DRSC Branchenbezogene ESRS-Wesentlichkeitsanalysen
Aktueller Stand
Das DRSC und der BDI veröffentlichten eine gemeinsame Broschüre als Hilfestellung für Verbände zur Erstellung einer branchenbezogenen Wesentlichkeitsanalyse für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die Umsetzung der neuen Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung birgt für deutsche Unternehmen vielfältige Herausforderungen. Eine branchenbezogenen Wesentlichkeitsanalyse kann insb. den Aufwand für die vielen Tausend Unternehmen verringern, welche erstmalig für ab dem 1. Januar 2025 beginnende Geschäftsjahre zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden.
Die Hilfestellung soll Verbänden als Handreichung bei der Ermittlung branchenspezifischer Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie den damit verbundenen wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen dienen und kann auch dazu genutzt werden, branchenweit wesentliche ESRS-Angabepflichten und -Datenpunkte zu identifizieren.
Hintergrund
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) geänderte Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) verpflichtet zukünftig ca. 49.000 EU- und Drittstaatenunternehmen zu Nachhaltigkeitsberichterstattung. Davon sind allein rund 14.600 Unternehmen mit Sitz in Deutschland betroffen. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisieren die Berichtspflichten der CSRD und sind für Unternehmen mit Sitz in Deutschland verpflichtend, wobei bisher nur ein erster Satz von zwölf sektorübergreifenden ESRS anzuwenden ist (sog. ESRS Set 1, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772). Weitere ESRS für KMU, sektorspezifische ESRS und ESRS für Drittstaatenunternehmen sind geplant.
Es müssen jedoch nur solche Angaben berichtet werden, die mit wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken oder Chancen verbunden sind (Konzept der doppelten Wesentlichkeit, Artt. 19a Abs. 1 und 29a Abs. 1 BilanzRL bzw. §§ 289c Abs. 1 und 315c Abs. 1 Nr. 1 HGB-E i.d.F. des Regierungsentwurfes zur CSRD-Umsetzung in deutsches Recht).
Aufgrund der Komplexität der Wesentlichkeitsanalyse haben erste Branchenverbände als Orientierung für ihre Mitgliedsunternehmen branchenbezogene Wesentlichkeitsanalysen veröffentlicht. Unternehmen können solche Wesentlichkeitsanalysen ihrer unternehmensindividuellen Wesentlichkeitsanalyse vorschalten, um so den Aufwand zur Ermittlung ihrer Angabepflichten zu verringern. Hierbei ist zu betonen, dass die Wesentlichkeitsanalyse gem. den Vorgaben des ESRS 1 unternehmensspezifisch durchzuführen ist und der Verantwortung des berichtspflichtigen Unternehmens unterliegt. Eine branchenbezogene Wesentlichkeitsanalyse kann nur eine Hilfestellung sein und Unternehmen nicht von der Verantwortung zur Durchführung einer eigenen Wesentlichkeitsanalyse entbinden.
Weitere Informationen
Das DRSC hatte am 12. Juli 2024 eine Kurzumfrage zum Stand der Wesentlichkeitsanalyse nach den ESRS unter den DAX 40-Unternehmen veröffentlicht.