IASB Equity Method of Accounting

Aktueller Stand

Im Mai 2016 hat der IASB entschieden, weitere Aktivitäten zum Forschungsprojekt Equity Method of Accounting erst im Rahmen des Post-implementation Reviews zu IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 durchzuführen.

Zielsetzung und Inhalt

Im Rahmen des Forschungsprojekts Equity Method of Accounting sollen Anwendungsfälle und Anwendungsprobleme der Equity-Methode erörtert und ggf. einer Lösung zugeführt werden.

Befassung durch den IFRS-Fachausschuss

Der aktuelle Stand des Forschungsprojekts wird bei wesentlichen neuen Erkenntnissen oder zur Vorbereitung von ASAF-Sitzungen durch den IFRS-FA erörtert.

Zugehörige Veranstaltungen

  • 35. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 13.12.2024
  • 35. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 13.12.2024
  • IASB-ED/2024/7 Equity Method of Accounting

    Der FA FB setzte seine Erörterung des am 19. September 2024 veröffentlichten IASB Exposure Draft ED/2024/7 Equity Method of Accounting – IAS 28 Investments in Associates and Joint Ventures (revised 202x) fort. Ziel ist die Erarbeitung einer DRSC-Stellungnahme an den IASB im Rahmen der Kommentierungsfrist bis zum 20. Januar 2025.

    Die Vorschläge im ED wurden in der Reihenfolge der vom IASB gestellten Fragen erörtert (Fragen 1-5 wurden in der 34. Sitzung des FA FB besprochen) und vorläufig wie folgt eingeschätzt.

    Frage 6 – Bilanzierung der Anteile an Tochterunternehmen im Einzelabschluss

    Der Entscheidung des IASB, dass die vorgeschlagenen Antworten auf die Anwendungsfragen auch für ein Mutterunternehmen gelten sollen, das sich für die Anwendung der Equity-Methode zur Bilanzierung seiner Beteiligungen an Tochterunternehmen in seinem Einzelabschluss entscheidet, wurde zugestimmt. Im Sinne der Vereinfachung und Vereinheitlichung sei die Alternative der Entwicklung abweichender Regelungen für die at-Equity-Bilanzierung von Tochterunternehmen im Einzelabschluss, was faktisch zwei Versionen der Equity-Methode schaffen würde, nicht vorzuziehen. Dies wurde auch aus Praktikersicht bestätigt. Zudem läge in Deutschland (auch mangels der Anwendung von IAS 27), im Gegensatz zu manch anderen Jurisdiktionen, keine Notwendigkeit für abweichende Regelungen zur Equity Methode in Einzelabschlüssen vor. Mögliche Detailfragen hinsichtlich der Anwendung der Equity Methode in Einzelabschlüssen, sollten nicht in diesen Amendments zu IAS 28 sondern in einem separaten Projekt zu IAS 27 bearbeitet werden.

    Frage 7 – Disclosures

    Den auf die Regelungsvorschläge im ED zurückzuführenden vorgeschlagenen Änderungen an den Disclosures wurde grundsätzlich zugestimmt. Hinsichtlich der anzugebenden Gewinne und Verluste aus downstream-Transaktionen wurde angemerkt, dass dies inkonsistent zu Frage 4 erscheine, da die bislang notwendige Zwischenergebniselimi-nierung abgeschafft wird, in den Notes entsprechende Angaben jedoch weiterhin vorzunehmen seien. Zudem solle klargestellt werden, welche Transaktionen genau im Scope dieser Angabe sind, bspw. ob dies auch Leasingverhältnisse i.S.v. Mietzahlungen vom Investee (aU/JV) an das berichtende Unternehmen beträfe.

    In Bezug auf die zusätzlich vorgesehene Angabe einer Überleitungsrechnung der Jahresanfangsbuchwerte auf die Jahresendbuchwerte der Investments in assoziierten Unternehmen und Joint Ventures wurde angemerkt, dass dies einen großen Aufwand bedeuten würde, wenn eine Überleitung tatsächlich für alle at-Equity bilanzierten Beteiligungen notwendig wäre. In der Stellungnahme solle zum Ausdruck gebracht werden, dass es eine deutliche Erleichterung darstellen würde, wenn die Überleitung nur für die bedeutendsten at-Equity-Beteiligungen vorzunehmen wäre.

    Frage 8 – Änderungen an IFRS 19

    Den für IFRS 19 vorgesehen Angaben bei Bilanzierung einer Beteiligung nach der Equity Methode wurde grundsätzlich zugestimmt. Es wurde insbesondere begrüßt, dass unter IFRS 19 keine Überleitungsrechnung der Jahresanfangsbuchwerte auf die Jahresendbuchwerte der Investments in assoziierten Unternehmen und Joint Ventures vorgesehen sei.

