Der IFRS-FA verabschiedet den Entwurf einer Eingabe (Potential Item Agenda Request) beim IFRS IC zur Anwendung von IFRS 13; die Eingabe wird in Kürze an das IFRS IC übermittelt.
Der DSR befasst sich mit den erwarteten Regelungen des IFRS 13, die auf Basis einer Vorabversion des Standards vorgestellt werden. Als wesentlichen Diskussionspunkt äußert der DSR, dass mit Vollendung von IFRS 13 zwar feststeht, wie zum Fair Value zu bewerten ist. Jedoch wird damit die Diskussion dahingehend verlagert, als nun zu diskutieren ist, wann die (neuen) Fair Value-Bewertungsvorschriften ggf. nicht sachgerecht erscheinen – d.h. für welche Bilanzierungssachverhalte oder -situationen diese Vorschriften zu Problemen führen.
Der DSR erörtert die Entwürfe seiner Stellungnahmen zum IASB ED/2010/07 sowie zum FASB-Änderungsentwurf Fair Value Measurements and Disclosures. In beiden Stellungnahmen soll die fortbestehende grundlegende Kritik an der Definition, der Bewertungsprämisse und dem Verständnis des Transaktionspreises in den Vordergrund gestellt werden. Die Befürwortung einzelner Änderungen bei den Neuvorschlägen erhält somit weniger Gewicht. Beide Stellungnahmen werden vorbehaltlich redaktioneller Anpassungen verabschiedet.
Der DSR erörtert den IASB-Re-Exposure Draft zur Analyse von Bewertungsunsicherheiten sowie den FASB-Exposure Draft zu Fair Value Measurement. Zu beiden Entwürfen legt der DSR grundlegende Einschätzungen für seine beiden Stellungnahmen fest.
Der IASB-Entwurf ist nach DSR-Meinung überwiegend zu begrüßen; die Eingrenzung der Analyse auf nicht-beobachtbare Faktoren, die Berücksichtigung von Korrelationseffekten sowie die Beschränkung der Analyse auf signifikante Effekte sind grundsätzlich positiv zu werten. Kritisch hingegen ist, dass der IASB in seinem Entwurf alle übrigen Aspekte, bei denen nach den Erörterungen mit dem FASB mit Änderungen gegenüber dem ED vom Mai 2009 zu rechnen ist, nicht aufgenommen hat.
Der FASB-Entwurf wird hingegen grundsätzlich kritisch gesehen. Viele der Kritikpunkte am früheren IASB-Entwurf müssen nun – mangels verbesserter Vorschläge – erneut vorgetragen werden, da die FASB-Vorschläge unverändert in den künftigen IFRS „Fair Value Measurement“ münden. Wenige Aspekte wurden nach Auffassung des DSR in wünschenswerter Richtung angepasst; so will der FASB (und somit auch der IASB) nunmehr z.B. den „Hauptmarkt“ statt den „vorteilhaftesten Markt“ als Referenzmarkt zugrunde legen oder Transaktionen zwischen related parties erstmals als FV-konform zulassen, soweit sie marktgerecht sind.
Beide Stellungnahmen beabsichtigt der DSR, in seiner 148. Sitzung zu verabschieden.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde kurzfristig gestrichen.
Der DSR erörtert den Re-Exposure Draft des IASB, der für Mitte Juni 2010 erwartet wird, bereits auf Basis vorläufiger Informationen, da der Entwurf voraussichtlich nur eine 60-tägige Kommentierungsfrist haben wird. Zudem beschließt der DSR, sich auch mit dem zeitgleich erwarteten Exposure Draft des FASB zum selben Thema auseinanderzusetzen und ggf. eine Stellungnahme beim FASB einzureichen.
Der DSR äußert sich kritisch zu der Tatsache, dass der IASB nur einen ausgewählten Aspekt in seinem Re-Exposure Draft zur Diskussion stellt, obwohl im Rahmen der gemeinsamen Erörterungen weitere Änderungen gegenüber dem IASB-Exposure Draft vom Mai
Der DSR erörtert den Re-Exposure Draft des IASB, der für Mitte Juni 2010 erwartet wird, bereits auf Basis vorläufiger Informationen, da der Entwurf voraussichtlich nur eine 60-tägige Kommentierungsfrist haben wird. Zudem beschließt der DSR, sich auch mit dem zeitgleich erwarteten Exposure Draft des FASB zum selben Thema auseinanderzusetzen und ggf. eine Stellungnahme beim FASB einzureichen.
Der DSR äußert sich kritisch zu der Tatsache, dass der IASB nur einen ausgewählten Aspekt in seinem Re-Exposure Draft zur Diskussion stellt, obwohl im Rahmen der gemeinsamen Erörterungen weitere Änderungen gegenüber dem IASB-Exposure Draft vom Mai
Der Projektmanager informiert den DSR über den aktuellen Projektstand beim IASB und FASB. Da der IASB wegen zusätzlicher „Angaben zu Sensitivitätsanalyse“ die nochmalige Veröffentlichung eines ED (re-exposure) plant, wird der DSR hierzu eine Stellungnahme erarbeiten. Seine Diskussion hierzu wird der Rat in seiner Sitzung im Juni fortsetzen.