EU European Sustainability Reporting Standards (ESRS) Set 1
Aktueller Stand
Am 22. Dezember 2023 wurde der delegierte Rechtsakte zum Set 1 der ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
EFRAG hat eine Q&A Platform eingerichtet. Unternehmen können EFRAG mithilfe der Plattform Fragen zur Implementierung der ESRS als Eingabe übermitteln. Das EFRAG-Sekretariat sammelt die Eingaben und leitet sie an die EFRAG-Fachgremien mit dem Ziel weiter, nicht-rechtsverbindliche Klarstellungen zu eingereichten Fragestellungen zu veröffentlichen. Bisher hat das DRSC eine Eingabe an die EFRAG übermittelt.
Darüber hinaus hat die Europäische Kommission EFRAG mit der Erarbeitung von Leitlinien zur Anwendung der ESRS beauftragt. Derzeit arbeitet EFRAG insbesondere an Leitlinien für die Wesentlichkeitsanalyse und die Berücksichtigung der Wertschöpfungskette. Ferner soll eine Übersicht der normierten Datenpunkte die Anwendung des Set 1 erleichtern.
Hintergrund
Die durch die Richtlinie (EU) 2022/2464 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) geänderte Richtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie, BilanzRl) verpflichtet bestimmte EU-Unternehmen sowie EU-Tochterunternehmen oder -Niederlassungen von Drittstaatenunternehmen, die ESRS anzuwenden. Die ESRS werden als delegierte Rechtsakte durch die Europäische Kommission erlassen (Artikel 29b, 29c und 40b BilanzRl).
Mit der fachlichen Ausarbeitung der ESRS ist die EFRAG beauftragt worden, welche im April 2022 erste Entwürfe zur Konsultation (sog. Set 1) veröffentlichte. Unter Berücksichtigung der dazu erhaltenen Rückmeldungen wurden diese Entwürfe überarbeitet. Im November 2022 wurde eine überarbeitete Version des Set 1 als fachliche Stellungnahme gem. Artikel 49 Abs. 3b BilanzRl an die Europäische Kommission übermittelt.
Im Juni 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Konsultationsentwurf eines delegierten Rechtsaktes zum Set 1. Unter Berücksichtigung der dazu erhaltenen Rückmeldungen wurden der Entwurf überarbeitet und im Juli 2023 wurde der finale delegierte Rechtsakt von der Europäischen Kommission erlassen. Im Dezember 2023 wurde der delegierte Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Das Set 1 umfasst zwölf ESRS. Zwei übergreifende ESRS und zehn themenspezifische ESRS:
- ESRS 1 (General requirements),
- ESRS 2 (General disclosures),
- ESRS E1 (Climate change),
- ESRS E2 (Pollution),
- ESRS E3 (Water & marine resources),
- ESRS E4 (Biodiversity & ecosystems),
- ESRS E5 (Resource use & circular economy),
- ESRS S1 (Own workforce),
- ESRS S2 (Workers in the value chain),
- ESRS S3 (Affected communities),
- ESRS S4 (Consumers & end-users) und
- ESRS G1 (Business conduct).
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Ausgestaltung der ESRS und zu der dazu bisher geführten Diskussion finden sich unter nachfolgend aufgeführten Links. Insbesondere hat das DRSC folgende Dokumente veröffentlicht:
Eingabe – Submission regarding requirements according to ESRS (Dezember 2023)
Die Fragestellungen und potenziellen Lösungsansätze der Eingabe resultieren aus den bisherigen Diskussionen in den DRSC-Anwenderforen zu den ESRS. Zweck dieser Anwenderforen ist der Austausch zu Anwendungsthemen und das Erörtern von Implementierungsfragen durch Ersteller und Prüfer von Nachhaltigkeitsberichten, die ab dem Jahr 2025 unter Beachtung der ESRS veröffentlicht werden müssen.
Dieses Dokument wird zukünftig im Zuge weiterer DRSC-Eingaben aktualisiert. Dieses „living document“ wird dem EFRAG Sustainability Reporting Board zur Kenntnis gebracht.
Briefing Paper – Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD für Drittstaatenunternehmen (Oktober 2023)
Mit dem Briefing Paper stellt das DRSC insbesondere betroffenen EU-Tochterunternehmen von Drittstaatenunternehmen einen ersten Überblick zur zusätzlichen Berichterstattung für diese Drittstaatenunternehmen bereit.
Stellungnahme – Konsultationsentwurf der Europäischen Kommission bzgl. eines delegierten Rechtsaktes zum Set 1 (Juli 2023)
Das DRSC hat am 7. Juli 2023 seine Stellungnahme zum Entwurf des delegierten Rechtsaktes bzgl. des Set 1 an die Europäische Kommission übermittelt.
