EFRAG DP Statement of Cash Flows
Der FA FB erörterte erstmals das EFRAG-Diskussionspapier (DP) „The Statement of Cash Flows – Objectives, Usages and Issues“. Die Diskussion basierte auf einem Entwurf des EFRAG-DPs, den EFRAG dem DRSC auf Anfrage am 12. November 2024 zur Verfügung gestellt hatte. Die Veröffentlichung des finalen EFRAG-DPs erfolgte am 22. November 2024. Stellungnahmen können bis zum 15. Mai 2025 eingereicht werden.
Die Hauptziele des EFRAG-Projekts zur Kapitalflussrechnung sind:
- die Identifikation der derzeit bestehenden Probleme im Zusammenhang mit Kapitalflussrechnungen, die gemäß IAS 7 erstellt werden, und
- die Unterstützung des IASB bei der Festlegung seines Projektumfangs zur Überarbeitung der Kapitalflussrechnung auf Basis dieser Problembestandsaufnahme.
Der FA FB befasste sich zunächst mit dem zweiten Kapitel des DP. In diesem Kapitel werden die Ziele, Zwecke und die Nutzung der Kapitalflussrechnung von Nicht-Finanz-unternehmen untersucht. Insgesamt werden sechs Ziele formuliert, die EFRAG aus IAS 7 und dem IFRS-Rahmenwerk ableitet. Diese Ziele werden in zwei Kategorien eingeteilt:
- a) Beurteilung der Höhe, des Zeitpunkts und der Unsicherheit künftiger Netto-Zahlungs-mittelzuflüsse (Ziele 1–5) und
- b) Bewertung der Unternehmensführung (Ziel 6).
EFRAG hat zu diesen Zielen die Meinungen verschiedener primärer Interessengruppen eingeholt, um festzustellen, inwieweit die Kapitalflussrechnung tatsächlich entsprechend diesen Zielen genutzt wird. Zusätzlich wurde auch die bestehende wissenschaftliche Literatur zur Kapitalflussrechnung analysiert, um zu prüfen, ob die Kapitalfluss-rechnung tatsächlich in Bezug auf die formulierten Ziele verwendet wird.
Im DP beziehen sich zwei der Fragen an die Konstituenten auf die formulierten Ziele sowie die tatsächliche Nutzung der Kapitalflussrechnung. In Frage 1 wird gefragt, inwieweit die Konstituenten mit den formulierten Zielen einverstanden sind, ob weitere Ziele ergänzt werden sollten und ob bestimmte Ziele als wichtiger angesehen werden als andere. Darüber hinaus wird hinterfragt, ob die aufgelisteten Verwendungszwecke der Kapitalflussrechnung durch primäre Interessengruppen als abschließend betrachtet werden können oder ob es zusätzliche Verwendungszwecke gibt.
Die formulierten Ziele sollen als Maßstab dienen, um die in Kapitel 3 des EFRAG-DPs dargestellten Probleme mit der Kapitalflussrechnung nach IAS 7 besser bewerten zu können.
Dem FA FB wurden zunächst die Ziele 1-4 und die jeweiligen Verwendungszwecke der Kapitalflussrechnung vorgestellt und anschließend diskutiert. Die im EFRAG-DP formulierten Ziele und Verwendungszwecke der Kapitalflussrechnung werden vorläufig wie folgt eingeschätzt:
Frage 1 – Ziele der Kapitalflussrechnung
Der FA FB hält Ziel 1 (und die beiden Unterziele 1a und 1b) zur Bewertung der Änderungen im Nettovermögen des Unternehmens für nachvollziehbar. Es wurde jedoch angemerkt, dass die formulierten Ziele nicht überschneidungsfrei sind. Aufgrund dieser Überschneidungen ist es daher auch schwierig, einen Strukturbaum an Zielen zu erarbeiten. Der FA FB fragte sich in diesem Zusammenhang, ob es nicht möglich wäre, die Ziele noch einfacher und verständlicher zu formulieren.