    Frage 9 – Übergangsvorschriften

    Der vorgesehenen grundsätzlich prospektiven Anwendung der Vorschläge wurde zugestimmt. Angemerkt wurde jedoch auch, dass durch die Streichung des Kriteriums „significant or prolonged“ (s. Frage 5 zu Impairment Triggern) Abschreibungsbedarf entstehen kann, welcher im Übergangszeitpunkt erfolgswirksam zu erfassen wäre, obwohl der Effekt auf Wertänderungen in den vorhergehenden Perioden zurückzuführen wäre. Zusätzlich wurde angemerkt, dass die Formulierung von Para. C8 überprüft werden sollte, da dieser so verstanden werden könnte, dass er nur einschlägig wäre, wenn bereits ein Impairmenttest durchgeführt wurde (If … and estimated the recoverable amount …). Para. C8 sei jedoch in jedem Falle anzuwenden, wenn Buchwertanpassungen i.S.d. Paras. C4-C7 vorgenommen wurden.

    Frage 10 – erwartete Auswirkungen der Vorschläge

    Zu den erwarteten Auswirkungen der Vorschläge auf die Qualität der Finanzberichterstattung wurde eingeräumt, dass bessere und verständlichere IAS 28-Vorschriften, die diversity in practice reduzieren und die Vergleichbarkeit erhöhen sollten. Gleichzeitig verbleibt jedoch Unsicherheit und Uneinheitlichkeit durch die weiterhin ungelöste Frage der Interpretation der Equity Methode als Bewertungs- oder Konsolidierungsmethode. Insbesondere durch die Beantwortung dieser Frage hätte man die Qualität der Finanzberichterstattung deutlich erhöhen können, was der IASB leider verpasst habe. Zudem käme es nicht auf die Menge der bestehenden Regelungen, sondern deren Konsistenz an.

    Hinsichtlich der erwarteten Implementierungs- und Anwendungskosten wurde angemerkt, dass die deutlichste Kostenreduktion durch die Abschaffung der Equity Methode hätte erreicht werden können. Den Unternehmen entstünden Kosten u.a. durch die Implementierung der neuen Regelungen und die Notwendigkeit zur Anpassung ihrer Accounting Policies. Auf Seiten der Anwendungskosten wurden insb. die mit Purchase Price Allocations bei Erwerben und mit den Änderungen an den Impairment Triggern verbundene signifikante Kosten kritisiert. Durch die Streichung des Kriteriums „significant or prolonged“ würden deutlich häufigere Impairmenttests erwartet, was eine deutliche Steigerung der damit verbundenen Kosten und des Aufwands bedeute.

    Frage 11 – Sonstiges

    Die Neuanordnung der Textziffern des Standards wurde unterstützt. Sonstige Anmerkungen bestanden nicht.

    Allgemein

    In der Gesamtschau der vorgeschlagenen Änderungen wurde nochmals festgestellt, dass es durch den IASB bedauerlicherweise verpasst wurde, die Sinnhaftigkeit und den Nutzen der Equity Methode grundsätzlich zu hinterfragen. Nur eine konzeptionelle Klärung des Grundprinzips der Equity Methode, i.S.d. Interpretation als Konsolidierungs- oder Bewertungsmethode, ermögliche eine konsistente Beantwortung der bestehenden Anwendungsfragen. Die voneinander losgelöste und in Teilen inkonsistente Beantwortung der (durchaus praxisrelevanten) Einzelfragen wird als unzureichend angesehen und gehe in die falsche Richtung.

    Insbesondere falls die Equity Methode als Bewertungsmethode zu interpretieren sei, sollte erörtert werden, ob die Equity Methode noch notwendig sei. Insbesondere die Bewertung analog finanzieller Vermögenswerte gem. IFRS 9 böte mittlerweile eine stringentere Alternative und eine bessere Aussagekraft, zudem sei sie für die Ersteller einfacher umzusetzen. Nur beim Verständnis als Konsolidierungsmethode wäre dann eine Klärung verschiedenster Einzelfragen notwendig.

    In diesem Kontext müsse auch erörtert werden, ob das Vorliegen eines maßgeblichen Einflusses einen besonderen Status sowie die differenzierte Bilanzierung dieser Beteiligungen rechtfertige bzw. bedinge. Alternativ könne bspw. auch das IFRS 9-Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Joint Ventures separat ausgewiesen werden, um deren besonderem Charakter Rechnung zu tragen.

    Es wurde sich dafür ausgesprochen, dass der IASB in seiner nächsten Agendakonsultation die Constituents explizit fragen solle, ob die Equity Methode beibehalten und deren Grundprinzip geklärt werden solle. Sinnvollerweise sollte die Fortentwicklung des aktuellen Projekts von dem erhaltenen Feedback abhängig gemacht werden.

