EFRAG Indossierung Annual Improvements 2014-2016
Aktueller Stand
EFRAG hat am 6. April 2017 die finale Empfehlung für die Indossierung des vom IASB am 8. Dezember 2016 veröffentlichten Sammel-Änderungsstandards Annual Improvements to IFRSs 2014-2016 Cycle („Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2014-2016“), durch den Änderungen an IFRS 1, IFRS 12 und IAS 28 erfolgt sind, an die EU Kommission übermittelt. Darin empfiehlt EFRAG die uneingeschränkte Indossierung der Änderungen.
Das Accounting Regulatory Committee (ARC) hat am 31. August 2017 positiv über die Indossierung des Sammel-Änderungsstandards abgestimmt. Die Indossierung ist schließlich Anfang 2018 erfolgt; die entsprechende Änderung der IAS-VO wurde am 8.2.2018 im EU-Amtsblatt publiziert.
Zielsetzung & Indossierungsprozess
Entsprechend der IAS-Verordnung EG/1606/2002 sind die vom IASB veröffentlichten IFRS für deren Anwendung in der EU in europäisches Recht zu übernehmen (Indossierung). Hierzu erarbeitet EFRAG in Zusammenarbeit mit Interessenvertretern eine Empfehlung und prüft, ob die fachlichen Kriterien der IAS-Verordnung für eine Indossierung erfüllt sind und ob die Implementierung eines Standards oder einer Änderung für das europäische Gemeinwohl zuträglich sind (conduciveness for the European public good).
Daraufhin erstellt die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf zur Übernahme. Hierüber hat dann der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee – ARC) abzustimmen. Nach einem positiven Votum haben das Europäische Parlament und der Ministerrat der Europäischen Union drei Monate Zeit, um ihr Veto gegen den Verordnungsentwurf der Kommission einzulegen. Erfolgt kein Einspruch oder ist diese Frist verstrichen, wird der Verordnungsentwurf von der Kommission verabschiedet und der Standard im EU-Amtsblatt mit dem in der Verordnung genannten Anwendungsdatum veröffentlicht.