In der Stellungnahme begrüßte das DRSC die vorgeschlagenen Änderungen im Hinblick auf die Praktikabilität, Klarheit und Verhältnismäßigkeit der Berichtsanforderungen, insbesondere die Stärkung der Wesentlichkeitsanalyse. Kritisiert wird in diesem Zusammenhang jedoch die fehlende Verknüpfung mit den Berichtsplichten von Finanzmarktteilnehmern gem. der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR, Verordnung (EU) 2019/2088). Das DRSC betont außerdem die Notwendigkeit der Anschlussfähigkeit des Set 1 an die IFRS Sustainability Reporting Standards, insbesondere in Bezug auf den Gegenstand der finanziellen Wesentlichkeit. Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich auf den Vorschlag der Europäischen Kommission zur ausschließlichen Brutto-Darstellung bei der Angabe erwarteter finanzieller Effekte aus umweltbezogenen Risiken und Chancen.
Briefing Paper – Europäische Kommission beginnt Konsultation des Set 1 der ESRS (Juni 2023)
Das DRSC stellt mit dem Briefing Paper einen Kurzüberblick über den Konsultationsentwurf der Europäischen Kommission zum delegierten Rechtsakt bzgl. des Set 1 vom Juni 2023 bereit, um betroffenen Unternehmen und weiteren interessierten Stakeholder-Gruppen einen ersten Einblick in die neuen Berichtsvorgaben zu geben.
Briefing Paper – Sektorspezifische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (April 2023)
Das DRSC stellt mit dem Briefing Paper einen Kurzüberblick zu den Arbeiten der EFRAG an den sektorspezifischen ESRS sowie des ISSB in Bezug auf die sektorspezifischen SASB-Standards bereit, um betroffenen Unternehmen und weiteren interessierten Stakeholder-Gruppen einen ersten Einblick in die neuen Berichtsvorgaben zu geben.
Stellungnahme – An die Europäische Kommission zu den ESRS-Entwürfen der EFRAG (Januar 2023)
Das DRSC hat am 31. Januar 2023 eine Stellungnahme an die Europäische Kommission übermittelt. Zweck dieses Schreibens ist es, Fatal Flaws oder (weiterhin) bestehende schwerwiegende Problemthemen in Bezug auf die Entwürfe des Set 1 aufzuzeigen und der Europäischen Kommission für ihre eigene Einschätzung/Prüfung mitzuteilen.
Die Stellungnahme beinhaltet zum großen Teil jene Punkte, die durch das Präsidium des DRSC im Januar 2023 auch dem Bundesministerium der Justiz übermittelt wurden.
Stellungnahme – BMJ-Anhörung zu den ESRS-Entwürfen der EFRAG (Januar 2023)
Der Präsident des DRSC, Georg Lanfermann, hat am 9. Januar 2023 in einem Schreiben an das Bundesministerium der Justiz (BMJ) verbleibende wesentliche Diskussionspunkte in Bezug auf die Entwürfe des Set 1 adressiert.
In diesem Schreiben werden insbesondere konkrete Verbesserungsmöglichkeiten genannt. Allgemeiner Natur ist die bisher nicht ausreichend differenzierte Anknüpfung der Berichtspflichten an die Definition großer Unternehmen gem. Artikel 3 der BilanzRl. Zu den konkreten Kritikpunkten zählen u.a. verkürzte Möglichkeiten zu Angaben nach dem GHG-Protokoll sowie explizite Vorgaben zu Unternehmenszielen.
Briefing Paper – European Sustainability Reporting Standards (ESRS, November 2022)
Das DRSC stellt mit dem Briefing Paper einen Kurzüberblick über die fachliche Stellungnahme der EFRAG zum Set 1 vom November 2022 bereit, um betroffenen Unternehmen und weiteren interessierten Stakeholder-Gruppen einen ersten Einblick in die neuen Berichtsvorgaben zu geben.
Stellungnahme – Konsultationsentwurf der EFRAG bzgl. des Set 1 (August 2022)
Am 8. August 2022 hat das DRSC seine Stellungnahme zu den Konsultationsentwürfen des Set 1 veröffentlicht.
