EFRAG EFRAG DP Equity Instruments

Aktueller Stand

Diese Forschungsprojekt von EFRAG betrifft die Bilanzierung von Eigenkapitalinstrumenten nach IFRS 9 Finanzinstrumente und mögliche Bilanzierungsalternativen. Hintergrund sind zwei Anfragen der Europäischen Kommission, die sich infolge einzelner Äußerungen von EFRAG in der Indossierungsempfehlung zu IFRS 9 ergaben. Daher wird das Projekt auch in zwei Teilprojekte mit folgenden Bezeichnungen unterteilt:

  1. Equity Instruments – Impairment and Recycling
  2. Equity Instruments – Measurement Alternatives

Die erste Anfrage der Europäischen Kommission (bereits Mitte 2017) betrifft die Bilanzierung von Eigenkapitalinstrumenten, bei denen eine Bewertung zum Fair Value mit GuV-neutraler Erfassung von Wertänderungen erfolgt (Bewertungskategorie fair value through other comprehensive income). Bei Anwendung dieser optionalen Bewertungskategorie dürfen kumulierte Wertänderungen bei Abgang nicht mehr ins Ergebnis umgebucht werden (sogenanntes Recycling-Verbot). In dieser ersten Anfrage bat die Europäische Kommission EFRAG um Auskunft, wie hoch der Bestand entsprechender Anlagen derzeit in den Bilanzen der Unternehmen ist und ob die Anwendung von IFRS 9 (infolge des Recycling-Verbots) zu einer Änderung der Anlagen führt. Ferner wurde EFRAG um Vorschläge gebeten, wie die Bilanzierung dieser Instrumente verbessert werden könne. Dabei solle ein besonderes Augenmerk auf eine mögliche Wiedereinführung des Recycling gelegt werden, gegebenenfalls unter Einführung begleitender Wertminderungsregeln.

Die zweite Anfrage der Kommission folgte Mitte 2018 und betrifft die Bilanzierung langfristiger Eigenkapitaltitel oder eigenkapitalähnlicher Instrumente, bei denen eine Bewertung zum Fair Value erfolgt und Wertänderungen in der GuV erfasst werden (Bewertungskategorie fair value through profit or loss). Für diese bat die Kommission um Prüfung alternativer bilanzieller Behandlungen – wobei offen blieb, ob sich Frage auf einen alternativen Bewertungsansatz und/oder einen alternativen Ausweis der Wertänderungen bezieht.

Erste Anfrage bzw. Teilprojekt

Die erste Anfrage der Europäischen Kommission (bereits Mitte 2017) betrifft die Bilanzierung von Eigenkapitalinstrumenten, bei denen eine Bewertung zum Fair Value mit GuV-neutraler Erfassung von Wertänderungen erfolgt (Bewertungskategorie fair value through other comprehensive income). Bei Anwendung dieser optionalen Bewertungskategorie dürfen kumulierte Wertänderungen bei Abgang nicht mehr ins Ergebnis umgebucht werden (sogenanntes Recycling-Verbot). In dieser ersten Anfrage bat die Europäische Kommission EFRAG um Auskunft, wie hoch der Bestand entsprechender Anlagen derzeit in den Bilanzen der Unternehmen ist und ob die Anwendung von IFRS 9 (infolge des Recycling-Verbots) zu einer Änderung der Anlagen führt. Ferner wurde EFRAG um Vorschläge gebeten, wie die Bilanzierung dieser Instrumente verbessert werden könne. Dabei solle ein besonderes Augenmerk auf eine mögliche Wiedereinführung des Recycling gelegt werden, gegebenenfalls unter Einführung begleitender Wertminderungsregeln.

Zweite Anfrage bzw. Teilprojekt

Die zweite Anfrage der Kommission folgte Mitte 2018 und betrifft die Bilanzierung langfristiger Eigenkapitaltitel oder eigenkapitalähnlicher Instrumente, bei denen eine Bewertung zum Fair Value erfolgt und Wertänderungen in der GuV erfasst werden (Bewertungskategorie fair value through profit or loss). Für diese bat die Kommission um Prüfung alternativer bilanzieller Behandlungen – wobei offen blieb, ob sich Frage auf einen alternativen Bewertungsansatz und/oder einen alternativen Ausweis der Wertänderungen bezieht.

Konsultationen

EFRAG hatte die erste Anfrage – nach Durchführung einer Konsultation (März 2018 bis Mai 2018) – Ende 2018 gegenüber der Kommission beantwortet. Zur zweiten Anfrage hatte EFRAG kein Konsultationsdokument publiziert, sondern über eine  Fragebogen (Juni/Juli 2019) Meinungen eingeholt. Die anschließende Rückmeldung an die Europäische Kommission seitens EFRAG erfolgte am 30. Januar 2020.

Befassung durch den IFRS-Fachausschuss

Unser IFRS-FA hat sich mit diesen Anfragen intensiv befasst.

