EU Eignungsprüfung des EU-Vorschriftenrahmens zur Unternehmensberichterstattung
Aktueller Stand
Die Europäische Kommission hat am 21. März 2018 die Eignungsprüfung des EU-Vorschriftenrahmens im Bereich der Unternehmensberichterstattung (Fitness check on the EU framework for public reporting by companies) mit der Veröffentlichung des Konsultationsdokuments offiziell eingeleitet. Das Konsultationsdokument konnte bis zum 21. Juli 2018 kommentiert werden.
Die Kommission hat das Staff Working Document inkl. ihres Berichts an das Europäische Parlament am 21. April 2021 veröffentlicht.
Zielsetzung und Hintergrund
Ziel des Fitness-Checks ist die Evaluierung der EU-Rechtvorschriften zur Unternehmensberichterstattung. Dabei soll:
- beurteilt werden, ob der Vorschriftenrahmen weiterhin den Zielen dieser Anforderungen gerecht werden, einen Mehrwert für die Europäische Union schaffen sowie wirksam, konsistent zueinander, kohärent zu anderen EU-Regelungen, effizient und nicht unnötig belastend sind;
- die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung von bestimmten Reechtsvorschriften (z.B. CSR-Richtlinie) erfolgen;
- beurteilt werden, ob der EU-Vorschriftenrahmen für neue Herausforderungen (z.B. Nachhaltigkeit und Digitalisierung) geeignet ist.
Eine Evaluierung wird als notwendig erachtet, da die Berichtspflichten auf mehreren Regelwerken (Richtlinien und Verordnungen) basieren, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten entwickelt und überarbeitet wurden, sowie mit der Digitalisierung und dem sich erweiternden Verständnis der Unternehmensberichterstattung (Wider Corporate Reporting) zwei wesentliche Trends existieren, die die Unternehmensberichterstattung langfristig prägen werden.
In Vorbereitung der Konsultation hatte die Kommission im Februar 2018 den Fahrplan für den Fitness-Check (roadmap) vorgestellt und um Stellungnahmen dazu gebeten.