DRSC FAQs zur DRSC-Studie (Phase 1)

DRSC startet Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland

Das DRSC hat am 20. März 2023 die interessierte Öffentlichkeit zur Teilnahme an einer Studie zur Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland eingeladen (siehe Pressemitteilung). Im Rahmen dieser Studie werden in einem ersten Schritt interessierte Stakeholder aus allen Bereichen (Abschlussersteller, Prüfer, Forschung & Lehre, Nutzer) über Interviews beteiligt.

Die Interviews werden im Zeitraum März bis Mai 2023 als (nicht-öffentliche) Videokonferenzen durchgeführt. Interessenten können sich ab sofort direkt online unter unter dem folgenden Link zu den Interviews anmelden.

Die Interviews sind als gemischte Gruppeninterviews (mit je max. 10 Teilnehmern) angelegt. Gegenstand dieser circa zweistündigen Videokonferenzen werden insbesondere Fragestellungen zur Kosten-Nutzen-Analyse der IFRS (Konzern- und Jahresabschluss), zu konzeptionellen Herausforderungen für einen IFRS-Jahresabschluss und auch zum Für und Wider einer Option zur befreienden Anwendung der IFRS im Jahresabschluss sein. Explizit sind auch Nichtanwender der IFRS eingeladen und aufgerufen sich zu beteiligen, um ein vollständiges Meinungsbild zu erhalten.

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zur Anmeldung zu diesen Interviews als FAQ-Sammlung zusammengestellt.

Anmeldung zu den Interviews – FAQs

Was sind „gemischte“ Gruppen?

Aus logistischen Gründen der Terminfindung und auch um die Interaktion in den Interviewgruppen zu fördern, haben wir uns entschieden, nicht notwendigerweise nur Vertreter einer Stakeholdergruppe zu je einem Termin einzuladen. Vielmehr werden wir in Abhängigkeit der Teilnehmerlage und der terminlichen Präferenzen verschiedene Stakeholdergruppen in den Interviews zusammenbringen, wenn dies der Befassung förderlich erscheint.

Umgekehrt heißt das auch, dass die verschiedenen Vertreter einer Stakeholdergruppe in unterschiedlichen Interviews vertreten sein können. Entsprechend können in Summe mehr als 10 Vertreter einer Stakeholdergruppe beteiligt werden. Sollte sich im Laufe der Interviewphase herausstellen, dass einzelne Stakeholder insgesamt stark über- oder unterrepräsentiert sind, haben wir zudem die Möglichkeit Termine zu teilen oder neue Termine ergänzend anzubieten.

Mit dem Ansatz tragen wir außerdem dem Umstand Rechnung, dass einzelne Stakeholder ggf. mehreren Gruppen zuzuordnen sind, da ihre Unternehmen verschiedene Perspektiven einnehmen (z.B. als Ersteller und als Nutzer von Finanzberichterstattung). Auch können sich aus einem Unternehmen mehrere Teilnehmer anmelden, insbesondere, wenn Sie verschiedene dieser Perspektiven einnehmen.

Als Teilnehmerprofile wurden ‚Chief Accountants/Leiter Rechnungswesen‘ beispielhaft genannt. Wie ist das für die Stakeholdergruppen außerhalb der Ersteller zu verstehen?

Wenngleich ein nicht unerheblicher Teil des Erfahrungsschatzes von Seiten der Anwender kommt, sind zu den Interviews alle genannten Stakeholdergruppen gleichermaßen aufgerufen. So kommen testatsverantwortliche Wirtschaftsprüfer oder Leiter aus Grundsatzabteilungen genauso als Teilnehmer in Betracht wie Hochschullehrer, insbesondere mit Bezug zu Rechnungslegung, Steuer- und Gesellschaftsrecht oder Steuerberater in ihrer unterstützenden Funktion als Buchhalter und Abschlussersteller.

Können auch HGB-Bilanzierer an den Interviews teilnehmen?

Explizit sind auch Nichtanwender der IFRS eingeladen und aufgerufen, sich an den Interviews zu beteiligen. Unsere Zielsetzung ist es, ein vollständiges Meinungsbild zu erhalten! Daher sind wir insbesondere auch an der Sichtweise des Mittelstands interessiert.

Für wen sollte die Anmeldung zu den Interviews ausgefüllt werden?

Die Anmeldung sollte für die Person, die an den Interviews teilnehmen möchte, ausgefüllt werden. Dementsprechend ist eine Anmeldung je Interviewpartner erforderlich.

Sofern mehrere Vertreter derselben Organisation an den Interviews teilnehmen möchten (z.B., wenn diese unterschiedliche Stakeholderperspektiven einbringen möchten), ist jeweils eine separate Anmeldung je Interviewpartner über den folgenden Anmeldelink auszufüllen.

Wie und wann erfolgt die finale Terminfestlegung auf Basis der im Rahmen der Anmeldung angegebenen Terminvorschläge?