    Die Stellungnahme des DRSC soll im Umlaufverfahren finalisiert werden.

  • 34. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 25.11.2024
  • 34. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 25.11.2024
  • IASB-ED/2024/7 Equity Method of Accounting

    Der FA FB erörtert erstmals den am 19. September 2024 veröffentlichten IASB Exposure Draft ED/2024/7 Equity Method of Accounting – IAS 28 Investments in Associates and Joint Ventures (revised 202x) zwecks Erarbeitung einer DRSC-Stellungnahme an den IASB im Rahmen der Kommentierungsfrist bis zum 20. Januar 2025.

    Die Vorschläge im ED werden in der Reihenfolge der vom IASB gestellten Fragen erörtert und vorläufig wie folgt eingeschätzt.

    Frage 1 – Ermittlung der Anschaffungskosten eines assoziierten Unternehmens

    Den Vorschlägen wird grundsätzlich zugestimmt. Durch den IASB sollte zusätzlich klargestellt werden, wie mit Transaktionskosten umzugehen ist, da bei deren Behandlung diversity in practice festzustellen sei. Diversity in practice sei zudem auch bei common control transactions festzustellen, welche nicht aus dem Anwendungsbereich von IAS 28 ausgenommen seien. Auch zu deren intendierter Behandlung würde eine Klarstellung durch den IASB als wünschenswert angesehen. Fraglich sei auch, wie im Falle eines Impairments mit Fair Value-Anpassungen durch die Equity Methode umzugehen sei.

    Am Beispiel der Transaktionskosten wird auch erörtert, dass viele Richtungsentscheidungen bei den Anwendungsfragen eigentlich einer vorgelagerten grundsätzlichen Entscheidung zur Interpretation der Equity-Methode als Konsolidierungs- oder Bewertungsmethode bedürften. Nur eine derartige Leitentscheidung zum Grundprinzip ermögliche eine konsistente Beantwortung der bestehenden Fragen zur Equity-Methode. Die voneinander losgelöste und in Teilen inkonsistente Beantwortung von (durchaus praxisrelevanten) Einzelfragen wird als unzureichend angesehen und gehe in die falsche Richtung.

    Es wird der Eindruck geäußert, dass viele Entscheidungen des IASB im Sinne eines Verständnisses der Equity-Methode als Bewertungsmethode interpretiert werden könnten. Insbesondere die bei einem Erwerb vorzunehmende Ermittlung des Anteils des Investors am FV der net assets („Schatten-Purchase Price Allocation“) entspräche jedoch der Interpretation als Konsolidierungsmethode. Da diese für die Ersteller mit erheblichem Aufwand verbunden und der informatorische Mehrwert sowie die Nutzung der Equity-Methode durch Analysten fraglich sei, sollte erörtert werden, ob eine Erleichterung gefunden werden könne. Insbesondere die Bewertung analog finanzieller Vermögenswerte gem. IFRS 9 böte mittlerweile eine stringentere Möglichkeit zur Bewertung und eine bessere Aussagekraft, zudem sei sie für die Ersteller einfacher umzusetzen.

    Es wird nochmals betont, dass der Leitgedanke der Equity-Methode geklärt werden sollte. Sofern diese als Bewertungsmethode zu verstehen sei, könne man IFRS 9 nutzen und bräuchte IAS 28 nicht mehr. Nur beim Verständnis als Konsolidierungsmethode wäre dann eine Klärung verschiedenster Einzelfragen notwendig. In diesem Kontext müsse auch erörtert werden, ob das Vorliegen eines maßgeblichen Einflusses einen besonderen Status sowie die differenzierte Bilanzierung dieser Beteiligungen rechtfertige bzw. bedinge.

    Hingewiesen wird auch auf die Befassungen des IASB zu IFRS 18, wonach at Equity bilanzierte Beteiligungen als Investitionen verstanden werden, ohne Unterscheidungen vorzunehmen. Demzufolge sei dann die Bilanzierung als Finanzinstrument konsequent.

    Frage 2 – statuswahrende Anteilsänderungen

    Den Vorschlägen wird grundsätzlich zugestimmt. Hingewiesen wird darauf, dass bei einem Teilverkauf der Veräußerungswert/ Transaktionspreis eigentlich einen Impairmentindikator darstelle, weshalb in der logischen Sekunde vor dem Verkauf ein aufwandswirksames Impairment durchgeführt werden müsste und dementsprechend keine Erfolgswirkung mehr aus dem Verkauf entstünde.

    Die vorgeschlagene Regelung zu Teil-Verkäufen, also die Bewertung des veräußerten Anteils als Prozentsatz des Buchwerts der Beteiligung zum Zeitpunkt der Veräußerung, wird als pragmatische Vorgehensweise unterstützt und sei der Fiktion verschiedener Verbrauchsfolgen vorzuziehen.