Die Bewertung der Finanzstruktur eines Unternehmens (Ziel 2), einschließlich der Unterziele Beurteilung der Liquidität (Ziel 2a) und Solvenz (Ziel 2b), wurde grundsätzlich ebenfalls als nachvollziehbar angesehen. Besonders die Bedeutung für Eigen- und Fremdkapitalanalysten wurde hervorgehoben. Kritisch hinterfragt wurde jedoch der Mehrwert der Kapitalflussrechnung im Vergleich zu den Informationen in der Bilanz und der GuV, insbesondere da die Bilanz (z. B. das aktuelle Working Capital) bereits gute Anhaltspunkte für die zukünftige Liquidität liefern kann. Insg. wurde Ziel 2 der Kapitalflussrechnung etwas weniger bedeutend eingeschätzt als Ziel 1.
Ziel 3 beschäftigt sich damit, inwieweit die Kapitalflussrechnung zur Bewertung der Fähigkeit des Unternehmens geeignet ist, die Höhe und den Zeitpunkt der Zahlungsmittelzuflüsse zu beeinflussen, um sich an veränderte Umstände und Möglichkeiten anzupassen. Der FA FB diskutierte, inwieweit dieses Ziel tatsächlich dem heutigen Zweck einer Kapitalflussrechnung entspricht, insb. da Unternehmen vielfältige Finanzierungsmöglichkeiten haben, z. B. im Rahmen des Factorings oder Reverse-Factorings. Zudem wurde in diesem Zusammenhang hinterfragt, ob die Perspektive zur Beurteilung der Beeinflussung von Höhe und Zeitpunkt der Zahlungsmittelzuflüsse nicht eher eine andere ist: Hat ein Unternehmen einen zu hohen Bestand an Zahlungsmitteln, der besser unternehmenswerterhöhend verwendet werden sollte. Insgesamt wurde die Bedeutung des Ziels 3 als eher gering eingeschätzt.
Ziel 4 beschäftigt sich damit, inwieweit die Kapitalflussrechnung zur Beurteilung der Fähigkeit des Unternehmens geeignet ist, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu erwirtschaften. Zunächst wurde vom FA FB angemerkt, dass die Kapitalflussrechnung bei Kreditinstituten keine sinnvollen Informationen hierzu liefert und grundsätzlich hinterfragt, warum die Kapitalflussrechnung anscheinend bei manchen Geschäftsmodellen eher sinnvolle Informationen liefert, bei anderen hingegen nicht. Zudem wird an anderer Stelle (z. B. zu Ziel 2b) im EFRAG-DP selbst darauf hingewiesen, dass die Kapitalflussrechnung „nur“ unter bestimmten Bedingungen (z. B. in Zeiten finanzieller Schwierigkeiten des Unternehmens) nützlichere Informationen liefert als z. B. die Bilanz. Nicht nur in Bezug auf Ziel 4, sondern ganz grundsätzlich merkt der FA FB an, dass bei der Beurteilung der Ziele und vor allem später bei der Beurteilung der Probleme mit der Kapitalflussrechnung die konkreten Bedingungen, unter denen diese Ziele (nicht) erfüllt werden, identifiziert und mitberücksichtigt werden müssen.
Frage 2 – Verwendungszwecke der Kapitalflussrechnung
Es wurden bisher keine anderen oder weiteren Verwendungszwecke der Kapitalfluss-rechnung vom FA FB identifiziert.
Insgesamt stellte der FA FB fest, dass es schwierig ist, die einzelnen Ziele zu gewichten, ohne über die konkreten Probleme mit der Kapitalflussrechnung zu sprechen und sich im Detail anzusehen, wann und wo sich möglicherweise einzelne Ziele gegenüber-stehen. Daher wird eine abschließende Beurteilung der Ziele und eine mögliche Gewichtung erst vorgenommen werden können, wenn die konkreten Probleme mit der Kapitalflussrechnung besprochen werden.
Die Ziele 5 und 6 sowie die Probleme bei der Verwendung der Kapitalflussrechnung von Nicht-Finanzunternehmen (Kapitel 3 des DP) werden in der übernächsten FA-Sitzung erörtert.