EU EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Aktueller Stand

Am 6. Januar 2025 veröffentlichte das DRSC ein aktualisiertes Briefing Paper zur EUDR. Die Aktualisierung deckt unter anderem die Ende 2024 getroffenen Entscheidungen des EU-Parlaments sowie des Europäischen Rats zur Verschiebung der Erstanwendung der EUDR ab. Wie ursprünglich von der EU-Kommission vorgeschlagen, verschiebt sich die erstmalige Anwendung für große und mittlere Unternehmen sowie Händler auf den 30. Dezember 2025. Die Erstanwendung für Kleinst- und Kleinunternehmen verschiebt sich auf den 30. Juni 2026.

Ursprüngliche inhaltliche Änderungsvorschläge des EU-Parlaments – insbesondere die Einführung einer neu zu schaffenden Klassifizierung für Länder ohne Entwaldungsrisiko – wurden nicht in die Beschlüsse aufgenommen.

Hintergrundinformationen

Die EU-Entwaldungsverordnung zur Bekämpfung von Entwaldung und
Waldschädigung (EUDR, EU-Verordnung 2023/1115) ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Sie schreibt vor, dass Erzeuger und Händler von Holz-, Kautschuk-, Rinder-, Kaffee-, Kakao-, Palmöl- und Soja-Produkten sicherstellen müssen, dass (1) Rohstoffe und Erzeugnisse der genannten Produktgruppen entwaldungsfrei sind, (2) diese gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurden und (3) eine sogenannte Sorgfaltserklärung vorliegt, die die Punkte (1) und (2) dokumentiert.

Die Verordnung umfasst weitere Dokumentations- und Berichterstattungspflichten. So müssen beispielsweise Marktteilnehmer mit Ausnahme von Kleinst-, kleinen und mittelgroßen Unternehmen sowie natürlichen Personen einmal jährlich öffentlich zugänglich und über das Internet abrufbar über die getroffenen Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten berichten.