Die Diskussionen zur ersten Konsultation im Fachausschuss selbst und unter unseren Mitgliedern haben gezeigt, dass man der Fragestellung zwar grundsätzlich offen gegenübersteht, jedoch vor erstmaliger Aufstellung eines Konzernabschlusses unter Anwendung von IFRS 9 kaum belastbare Aussagen zur Signifikanz möglich sind. Darüber hinaus sollten erwogene Änderungen an IFRS nicht einseitig auf europäischer, sondern allenfalls auf internationaler Ebene auf damit beim IASB erfolgen. Dabei erscheint ein Aufgriff der Thematik im Zuge der üblichen Überprüfung des Standards nach dessen Einführung (Post-implementation Review) durch den IASB sachgerecht. In diesem Zuge wird angeregt, diesen Themenkomplex gegebenenfalls vorzuziehen und bereits vorzeitig aufzubereiten, um der Adressierung des Sachverhalts schneller begegnen zu können.

Die Diskussion der zweiten Anfrage erfolgte mangels Konsultationsdokument auf weniger konkreter Basis. Der FA hat sich an der später von EFRAG gestarteten Umfrage auf Basis eines Fragebogens dann beteiligt und diesen mit Schreiben vom 28. Juni 2019 beantwortet.

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
EFRAG Diskussionspapier: Equity instruments - Impairment and Recycling
01.03.2018

Zugehörige Veranstaltungen

  • 72. Sitzung IFRS-FA
  • 07.01.2019
  • 72. Sitzung IFRS-FA
  • 07.01.2019
  • EFRAG Research Project Equity Instruments – Measurement

    Der IFRS-FA wurde über die jüngsten Aktivitäten und Diskussionen bei EFRAG zum Projekt und der damit einhergehenden Anfrage der Europäischen Kommission informiert. Die Kommission bittet um Prüfung, welche alternativen Bilanzierungsmethoden für Eigenkapital- und eigenkapitalähnliche Instrumente nach IFRS 9 in Betracht kommen. Angesichts der Rückmeldefrist Ende Juni 2019 beabsichtigt EFRAG, eine öffentliche Konsultation durchzuführen.

    Der IFRS-FA hat erste Anmerkungen zu Hintergrund und Inhalt der Anfrage gemacht. Ferner hat der IFRS-FA einige inhaltliche Punkte angesprochen, die bei der Diskussion zu bedenken wären. Es ist vorgesehen, die Diskussion unmittelbar nach Publikation des Diskussionspapiers von EFRAG fortzusetzen. Zugleich soll die AG Finanzinstrumente in die Diskussion einbezogen werden.

  • 66. Sitzung IFRS-FA
  • 19.04.2018
  • 66. Sitzung IFRS-FA
  • 19.04.2018
  • EFRAG DP Equity Instruments – Impairment and Recycling

    Der IFRS-FA setzte die Erörterung des Diskussionspapiers fort. Ergänzend wurde der IFRS-FA über den in diesem Kontext von EFRAG publizierten Forschungsbericht und dessen Inhalte informiert.

    In diese Diskussion flossen auch Erkenntnisse zum Thema ein, welche das DRSC in einer Umfrage unter seinen börsennotierten Mitgliedsunternehmen durchgeführt hatte. Diese wurden um Rückmeldung zur von EFRAG angestoßenen Diskussion und der darin anklingenden Idee einer Nachbesserung von IFRS 9 ggf. auf EU-Ebene gebeten.

    Das bisherige Meinungsbild des IFRS-FA hat sich – gestützt von den Rückmeldungen der Unternehmen – bestätigt: Der IFRS-FA hält es für wichtig, EFRAG gegenüber zu verdeutlichen, dass das mit dem Diskussionspapier angestoßene Vorgehen in dieser Form nicht unterstützt wird. Insb. wird eine EU-Lösung zur (potenziellen) Anpassung von IFRS 9 prinzipiell abgelehnt.

    Trotz dieser grundlegenden Haltung hat der IFRS-FA aber die zur Diskussion gestellte Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten at FV-OCI ohne Recycling inhaltlich gewürdigt. Er kam dabei zu dem Schluss, dass diese rein konzeptionell durchaus diskutabel sei.

    Bei der Diskussion der etwaigen Wiedereinführung des „recycling“ (ggf. nebst einer Wertminderungsregelung) ist das bestehende Recycling-Verbot als Status Quo zwar der Ausgangspunkt, jedoch sollten potenzielle Nachteile sowie Vorteile eines Recyclings gleichermaßen diskutiert und somit abgewogen werden.

    Gleichwohl sollte diese Diskussion unbedingt auf internationaler Ebene, also beim IASB geführt werden. In diesem Sinne wird auch angeregt, auf den möglichen Post-Implementation Review zu verweisen und diesen ggf. vorzeitig (noch ehe die Versicherungsbranche IFRS 9 erstmals anwendet) durchzuführen, um darin das genannte Thema zu adressieren.