    Wünschenswert sei der explizite Hinweis, dass bei Vorliegen eines bargain purchases nochmals die Werthaltigkeit der erworbenen Assets, insb. von immateriellen Vermögenswerten, zu überprüfen sei (analog IFRS 3). Zudem sollte ein bargain purchase einen Trigger für einen Impairmenttest der zuvor erworbenen Tranchen darstellen.

    Frage 3 – Erfassung des Verlustanteils des Investors

    Auch diesen Vorschlägen wird grundsätzlich zugestimmt. Zum Anwendungsfall des Erwerbs eines zusätzlichen Anteils wird angemerkt, dass in den Fair Value dieses Anteils alle zukünftigen und historischen Effekte eingeflossen seien. Die zusätzliche Verrechnung mit zuvor nicht erfassten Verlusten anderer Tranchen würde eine Doppelerfassung dieser Effekte bedeuten.

    Angeregt wird zusätzliche Guidance zur Reihenfolge der Erfassung der Ergebniskomponenten für den Fall, dass die Erfolgserfassung nach zwischenzeitlicher Unterbrechung wieder aufgenommen wird.

    Frage 4 – Transaktionen mit assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

    Den Vorschlägen wird wiederum grundsätzlich zugestimmt. Der Verzicht auf die Notwendigkeit von Zwischenergebniseliminierungen führe zu großen Erleichterungen in der Praxis. Unklar sei jedoch, ob Cross Holdings (also Beteiligungen des aU am Investor) vom IASB bedacht wurden, da in diesen Fällen interne Ergebnisse/Wertsteigerungen ebenfalls in voller Höhe erfasst würden. Eine Klarstellung durch den IASB wird diesbezüglich gewünscht.

    Frage 5 – Indikatoren für ein Impairment

    Den Vorschlägen wird grundsätzlich zugestimmt. Kritisch diskutiert wird das Zusammenspiel der Impairmenttrigger aus dem alten IAS 39 und dem sich anschließenden Impairmenttesting gemäß IAS 36.

    Vor dem Hintergrund der angedachten Streichung des Kriteriums „significant or prolonged“ wird das Verständnis von IAS 28.41C: „a significant or prolonged decline in the fair value of an investment in an equity instrument below its cost is objective evidence of impairment” diskutiert. Im Formulierungsvorschlag des neuen IAS 28.57 wird die Formulierung abgeschwächt („When determining whether there is objective evidence that the net investment …  might be impaired …“). Bei Auftreten eines der Impairmenttrigger schließt sich der Impairmenttest gemäß IAS 36 an, bei welchem der Vergleich zwischen beizulegendem Zeitwert und Nutzungswert vorzunehmen ist.

    Aus Zeitgründen sollen die Fragen 6-11 in der nächsten FA-Sitzung erörtert werden.

  • 40. Sitzung IFRS-FA
  • 30.07.2015
  • 40. Sitzung IFRS-FA
  • 30.07.2015
  • 36. Sitzung IFRS-FA
  • 05.03.2015
  • 36. Sitzung IFRS-FA
  • 05.03.2015
  • 27. Sitzung IFRS-FA
  • 15.05.2014
  • 27. Sitzung IFRS-FA
  • 15.05.2014

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Fremgen, Gerhard/ Nitschinger, Verena/ Paye, Mathia Sonderfragen der Geldflussrechnung bei einem sukzessiven Unternehmenserwerb mit Earn-Out-Klausel Der Fall - die Lösung IRZ, 07-08/2023, S. 307 ff. 2023
Deubert, Michael/ Lewe, Stefan Erwerb eigener Anteile durch das assoziierte Unternehmen nach HGB – Gedanken zur Fortentwicklung des DRS 26 und Update zu BB 2020, 1512 ff. Betriebs-Berater, 21/2023, S. 1195 ff. 2023
Seick, Manuel Bilanzierung von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen im IFRS-Konzernabschluss und handelsrechtlichen Jahresabschluss Kompaktwissen PiR, 05/2023, S. 188 f. 2023
Wirth, Johannes/ Dusemond, Michael Technik der Kapitalkonsolidierung in Abhängigkeit der Fortschreibung des Beteiligungsbuchwerts Eine Fallstudie zur Anwendung der Equity-Methode bei vollkonsolidierten Unternehmen KoR, 05/2023, S. 228 ff. 2023
Rogler, Silvia Equity-Bewertung im Rahmen der Aufstellung eines Konzernabschlusses – Fallstudie zur IFRS-konformen Erfassung von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen – KoR, 04/2023, S. 179 ff. 2023