EFRAG EFRAG Forschungsprojekt Non-Exchange Transfers
Aktueller Stand
Am 27. November 2018 hat EFRAG das Diskussionspapier „Non-exchange Transfers (‚NETs‘): A role for societal benefit?“ veröffentlicht. Das DRSC hat am 11. März 2019 eine Stellungnahme zu den Vorschlägen im Diskussionspapier abgegeben.
Zum Diskussionspapier sind insgesamt 13 Stellungahmen bei EFRAG eingegangen. Aus Basis der erhaltenen Rückmeldungen hat EFRAG am 9. Juli 2019 ein Feedback Statement veröffentlicht, welches die erhaltenen Rückmeldungen zum Diskussionspapier zusammenfasst.
Aufgrund der erhaltenen Rückmeldungen hat EFRAG beschlossen, zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Aktivitäten zu diesem Projekt durchzuführen.
Inhalt und Zielsetzung
EFRAG vertritt die Auffassung, dass für Transfers, bei denen Leistung und Gegenleistung wertmäßig sich nicht direkt entsprechen, spezielle Bilanzierungsvorschriften und Änderungen im IFRS-Regelwerk notwendig sind. Diese Transfers umfassen insbesondere Transaktionen mit der öffentlichen Hand.
Beispielhaft werden von EFARG die Zahlung von Ertragsteuern und Abgaben sowie der Erhalt von staatlichen Subventionszahlungen aufgeführt. EFRAG schlägt für diese Art von Transaktionen einen neuen einheitlichen und umfassenden Ansatz vor, der zwar im Vergleich zum aktuellen IFRS-Regelwerk in vielen Fällen zu keinen Änderungen im Bilanzierungsergebnis führt, für bestimmte Transaktionen aber einen zeitlich vorgelagerten Ansatz von Vermögenswerten bzw. Schulden anstrebt.
Stellungnahme des DRSC zum Diskussionspapier
Das DRSC hat am 11. März 2019 seine Stellungnahme zum Diskussionspapier „Non-exchange Transfers (‘NETs’): A role for societal benefit?“ an EFRAG übermittelt.
Darin lehnen wir die vorgeschlagene Zielsetzung des EFRAG-Projektes und den vorgeschlagenen Anwendungsbereich für NETs ab.
Insbesondere bestehen Bedenken, dass die vorgeschlagene Definition von NETs einen weit größeren Bereich von Transfers umfassen würde, als im Diskussionspapier adressiert wird. Neben unbeabsichtigten Folgewirkungen auf bestehende IFRS-Vorgaben sehen wir für den Großteil der betroffenen IFRS-Regelungen keinen unmittelbaren Überarbeitungsbedarf.
Weitere Bedenken bestehen unsererseits auch zur Ausgestaltung des im Diskussionspapier vorgeschlagenen vierstufigen Ansatzes zur Erfassung von NETs.