010 die genaue Analyse der eingegangenen Stellungnahmen zu dem am 27 Mai 2010 veröffentlichten Standardentwurf: Presentation of Items of Other Comprehensive Income durchgeführt und vorläufig entschieden, dass in dem zukünftigen Standard weiterhin die Möglichkeit gegeben sein sollte die Ergebnisse der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens entweder (a) in einer einzigen fortlaufenden Darstellung oder (b) in zwei separaten Darstellungen zu zeigen.
Presentation of Items of Other Comprehensive Income wurde als ein Amendment to IAS°1 im Juni 2011 voröffentlicht. Die Anwendung des Amendments erfolgt auf die Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1 Juli 2012 beginnen.Eine frühere Anwendung ist erlaubt.