    Dies spiegele sich auch im Feedback der Unternehmen wieder, die sich zwar einheitlich gegen eine EU-Fassung von IFRS 9 aussprachen, auf die Frage zur Notwendigkeit und Dringlichkeit einer solchen potenziellen IFRS 9-Änderung aber unterschiedlich antworteten. Während ein Teil kurzfristigen Handlungsbedarf – jedoch außerhalb einer EU-Regelung – sehe, halte die Mehrheit der Rückmeldungen eine umgehende Diskussion nicht für notwendig. Dies schlösse eine spätere Überdenkung aber nicht aus.

    Daher wird der IFRS-FA in seiner Stellungnahme die Ablehnung einer EU-Lösung in den Vordergrund stellen, die Diskussion an sich – unter Verweis auf den IASB als richtige Instanz dafür – aber nicht ablehnen.

  • 65. Sitzung IFRS-FA
  • 28.02.2018
  • 65. Sitzung IFRS-FA
  • 28.02.2018
  • EFRAG Research project: Equity Instruments - Impairment and Recycling

    Der IFRS-FA diskutierte ausführlich den Stand des EFRAG-Forschungsprojekts Eigenkapitalinstrumente – Wertminderungen und Recycling. Zunächst wurde das EFRAG-Schreiben an die Europäische Kommission als Ergebnis der ersten Phase (assessment phase) vorgestellt und diskutiert. Hierbei kam der IFRS-FA zu dem Schluss, dass die dort genannten Implikationen für die zweite Phase (possible solutions phase) sich nicht klar aus den im Schreiben dargestellten Feststellungen ableiten lassen. Vielmehr würden die Erkenntnisse aus der ersten Phase nahelegten, dass eben keine Anhaltspunkte für die Untersuchungen in dieser zweiten Phase bestünden.

    Somit sah der IFRS-FA seine bisherige Position durch EFRAG explizit bestätigt, wo-nach derzeit keine Evidenz bestehe, dass die Bilanzierung von Eigenkapitalinstrumenten in der Kategorie Fair Value through OCI nach IFRS 9 negative Auswirkungen für langfristige Investments haben könnte. Folglich sieht der IFRS-FA diesen, seinerzeit im Rahmen der Indossierungsempfehlung zu IFRS 9 geäußerten Verdacht weiterhin als nicht belegt an.
    Im Anschluss daran wurde auch das jüngst publizierte EFRAG-Diskussionspapier in Grundzügen erörtert. Dabei kritisierte der IFRS-FA die im Diskussionspapier vorgestellten Ideen, da diese Anpassungen an IFRS 9 auf EU-Ebene (carve-ins/carve-outs) implizierten – was der IFRS-FA prinzipiell ablehnt.

    Aus beiden Gründen hält es der IFRS-FA für wichtig, EFRAG gegenüber zu verdeutlichen, dass das mit dem Diskussionspapier angestoßene Vorgehen nicht unterstützt wird. Eine Diskussion um etwaige Unzulänglichkeiten von IFRS 9 im Zuge des künftigen Post-Implementation Review erscheine hingegen sachgerecht. Die Stellungnahme des DRSC an EFRAG soll in der nächsten IFRS-FA-Sitzung erörtert und finalisiert werden.

  • 63. Sitzung IFRS-FA
  • 11.12.2017
  • 63. Sitzung IFRS-FA
  • 11.12.2017
  • EFRAG Research project: Equity Instruments – Impairment and Recycling

    Der IFRS-FA erhält einen Überblick über die aktuellen und geplanten Aktivitäten zum proaktiven Projekt Equity Instruments – Impairment and Recycling bei EFRAG, welche sich auf Basis einer Beratungsanfrage der Europäischen Kommission vom Mai 2017 ergeben haben. Ergänzend werden dem IFRS-FA ausgewählte Arbeitspapiere zu dem Projekt von Sitzungen des EFRAG Board und TEG vorgestellt.

Veröffentlichungen Dritter

Titel Datum
Weitere Informationen zum DP
01.03.2018

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Sopp, Guido/ Bura, Iryna/ Schwarzäugl, Ingrid Bilanzierung von Finanzinstrumenten mit Merkmalen von Eigenkapital beim Emittenten – IASB Exposure Draft 2023/5 IRZ, 03/2024, S. 119 ff. 2024
Rogler, Silvia Earn-out-Zahlungen bei Unternehmenserwerben nach IFRS Der Fall - die Lösung IRZ, 03/2024, S. 101 ff. 2024
Weller, Sebastian/ Michel, Jana Praktische Anwendungsfragen bei der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital im Lichte von ED/2023/5 PiR, 02/2024, S. 53 ff. 2024
Busch, Julia/ Zwirner, Christian ED/2023/5 – vorgeschlagene Änderungen zur Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital IRZ, 02/2024, S. 53 ff. 2024
Brune, Jens/ Hayn, Benita DStR-Report Internationale Rechnungslegung DStR, 05/2024, S. 251 ff. 2024