Unsere Zielsetzung ist es, die Interviewtermine so zu koordinieren, dass wir eine möglichst breite Teilnehmerschaft erreichen. Deshalb bieten wir den Teilnehmern bei der Registrierung eine ganze Reihe von Terminen an, so dass jeder seine individuellen Verfügbarkeiten eintragen kann. Darauf aufbauend nehmen wir dann die Gruppierung für die einzelnen Termine vor.

Es wird angestrebt, den Teilnehmerkreis jedes Interviews spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Termin festzulegen. Sie erleichtern uns die umfängliche Koordination und schnellere Terminfindung, wenn Sie möglichst viele Verfügbarkeiten angeben. Die einzelnen Teilnehmer brauchen und sollen nicht mehrfach teilnehmen.

Inwieweit erfolgt die Beteiligung von Organisationen und Verbänden, die die Interessen der einzelnen Stakeholdergruppen vertreten?

Im Leitfaden zur Phase 1 haben wir beschrieben, dass sich an der Studie auch Organisationen und Verbände beteiligen können, die die Interessen der jeweiligen Stakeholder vertreten. Auch wollen wir sie als Multiplikatoren verstehen, um ihre Mitgliedsunternehmen zur Teilnahme aufzurufen. Besonders wichtig ist uns der unmittelbare Kontakt zu den betroffenen Stakeholdern.

Wir haben mit dem Aufruf zur Teilnahme einen Anmeldelink verschickt. Dort sollen sich alle Teilnehmer direkt selbst registrieren. Das gilt auch für die jeweiligen Mitgliedsunternehmen eines Verbandes, die individuell teilnehmen können und sollen. Darüber hinaus laden wir auch Personen aus der Geschäftsstelle des jeweiligen Verbands ein, sich zu beteiligen.

Werden die Interviewfragen vorher übermittelt, so dass sich die Interviewten damit im Vorfeld intensiv auseinandersetzen können?

Die Interviews in Phase 1 der Studie sind halbstrukturiert, d.h. im Vorfeld stehen lediglich die zu besprechenden Themenblöcke fest (insb. Kosten-Nutzen-Analyse der IFRS (Konzern- und Jahresabschluss), konzeptionelle Herausforderungen für einen IFRS-Jahresabschluss, Pro und Contra einer Option zur befreienden Anwendung der IFRS im Jahresabschluss). Es soll jedoch keine starre, bilaterale Befragung sein, denn wir setzen durch die Gruppensituation auch auf die Interaktion zwischen den Teilnehmern.

Die durchstrukturierte empirische Befragung wird als Phase 2 im zweiten Halbjahr 2023 durchgeführt. Dort werden alle Teilnehmer dann ausführlich Zeit haben, im Zuge einer Online-Konsultation einen vorab bekanntgemachten Fragenkatalog zu beantworten. (Die Teilnahme an der Phase 1 stellt kein Präjudiz für die Teilnahme an Phase 2 dar. Im Gegensatz zur Phase 1 wird die Phase 2 eine offene Konsultation ohne Anmeldung oder Teilnahmebegrenzung sein.)

Zugehörige Veranstaltungen

  • 11. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 17.11.2022
  • 11. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 17.11.2022
  • Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland

    Der FA FB setzte die Vorbereitung der bevorstehenden DRSC-Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland, insb. der halbstrukturierten Stakeholder-Befragung (sog. Phase 1) fort. Zunächst wurde dem FA FB aus den vergangenen Sitzungen des Verwaltungsrats und der Strategie-Arbeitsgruppe des Verwaltungsrats berichtet. Im Fokus stand dabei vor allem die Identifikation und Ansprache der Stakeholder.

    Der FA FB verständigte sich auf eine gezielte Ansprache der Stakeholder, gleichzeitig jedoch auch eine allgemeine Information der Öffentlichkeit (bspw. über die DRSC-Website) zur IFRS-Evaluation vorzusehen, bei der auch die Möglichkeit zur freiwilligen Anmeldung für die Interviews der Phase 1 besteht.

  • 10. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 13.10.2022
  • 10. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 13.10.2022
  • Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland

    Der FA FB setzte seinen Gedankenaustausch zur bevorstehenden DRSC-Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland fort. Nachdem in der letzten Sitzung bereits der Zweck der ersten Phase der Evaluation, deren Struktur sowie der Adressatenkreis und die Form der Befragung besprochen wurden, waren diesmal Details der konkreten Durchführung der ersten Phase in Form von Stakeholder-Interviews Gegenstand der Befassungen.

    Zunächst stellte Herr Morich den überarbeiteten Zeitplan vor. Anschließend wurden zwei Aspekte für die Befragung vor- und zur Diskussion gestellt.

    Erstens wurde die Organisation (Einladung, Dauer, Ablauf) der geplanten Interviews (Punkt 4.1) im Ganzen besprochen. Der FA stimmte den Vorschlägen grundlegend zu und plädierte insb. für einen großzügigen Zeitraum, um den Adressatengruppen Spielraum zu gewähren, was die Beteiligung und den Erfolg der Befragung erhöhen dürfte.