Die Stellungnahme beinhaltet neben den beiden Online-Fragebögen von EFRAG ein Anschreiben des DRSC, in dem nochmals auf die wesentlichen Kritikpunkte hingewiesen wird. Das DRSC thematisiert in seiner Stellungnahem unter anderem folgende Aspekte:
- Komplexitätsreduzierung: Erforderliche Überprüfung des Set 1 aufgrund der Vielzahl und Granularität der vorgeschlagenen neuen Berichtspflichten; Komplexitätsreduzierung bspw. durch
- Identifizierung und Streichung sektorspezifischer Berichtsanforderungen sowie
- Ablehnung des sog. rebuttable presumption-Mechanismus, wonach zunächst alle Berichtsanforderungen als wesentlich gelten und Unternehmen als unwesentlich identifizierten Berichtsanforderungen zusammen mit einer Begründung für diese Einschätzung angeben müssen;
- Einklang mit international anerkannten Mindeststandards (Global Baseline): Die ESRS müssen vereinbar sein mit international anerkannten Mindeststandards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in den IFRS Sustainability Reporting Standards;
- Klarstellung konzeptioneller Grundlagen: Konkretisierung des zugrunde liegenden Prinzips der doppelten Wesentlichkeit, insb. im Hinblick auf das Verständnis der finanziellen Wesentlichkeit (Einklang mit bestehenden Konzepten); Konkretisierung der Berichtsgrenzen, insb. im Hinblick auf Berichtspflichten bzgl. der Wertschöpfungskette;
- Befürwortung der integrierten Nachhaltigkeitsberichterstattung: Prüfung der Möglichkeiten der optionalen integrierten Nachhaltigkeitsberichterstattung;
- Erleichterungen bei der Einführung der ESRS (phasing in): zunächst Fokus auf themenübergreifende Berichtsanforderungen und ausgewählte Angaben zu Umwelt, Soziales und Governance (ESRS 1 und 2, ESRS E1, S1 und G1).
Briefing Paper – Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Juli 2022)
Das DRSC stellt mit dem Briefing Paper einen Kurzüberblick über die Vorschriften der CSRD bereit, um betroffenen Unternehmen und weiteren interessierten Stakeholder-Gruppen einen ersten Einblick in die neuen Berichtsvorgaben zu geben. Im Vordergrund steht hierbei die Darstellung wesentlicher Inhalte und Änderungen, die aus den Trilog-Verhandlungen hervorgingen.
Stellungnahme – Konsultationsentwurf der EFRAG bzgl. des Set 1 (Mai 2022)
Das DRSC hat in seinem Brief vom 10. Mai 2022 an die Europäische Kommission und die EFRAG den im April gestarteten Konsultationsprozess zum Set 1 kritisiert. Die hohe Anzahl der Standardentwürfe und der umfangreiche Fragenkatalog zur Gewinnung der Ansichten relevanter Stakeholder sind angesichts der kurzen Kommentierungsfrist von 100 Tagen aus Sicht des DRSC nicht verhältnismäßig. Damit würde das Ziel der Entwicklung qualitativ hoher Berichtsstandards einem wesentlichen Risiko ausgesetzt.
In dem Schreiben des DRSC werden zudem Vorschläge für einen angepassten Konsultationsprozess unterbreitet. Dabei spricht sich das DRSC unter anderem für einen gestaffelten Prozess aus, in welchem auch die Global Baseline des ISSB deutlich stärker berücksichtigt werden sollte.
Brief – Call for an Integrated Reporting Option (März 2022)
Der DRSC-Fachausschuss für Nachhaltigkeitsberichterstattung hat am 29. März 2022 in einem Brief an die Europäische Kommission und EFRAG dazu aufgerufen, bei der Finalisierung des CSRD-Entwurfes sowie bei der Erarbeitung der ESRS durch EFRAGs Project Task Force (PTF-ESRS) ein explizites Wahlrecht zur integrierten Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen vorzusehen.
Brief – Initial Reaction of the ASCG on the Working Papers of EFRAG’s Project Task Force on European Sustainability Reporting Standards (PTF-ESRS, Februar 2022)
Der DRSC-Fachausschuss für Nachhaltigkeitsberichterstattung hat am 25. Februar 2022 in einem Brief an EFRAG eine erste Einschätzung zu den am 20. Januar 2022 von EFRAGs Project Task Force on European Sustainability Reporting Standards (PTF-ESRS) veröffentlichten Arbeitspapieren zu ESRS abgegeben.
Brief – Critical success factors for EFRAG standard setting in the area of sustainability reporting (November 2021)
Mit Blick auf die zum 1. April 2022 erwarteten neuen EFRAG-Gremien hat der DRSC-Verwaltungsrat am 29. November 2021 die Beteiligung des DRSC an der um die Nachhaltigkeitsberichterstattung erweiterten EFRAG-Struktur beschlossen. Im Zuge des Beschlusses hatte der Verwaltungsrat auch einen Katalog von „Critical Success Factors“ für die künftige EFRAG-Standardsetzung im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschlossen. Dazu zählen eine Priorisierung von Berichtsthemen, die Berücksichtigung einer „Global Baseline“ sowie die Proportionalität der Berichtsanforderungen je nach Unternehmensart und -größe.
Briefing Paper – Die Rolle des DRSC in europäischen und internationalen Standardsetzungsgremien (November 2021)
Das DRSC verdeutlicht mit dem Briefing Paper seine Rolle in der europäischen und internationalen Standardsetzung.