EFRAG EU Nachhaltigkeitsstandard für KMU
Aktueller Stand
Sowohl EFRAG SRB als auch EFRAG SR TEG setzen ihre Erörterungen der Konzeption und der Ausgestaltung des Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktorientierter kleiner und mittelgroßer Unternehmen (KMU, listed SME), sog. ESRS LSME und des von anderen KMU freiwillig (voluntary) anwendbaren Standards (sog. VSME) fort.
Abgeleitet aus den (full) ESRS sollen sowohl der LSME als auch der VSME eigenständige Standards (standalone) sein, die entsprechend des sog. Block Approach aufeinander aufbauen. Dieser modulare Ansatz sieht vor, dass der LSME auf dem VSME aufbaut und darüber hinaus verpflichtend und freiwillig anzuwendende Vorgaben enthält. In insgesamt 5 Abschnitten (Sections) sollen sowohl übergreifende Aspekte thematisiert als auch die Anforderungen an die Umwelt-, Sozial- und Governance-Berichterstattung normiert werden.
Der FA NB begleitet die Entwicklung des LSME und des VSME. Der FA NB begleitet im Hinblick auf die Anforderungen an KMU auch die Arbeit der DRSC/RNE-Pilotgruppe, die sich speziell mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU befasst. Die Arbeiten der DRSC/RNE-Pilotgruppe sind auf dieser DRSC-Projektseite dargestellt.
Hintergrund
Am 5. Januar 2023 ist die CSRD in Kraft getreten, deren Bestimmungen die bisherige CSR-Richtlinie (Richtlinie 2014/95/EU) ablösen und u.a. die europäische Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) geändert haben. Die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen wurden damit umfassend erweitert. Im Anwendungsbereich der CSRD sind gem. Art. 19a (1) der geänderten Bilanzrichtlinie auch kapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen), die somit über Nachhaltigkeitsaspekte berichten müssen, erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen. Der Erstanwendungszeitpunkt verschiebt sich auf das Geschäftsjahr 2028, sofern von der sog. Opt-out-Möglichkeit Gebrauch gemacht wird.
Gem. Art. 19a (6) der geänderten Bilanzrichtlinie gelten für KMU jedoch geringere Anforderungen als für große Unternehmen. Diese Anforderungen werden, wie auch die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung großer Unternehmen, durch die EFRAG konkretisiert. EFRAG hat zwischenzeitlich mit der Entwicklung des zukünftig von kapitalmarktorientierten (listed) Unternehmen verpflichtend anzuwendenden Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU begonnen. Dieser Standard für die gelisteten KMU (listed small and medium-sized entities), der sog. LSME, wird im Rahmen des Set 2 von EFRAG erarbeitet und soll voraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024 zur Konsultation veröffentlicht werden. Gleichzeitig erarbeitet EFRAG einen freiwillig (voluntary) anwendbaren Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht-kapitalmarktorientierter KMU (sog. VSME), der ebenfalls im Ende 2023/Anfang 2024 zur Konsultation veröffentlicht werden soll.
Es ist weiterhin geplant, dass diese Standards im Jahr 2024 an die EU-Kommission übergeben werden.
ESRS für KMU (ESRS LSME)
Zum LSME hat EFRAG im Februar 2022 erste Arbeitsentwürfe für die Diskussion im EFRAG SR TEG veröffentlicht (EFRAG SR TEG Meeting vom 21. Februar 2023, Abruf unter: EFRAG SR TEG Meeting 21 February 2023 – EFRAG). Diese Arbeitsentwürfe umfassen die Abschnitte:
- Section I – General Requirements,
- Section II – General Disclosures,
- Section III – Environmental Disclosures,
- Section IV– Social Disclosures und
- Section V– Business Conduct Disclosures.