    Zweitens wurden die Gruppenbildung der Adressaten/Stakeholder und die Interviewinhalte (Punkt 4.2) erörtert. Der FA plädiert dafür, die zu befragenden Gruppen homogen zu gestalten. Vom FA wurde ferner angeregt, die Interviewinhalte weitgehend offen zu lassen. Dies ermöglicht einerseits, dass die Gespräche mehr Freiräume für vielfältige Erkenntnisse bieten; andererseits würde somit ermöglicht, dass der Austausch in den verschiedenen Gruppen adressatengerecht(er) und damit ggf. unterschiedlich abläuft – was zu erwarten und auch wünschenswert ist. Bzgl. der Inhalte der Befragung wurde schließlich ausführlich erörtert, ob und inwieweit verschiedene Szenarien (wofür ein IFRS-Abschluss als Basis dienen könnte) zur Diskussion gestellt werden sollten, um entsprechend differenzierte Erkenntnisse zu gewinnen.

    Nach der aktuellen Diskussion werden die Interviews terminlich bereits vorbereitet. In der nächsten Sitzung wird der FA über den aktuellen Stand der Vorbereitung informiert und um die abschließende inhaltliche Diskussion eines Interviewleitfadens gebeten, ehe danach die Interviews (Phase 1) durchgeführt werden können.

  • 9. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 13.09.2022
  • 9. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 13.09.2022
  • Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland

    Der FA erörtert das DRSC-Vorhaben, eine Evaluation zur bisherigen Anwendung und (hypothetischen) befreienden Anwendung der IFRS in Einzelabschlüssen durchzuführen. Grund­ziel ist, ein allgemeines Stimmungsbild sowie Argumente dafür oder dagegen zu erheben. Um die Evaluierung und den zugehörigen Fragebogen zu konkretisieren, wird der FA um Rückmeldung zu mehreren Fragen gebeten.

    Zur „Zwecksetzung“ stimmt der FA den bisherigen Vorschlägen zu.

    Zu „Design und Rahmensetzung“ wird aus dem FA darauf hingewiesen, dass eine konkrete Szenariobeschreibung das Antwortverhalten beeinflussen dürfte. Insb. wird herausgestellt, dass für reine HGB-Bilanzierer (ohne bisherige Berührung mit IFRS) entscheidend wäre, ob ein potenzieller IFRS-Einzelabschluss eine Erleichterung oder zumindest keinerlei Mehrbelastung mit sich bringt. In diesem Zusammenhang sei auch zu berücksichtigen, dass selbst bei optionaler Anwendungsmöglichkeit faktische Zwänge am Markt zur Nutzung einer IFRS-Option entstehen könnten. Der FA diskutiert deshalb sehr intensiv, ob ein Szenario (oder ggf. mehrere Szenarien) im Fragebogen konkretisiert werden sollte(n) – und inwieweit das die Befragten gewollt oder ungewollt beeinflusst. Es werden diesbezüglich sowohl Vor- als auch Nachteile einer Konkretisierung erörtert.

    Zu „Adressaten“ wird erörtert, ob nur bestimmte (und wenn ja, welche) Adressaten bzw. Unternehmen im Fokus stehen und befragt werden sollen. Es wird geäußert, dass auch eine große Bandbreite an Adressaten einbezogen werden könnte, wobei dann aber Details über die antwortenden Unternehmen erfragt werden müssen, um deren Antworten einordnen zu können. Bspw. könnten Erfahrung/Berührung mit IFRS, Gesellschaftsform oder Kreis der Kapitalgeber für das Unternehmen (und seine Antwort) entscheidend sein, ob dieses IFRS im Einzelabschluss erstrebenswert findet oder nicht. Insgesamt müsste – zuvor – festgelegt werden, welcher Unternehmenskreis angesprochen wird; davon hängt mutmaßlich ab, welche konkreten Fragen passend sind und daher gestellt werden sollen.

    Ferner hinterfragt der FA, ob und inwieweit eine Evaluation per allgemeinem Fragebogen vorteilhaft ist, denn auch anderweitige Formen der Befragung (Diskussionsrunden, Workshops, strukturierte Interviews) könnten erkenntnisreich sein und sogar den Vorteil der wechselseitigen Interaktion bieten. Zum weiteren Vorgehen wird deshalb ein zweistufiges Verfahren angeregt. In einem ersten Schritt sollten alle ausgewählten Stakeholdergruppen über strukturierte Interviews oder über Diskussionsforen befragt werden. In Abhängigkeit der Rückmeldungen soll dann zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden, in welcher Form ein öffentlicher Fragenkatalog zur allgemeinen Konsultation gestellt werden kann.

    Des Weiteren sollen die Entwicklungen im Kontext der Initiative zur OECD-Mindestbesteuerung (BEPS Pillar II) und ihre Auswirkungen auf die Verbreitung der IFRS (als eine Bemessungsgrundlage der Mindestbesteuerung) weiter eng verfolgt werden.